Beiträge von Wächter

    Bravo!


    Nur, ich habe es alltäglich auch mit Neonazis zu tun.
    Und: Diese befinden sich teils in hohem Ansehen, zumal auch Behörden wie z.B. der Verfassungsschutz regelmäßig über "keine Erkenntnisse" zu verfügen geruhen. Bei der LH MÜnchen beispielsweise muss man zwar als externer Wachmann ein Formular unterschreiben, wonach man an die Lehren des L. Ron Hubbard nicht glaubt und mit Scientology nichts zu tun hat, darf aber durchaus NPD-Mitglied sein. In einem Landratsamt ist der für die Waffen-Sachkundeprüfung Beauftragte sogar Inhaber eines Hitler-Devotionalenkabinetts, in dem er seine NS Orden und Ehrenzeichen, Hitler-Prosecco (!) u.s.w. ausstellt und den Berufsnachwuchs dort über die "auch guten Seiten Hitlers" aufklärt...


    Pikanterie am Rande: Wachleute werden auch für die Bewachung von öfftl. Gebäuden eingesetzt, deren Namensträger NS-Kriegsverbrecher waren. Einer meiner ehemaligen Dienstvorsetzten war braun bis auf die Knochen und führendes Mitglied in einem NS-angehauchten BW-Reservistenverein.
    Es ist auch möglich, dass ein NS-Kriegsverbrecher Namensträger eines Gymnasiums werden konnte und von der politischen Prominenz entschieden verteidigt wird. Jungen Menschen wird dort auch nazistsiches Gedankengut eingeflößt unter dem Zeichen höherer Bildung...

    @Schüler
    Bei dem zitieren großen Kaufhaus handelt es sich wohl um die Filiale jenes Warenhauskonzerns, dessen Vorstand bereits vor Jahren sehr mutig eine Statistik veröffentlichte. Demnach wurde als Ursachen für Inventurdifferenzen in jahrelanger Praxis ermittelt, dass etwa je 1/3 auf Schlampereien in der Bestandsführung einschl. EDV-Fehler zurückzuführen ist, eines auf Mitarbeiter-Diebstahl und eines auf Kundendiebstahl.


    Das im Zeitungsbericht erwähnte Multi-Mediageschäft dürfte ich auch kennen. Die Filialleitung war sehr vom Aushilfs-Detektiv angetan, der sich in Näher der Kasse postierte und damit mutmaßlichen Möchtegern-Dieben den Entschluss zum Bezahlen der Ware "erleichterte". Stellt doch derart bezahlte Ware realen Umsatz dar, während beschlagnahmtes Diebesgut wieder unverkauft einsortiert wird. Gar nicht einverstanden damit war hingegen der beauftragte "Sicherheits" - Unternehmer, der lieber mit möglichst hohen Fangprämiern, sprich "Bearbeitungsgebühren" geglänzt hätte. Vielleicht gibt es doch noch eine Entwicklung zurück in Richtung Direkteinstellung von Sicherheitspersonal durch die Warenhäuser anstelle Beauftragung von "Sicherheits"-Unternehmern dazu mit ihren Ketten an Sub-Unternehmern und illegalen Personalüberlassern. Und: Vorbeugender Diebstahlschutz ist besser als das Provozieren (!) und Aufdecken von Diebstählen.

    Mal eine Frage an die Fachleute:
    Wie locker darf ein Ladendetektiv eigentlich sein, wie sehr kann man als Nicht-Beißer gegen das Arbeitsrecht verstoßen?


    Fall-1: Bei Beobachtung von Kunden, die sich offenbar an den Kassen vorbei mogeln wollten, wurden diese freundlich zum vorherigen Bezahlen aufgefordert. Dadurch entgingen dem Unternehmer Ergreiferprämien. Es wurde ausdrücklich untersagt, solche Kunden aufmerksam zu machen. Vielmehr mussten sie verdeckt beabachtet werden und nach dem Passieren des Kassenbereichs bei Nichtbezahlen angezeigt. Diebstahls-Vorbeugung ist dienstlich (auch arbeitsrechtlich?) untersagt. Das Abkassieren der Greiferprämie (100€ pro Fall) ist angesagt.


