Beiträge von qexco

    Zitat

    Der Gesetzgeber hat verbindlich festgelegt, dass Kinder die
    das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, immer schuldunfähig sind (§
    19StGB). Sie können niemals strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

    RIchtig, sie können nicht zur Verantwortung gezogen werden. Aber das tu ich nicht. Ist auch gar nicht mein/unser Job sie zur Verantwortung zu ziehen.


    Zitat


    Kinder können den Tatbestand z.b des Diebstahls § 242 StGB
    erfüllen aber keine Straftat, weil sie ja schuldunfähig sind. Aus diesem Grund
    können sie nicht bestraft werden.

    RIchtig, aber wie gesagt, keiner der hier Anwesenden will/kann sie bestrafen.



    Zitat

    Unbeschadet dessen können jedoch zivilrechtlicheAnsprüche gegen das Kind und eventuell gegen die
    Aufsichtspflichtigen (z.B. Haftung für Aufsichtspflichtverletzung) geltend
    gemacht werden, da die Deliktsfähigkeit nach anderen Kriterien zu beurteilen ist als die Strafmündigkeit.

    Richtig, die beginnt ab 7, im Straßen. & Schienenverkehr ab 10. Das ist aber zivil, Bürger gegen Bürger, Ersetzen eines entstandenen Schadens etc.

    Zitat


    Die Polizeiliche Kriminalstatistik berücksichtigt nicht Schuldausschließungsgründe. Also sind strafunmündige Kinder unter 14 Jahre in der Statistik enthalten.

    Klar sonst wüßten die Sheriffs ja auch nicht das eventuell ein Serienstraftäter vor ihnen steht wenn sie solche Blachen überprüfen. Kann ja wohl nicht sein das solche nicht mit einfliessen sollten, es gibt auch schon ein Leben vor dem 14. Lebensjahr.




    Zitat

    Kinder dürfen nicht festgenommen werden, weil gegen sie kein Strafverfahren durchgeführt werden kann.

    Aber wer entscheidet das kein Strafverfahren durchgeführt wird? Auch das ist wieder nicht mein Job....Die Feststellung der Schuldunfähigkeit ist nicht meine Aufgabe. Wir haben schon festgestellt das 13 oder jüngere kein amtliches Ausweisdokument mit sich führen werden. Also halt ich die fest, die Schuldfähigkeit ist für mich nciht erkennbar und auf die Aussage solcher Blagen brauch ich nichts geben...da könnt ja sonst jeder daherkommen.

    Zitat

    Ist es so schwer die "rechtliche Seite" zu akzeptieren ? Selbst wenn Juristen und Polizei gleicher Meinung sind ?

    Ist es so schwer Praktikern zu glauben? Die du gnädigerweise zulässt, die sind deiner Meinung.



    Zitat

    Natürlich sollen Sie die Polizei rufen und ja, die Polizei kommt für jeden kleinen geklauten Kaugummi raus.....aber nur wenn Sie einen Strafantrag stellen möchten oder die Daten des Kindes benötigen für ein HV.

    Warum sollte ich keinen stellen wollen? Das ist der JOB! Bisschen rumdozentieren und im Fernststudium nen Meister zu machen ist noch lange nicht die Weisheit mit Löffeln zu fressen, geschweigen denn das in der Praxis zu bringen.


    Zitat

    ... Natürlich kann ich mit gutem Gewissen ein Kind mit 12 oder 14 auch ohne Polizei gehen lassen, wenn es sich hier bei Ersttätern im Bereich des § 248a StGB Diebstahl geringwertiger Sachen handelt und mein Chef auf einen Strafantrag verzichtet weil dieser eh null bringt.....außer Kosten.

    Wer sagt das der Null bringt? Wem soll er was bringen? Och, steht das nicht in den Unterlagen...? Jammerschade. Ist auch völlig egal was für ein Strafrechtliches Vorleben jemand hatte vor seinem 14. Lebensjahr...



