Beiträge von Kriegsrat

    sagen wir es doch mal so : du bist Dienstleister/Arbeitnehmer und der Auftraggeber/Arbeitgeber schreibt dir vor, wie du vorzugehen hast


    es liegt nicht in deinem Entscheidungsbereich, du sollst Diebe erwischen, so lautet der Auftrag
    auch liegt es nicht in deinem Entscheidungsbereich, ob du nun einen ertappten Sünder laufen lässt oder anzeigst, auch da liegt ein klarer Auftrag vor,
    der dir keinen Handlungsspielraum lässt


    du bist leider nicht in der Postion, für dich das Opportunitätsprinzip einzuführen
    sondern führst klare Anweisungen durch, wenn nicht.....Abmahnung.....Kündigung

    Genau dieses Denken der Auftraggeber ist es, was die Branche so entbehrlich scheinen lässt...


    Aber wehe, Verdi und die Mitarbeiter des Wach- und Sicherheitsgewerbes würden wirklich einmal zusammenarbeiten (müssten ja nicht mal alle MAs sein, sondern "nur" 90 %...) und ein paar Tage in den Streik gehen, dann würden die es merken, dass wir doch unseren Nutzen für sie haben!


    Ich weiß, bin jetzt kurz in das Land der Fantasie abgetaucht....



    faszinierend


    was wäre es für eine Weltmacht, wenn alle AN im Sicherheitsgewerbe organisiert wären


    ein Streik aller Sicherheitsmitarbeiter


    was wäre durchzusetzen - nicht ausdenkbar...............


    warum ist der Mensch an sich nicht in der Lage zu erkennen, nur wenn man sich zusammenschließt, wird aus einem "Schwachen" ein "Starker" ?

    2. Er ist gekündigt, somit gilt das "nach wie vor gültig und verbindlich" nur noch für vor dem 30.10.2010 bestandenen Beschäftigungsverhältnisse..



    ergänzend : theoretisch besteht noch die Möglichkeit, auch einen bereits gekündigten Tarifvertrag im Arbeitsvertrag als gültig zu vereinbaren


    oder -unabhängig von Tarifbindung oder nicht - die Gültigkeit dieses speziellen Tarifvertrags, wobei es auch keinen Unterscheid macht,
    ob er bereits gekündigt, ersatzlos gestrichen oder durch einen neuen , ebenfalls aber nicht allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, ersetzt worden wäre


    es gäbe da die verschiedensten Varianten
    auch abhängig davon, wie aktuell die AG ihre - überwiegend vorliegenden - Formulararbeitsverträge entsprechend anpassen


    also müsste man sich schon die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag anschauen, um festzustellen, was nun gelten soll, auch wenn der Vertrag nach dem 30.10.10 abgeschlossen wurde

    gut, zum Thema "Benotungen" kann man geteilter Meinung sein, Missbrauch nicht auszuschließen


    die "Großen" der Branche werden sich sicherlich nicht auf ein Forum einlassen
    es gibt genug Internetportale, in denen sie ihre Angebote posten können


    die Frage ist halt, was will man erreichen


    dieses Forum kann bestimmt nicht in Konkurrent treten zu professionellen Jobbörsen
    aber der eine oder andere könnte hier Angebote einstellen,
    der eine oder andere will sie vielleicht wahrnehmen


    alles unverbindlich


    die Gefahr, daß auf einmal Dutzende von Jobangeboten hier auftauchen, erscheint mir in Anbetracht der Frequentierung
    dieses Forums eher vernachlässigbar


    und das eine oder andere Angebot könnte dem einen oder anderen Jobsuchenden vielleicht helfen


    ich würde das Thema nicht so hoch aufhängen, um die Notwendigkeit zu sehen, es "totzudiskutieren"

    ich glaube , wir wissen beide, wie es gemeint war
    tut mir leid, wenn ich mich in deinen Augen missverständlich ausgedrückt haben sollte


    es kann vorrausgesetzt werden, daß auch AG immer irgendwelche Gründe haben, dies oder jenes zu tun
    wenn sie jedoch offiziell keine Gründe angeben müssen,
    brauchen sie offiziell halt auch keinen Grund zu haben


    aber wenn es dich beruhigt
    ersetzen wir "grundlose Kündigung" durch "Kündigung ohne Angabe von Gründen"


    palaber01

    Sobald ich den Richterspruch habe, lass ich es Euch wissen.