    Fall-2: Während großen Gedränges vor nur 4 besetzten Kassen gab es Streit und einigen Tumult unter den wartenden Kunden. Jeder 7. Kunde musste nach dem Passieren seiner Kassa angehalten und auf Diebesware untersucht werden, auch ohne Tatverdacht und ohne Ansehen der Person. Einer dieser (seriös erscheinenden) Kunden hatte unter ca. 25 bezahlten Positionen noch 5 weitere unbezahlte bei sich in der Einkaufstasche. Er redete sich auf dieses Gedränge an den Kassen aus und behauptete, "übersehen zu haben, alle Waren auf das Band zu legen". Er wurde daraufhin vom Ladendetektivv nicht angezeigt und laufen gelassen. Auch dieses Verhalten ergab wiederum einen Anschiss und die Androhung einer fristlosen Kündigung im Wiederholungsfall.


    Analog dazu finde ich eine Dienstanordnung an Prospekteverteiler.
    Diese (meist Schüler) müssen bei Androhung sonstiger Kündigung alle Aufschriften auf Hausbriefkästen über Werbeverbot missachten und ihren Werbemüll, meist von Fastfood/Pizza-Ketten in jeden Briefkästen stecken. Ist er bereits voll, ist dies mit Gewealt zu versuchen. Ein Kontrollor ist hinterher unterwegs und achtet auf Einhaltung der Anordnung. Im geschilderten Fall-1 kontroliert der Sicherheitsunternehmer seine Erfüllungsgehilfen, frägt diese mindestens jede Stund ab, wie viele "Diebe gefangen" wurden und konzentriert sich auf die fette Greiferprämie.

    Das leidige Tariflohn-Thema wird wohl nie enden.


    "Tariflohn" an sich sagt gar nichts aus. Es gibt verschiedene Tarife, auch im Wach- und Sicherheitsgewerbe und für die gleichen Tätigkeiten/Berufsvortaussetzungen unter der Flagge Zeitarbeit.


    Für das Wach- und Sicherheitsgewerbe gelten dann noch verschiedene "allgemeinverbindliche Lohntarifverträge", die einerseits im Bundesanzeiger verlautbart werden und je Bundesland gelten, andererseits aber durch interne Durchführungsanweisungen (wie in Bayern) einzelne Lohngruppen wieder davon ausnehmen (z.B. die für Kollegen in AKW).


    Es gibt KEINE vorgesehene Kontrollinstanz, die sich für die Einhaltung der Bestimmungen kümmert. FKS-Treffer sind rein zufällig, die Rentenversicherungen kümmern sich nicht mehr darum, obwohl sie deftige Nachzahlungen generieren könnten, und die BA lässt sogar Stellenausschreibungen in der Jobbörse zu, die von "Tariflohn" sprechen, der vor 5 Jahren vielleicht gegolten haben mag.


    Öffentliche Auftraggeber, die lange Jahre die Forderung nach Tariftreue ihrer Auftragnehmer erhoben, lassen davon heutzutage auch nichts mehr hören - und dies sogar mit Rückendeckung von Gewerkschaftsfunktionären und Personalräten, die etwas von EU-Richtlinien über das (angebliche) Verbot der Forderung nach Tariftreue faseln.


    Wer als Stellensuchender nach Tariflohn fragt, hat schlechte Chancen. Im Bewachungsgewerbe bekommt man für jeden auf Tariflohn erpichten Bewerber 5 Mitbewerber, die für noch weniger Geld zu arbeiten bereit sind. So werden derzeit im Raum München wieder Leute ohne jegliche Vorbildung /SKP etc gezielt gesucht und bevorzugt, weil durch eine Einstellungszusage die BA wieder Bildungsgutscheine locker macht und für die "zertifizierte" Vorbereitsung zur SKP 3 Monate zu zahlen bereit ist. Die Schulungsindustrie möchte ja auch leben...


    Wer möglichst wenig Probleme mit dem Thema Tariflohn haben möchte, sollte sich Arbeitgeber suchen, die über Direktaufträge verfügen und nicht eingereiht sind in Ketten von Sub-Sub-Sub-Lieferanten von Sklaventreiben. Ein Gütekriterium wäre auch, dass sich diese Arbeitgeber lieber einen Anschlussauftrag entgehen lassen als Forderung der Auftraggeber (insbesondere auch aus dem öfftl. Dienst) nach Stundensatzreduzierungen wie der billige Jakob nachzugeben.

