@ wächter
Nur der Wahrheitheit halber:
Nachdem die "Katze" da war und nicht auf deren Bockmist reagiert hat.
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Neues Benutzerkonto erstellen@ wächter
Nur der Wahrheitheit halber:
Nachdem die "Katze" da war und nicht auf deren Bockmist reagiert hat.
War ja auch nur so ein Gedanke.
Wenn hier zwischen Separatwachdienst und Hundeführer unterschieden wird, haben die Jungs auch ein eigenes Board verdient mein ich.
Borussia Dortmund - Schwere Krawalle überschatten Testspiel gegen Basel
"Das Spiel stand kurz vor dem Abbruch. Das war kein schönes Bild, das wir da abgegeben haben. Es war tendenziell sogar peinlich", meinte der wütende BVB-Trainer Jürgen Klopp..
Es fehlt eindeutig das Board VA - Dienst / VA - Schutz.
z.B. für solche Meldungen:
Gemeinsam schwere Folgen verhindert
Durch den Einsatz von 2 VA-Schützern wurde ein Suizid verhindert. Tolle Leistung!! Gut gemacht Jungs!!
@ FreddyHRO
Eigentlich solltest Du wohl mal gelernt haben, noch ganz andere Sachen als solche Beleidigungen zu einzustecken.
„Die Beleidigungen sind die Argumente jener, die über keine Argumente verfügen.“
Jean-Jacques Rousseau
Ich bin dafür, von mir aus auch rund um die Uhr offen lassen. Dann bekommen wir wenigstens ein paar Bewachungsobjekte dazu. Bei den Schließzeiten um 22:00 uhr kommt man ja kaum auf Stunden, bzw. muß die Dienste koppeln, damit die Stunden aufgehen. :grin:
Son Mist kann sich auch wieder nur die Konzernleitung einfallen lassen. Um die Kosten zu sparen wird natürlich kein Zusatzpersonal eingestellt und die Stunden nur mal wieder verschoben. Seit der Verschiebung auf 22:00 Uhr sind in der Regel in unseren Verkaufsstellen, egal bei welcher Kette, nur noch 2 Mann in der Spätschicht bis 22:00 Uhr da.
Das Käuferpotential hat sich, wie erwartet entwikelt, und zum Schutz wurden dann Wachleute angefordert.
Zum anderen verspricht man sich durch die Verlängerung der Öffnungszeiten, daß die Leute mehr einkaufen. Aber wie soll das gehen? Man hat ja auch nicht mehr Geld in der Tasche, das man ausgeben kann. Ich kann mein geld ganz gut in der Zeit bis 20:00 Uhr ausgeben. Ich brauche keine verlängerten Öffnungszeiten. - Meine Nachbarin, alleinstehend mit einem Kind, verkäuferin übrigens auch nicht!!
@ Volker
Hallo!
Deine Wünsche haben anscheinend geholfen. Der Tarifabschluß Bayern ist in Papier und Tüten. Allen Zweiflern zum Trotz abgeschlossen zwischen BDGW und VERDI. Mit einer Laufzeit von 2 Jahren.
Pressemitteilung des BDGW:
„Neue Lohn- und Gehaltstarifvertragsvereinbarungen für den Bereich GuW in Bayern abgeschlossen
Donnerstag, 10 Juli 2008
Die BDGW hat mit der Gewerkschaft ver.di für das Bundesland Bayern am 8. Juli 2008 neue Lohn- und Gehaltsvereinbarungen für den Bereich Geld und Wert abgeschlossen. Die Tarifvertragsvereinbarungen gelten für eine Laufzeit vom 01.06.2008 - 31.03.2010. Sie sehen für den Bereich des Geld- und Werttransportes, für die Tätigkeiten in der Geld- und Wertbearbeitung sowie in den Kurier- und Belegdiensten 2-stufige prozentuale Erhöhungen vor. Der Geld- und Werttransportbereich wird zum 01.08.2008 um 2,75 % und zum 01.07.2009 um weitere 2,75 % erhöht. Die Sicherheitsmitarbeiter in der Geld- und Wertbearbeitung sowie in den Kurier- und Belegdiensten erhalten zu den vorgenannten Zeitpunkten im Rahmen einer 2-stufigen Erhöhung jeweils 2,5 % mehr Lohn. Die Grundgehälter der Angestellten werden zu den gleichen Zeitpunkten ebenfalls in 2 Stufen um jeweils 2,5 % angehoben. „
Laß Dir also nicht den Mut nehmen.
Ich selbst habe für mich zwar die Entscheidung getroffen, mich nicht mehr gewerkschaftlich vertreten zu lassen, aber das soll ja nicht heißen, dass ich generell was gegen die Gewerkschaft habe. Eine eigene GW wäre sicher besser, als ein verschlafener FB, aber alles Gute ist nie beisammen. Wichtig ist, dass man sich engagiert und seinen Mund aufmacht und Engagement lese ich aus Deinen Artikeln heraus.