    wäre sehr interessant



    auch die Begründung der Klage durch die KK würde mich interessieren
    woher leiten die einen Anspruch auf Schadensersatz her, wenn ein AG zulässigerweise vom Recht auf grundlose Kündigung in der Probezeit Gebrauch macht ?


    soll das vielleicht eine Art Musterprozeß werden oder dreht nur eine KK mal komplett durch ?

    Ich würde eine solche "Jobbörse" ebenfalls sehr begrüßen be--er


    vielleicht noch mit (Noten-) Bewertungen der Stellenanbieter durch die User ?


    müsste natürlich rechtlich in trockene Tücher gepackt werden, was ich mir jetzt nicht so problematisch vorstelle

    richtig, micaschi, die von dir angesprochene Möglichkeit bestünde


    aber dann ist eben nur der Nachweis vom AN vorzulegen
    unabhängig davon, wann und wo er ihn erbracht hat,
    und die direkte Anweisung des AG, sich da und dort einzufinden, um sich von..bis.. unbezahlt schulen zu lassen, eben nicht verbindlich


    vielleicht "teilt" man sich auch die Kosten
    der AG übernimmt die Schulungskosten, der AN nimmt daran unbezahlt teil
    auch eine gängige Methode


    ..und bei Arbeitsvertragsklauseln habe ich mir auch angewöhnt, erstmal die Wirksamkeit im Rahmen der AGB-Kontrolle (zumindest bei Formularverträgen)
    zu überprüfen
    http://dejure.org/gesetze/BGB/307.html
    ..sowie die Wirksamkeit einzelvertraglicher Abmachungen im Hinblick auf den § 4 Tarifvertragsgesetz, Absatz 3 , wenn schon ein TV gelten soll
    http://www.gesetze-im-internet.de/tvg/__4.html


    ..zusätzlich noch die möglichen Folgen, ob es sich lohnt, sich diesbezüglich mit dem AG anzulegen, falls man doch über den Tisch gezogen werden soll
    ein weites Feld...................


    aber ohne genauere Informationen stelle ich mal den Grundsatz "Keine Arbeit ohne Lohn" in den Raum
    natürlich ganz unverbindlich ;)

    ein AG kann nicht verpflichtet werden, über den Kündigungszeitpunkt hinaus, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten
    wenn wir von einer wirksamen Probezeitkündigung reden


    wie will die Krankenkasse soetwas durchsetzen ?


    sie zahlt oder zahlt nicht
    zahlt sie nicht, obwohl sie zahlen müsste, müsste sich der AN darum kümmern,


    der AG ist raus aus dem Spiel

    ich verstehe immer noch nicht
    der AG hat, wenn ein Arbeitsverhältnis länger als 4 Wochen besteht, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für höchstens 6 Wochen zu leisten
    in den ersten 4 Wochen zahlt die Krankenkasse


    kündigt der AG ohne Grund (braucht er ja keinen) in der Probezeit, zahlt er trotzdem nur für höchstens 6 Wochen bzw. höchstens bis zum Ende der Kündigungsfrist,
    falls der AN erkranken sollte


    es spielt doch keine Rolle, welchen "Grund" eine Krankenkasse hinter einer Probezeitkündigung vermutet oder nicht
    der Entgeltfortzahlungszeitraum für den AG ändert sich deshalb doch nicht


    an seinem Recht, während der Probezeit grundlos zu kündigen, ändert sich ebenfalls nichts
    da wird doch nichts "ausgehebelt"