Nun ich denke das die eher nicht behämmert sind.
Die Ausrüstung der Sicherheitskräfte mit martialischer Montur wie Schlagstock, schwere Handschuhe, Handfesseln, Reizmitteln und Kampfstiefeln schränkt die legitimen Benutzer in ihrem Freiheitsbedürfnis und in ihrem Bedürfnis eine öffentliche Einrichtung ohne Schikane durch bewaffnete Sicherheitskräfte nutzen zu können ein.
Schließlich geht von Bewaffneten eine unterschwellige Bedrohung aus.
???
Ja, so ein DB-Mitarbeiter beim Standposten ist schon eine Bedrohung...sag mal gehts noch? Schikane? Bedrohung? Freiheitsbedürfnis? Du weisst schon das das ein Forum für Praktizierende Sicherheitsfachkräfte ist?
Mich interessiert wie denn der "legitime Benutzer" schikaniert wird, erzähl mal wie ich sein "Freiheitsbedürfnis" einschränke...
ZitatZum Beispiel die private Münchener Ubahnwache verliert regelmäßig Mitarbeiter durch Verurteilung wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung etc .
Und das obwohl in Bayern traditionell die Gerichte im Zweifel für staatliche Ordnungsorgane und ihre privaten Helfer entscheiden.
Wo hast du denn diesen Dünnschiss her? Quelle? DAS stimmt definitiv NICHT!
ZitatIch denke du verstehst deinen Auftag falsch.
Und wie ist denn sein Auftrag? Ich könnte mir vorstellen "Schutz des Betriebspersonals, der Fahrgäste, Einrichtungen und Anlagen." Nur eine Vermutung. Dazu gehört für mich, das ich für meinen Auftraggeber die Durchsetzung seiner rechtlichen Ansprüche (Schadensersatz) sichere. Ist nur eine Vermutung meinerseits. Das ist mit "beobachten und Melden" nicht getan. Natürlich warten die bösen Buben auf die Polizei...
BEOBACHTEN und MELDEN nicht mehr
Und schön hinterherwinken wenn die Buben abhauen...
Warum jemand die Einsatzmittel nicht einfach so führen darf? Ganz einfach, an jedem Einsatzmittel muss man nachweislich ausgebildet sein. Und ich denke das sind halt manche Subs nicht...
Zitat
aber wie soll der betrunkende Mitbürger sich gegen das RSG verteidigen??????????
Er hat kein Recht sich gegen den rechtmäßigen RSG Einsatz zu wehren da die Dienstkraft in Notwehr handelt. Notwehr gegen Notwehr gibt es nicht! Aktenzeichen oder Link zu den von dir angeführten Urteilsspruch?