    Zitat

    Warenhausdetektive in kleineren Städten setzen immer mehr auf Prävention durch intensive Gespräche mit den Kids. Rechtsfolgen klarmachen und vor allem versuchen den Grund für den Diebstahl heraus zu bekommen.....oft steckt mehr dahinter.....

    Wat? Die Kuschelpädagogik ist vorbei, mittlerweile hat auch der letzte Experte eingesehen das totstreicheln nichts bringt. Desweiteren ist es nicht unser Job, werden wir dafür überhaupt nicht ausgebildet und bezahlt!


    Zitat

    Was ist denn mit dem Kind das von der Polizei nach Hause gebracht wurde und sich anschließend umgebracht hat ? Haben Sie dafür auch eine ach so logische Erklärung ?

    Es geht nicht ums verhindern dieser Tat. Es geht darum jemand anderen die Verantwortung zu überlassen. Da hat die Polizei auch keine Verantwortung mehr weil das Kind ja schon übergeben wurde.


    Zitat

    Es ist einfach immer die Polizei zu rufen und die Verantwortung weiterzugeben........schön für Sie dass unsere Polizei immer so schnell vor Ort ist um Ihnen die psychologische Arbeit abzunehmen.......wie war das noch.....


    KRÜPPEL....


    .......es schrieb ein besorgter Familienvater.

    Ich bin auch Familienvater. Ich kümmere mich um meine Kinder. "Schuster bleib bei deinen Leisten", schon mal gehört?


    Desweiteren spreche ich ihnen jeden Bezug zur Realität ab, sie leben auf irgendeinem fremden Planeten mit einer rosaroten Brille. Ein typischer Theoretiker der jede Menge heisse Luft verbreitet und von dem Informationen abprallen wie Wasser von einem fettigen Köter. Total belehrungsresistent. Sie wissen das sie für ihren Meister auch eine Aufgabe zu lösen haben die durchaus einen Bezug zur Realität hat? Kommen sie mit ihrem Schulwissen daher und fangen gar mit dem Prüfungsausschuss das diskutieren an dann war es das berechtigterweise!
    Nur weil sie die Vorbereitung für den Meister machen, überall kundtun das sie ja im Mai den Fachteil haben, sich mit einem Jurastudent "ähnlich" stellen heisst das nicht das sie am Ende der Weisheit angekommen sind! Es ist ein Stück Papier nicht mehr und nicht weniger!

    Wo doziert unser Dozent eigentlich? - Nur damit ich weiß, wo ich nicht zwingend eine Zusatzqualifikationsmaßnahme buchen sollte, außer ich möchte meine nichtvorhandenen hellseherischen Fähigkeiten bezüglich der Geburtsdaten meiner Aufgegriffenen verbessern.

    Laut seinem Nick in NRW. Kenn übrigens keinen der dermaßen unvorsichtig mit seinen eigenen Daten umgeht. Hier den Realnamen, da den Realnamen, hier ein Bild, da eine Bewerbung....nicht gerade vertrauenserweckend....

    Zitat

    Zunächst war meine Frage ob immer die Polizei bei Kindern unter 14 nach Ladendiebstahl hinzuzuziehen ist.


    - Antwort Nein. Es besteht keine Verpflichtung.....geht ja auch gar nicht denn was wenn Ladenbesitzer gar keinen Strafantrag stellen will.

    Warum engagiert der Ladenbesitzer dann überhaupt einen Detektiv? Zur Gaudi? Aus Sozialen Gründen, will er jemand von der Strasse holen? Nein will er nicht. Jemand der einen Ladendetektiv engagiert will alles zur Anzeige gebracht haben.



    Zitat

    - Die Polizei rät aber immer diese zu rufen.....ist ja auch völlig in Ordnung. Würde ich genauso machen.....ging ja nur um den Fall wenn Obrigkeit nicht zur Stelle ist......unwahrscheinlich ja.....kann eine eine Aufgabe in einer IHK Prüfung sein...was dann ?

    Ach, kommt die Polizei jetzt doch auch bei ihnen wegen wie sagten sie? Kleinscheiss? Kleinkram? Irgendsowas wars...