    Schön wär's.
    Dem entgegen stehen dürfte (in Bayern) jedoch die Liberalitas Bavariae (= Synonym für Arbeitsscheu im öfftl. Dienst) und keine Absicht des Bayerischen Fernsehens, noch mehr Kameraleute als Antriebsmotor für die FKS bereitzustellen. Auch die "öffentlichen Hände" als Großabnehmer von niedrigst entlohnten Wachleuten werden kaum Interesse für eine ordentliche Entlohnung entfalten. Haben sie doch mit Erfolgt die früher so beschworene "Tariftreue" aufgehoben, auch unter Zustimmung, wenn nicht gar Beifall gewisser Personalräte...

    Konkret werden derzeit im Großraum München für Wach- und Sicherheitskräfte mit mind. SKP Löhne angeboten, die unter jenen von 2003 liegen!
    Ich führe dies zurück, weil die Verleih-Ketten auch immer länger werden und jeder Zwischenhändler natürlich "leben" möchte.
    Ein aktueller Fall im Kollegenkreis wurde heute mit folgenden Zeilen abgeschlossen und mir mitgeteilt:


    " ....ich sehe mich leider veranlasst, von meiner Bewerbung zurückzutreten.
    Bitte vernichten Sie meine Ihnen zugestellten Bewerbungsunterlagen und bestätigen dies mit einer kurzen Mitteilung.


    Grund meiner Entscheidung ist, dass ich mir Ihre Ausschreibung noch mal genauer angesehen habe, speziell das
    Lohnangebot.
    Dieses ist ferne jeder Realität und nicht auf Basis des für Bayern geltenden allgemeinverbindlichen LTV Nr. 30 selbst in
    der untersten Bemessungsgruppe. Sollten Sie hingegen auf der Basis des iGZ/ DGB-Tarifwerks als Zeitarbeitsfirma operieren, wäre dies erst recht nichts für mich"


    Mit Schuld an der Misere ist wohl auch der Umstand, dass sich keine Behörde und keine Interessenvertretung veranlasst sieht, zumindest die Einhaltung allgemeinverbindlicher Tariflöhne zu überwachen - auch und erst recht nicht die FKS. Da es den Branchenvertretern auch erfolgreich gelungen ist, das Wach- und Sicherheitsgewerbe von den gesetzlichen Erfodernissen der Sofortmeldung zur Sozialversicherung auszunehmen, dürften auch immer mehr kurzfristige, illegale Arbeitsverhältnisse zustande kommen. Schöne Zeiten...




    Da meine alten E-Mail-Adressen noch alle funktionieren, habe ich ganz übersehen, dass die Transnet zur EVG fusionierte. Entschuldigung!
    http://www.evg-online.org/newsticker/10_11_30_GWT/


    Mein "alter" Ansprechpartner ist nun in Augsburg; ich muss mir daher noch einen neuen suchen.


    Dazu noch etwas einschlägig Aktuelles:
    http://www.evg-online.org/newsticker/11_03_25_DB_Sicherheit/


    PS.
    Wer sich für einen der zahlreich neu ausgeschriebenen Jobs bei DB SIcherheit München interessiert, sollte am 14.04. in die Kapuzinerstraße kommen und nach Frau ... oder Frau ..... vom Arbeitgeberservice fragen Dort kann man dann auch die bis dahin geheim / "anonym" gehaltenen "Arbeitgeber" kennen lernen, die für DB Sicherheit tätig sind. Bewerbungsunterlagen/Bescheinigungen bitte mitbringen.




    Namensnennung entfernt. Nutzungsbedingungen beachten! kal

    Was Du da schilderst, kann nur das Sonderprogramm München sein. Da ist das Einstiegsalter aber auf 34 Jahre begrenzt.

    Sagte ich etwas anderes?


    http://www.polizei.bayern.de/wir/beruf/info/index.html


    Bemerkenswert scheint mir dazu auch, dass im Beobachtungszeitraum das mindest erforderliche Testergebnis bereits 2x reduziert wurde, und dass sich die Kandidaten auf einen langjährigen Dienst in München (hohe Mieten etc) verpflichten müssen. Vgl. Einstellungsvoraussetzungen a.o.


