Beiträge von qexco

    ...und ein geistig behinderter kann auch nicht vergewaltigen...


    Das er nicht verurteilt wird ist eine Sache - das vorläufige Festhalten eine andere. Ich bin auch nicht ausgebildet um Schuldunfähige zu erkennen geschweige denn bei verwirklichten Straftatbeständen laufen zu lassen.

    Die vorläufige Festnahme nach § 127 (1) StPO ist durch
    jedermann zulässig.


    Kinder unter 14 Jahre dürfen nach § 127 Abs (1) StPO nicht
    festgenommen werden, weil gegen sie kein Strafverfahren durchgeführt werden
    kann.

    WOHER weiss ich denn jetzt wie alt der Rotzlöffel? Soll ich ihn auf gutdünken laufen lassen? Das verurteilen/bestrafen ist eine andere Sache mit der wir nichts am Hut haben und das überlassen wir anderen, genau wie wir es anderen überlassen zu entscheiden ob derjenige Schuldfähig ist.

    Wie ich es erlebt habe, ein Lügenblatt. Mein letzter Betrieb hatte das auch...Die Voraussetzungen wurden vor der Prüfung kurz geschaffen, alles was nicht passt versteckt und nach der Prüfung hat man wieder alles in Scheisse verwandelt. Bis zum nächsten Audit... Ein Papier auf das man nichts geben kann ist diese Zertifizierung.

    Die edit Zeit verpennt.....


    Richtig badisch, das DIng im BGB nennt sich Selbsthilfe des Besitzers bzw. des Besitzdieners, kann man sich ja mal reinlesen wenn man der Meinung ist unter 14-jährige nach ner unerlaubten Handlung laufen zu lassen...oder andere die Schäden verursacht haben aber keine Straftat erfüllt haben. ("Fahrlässige Sachbeschädigung" gibts nicht, aber damit kannste den Schmutzfuß trotzdem festhalten wenn er aus Versehen was kaputtmacht und zum zicken anfängt.)

    Straftat ist straftat. Die Verwirklichung von Straftatbeständen kann von jedermann begangen werden. Ob er auch entsprechend bestraft wird (Geldstrafe, Freiheitsentzug) steht auf einen anderen Blatt, auf diesem ist dann auch relevant wie alt der Straftäter ist oder ob sogar ein gänzlich anderer Entschuldigungsgrund die Straftat nicht strafwürdig macht.


    Aber zur vorläufigen Festnahme ist das Alter völlig Hupe. Da könnt ja jeder daherkommen...

    Danke ;) meine natürlich auch kein Tietel sondern, die berufsbezeichnung. Mir ist klar das es keine Richitge Ausbildung ist ( oder war ) aber irgendwas ist man doch jetzt oder ???


    Klar, du darfst jetzt von dir behaupten das du Sachkundig bist! Mit Sternchen (Prüfung)! :thumbup:


    Glückwunsch!

    ...und wenn es dann irgendwann bei den Rauchern nichts mehr zu holen gibt, sind die Dicken dran. Dann darf bestimmt bald nirgendwo mehr gegessen werden.....


    Alles immer angeblich aus Gesundheitsgründen.

    Nicht ganz...die Gesundheit der Raucher interessiert keinen, aber die Gesundheit der Nichtraucher. Was stört es mich, was atme ich schädliches ein wenn mir einer gegenüber sitzt der sich was reinpfeift? Nichts. Sitze ich einem Raucher gegenüber atme ich den Dreck ein, welcher mittlerweile nachgewiesen nicht wirklich Gesundheitsfördernd ist. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

    Zitat

    " Es geht darum, dass unter dem Vorwand der Gesundheit die Freiheitsrechte eingeschränkt werden sollen, und das ganz massiv. Dass sehr viele Suchtraucher ein leidiges Übel sind, können selbst Raucher wie ich bestätigen. "

    Deine Freiheitsrechte enden dort wo die Rechte anderer gestört werden. Denke soweit sind wir uns schon einig, oder?

    Reicht nicht einfach die Verpflichtung Raucherkneipen deutlich kenntlich zu machen? Warum muss man sie verbieten? Im ersten Fall hätte jeder die Freiheit sie zu betreten oder nicht. Im zweiten Fall wird einem Teil von uns Zwang angetan! Das stört mich!

    Das verbieten resultiert aus einem übertreiben. Die ganzen Ausnahmen mit Raucherclubs ist doch ein Hohn. Es wurde geschickt - das muss ich zugeben - ständig mit irgendwelchen Mitteln umgangen. Das Verbot ist lediglich eine Quittung weil die wenigsten ein gesunden Mittelmaß finden.

    Zitat

    glaubst du wenn sie nach ihrer sachkundeprüfung in einem bewachungsgewerbe arbeitet oder irgendwo im empfang arbeitet bei einem wachschutz / objektschutz und sie geht so mit daten um, d.h. mit eingeloggten daten wo ich ihr anbiete sich durchzulesen um was es geht gleich einträge zu machen in meinem namen etc.?


    Beispiel: ein mitarbeiter hat sich in sein Email account eingeloggt und ist dort noch eingeloggt, rechtfertigt Sie es dazu dann die emails zu lesen und weitere zu versenden in seinem namen?

    Warum loggst du dich nicht aus, warum macht sie nicht ihren eigenen Account, wenn sie schon einen Internetzugang hat? Du weisst doch, Gelegenheit macht Diebe...

    Manch 16-jähriger sieht man ihre Minderjährigkeit aber auch nicht mehr an. Nach ner heissen Nacht hat mir eine gestanden das sie erst 17 ist...ich war 25 und hielt sie für Anfang 20! Auch meine Begleiter. Kann sein das das Gespräch gar nicht aufs Alter kam. Glaub auch so eher an Fumps Version, so kooperativ wird das arme Ding bestimmt nicht gewesen sein...

    Ist auch meine Einstellung BayerLA, sonst hätt ich nen anderen Beruf. Wir alle wahrscheinlich. Bisher ist aber immer alles zu meinen Gunsten ausgegangen das ich die gesetzliche Unfallhilfe nicht benötigt habe. Aber gut zu wissen das es sowas gibt!

    Servus stinkefuchs, ich mag dich! :beer:


    Blubberlutsch, ich glaub das auch nicht das das die Azubine war. Abgesehen davon, wie will er jemanden ausbilden wenn er selbst erst um 1500 ins Büro kommt? Ich glaub ich werd auch Chef, scheint ja sehr relaxt zu sein der Job. Hab auch meinen letzten Arbeitgeber verlassen weil mir vieles einfach nicht gepasst hat, vieles in dunkelgrauen Zonen abgelaufen ist, die BewachVO und noch mehr für die Führung einfach nicht existent waren. Tja, der Markt ist voll davon, jeder sagt er will sich mit Qualität hervortun und macht im Endeffekt doch den selben Murks wie die schwarzen Schaafe...

    Du bist also noch dabei.


    Eine bezahlte Arbeit ist von deinem Disziplinarvorgesetzten genehmigungspflichtig. Und über 400.-€ darfst du das dann auf Lohnsteuerklasse 6 laufen lassen. Ja, so läufts auch dann später mit den Übergangsgebührnissen wenn du komplett ausgeschieden bist. Aber dann brauchst du keine Erlaubnis mehr. Ich kenne keinen, egal in welcher RIchtung der seine BFD Zeit gesponnen hat der für einen zweiten Vollzeitjob die Erlaubnis bekommen hat.