    Zitat

    - Lustige Sache..kein Scherz.....der Beamte fragte mich: Sind sie Jura Student ? Sagte na ja, so etwas ähnliches......

    Klar. Ein Meister schabt ein bisschen in der Rechtssuppe, mit einem Jurastudent sich ähnlich zu stellen ist schon sehr dreist.


    Zitat

    - Meine nächste Frage war die nach der Garantenstellung. Auch hier sagte man mir ganz klar dass diese begrenzt auf Schutz von Personen und Eigentum des Inhabers im Warenhaus gilt.

    Sobald ich jemand vorläufig festhalte übernehme ich die Verantwortung. Diese Festnahme kann der Auslöser sein für einen im schlimmsten Fall Suizid. Kausalität im Recht, haben sie bestimmt schon mal gehört, oder? Ich denke Inergenz war das Fachwort. Ich begründe eine Situation und bin entsprechend auch verantwortlich. Garantenstellung über die Türschwelle hinaus: Sehr wohl.


    Zitat


    Angesprochen wurde das Legalitätsprinzip.....die Polizei muss rauskommen.....ja..aber nur wenn Sie anrufen, müssen Sie aber nicht.

    Warum sollte ich nicht anrufen? Sobald die davon (straftat, welche auch immer) erfahren MÜSSEN die kommen. Ansonsten: Strafvereitelung im Amt. Böse Sache.



    Zitat

    Denke meine Fachkenntnisse als Dozent sind hier indiskutabel da alle meine Äußerungen zu diesem Thema durch Juristen und letztendlich auch von der Polizei bestätigt wurden.

    :hail: :hail: :hail:
    Nur von denen die sie hören wollten. Andere schrieben anderes, wurde hier auch schon eingefügt.


    Zitat


    Und nochmal weil es wirklich wichtig ist: Sie haben keinen Rechtfertigungsgrund der eine weitere Festnahme unter Zwang rechtfertigen könnte.

    Und ich sags nochmal, ich begründe es mit meiner Garantenstellung und der Gefahrenabwehr wenn man es so sagen möchte.



    Zum Rest: Mittlerweile einfach nur ermüdend...

    Na sowas........

    Socken fertig sortiert.


    Schon erstaunlich wieviel Energie sie bringen um mit aller, aller Gewalt auf biegen und brechen die Richtigkeit ihrer Theorie zu beweisen. Versuchen sie doch zu begründen warum wir für unser Verhalten nicht belangt wurden? Warum arbeiten die Menschen immer noch als Kaufhausdetektive, Citystreifen etc und sind noch nicht im Kaffee Viereck?
    Oder sind sie einfach ein Mensch der sich eher die Zunge abbeisst bevor er zugibt unrecht zuhaben? Dabei haben sie doch schon des öfteren geschrieben "hab mich geirrt"...?


    Bin etwas verwirrt... 8|

    Nichts gegen unsere Polizei aber die wissen kaum was über die Befugnisse Privater Sicherheitsdienstleister. StPO, PolAG, das sind ihre Steckenpferde! Die meisten wissen auch nicht was ein Besitzdiener ist z.B. :thumbup:


    Fordere auch den TÜV für Dozenten...

    Zitat


    Ja, die Antwort von dem angeblichen Fachmann klingt logisch....stimmt aber nicht.

    Ah, jetzt verstehe ich das Prinzip! Man sucht sich die Antworten raus die einem gefallen! Ja wenn das so ist....das muss einem doch gesagt werden...
    Zum :rofl: wenn es nicht zum :puke: wäre....

    Stellen Sie sich vor dass ist der Sohn eines Anwaltes. Diesen halten Sie wie beschrieben 1 Stunde unter Zwang (Gewalt) fest. Polizei erst in 1 Stunde verfügbar. Da sie das Kind von der Türe wegnehmen und festhalten - gegen seinen Willen- entstehen blaue Flecke an den Handgelenken des Kindes.

    Stellen sie sich vor: Es gibt keinen Mond - Das ist die Rückseite der Sonne!
    Schmücken sie das doch bitte noch weiter aus, es fehlt noch etwas Action und Romantik dann wirds langsam ein tolles Drehbuch!