    Zur im Bahndienst eingesetzen Bundespolizei zu wechseln fällt es DB-Sicherheitsmitarbeitern dem Vernehmen nach noch schwieriger. Und das unbewaffnete Auftreten, ganz anders als z.B. bei der Münchner U-Bahnwache von Securitas, fördert auch nicht gerade das Selbstbewusstsein gewisser Kleinwüchsiger.

    Interessant wäre eine Liste der Sub-Sub-Sub-Firmen, die am Tropf von Securitas hängen!
    Am 11.04. werde ich voraussichtlich bei einer BA-Veranstaltung sein und Näheres erkunden können...


    Dein Vorschlag, zur Polizei zu wechseln, ist für Viele (gottseidank aus Bürger-Sicht) gar nicht so leicht realisierbar.
    Einem Kollegen gelang dies aber sogar noch im zarten Alter von 34 (sog. Münchner Modelll). Er bestand die Aufnahmetests mit Bravour, es gab darüber auch einen Fernsehreport bei SAT.1. Zahlreiche Kandidaten bestanden aber nicht. Nach einem Jahr wurden und werden auch wieder welche ausgemustert bzw. es wird ihnen nahe gelegt, selbst zu kündigen. Und dies sogar in Zeiten, in denen das übliche polizeiliche Aufnahme-Niveau drastisch herab gesetzt ist (von wegen "9/11" und unbeliebter Arbeitsort München). Solche Drop-outs werden dann durch Maßnahmen der BA teilweise wieder zurückgeführt ins Wach- und Sicherheitsgewerbe. Die Veranstaltung dazu dauert 3 Monate inkl. "Praktikum", das zwei Kollegen darunter bei mir in einem BMW-Objekt absolvierten... Namen/Quellen könnten selbstverständlich genant werden, ich mache dies aus Datenschutzgründen jedoch nicht und hoffe, deswegen nicht wieder negativ zensiert zu werden...

    Nachtrag:


    Eine "Bewerberanfrage" von vorhin an die BA-Sachbearbeiterin hatte folgendes Resultat:

    A message that you sent could not be delivered to one or more of its recipients. This is a permanent error. The following address(es) failed:
    SMTP error from remote mail server after RCPT TO:
    host mail2.arbeitsagentur.de
    Recipient address rejected: User unknown


    Fazit: Man sollte sich gleich direkt bei DB-Sicherheit bewerben. Adressen sind im Internet.



    Mail-Addy, IP Adresse entfernt kal

    Hallo, unter


    http://jobboerse.arbeitsagentu…VQu7MEzMtaKzF0FuqOw%3D%3D


    finden Interssierte eine schöne Ausschreibung unter Federführung der Bundesagentur für Arbeit.
    Es geht um Einsätze im Bereich DB-Sicherheit München.
    Als "Konditionen" wird ein "unbefristetes Arbeitsverhältnis" erwähnt (das, rein rechtlich, auch zwei Tage vor Ablauf der ersten 6 Monate gelöst werden kann). Es muss aber befürchtet werden, dass in Anbetracht der "Zwischenhändler" erneut weder bayerische Tarife bezahlt werden noch dass die vom StMAS verordnete Allgemeinverbindlichkeit eine Rolle spielt. Interessierten empfehle ich eine frühzeitige Kontaktaufnahme zur Transnet - und selbstverständlich eine Direktbewerbung bei DB-Sicherheit unter Umgehung der Sklaventreiber. Vielleicht gibt es nun auch eine Unterstützung durch den Personalrat...

