Als Ladendetektiv ungeeignet?

  • Mal eine Frage an die Fachleute:
    Wie locker darf ein Ladendetektiv eigentlich sein, wie sehr kann man als Nicht-Beißer gegen das Arbeitsrecht verstoßen?


    Fall-1: Bei Beobachtung von Kunden, die sich offenbar an den Kassen vorbei mogeln wollten, wurden diese freundlich zum vorherigen Bezahlen aufgefordert. Dadurch entgingen dem Unternehmer Ergreiferprämien. Es wurde ausdrücklich untersagt, solche Kunden aufmerksam zu machen. Vielmehr mussten sie verdeckt beabachtet werden und nach dem Passieren des Kassenbereichs bei Nichtbezahlen angezeigt. Diebstahls-Vorbeugung ist dienstlich (auch arbeitsrechtlich?) untersagt. Das Abkassieren der Greiferprämie (100€ pro Fall) ist angesagt.


    Fall-2: Während großen Gedränges vor nur 4 besetzten Kassen gab es Streit und einigen Tumult unter den wartenden Kunden. Jeder 7. Kunde musste nach dem Passieren seiner Kassa angehalten und auf Diebesware untersucht werden, auch ohne Tatverdacht und ohne Ansehen der Person. Einer dieser (seriös erscheinenden) Kunden hatte unter ca. 25 bezahlten Positionen noch 5 weitere unbezahlte bei sich in der Einkaufstasche. Er redete sich auf dieses Gedränge an den Kassen aus und behauptete, "übersehen zu haben, alle Waren auf das Band zu legen". Er wurde daraufhin vom Ladendetektivv nicht angezeigt und laufen gelassen. Auch dieses Verhalten ergab wiederum einen Anschiss und die Androhung einer fristlosen Kündigung im Wiederholungsfall.


    Analog dazu finde ich eine Dienstanordnung an Prospekteverteiler.
    Diese (meist Schüler) müssen bei Androhung sonstiger Kündigung alle Aufschriften auf Hausbriefkästen über Werbeverbot missachten und ihren Werbemüll, meist von Fastfood/Pizza-Ketten in jeden Briefkästen stecken. Ist er bereits voll, ist dies mit Gewealt zu versuchen. Ein Kontrollor ist hinterher unterwegs und achtet auf Einhaltung der Anordnung. Im geschilderten Fall-1 kontroliert der Sicherheitsunternehmer seine Erfüllungsgehilfen, frägt diese mindestens jede Stund ab, wie viele "Diebe gefangen" wurden und konzentriert sich auf die fette Greiferprämie.

  • Ganz ehrlich, ich habe noch nie in meiner beruflichen Laufbahn als KH-Detektiv gehört, dass ein Detektiv sich selbst die "Fangquote" vermasselt hat um freundlicherweise die Kunden auf das Bezahlen sämtlicher Waren hinzuweisen!


    Sorry, aber alleine schon aus Selbsterhaltungstrieb würde ich persönlich das niemals machen!!!!


    Ausserdem habe ich niemals die Bearbeitungsgebühr kassiert!
    Diese Bearbeitungsgebühr wurde stets vom beauftragenden Markt bzw. Unternehmen eingefordert und ich hatte nie etwas damit zu tun!
    Der Begriff "Greiferprämie" ist meiner Meinung nach stark irreführend!


    Zum 2. Fall:
    Die Regeln die ich kenne, untersagen eine Durchsuchung einer Person auf ledigliches Auszählen der Wartenden!
    Wenn das einer bei mir machen würde, bekäme der nie wieder einen Fuß auf den Boden einer Sicherheitsfirma!


    Nun würde mich noch interessieren, wer der "Befehlshaber" dieses Schwachsinns war/ist?
    Denn auch mit dem würde ich mich sehr gerne "unterhalten"... oder sollte ich sagen mein Anwalt?


    Zu den Prospekteverteiler:
    Nicht meine Baustelle.... Was macht das hier? Warum machst Du diesen Beitrag nicht in "Humor, Dummheit und Skurriles" oder "Small Talk"?

  • sagen wir es doch mal so : du bist Dienstleister/Arbeitnehmer und der Auftraggeber/Arbeitgeber schreibt dir vor, wie du vorzugehen hast


    es liegt nicht in deinem Entscheidungsbereich, du sollst Diebe erwischen, so lautet der Auftrag
    auch liegt es nicht in deinem Entscheidungsbereich, ob du nun einen ertappten Sünder laufen lässt oder anzeigst, auch da liegt ein klarer Auftrag vor,
    der dir keinen Handlungsspielraum lässt


    du bist leider nicht in der Postion, für dich das Opportunitätsprinzip einzuführen
    sondern führst klare Anweisungen durch, wenn nicht.....Abmahnung.....Kündigung

  • Mal ganz doof gedacht.


    Dein AG und der Händler haben einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Die Zahlung von Fangprämien ist Bestandteil dieses Vertrages und wird vom AG als Einnahme einkalkuliert. Werden durch freundliche Mitarbeiter die Kunden erzogen statt sie zu stellen, entfällt die Fangprämie, der Umsatz aus diesem Vertrag wird also geschmälert ... oder anders gesagt, es entsteht ein Schaden. Und nun sollte sich der freundliche Mitarbeiter Deines AG nicht wundern, wenn sich eben dieser seinen Schaden ersetzen lassen will ... Und die Chance auf seinen Sieg vor Gericht dürfte um so höher ausfallen, je eindeutiger Weisungen bestanden und je bewusster dagegen durch den Mitarbwiter verstoßen wurde. Wie schon geschrieben, der Ermessungsspielraum Weisungen einzuhalten oder auch nicht, ist im Allgemeinen nicht sehr groß. Schon gar nicht, wenn diese Weisungen direkten Einfluss auf den zu erzielenden Umsatz haben ...


    Manchmal ist es wirklich besser, einfach das zu machen, was einem gesagt wird. Kopfgedanken haben schon manchen zum Stolpern gebracht!

  • Wie locker darf ein Ladendetektiv eigentlich sein, wie sehr kann man als Nicht-Beißer gegen das Arbeitsrecht verstoßen?


    Zum locker sein hast Du alle Zeit der Welt, gegen die bestehenden Weisungen verstossen darfst Du nicht, wie in den Beiträgen oben schon beschrieben. Schliesslich bist Du eingesetzt, um als Detektiv tätig zu werden und nicht als Sozialarbeiter.
    Dass sich Schlangen an den Kassen bilden ist zu bestimmten Stosszeiten normal, kann aber durch zusätzliches Kassenpersonal abgefangen werden. An meinen Objekten hat da in der Regel eine Information an den Marktleiter gereicht. Aber eine Schlange als Aufhänger zu nehmen, den Markt zu beklauen? Nein danke, dagegen stehst Du ja da.


    Du stellst die Frage: "Als Ladendetektiv geeignet?" Aus meiner Sicht ein klares "Nein" Aber auch ein klares "Nein" für andere Tätigkeiten im Wachgewerbe, denn wer weiß, ob Du da gewillt bist, Deine Aufgaben zu erfüllen.

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