    Desweiteren: Wie packen sie ein KIND an das blaue Flecken entstehen??? Da fehlts doch hinten und vorne....


    Melde mich ab, hab was wichtigeres zu tun....Socken sortieren z.B.

    Wikipedia das gleiche...jeder kann schreiben, Herkunft der Infos ist nicht sicher.


    Desweiteren, kein 13 jähriger - sei es Dieb oder nicht - hat kein Ausweisdokument dabei. Hab ich noch nie erlebt und ich hab schon einiges erlebt. Selbst der 16-jährige hat keine Pflicht seinen Ausweis mitzuführen. Auch der 90-jährige übrigens nicht.

    Hab vom Dozent bestimmt schon 2x, wenn nicht 3x gelesen "Habe mich geirrt" oder "sie haben recht", glaube ein "hab mich vertan" war auch dabei. Und sie wollen Dozent sein? Prost Mahlzeit, entweder verlieren ihre Schüler den Arbeitsplatz weil sie die Schmutzfüße einfach laufen lassen ("die können ja keine Straftaten begehen") oder weil sie eingesperrt werden wenn das Horrorszenario wie von badisch beschrieben eintrifft: Das Kind legt sich vor lauter Angst auf die Gleise (Blöde Garantenstellung + §13 StGB).


    Quoten wieviele die Sachkunde unter ihrer Führung schon geschafft haben sind uninteressant, diese Details will keine Prüfungskommission wissen. Meine Meinung über ihre inhaltlichen Unterrichtungsqualitäten stehen fest und sind nicht die besten. Ein japanisches Sprichwort sagt "Der wahre Weise fragt und nimmt entsprechende Antworten an" oder so ähnlich. Mein japanisch ist nicht so gut aber inhaltlich stimmt das schon...

    Auch Kinder haben Rechte die nicht durch Zwang und Freiheitsentzug einfach gebrochen werden dürfen.

    Klar. Haben sie. Aber sie bedürfen eben auch einen Schutz, und sobald ich sie festhalte übernehme ich die Verantwortung die sich auch weit über meinen Hausrechtsbereich erstreckt. So einfach gehen lassen ist nicht, wie gesagt, Garantenstellung, das Kind ist in dem Moment mein "Kunde" und ich habe die Verantwortung. Das ist Fakt, in der Theorie und in der Praxis, dafür habe ich genügend Kollegen kommen und mit entsprechender Verurteilung (KV in Verbindung mit begehen durch Unterlassen) gehen sehen. Auch das ist Fakt.

    Das ist doch langsam langweilig, nur weil man eswas ständig wiederholt wird es nicht richtiger.


    Versuche doch diese Frage zu beantworten: Warum wurde weder der Badisch, noch der ich und viele viele andere Haufhausdetektive wg. Freiheitsberaubung angezeigt, geschweige denn bestraft wenn wir diese Gründe "vorgeschoben" haben...?

    Zitat

    Es wäre nett wenn wir eine gesetzlich vertretbare Lösung finden. Ja, ich bin Dozent aber ich habe im Bereich Warenhausdetektiv nie gearbeitet; hauptsächlich Bereich Werkschutz und Sicherheitstechnik.

    Na also, ein Theoretiker der Praktiker in Frage stellt. Die Eier sind immer schlauer wie die Hühner.

    Zitat

    Mein Lehrer war ein Rechtsanwalt - Aus rechtlicher Sicht sehen die Juristen auf juraforum diese Sache mit der Freiheitsberaubung übrigens genauso wie ich. (Von wegen Halbwissen)

    Das du der beste bist weiss ich mittlerweile. Immerhin hast du ja auch einen Kämpferkommandopersonenschutzlehrgang in Polen besucht.


    Zitat


    § 127 StPO findet keine Anwendung.....Thema ist durch.(Bitte bei IHK, BFS o.a. nachfragen wer's immer noch nicht glaubt) Kann aber auch gerne eine pdf Datei reinkopieren aus meinen Ausbilderunterlagen der SecuMedia GmbH.