    Maniac:
    Wende dich vertrauensvoll an die TRANSNET, die auch für DSB-Sicherheit zuständig ist. Dort wird dir sicherlich geholfen werden.
    Meine mir vorliegende Korrespondenz mit dieser Gewerkschaft kann ich hier nicht wiedergeben ohne erneut Gefahr zu laufen, wg. fehlender Quelleanangebe gemaßregelt zu werden...

    kalle
    Selbstverständlich hast du mein Verständnis. Entschuldige bitte, dass ich meine Quellen aus Platzgründen nicht alle angegeben habe. Und ein Literaturverzeichnis konnte ich auch nicht hochladen.
    Aber: Wo ist mein Abdruck einer TRANSNET-Stellungnahme geblieben, die ich als Nachtrag postete? Da war doch nicht die Zensur am Werk? Auch TRANSNET ist eine Gewerkschaft, eine gute und ein wenig anders im Verhalten gegenüber ihren Mitgliedern als z.B. ver.di...
    Bin im Aufbruch zum Skiurlaub und wünsche noch ein angenehmes Wochende!

    @Mecklenburger:


    "Ein Nachunternehmen oder Subunternehmen erbringt aufgrund eines Werkvertrages oder Dienstvertrages im Auftrag eines anderen Unternehmens (Hauptunternehmen) einen Teil oder die gesamte vom Hauptunternehmen gegenüber dessen Auftraggeber geschuldete Leistung. Das Subunternehmen ist rechtlich selbständig und in der Art und Weise, wie es seinen Vertrag erfüllt, frei. Nachunternehmer bezeichnet nicht etwa den Rechtsnachfolger eines Unternehmens, sondern eine niedrigere Hierarchiestufe. Auch ein Unterlieferant wird nicht als Nachunternehmen bezeichnet."
    (Hervorhebungen durch mich), http://de.wikipedia.org/wiki/Subunternehmen


    Der Regelfall ist, dass der "SUB" Personal bereit stellt, welches organisatorisch und disziplinär beim Auftraggeber eingebaut wird. Der "Leihsklave" hat im Regelfall mit seinem "Arbeitgeber" nur mehr über das Lohnbüro Kontakt und muss sich an die Weisungen des Auftraggebers halten. Von selbständiger, eigenverantwortlicher Leistungserbringung darf in solchen Fällen absolut nicht gesprochen werden.




    Absatz entfernt kal

    "Sub hat mehr Rechte..."


    Das erinnert mich stark ans Jahr 2003, als ich bei einem sehr großen Sicherheitsdienstleister angestellt war. Der Niederlassungsleiter hatte eine Freundin, und die bekam Aufträge als Subunternehmerin, d.h. sie stellte (illegal, ohne AÜG-Überlasungserlaubnis) Personal zur Verfügung.


    Dienses bestand häufig aus Studenten, selbstverständlich ohne jede formalen Voraussetzungen wie z.B. "Unterrichting". Unsere Einsatzplanung, herausgegeben vom Objektleiter, geriet dadurch häufig durcheinander, weil die Herren Studiosi mal Zeit hatten und mal keine und sich insbesondere um die Nachtschichten rissen, in denen sie sich ihren Computer-Spielereien voll hingeben konnten. Einsatzpläne wurden dadurch täglich bis zu dreimal geändert, einige habe ich noch aufbewahrt.


    Heute gibt es weder diesen durch Fusion untergegangenen Dienstleister mehr noch seinen Niederlassungsleiter. Auch die "Subunternehmerin" ist von der Bildfläche verschwunden. Geblieben in der Auffanggesellschaft ist aber der EX-BR-Obmann, der als Dulder illegaler Leiharbeit Mitglied der Großen Tarifkommission von Ver.di war sowie die Tusnelda von der Ordnungsbehörde, die auf meine Anzeige entgegnete, dass "man Denunzianten gar nicht gern habe".


    Insgesamt ist zu sagen, dass im Wach- und Sicherheitsgewerbe echte Subunternehmer kaum existieren. Diese sind im Regelfall illegale Personaüberlasser, Zeitarbeitsfirmen ohne sich als solche zu deklarieren. Die eingangs geschilderte Situation war wie folgt konstruiert:
    Objektinhaber -> Generalunternehmer -> bundesweiter Subunternehmer für Sicherheitsdienstleistungen -> regionaler Subunternehmer -> Freunde und Freundinnen dessen Niederlassungsleiters als "Subunternehmer" -> illegal eingesetzte Leihsklaven.



