Beiträge von badisch_nsl

    Wir nutzen nun auch Contact ID mit der MSD 4000 und AmWin, da in Lisa wohl nur die programierten Ereignisse also jeder programierter Melder, "hochkommt". Amwin schlägt wohl jeder meldung Alarm.


    Alles eine Frage der Einstellungen in LISA. Möglich wäre vieles. Aber will man das auch wirklich?
    Es ist ja auch oft so, dass sich vieles bedienerlos bewerkstelligen lässt und ein Eingreifen bzw. Handeln des Zentralisten nicht bei jeder eingehenden Meldung zwingend notwendig wird. LISA bietet da durchaus komfortable Lösungen.

    Wenn Du Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe bist und der TV für das Beschäftigungsverhältnis Anwendung findet: Bei Deinem Arbeitgeber. Dieser MUSS ihn Dir zur Verfügung stellen, z.B. durch Aushang an geeigneter Stelle oder zur Einsicht aushändigen.


    Ansonsten, wenn Du kein Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe bis oder auch wenn Du nichts mit dem Bewachungsgewerbe zu tun hast: Gegen Kostenerstattung beim BDSW zu beziehen.

    In meinem Arbeitsvertrag steht zuzüglich der Kündigungsfrist, dass Tarifliche oder Gesetzliche Verlängerungen der Frist für beide Vertragspartner bestehen. Allerdings wäre es bei mir keine Verlängerung der Frist, sondern eine Verkürzung der Frist.


    Einzelvertraglich können Abweichungen vom Tarifvertrag nur gelten, wenn sie den Arbeitnehmer gegenüber dem Tarifvertrag nicht benachteiligen.


    Aber wie bereits mehrfach gesagt: Investiere etwas Geld und lass das alles vom Fachanwalt prüfen.


    Übrigens: Mit der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft hättest Du diesbezüglich kostenlose Rechtsberatung bei eben jener.

    "Ein Anspruch auf Vergütung bei kurzfristiger Arbeitsverhinderung zur Pflege naher Angehöriger i.S.d. §2 PflegeZG oder Kinder.... jeweils in Verbindung mit § 616 BGB ist ausgeschlossen."


    Das bedeutet, dass Du in solch einem Fall nur unbezahlt freigestellt wirst. Im Falle z.B. kranker eigener Kinder, die betreut werden müssen, bekommst Du in diesem Fall dann von Deiner Krankenkasse das sogenannte Kinderpflege-Krankengeld für die Dauer (längstens 10 Tage am Stück, max. 25 Tage pro Kalenderjahr) der notwendigen Betreuung und dem damit verbundenen Verdienstausfall aufgrund Arbeitsverhinderung.
    Um das in Anspruch nehmen zu können, benötigst Du eine entsprechende Bescheinigung vom Arzt. Darauf ist dann auch gleich der Antrag für die Krankenkasse, der auszufüllen ist.


    Der gesetzliche Regelfall sieht auch hier - ähnlich (aber eben nicht identisch) wie bei eigener Krankheit - die bezahlte Freistellung von der Arbeit vor, praktisch wie bezahlter Sonderurlaub. Diese gesetzliche Regelung ist aber nicht unabdingbar, sie kann einzel- oder kollektivvertraglich ausgeschlossen werden.
    Ist nicht unüblich, das auszuschliessen. Daher auch völlig in Ordnung, wenn das ausgeschlossen wird.



    Zur Überstundenproblematik habe ich bereits den Link gegeben. Einfach mal durchlesen.



    Was mich aber doch immer wieder verwundert: Man bekommt etwas vorgelegt, mit dem man nicht einverstanden ist und unterschreibt es trotzdem... Muss man nicht wirklich verstehen.

    Zunächst: Du hast unterschrieben?


    Das Ganze stellt sich im Grunde als eine Änderungskündigung dar. Der kannst Du zustimmen, musst es aber nicht. Im Endeffekt würde das dann vorm Arbeitsgericht enden, mit ungewissem Ausgang - für beide Seiten.
    Eine Abschätzung der Erfolgsaussichten, womöglich noch mit Begründung, spare ich mir hier an dieser Stelle. Dafür gibt es Fachanwälte, die auch für ihre Auskunft haften.