    WIe gesagt, komisch, in meinen Unterlagen steht was anderes. Naja, interpretieren kann man ja vieles. Aber wenn das eh schon geklärt ist, warum dann ein neuer Extrathread? Du weisst doch schon alles?

    Zitat

    § 229 BGB Selbsthilfe: Festnahme auf Grund gesetzlich einklagbarer Ansprüche und Anschriftenangabe zwecks Weitergabe an Polizei und Jugendamt weches dann eine Akte anlegt.

    Ans Jugendamt? Als privater Sichehrheitsdienstleister? Ganz genau...

    Zitat

    Aber wenn das Kind jetzt das Büro verlässt.....jetzt war die Frage offen......müsste ich Gewalt anwenden (Zwang). Eben dieser Zwang ist verboten.....demnach wäre der Tatbestand der Freiheitsberaubung nach § 239 StGB erfüllt.

    Tja, dann hab ich und andere das wohl schon oft erfüllt. Warum nur ist unser Führungszeugnis dann sauber? Nie ne Anzeige dafür bekommen... Aber so schlau wie du bist hast du auch eine Antwort dafür, ich hab keine. Bin ja ahnungslos.


    Zitat

    Hoffe auf eine interessante Diskussionsrunde .....

    Ganz genau und später wieder jammern und weinen doch bitte den Thread zu schliessen.

    Jetzt platzt mir der Arsch....


    WIR BESTRAFEN NICHT - WIR FÜHREN ZU! Weder SIE noch ICH noch der Papst entscheiden ob jemand schuldunfähig ist, die die Verfahren einstellen ist nicht unser Job, wie kommt es denn das die polizeilichen Akten von den unter-14-jährigen denn überhaupt exestieren??


    Verbreiten sie ihr gefährliches Halbwissen ruhig weiter - Was weiss ich schon von meinem täglichen Handwerkszeug? Auch die Kollegen die schon jahrelang solche Krüppel festnehmen und der Polizei zuführen sind wohl alles Rechtsbrecher! Aber anscheinend gehen die Uhren in Bayern anders, was wissen die schon? Sogar wg "Kleinkram" wie Beleidigung werden die Krüppel einkassiert! Und NICHTS ist in der Presse diesbezüglich zu lesen das falsch gehandelt wird. Auch kann ich in den weiten des Internets nichts finden....komisch... Alle blöd ausser Schorschi? Ja, das wirds wohl sein. Sie sind die Luft und die Gedanken nicht wert, Informationen prallen ab wie Wasser von einem fettigen Köter.


    Hab mir echt die Mühe gemacht und hab meine Ordner durchgesehen. Ist immer nur die Rede von "Jedermann kann Jeden festnehmen", unter den entsprechenden Voraussetzungen (Erfüllung der Straftatbestände). Da ist NIE die Rede von einer Altersbeschränkung. Aber wat weiss ich, ich bin ja nicht der Schorschi, hab auch nicht am Fernstudiom teilgenommen sondern in Vollzeit mit den Dozenten das auseinandergenommen.


    Wissen sie was? Sie haben recht - und ich meine Ruhe - und sobald ich deswegen mal vor dem Kadi steh - werd ich sie als erstes unterrichten. Bis dahin verbreiten sie ihr theoretisches Halbwissen - und ich handle weiterhin entsprechend im praktischen Bereich. Deal?


    Und den Badisch lad ich auf ne Halbe ein....


    Und was sind die Voraussetzungen für eine Festnahme nach 127 StPO? DIESE sollen nicht falsch beurteilt werden, da kommt dann der 239'er zum Zuge.
    -Erwischen oder verfolgt auf frischer Tat
    -Idendität nicht bekannt oder
    -der Flucht verdächtig.


    VOM ALTER IST DA KEINE REDE!!!


    DIe Voraussetzungen sind z.B nicht mehr gegeben wenn der Kausale Zusammenhang nicht mehr besteht oder gar keine Straftat vorlag (z.B. Fahrlässige Sachbeschädigung die es ja nicht gibt)


    Und tschüss? - Setzen 6!