    Unbewiesene Tatsachenbehauptungen entfernt kal

    Auf meine Anfrage ist nun die offizielle Antwort eingetroffen:


    "...Mi 23.03.2011 14:50
    Nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihnen bezüglich unserer Geschäftsverbindungen mit Drittfirmen keine Auskunft geben können.
    Mit freundlichen Grüßen
    DEUTSCHE BUNDESBANK
    Kommunikation
    ..."

    So bleibt für diese tolle Arbeitgeber nur zu hoffen, dass man für Halbstarke ohne Schulabschluss auch einen Psychologen findet, der gegen 800 € ein schönes Gutachten schreiben wird. Was dazu wohl Thilo Sarrazin gesagt hätte?

    Hallo,


    heute bin ich auf eine recht interessante Stellenausschreibung in der BA-Jobbörse gestoßen.


    Da sucht eine ostdeutsche Vermittlungsgutschein-Keilerfirma bundesweit nicht weniger als 30 (dreißig) Sicherheitsmitarbeiter für die Deutsche Bundesbank. Die Bewerber müssen zwischen 20 und 50 Jahre alt sein und benötigen ausdrücklich keinen Schulabschluss. Sie müssen aber bereit sein zum Waffentragen, wobei offen gelassen wird, wie dies bei unter 25-jährigen ohne Schulabschluss gem. § 4 AWaffG überhaupt möglich ist. Auch müssen sie über einen Vermittlungsgutschein verfügen. Arbeitende Kollegen, die keine Leistungsempfänger sind, sind somit chancenlos. Eventuell geht dies bei Aufstockern, von denen es ja auch nicht Wenige in der Branche gibt.


    Geboten wird ein Anfangs-Stundenlohn von 10 € + Zuschläge sowie eine umfassende, kostenlose Ausbildung von der Waffensachkunde über PR-24/Tonfa bis hin zur IHK-Meisterprüfung!


    vgl. Referenznummer 10000-1067857221-S in der Jobbörse der Arbeitsagentur.
    Bitte selber nachgucken, da es mir / meiner Ungeschicklichkeit (?) nicht gelungen ist, hier Anhänge mitzusenden.


    Meine Rückfrage direkt bei der Deutschen Bundesbank konnte bisher noch keine Bestätigungsmeldung generieren...
    Die BA-Statistik offener Stellen ist allerdings bereits um 30 Zähler erhöht worden.

    @Mecklenburger
    Ich hatte auch schon mehrfach das Vergnügen, ehemalige und teils höherrangige NVA und MfS-Mitarbeiter als Kollegen begrüßen zu können. Dabei lernte ich Höchstqualifizierte kennen, die nur aus poltischen Gründen nach dem Anschluss der DDR nicht in den öfftl. Dienst übernommen werden durften, während hierzulande das alte Nazi-Gesindel nahtlos in die Sicherheitsdienste wechseln konnte oder auch als Namensträger von öfftl. Einrichtungen bis hin zu Gymnasien dienen. Dass politische DDR-Funktionsträger nach der Wende im großen Stil auch im Wach- und Sicherheitsgewerbe leitend Fuß fassten, mag aber bedauerlich sein. Sie kamen durch die Hintertür zu jenen Behörden, deren Vordertür für sie nicht ganz nachvollziehbar geschlossen war. In Bayern ist es schwieriger, als z.B. Scientology-Spinner in ein öffentliche Obhekt gelassen zu werden, sofern man keine schriftliche Gewissenserkärung abgibt. Ich musste schon mehrfach solche Wische unterschreiben, niemals wurde ich jedoch nach einer allfälligen altstalinistischen oder nazistischen Einstellung befragt...


    Das ändert aber die Auffassung nicht, das Wach- und Sicherheitsgewerbe auch als soziales Auffangbecken zu bezeichnen.
    Der viel verspottete "Nachtwächter" von anno dazumal war im Regelfall sicherlich meist ein Sozialfall, beispielsweise Spätheimkehrer etc. Was anderes als "Nachtwächter" sind wir aber denn auch heutzutage, wenn wir unsere nächtlichen Runden ziehen, Türverschlüsse kontrollieren, Stecker von Kaffemaschinen raus ziehen, Licht in den Toiletten ausschalten? Oder auf einen Monitor glotzen und mit dem Schlaf kämpfen müssen. Damals war das Nachtwächterleben bestimmt schwerer als heutzutage. Gab es doch die Stechuhren mit Streifenauswertung bei Schichtende, während heutzutage mit dem (kontaktlosen) Deister durch die Flure geflitzt wird und auch in öfftl. Objekten 20% der Stechstellen "vergessen" werden dürfen oder gar- wie selbst festgestellt- Wachbucheintragungen toleriert werden, die Rundgänge zu Nebengebäuden behaupten, jedoch nie stattfinden (nicht nur zu Garagen oder Hundehütten, sondern z.B. in meiner Praxis auch gleich zu einem ganzen Justizpalast..).