    Zur Überstundenproblematik:
    Nicht alles, was in Arbeitsverträgen an Klauseln enthalten ist, hält auch rechtlich wirklich stand...
    http://www.karriereakademie.de…ind-mit-gehalt-abgegolten

    ...also das, was bereits jetzt bezahlt wird. 9,35 EUR.


    Unterschied für Dich, Manu: Dann nicht mehr Brutto für Netto. Du zahlst dann auch Steuern und Sozialabgaben.
    Wie hoch die Abzüge sind, hängt von Deiner Steuerklasse und weiteren persönlichen Voraussetzungen ab.


    Das sieht zunächst nach einem Nachteil aus, bedeutet aber auch Rentenpunkte in der Sozialversicherung (wirkt sich also auf die spätere Rente aus), Ansprüche aus der gesetzlichen Krankenversicherung... und: Du darfst dann mehr als regelmässig 450 EUR/Monat verdienen.

    ...aber trotzdem einiges falsch machen kann. Und im Endeffekt kann dann auch tatsächlich alles falsch sein, egal was man macht. Die Informationen, wie es anderswo gehandhabt wird bringt da auch nichts.


    Handlungssicherheit gibt es eben nur mit Dienstanweisung.

    Das sind genau solche Dinge, für die es unbedingt Anweisungen braucht. Denn nur mit einer klaren Anweisung hat der Werkschutz hier Handlungssicherheit.


    Allerdings kenne ich jetzt auch keinen Werkschutz, bei dem es dafür keine Regelungen gibt. Wer als Dienstleister solche Fälle nicht mit dem Auftraggeber abspricht und das Ergebnis per Dienstanweisung an die Mitarbeiter gibt, hat offensichtlich keine Ahnung vom Geschäft.

    Dann wäre es sicher auch möglich wenn der AF beim Objekt ist anstatt die Leiststelle anzufen eine in Lisa programierte Rufnummer anzurufen so dass Lisa automatisch dann im Interventionsbericht die Ankunftszeit dokumentiert?


    Wäre auch möglich, ja.
    Aber diese Vorgehensweise empfiehlt sich nicht wirklich, da der Aufwand dem Nutzen gegenüber zu gross ist. Bedenke: Man muss das alles ja irgendwie der Software beibringen. Und bei mehr als einer möglichen gleichzeitigen Intervention wird das dann nicht mehr so einach. Wenn man immer nur 1 IK unterwegs hat, mag das noch praktikabel sein.


    LISA hat - falls gewünscht - da bereits eine andere Lösung an Bord. Mit jener kann die Interventionskraft selbständig via App auf Smartphone/Tablet die notwendigen Eingaben im System machen. Das Smartphone wird dabei praktisch zur "Aussenstelle" der LISA. Klingt etwas aufwändig für den Fahrer, kann aber alles recht komfortabel gestaltet werden. Bis hin dazu, dass die IK nur eine Taste drücken muss, um eine bestimmte Eingabe zu machen (Zeitstempel Eintreffzeit z.B.), oder vorformulierte Berichte auswählen kann. Fotos können ebenfalls erstellt und integriert werden.
    Das Ganze kann dann im Prinzip bis dahin getrieben werden, dass der Zentralist nach der Alarmierung der IK keinerlei Eingaben mehr machen muss, dabei aber trotzdem immer auf dem Laufenden ist bzw. bleibt. Und die Überwachung der IK funktioniert dann nebenbei auch ohne dass die sich persönlich in der NSL meldet.

    Kommt immer drauf an wo (Tarifgebiet), und dann noch, wie gut man sich selbst verkaufen kann.
    Als Anfänger und ohne besondere Qualifikationen wird man in der Regel nur selten in der Lage sein, einen höheren Lohn als Tarif auszuhandeln.