Dafür werden sie ja auch bezahlt, versehen ihren Dienst im Trockenen und wenn’s brenzlig wird, rufen sie eben Unterstützung.
Angenehmes Arbeiten dort, war selbst ein paar Mal in Ämtern im Einsatz. Man darf sich das Elend dort halt nicht so zu Herzen nehmen und immer dran denken, wessen Interessen man dort vertreten soll.
„Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing!“
Ist zwar nicht immer einfach, aber das mit dem Unterordnen unter nicht genehme „Obere“ sollte man inzwischen ja wohl gelernt haben.
Um wieder auf Rosann´s Thema zurück zu kommen: Der Dienst kann einen da schon ganz schön fertig machen. Wenn ich durch meinen EL nicht für irgendwelche „Spezialaufgaben“ mit rangezogen werde, mach ich meinen Dienst im Wachlokal bei .. (neee, besser nicht)
Verglichen mit der Arbeit vor 15 Jahren hat es auch hier ne enorme Entwicklung gegeben. Computer, Inter- und Intranet, Gefahrenmeldeanlage, Einbruchmeldeanlage, computergesteuerter Hausservice, Kameraüberwachung, elektronische Schlüsselverwaltung, elektronische Zugangskontrollen.
Was geblieben ist, sind die Kontrollen der Fahrzeuge, Mitarbeiterkontrollen und was so dazu gehört.
Man, wenn ich da an meine Anfangszeit denke. Jetzt kommt man nicht mal in der Nacht mehr raus, um ne Runde zu drehen. Wenn ich nicht jeden Tag mein Fahrrad nutzen würde und 2 – 3 mal pro Woche zum Training gehen würde, hätte ich ganz schön mit Figurproblemen zu kämpfen.
Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Grundsätzlich ist es mir egeal, wie man mich nennt. Viele der MA an meinem Stammobjekt nennen mich beim Namen. Für einige bin ich der Sheriff, nur bei einigen kommt ein abwertendes Nachtwächter. (Aber hat schon mal jemand gehört, wie nett und teilweise Nachtwächter sich auch anhören kann, wenn es von der richtigen Person ausgesprochen wird?)
Viele kennen mich hier und auch meine Arbeit. Und seit sie uns hier ein paar mal richtig in Action gesehen haben, wissen sie auch, daß wir nicht nur in der Nase bohren. Und das wirkt sich dann unmittelbar auf das Ansehen und den Umgangston aus.
Die Frage weißes Hemd und Krawatte als Revierfahrer stellt sich mir erst mal gar nicht.
Ich habe für jeden Wachbereich eine Dienstanweisung, in der mir die Anzugsordnung vorgeschrieben ist.
Im letzten Jahr erfolgte eine Überarbeitung der Dienstanweisungen und eine Umstellung der Bekleidung. Dazu wurden die verschiedensten Sachen in der Praxis getestet, für gut oder schlecht befunden und dann entsprechend eingearbeitet.
Seitdem habe ich zu Hause einen Schrank voller Dienstbekleidung, die entsprechend den Anforderungen kombiniert werden kann. Angefangen vom Anzug mit weißen Hemden, über T- und Polo-Shirts und Cargohosen, bis zum Einsatzoverall mit Weste und Stiefeln. Dazu Wetterbekleidung, Achteck-Mütze, Barett und Baustellenhelm.
Entsprechend den Anforderungen der Auftraggeber und der entsprechenden Dienstanweisung erfolgt dann die entsprechende Kombination.
Daß die Kleidung dann auch dementsprechend sauber und in Ordnung gehalten werden muß, versteht sich ja von Alleine.
Halte ich gar nichts von. Gilt ja trotz allem nur als eheähnliche Gmeinschaft. Und die Kirche (gemeint ist jetzt ev. und kath. Kirche, bei den anderen Religionen mags das ja geben) in Deutschland möchte ich sehen, die Vielweiberei absegnet.
[quote author=FreddyHRO link=topic=5137.msg44837#msg44837 date=1215748883]
Wird gemacht!
[/quote]
Hast Du dabei stramm gestanden, Hände an der Hosennaht, Blick frei gerade aus?
Dann hätte es geheißen: "Zu Befehl" :grin:
Es wurden keine Rechtsgüter verletzt?
"Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
14. Abschnitt - Beleidigung (§§ 185 - 200)
§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
"§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Das wären schon mal zwei strafrechtliche Normen, die hier verletzt wurden. Wenn einer der Geschädigten Strafantrag stellt.
[quote author=Arwed link=topic=5137.msg44730#msg44730 date=1215580441]
Da haben wir doch Mecklenburg Vorpommern, da ist absolut nichts ausser Nazis..
[/quote]
Da würde sich dann sicherlich manch ein Anwalt die Hände reiben.
Tut mir leid, daß ich mich eingemischt habe.
Ich komme nämlich auch aus diesem wunderschönen Land und bin kein Nazi, wie auch der überwiegende Teil der Bevölkerung hier.