    Richtig, der §34a GewO gilt lediglich im Bewachungsgewerbe, also Bewachung fremden Eigentums/Leben.
    Aber die Fachkräfte, egal ob nun FSS, GSSK oder alte Werkschutzfachkraft werden in hohem Maße in hauseigenen Sicherheitsabteilungen eingesetzt. Die Werkschutzfachkraft als erste nennenswerte berufliche Qualifikation im Bereich Schutz und Sicherheit beispielsweise ist auch kein Kind des Bewachungsgewerbes, sondern der Industrie mit ihren eigenen Werkschutzabteilungen.

    Darf ich dich freundlichst darauf hinweisen, dass es immer weniger Mitarbeiter in den "hauseigenen Sicherheitsabteilungen" gibt. Große und allergrößte Firmen haben diese Abteilungen bereits vor 10 und mehr Jahren "outzusourcen" / auszulagern begonnen, und ich kenne wirklich sehr große Industrieunternehmungen, in denen kein einziger Sicherheitsmitarbeiter dort direkt auf der Lohn/Gehaltsliste steht. Weitere Entwicklungen sind im Bereich der Public Private Partnership bei Behörden festzustellen, die sogar in originäre Polizei- Justiz- und Bundeswehr-Angelegenheiten hinein wirken.


    "Früher" hatten die Werkschutzabteilungen ihre beruflich Qualifizierten im Regelfall aus dem Reservoir ehemaliger Zeitsoldaten rekrutiert. Ich kannte einige Feldjäger a.D. bis hin zum Stabsfeldwebel, die Werkschutzbeauftragte wurden. Diese, wie auch alle übrigen Kollegen mit militärischer Vergangenheit benötigten keine weitere Ausbildung für den Werkschutz an sich. Und so ist es im Regelfall wohl auch heute noch.


    Der 34a ist lediglich eine (winzige) Hürde gegen das Überschwemmen dieser beruflichen Einsatzmöglichkeit durch lebenslange Totalversager ohne Schul- und Berufsausbildung. Die Branche ist ohnedies zum sozialen Auffangnetz mutiert. Man sollte m.E. für "echte" Werkschutzmitarbeiter die Zugangsvoraussetzungen eher anheben und dabei zumindest die teilweise doch ziemlich absurde "Unterrichtung" von Schlafmützen /Pennern mindestens durch die Sachkundeprüfung ablösen. Es gibt ja nur wenig Persönlichkeiten bei den IHKen, die Unterrichtungsteilnehmer selbst beurteilen und nicht den nebenberuflichen Dozenten mit ihren Kopfpauschalen freie Hand lassen. Einige IHKen "verkauften" (!) sogar ihre Unterrichtungsbescheinigungen an nicht Deutschsprechende. Die SKP müsste dann aber selbstverständlich alle 2-3 Jahgre wiederholt werden, wie es ja auch z.B. bei den betrieblichen Ersthelfern gesetzlich vorgeschrieben ist.

    herr96
    Als "Fachkraft bei einer großen Bausparkasse in BW", benötigst du überhaupt keine "Ausbildung". Der 34a ist lediglich für die Bewachung FREMDEN Eigentums vorgesehen.
    Ich arbeitete in meinem früheren Berufsleben bei drei solcher Bausparkassen in BW als EDV-Berater. Damals genügte für eine Pförtnerstelle und Kontrolle der Toilettenbeleuchtungen in den Verwaltungsburgen eine gewisse Standfestigkeit. Dir fehlen aber offenbar deutsche Sprachgrundlagen, und eine solche Ausbildung findest am besten in der Volksschule.