Mal eine Frage an die Fachleute:
Wie locker darf ein Ladendetektiv eigentlich sein, wie sehr kann man als Nicht-Beißer gegen das Arbeitsrecht verstoßen?
Fall-1: Bei Beobachtung von Kunden, die sich offenbar an den Kassen vorbei mogeln wollten, wurden diese freundlich zum vorherigen Bezahlen aufgefordert. Dadurch entgingen dem Unternehmer Ergreiferprämien. Es wurde ausdrücklich untersagt, solche Kunden aufmerksam zu machen. Vielmehr mussten sie verdeckt beabachtet werden und nach dem Passieren des Kassenbereichs bei Nichtbezahlen angezeigt. Diebstahls-Vorbeugung ist dienstlich (auch arbeitsrechtlich?) untersagt. Das Abkassieren der Greiferprämie (100€ pro Fall) ist angesagt.
Fall-2: Während großen Gedränges vor nur 4 besetzten Kassen gab es Streit und einigen Tumult unter den wartenden Kunden. Jeder 7. Kunde musste nach dem Passieren seiner Kassa angehalten und auf Diebesware untersucht werden, auch ohne Tatverdacht und ohne Ansehen der Person. Einer dieser (seriös erscheinenden) Kunden hatte unter ca. 25 bezahlten Positionen noch 5 weitere unbezahlte bei sich in der Einkaufstasche. Er redete sich auf dieses Gedränge an den Kassen aus und behauptete, "übersehen zu haben, alle Waren auf das Band zu legen". Er wurde daraufhin vom Ladendetektivv nicht angezeigt und laufen gelassen. Auch dieses Verhalten ergab wiederum einen Anschiss und die Androhung einer fristlosen Kündigung im Wiederholungsfall.
Analog dazu finde ich eine Dienstanordnung an Prospekteverteiler.
Diese (meist Schüler) müssen bei Androhung sonstiger Kündigung alle Aufschriften auf Hausbriefkästen über Werbeverbot missachten und ihren Werbemüll, meist von Fastfood/Pizza-Ketten in jeden Briefkästen stecken. Ist er bereits voll, ist dies mit Gewealt zu versuchen. Ein Kontrollor ist hinterher unterwegs und achtet auf Einhaltung der Anordnung. Im geschilderten Fall-1 kontroliert der Sicherheitsunternehmer seine Erfüllungsgehilfen, frägt diese mindestens jede Stund ab, wie viele "Diebe gefangen" wurden und konzentriert sich auf die fette Greiferprämie.