    Und der Tariflohn fängt auch im Revierdienst wie immer bei 8,50 an (Hamburg, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz) und hört bei 11,84 auf (NRW).
    Dazwischen liegen einige Abstufungen, so gibt es mal 8,75 EUR, mal 9 EUR, 9,40 EUR oder auch 10,42 EUR.

    Ich sitze ab Freitag auf einem festen Objekt, beim selben Chef. Nämlich von 19.00 Uhr bis 5.00 Uhr morgens.
    Da sehe ich die 10 Euro jetzt auch ein.


    Da gibt es nichts einzusehen.


    Wie schon mal erwähnt, solche krummen Machenschaften funktionieren nur dann, wenn der krumme Hund Leute findet die da mitmachen.


    Du willst es nicht einsehen, oder?


    Sorry, aber Leute wie Du sind mit dafür verantwortlich, dass in unserer Branche die Preise im Keller sind - und wohl auch bleiben.


    Wie ist es denn nun mit dem kleinen Waffenschein?
    Aber was ist, wenn ich einen Schreckschußrevolver habe, und mein Gegenüber dann einen scharfen Revolver hat?
    Mein Chef fährt meines Wissens nach mit einem Schreckschußrevolver...


    Der kleine Waffenschein berechtigt zum Führen einer Schreckschuss-/Gaswaffe


    Das Führen im Bewachungsgewerbe ist aber über die DGUV V23 verboten, da nützt auch kein kleiner Waffenschein.


    Und das Führen im Bewachungsgewerbe ist aus genau diesem Grund verboten:
    Aber was ist, wenn ich einen Schreckschußrevolver habe, und mein Gegenüber dann einen scharfen Revolver hat?


    Mal ne Frage am Rande: Die Unterrichtung nach 34a GewO hast aber schon, oder? Da sollte auch dieses Thema behandelt worden sein...

    @badisch/chila: Also Kevins Jurist hat Recht, er hat auch keine Bewaffnung, sondern nur den Schutz des Personals gefordert. Das ist völlig in Ordnung.


    Schauen wir doch mal nach, was Kevin geschrieben hat:


    "Es besteht eine strafrechtliche Pflicht des Unternehmers, sein Wachpersonal so gut wie möglich zu sichern, abgeleitet aus dem BGB und er UVV. Ein alleiniges Alarmfahren sei unbewaffnet oder ohne Hund rechtlich bedenklich, da man sich nur auf Erfahrungswerte beruft und sicher ist, es werde nichts passieren, sei bewusst fahrlässig."


    Diese Aussage stammt augenscheinlich von jenem Juristen. Und sorry, nein: Da stehe ich weiterhin zu dem, was ich geschrieben habe. Die UVV geben dahingehend gar nichts in Richtung Bewaffnung her, da ist auch nichts rechtlich bedenklich.


    Was früher vielleicht irgendwann mal war (ich kann mich an keine Aussage der BG erinnern, dass man Zentralisten oder Alarmfahrer bewaffnet haben möchte) interessiert heute nicht mehr. Heute sind die UVV da recht eindeutig, man möge sich doch bitte einfach mal in jene einlesen. Die DGUV V23 samt dazugehörender DA wäre schon mal ein guter Anfang.


    Wenn ich mal gut drauf bin und etwas mehr Zeit habe, werde ich wohl doch mal ein etwas längerer Text zu den Pflichten des Arbeitgebers in Sachen UVV schreiben.

    Kevin, was die UVV betrifft: Da bin ich doch ziemlich fit drin... ich könnte Dir da jetzt ne Abhandlung schreiben, aber ich mach es kurz: Die Schusswaffe wird darin nicht gefordert, und eine IK die ohne Schusswaffe fährt ist auch nicht grenzwertig.


    Ich bin, auch und gerade was die UVV betrifft, verantwortlich in meiner Firma. Habe letztes Jahr meinen Siko gemacht und bereite mich gerade auf die FaSi vor.


    Und gerade die UVV stellt für uns den Hauptgrund dar, warum wir auf Schusswaffen im Unternehmen verzichten.