    Was soll denn jetzt die fahrlässige KV? Bestrafung ist für uns aber nicht relevant! Wir bestrafen nicht, wir führen nur zu!

    Spielste jetzt die beleidigte Leberwurst oder was? Zieh nen Rock an und nimm dir ein Packerl Taschentücher....


    Unter 14 kann er nicht bestraft werden, ist aber was anderes als vorläufig festhalten. Völlig egal wie alt jemand ist, Straftatbestände kann jeder erfüllen und nur darum gehts. Das können wir, ist u.U. unser Job, das bestrafen und beurteilen übernimmt jemand anders.


    Komisch, in meinen Lehrbüchern und Notizen stehts offensichtlich anders....und das bei gleicher Bildungseinrichtung, schon merkwürdig.


    Und wie der badisch schon gesagt hat, der wird der Polizei übergeben. Ist hier gängige Praxis der Ladendetektive, bei Fluchtgefahr ansonsten zum Eigenschutz. Bei einer Festnahme übernehme ich die Verantwortung auch über Leib und Leben des festgehaltenen. Garantenstellung sagt ihnen aber schon was....?

    Und was machst du, wenn der sich vor lauter Angst vor elterlichen Repressalien vor den nächsten Zug wirft?


    Übergabe nur an Eltern oder Polizei. Einfache Sache, die einem selbst den Arsch deckt.


    Natürlich hab ich meine Garantenstellung dem Balg gegenüber nicht vergessen, KV mit Todesfolge in Verbindung mit begehen durch Unterlassen macht sich in meinem Führungszeugnis nicht gut. :thumbup:
    Ging mir nur um meine Möglichkeit, "ich könnte" ihn laufen lassen. :beer:


    Edit: Was ich interessant find, ich hab meinen Meister bei der gleichen Einrichtung gemacht wo der Gregor ihn gerade macht. Und das der da was völlig anderes lernt kan ich nicht so ganz glauben...auch kenne ich die Belegschaft in KW und da ist nie irgendwas gefallen das ich Bälger unter 14 nicht vorläufig festnehmen darf...Naja, vielleicht hat sich die Welt inzwischen geändert?

    Zitat

    Freiheitsentziehende Maßnahmen dürfen grundsätzlich nur von staatlichen Behörden (z.B. Polizei) vollzogen werden. Private haben aber das Recht zur Vorläufigen Festnahme nach § 127 (1) StPO u.a. dann, wenn eine verfolgbare Straftat vorliegt. Bestandteile der verfolgbaren Straftat sind Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit, Schuld.

    Die Schuld ist bei der Verurteilung interessant, nicht aber für mich, ich führe das Balg der Ordnungsmacht nur zu. Damit ist mein Job getan und der Job der Staatsanwaltschaft beginnt die - natürlich - das Verfahren einstellt.


    Zitat

    Personen unter 14 Jahren, die Straftaten begehen, sind Schuldunfähig (§19 StGB Schuldunfähigkeit des Kindes) Deshalb kann keine vorläufige Festnahme nach § 127 (1) StPO durchgeführt werden.

    Ihre Meinung. Meine Erfahrung ist eine andere.


    Zitat


    Hier ist der Passus: keine Schuld - keine verfolgbare Straftat nach StGB

    RIchtig. Wobei "nicht verfolgbar" aber im Sinne einer Bestrafung steht.



    Meine Meinung zu den vorliegenden Personalien: Wenn ich einen amtlichen Ausweis vorliegen hab lass ich ihn gehen sobald die Formalitäten erledigt sind. Ein Schülerausweis oder eine Monatskarte brauch ich nicht zu glauben, dann halt ich den fest bis zum jüngsten Tag. Und nur weil er das Diebesgut zurückgegeben hat macht die erfüllung der Straftatbestände nicht ungeschehen! Und ja, die Polizei kommt bei jeden kleinen Ladendiebstahl, weiss ja nicht wo sie wohnen...