Beiträge von Dirty Harry

    Habe heute meinen Dienstplan f??r Dezember bekommen.
    24.12 Tagesdienst, 25 u 26. 12. Sp?¤tschicht, 31.12 und warscheinlich 01.01 Tagesdienst. Wollte zwar 'frei' haben, da voriges Jahr
    Sylvester Nachtschicht, aber lt. EL bin ich unentberlich.( Sagt er immer ). Aber in der heutigen Zeit mu?? man ja ??ber jede Stunde fast
    dankbar sein. :motz:

    [quote author=petterson link=topic=1957.msg12064#msg12064 date=1164359480]
    viel dank kollegen :top:


    habe gleich noch mal eine frage und w??rde mich freuen wenn ihr sie mir beantworten k??nntet...


    im Lohntarifvertrag steht unter 2.6 f??r Separatwachleute " bei Schichtarbeit bis zu neun Stunden t?¤glich wird je Std. ein Zuschlag von 0,26 euro gezahlt "...
    ich arbeite 12 Std. beim Fahrdienst und jetzt auch h?¤ufiger 7 Std. im Hausdienst bei 5- 7 Tagen in der Woche
    frage: Trifft dieser punkt auf mich zu ? und in welchem dienst ? Ist die Firma verflichtet den Zuschlag zu zahlen ?
    [/quote]
    Ich glaube, der Tarifvertrag meint dort "Wechselschicht". Ansonsten Anwalt f??r Arbeitsrecht fragen oder(wenn strukturschwaches Gebiet)
    nicht aufmucken. Der Kl??gere gibt nach. Aber sollen immer nur die Dummen bestimmen???

    Es tut mir f??r Dich leid, aber der Mantelrahmentarifvertrag (gilt f??r Bundesrepublik Deutschland) sagt in § 14(Unterricht) in Satz 2: "Die Kosten f??r das Unterrichtungsverfahren und die Sachkundepr??fung gem?¤?? §34a der Gewerbeordnung tr?¤gt der Arbeitnehmer." Aber Quittung aufheben und bei der Steuererkl?¤rung als Werbungskosten geltend machen. :top:

    Meinst Du mich?
    Ich habe nur 25 Jahre Berufserfahrung und ich bin vor einigen Jahren Konntrollwagen f??r meinen EL gefahren. In ruhigen Momenten hat er aus dem N?¤hk?¤stchen geplaudert. Davon profitiere ich immer noch.
    see you :cool:

    Ich habe u.A eine Live Cd mit unveröffentlichen Aufnamen der BBC von 1970 und 1972 davon must Du Dir mal "Child in Time " geben.
    Die Tarif-verträge scanne ich am Wochenende ein und maile sie Dir an Deine Wachleute-Adr. OK :top:


    Ps "Smoke on the Water" ist mein Handy-Klingelton. :cool: :cool: :cool:

    Klar, hatten wir schon. So sliberne Sterne. 2 St??ck bedeuteten Hauptwachmann oder so :wallbash:. Es gab Kollegen, die gaben 0,50 DM Objektzulage nur um einen Stern mehr zu haben als die Anderen. :wallbash: :wallbash: :wallbash: Geile Zeiten den einen oder anderen davon kannte ich. Nachdem ich dann im Wachbuch WSM (Werkschutzmann) eingetragen hatte wurden auch sie ruhiger. :grin: :grin:

    Ich habe vor 4 1/2 Jahren mit dem Rauchen aufgeh??rt.(Geld und Gesundheit). Ich habe damals 2 Schachteln Prince am Tag geraucht.
    Mein Arzt gab mir Herz-Ass und ein Mittel gegen Blutdruck.
    Jetzt sollen ja Rauchverbote in fast allen Geb?¤uden kommen. Wie halten den unsere Raucher 8-oder12-Stunden-Schichten aus? Meistens ist man ja als Werkschutz-oder Wachmann allein auf dem Objekt und Rauchpausen sind dann nicht drin. :cool:

    Ja Ja, am Morgen ein Joint und der Tag ist Dein Freund.(Jack Nicolson in Easy Rider). Ich habe bis vor 4 1/2 Jahren 2 Schachteln Prince geraucht und von einem auf den anderen Tag aufgehört. Und das trotz 12-Stunden-Schichten. Aber ich kann mir vorstellen, dass es für die Kollegen in öffetlichen Gebäuden spassig wird(Rauchverbot). Leute, es geht auch ohne :top:. Klar, passt hier nicht her. Vielleicht finden die Moderatoren einen besseren Platz.(mach et)

    Hallo,
    ich kann nur f??r Niedersachsen sprechen.
    Also MTV §6 Satz 1 c) Bei Vorliegen von Dienstpl?¤nen kann der Arbeitgeber f??r seinen Betrieb die Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Lohnausfallprinzip ohne jeglichetariflichen und au??ertariflichen Zulagen und Zuschl?¤ge berechnen.(ich bin nicht f??r Satzbau und Gramatik verantwortlich!)
    MTV §7 Satz 5 Das t?¤gliche Urlaubsentgeld berechnet sich aus demBruttojahreslohn, den der Arbeitnehmer in dem, dem Urlaubsjahr Vorangegangenen, Kalenderjahr erworben hat, geteilt durch 313. Zum Bruttojahreslohn geh??ren alle Verg??tungen mit Ausnahme einmaliger Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Beitr?¤ge, die als Kostenerstattung gezahlt werden, z.B. Fahrgeld und Spesen.
    Wird nicht in der 6-Tage-Woche gearbeitet, so kann der Teiler entsprechend ge?¤ndert werden. In einer Betriebsvereinbarung kann eine andere Berechnungsmethode gew?¤hlt werden.
    Herr im Himmel hilf, das das die Kollegen das verstehen.

    Hallo Kalle und andere,
    ich bin der Meinung das eine Absprache nicht n??tig ist. Au??erdem ist sie illegal(Kartellrecht). Aber wenn alle AG Tarif zahlen und ihre Lohnnebenkosten reel abrechnen(ohne sich selbst zu bel??gen) w??rden die Angebote nicht so weit aus einander liegen.
    Auch die Kunden sind gefordert, indem sie nicht den augenscheinlich billigsten sondern einen preiswerten Anbieter mit zufriedenen MA w?¤hlen.
    Aber wie man bei Heros sah, intressierten sich Eink?¤ufer und andere f??r den Strafzins bei versp?¤teten Gutschriften. Wie dieser bei diesen Kalkulationen erwirtschaftet werden konnten war egal.
    Ein ehemaliger Kunde des Unternehmens wo ich t?¤tig bin, sagte nach verlorener Ausschreibung und dem Hnweis, das bei diesem Preis keine tarifliche Bezahlung m??glich sei:"Es ist uns S......egal was die ihren Leuten zahlen." Das ereignete sich vor 8 Jahren. Da kannte man noch nicht"Geiz ist Geil"