Beiträge von micaschi

    (Fast) jeder Mensch hat die Möglichkeit, sich gegen Fettleibigkeit zu schützen.


    Diese Entscheidung ist gesundheitspolitisch ein völlig verkehrtes Signal.
    Wer krank ist, hat den Schutz der Gesellschaft verdient - wer sich krank macht, gesellschaftliche Ächtung, denn er lebt irgendwann auf unser aller Kosten !

    Also, ich werde immer dann hellhörig, wenn in einem Fach-Forum plötzlich Spiele anfangen oder ähnliche Zeitvertreibe. Das ist meist eine ungute Entwicklung, weil nämlich die Spielemaxen das Sagen übernehmen. Irgendwann haben sich dann die Fachbesucher verzogen, weil es einfach müßig ist, die verbleibenden Fachartikel zwischen Wetterbericht, Smaltalk und Spielchen herauszusuchen.


    Täte mir leid, wenn auch Wachleute.de diese Erfahrung eines Tages mal bestätigt. Sicher nicht jeder hat jeden Tag gaaanz wichtige Fragen von allgemeinem Interesse und erst recht nicht jeder verbringt jeden Tag Stunden im Netz. Aber trotzdem sollten wir uns gemeinsam bemühen, die Sachfragen im Vordergrund zu behalten ... für alles andere gibt es FB :P

    Habt ihr eigentlich nirgens einen BR? Der muss doch den Neueinstellungen zustimmen, das kann er doch ganz einfach verweigern wenn dafür ein anderer seinen Vertrag nicht verlängert bekommt....


    Soweit die Theorie. Das es in der Praxis völlig anders ausschaut, weiß doch wohl jeder.
    Es ist an der Zeit, dass die sachgrundlose zeitliche Befristung endlich gesetzlich verboten wird.

    Ich glaube auch, hier will jemand Äpfel und Birnen vergleichen.


    Es gibt keine Regeln, wonach man ein Revier mit X Objekten zu versehen hat. Das richtet sich nach Lage der Objekte, Dauer der jeweiligen Kontrollen bzw. Schließrunden und nicht zuletzt nach den eingesetzten Mitarbeitern

    Punkt eins -
    ich rudere zurück in Bezug auf die Geltung - ist nur für NRW Sorry!


    Punkt zwei:
    "Tarifvertrag zur Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall für das Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW" vom 13.11.1997 Geltungsdauer 01.12.1997 bis 30.04.2000
    ungekündigt, deshalb weiterhin in Kraft


    Punkt drei
    konkrete Aussage zur Berechnung der Höhe der EFZ im § 3, der ab dem 01.05.1999 den § 2 (Durchschnittsberechnung) aufhebt. §3 Satz 3 "Es gilt das Lohnausfallprinzip ... " (und damit das Entgeldfortzahlungsgesetz)
    Aber im § 3 wird sich auch auf den damaligen MTV NRW berufen, der heute nicht mehr gilt :D

    Ich habe hierzu erst am Freitag auf Anfrage vom BDSW folgende Auskunft erhalten.


    ES gilt ausdrücklich seit 1999 (!!!) NUR noch das Lohnausfallprinzip. Es muss also gezahlt werden, als wenn Du Deine Dienste laut Plan absolviert hättest.


    Durchschnittsberechnungen (egal nach welchem Model) sind nur noch gestattet bei Mitarbeitern, die ausschließlich ohne Plan arbeiten (Springer z.B.)!

    :D


    Siehste so unterschiedlich sind die Ansichten, und das ist gut so, weil es auch zum eigenen Denken anregt.


    Und ich halte es persönlich für Blödsinn zu reglementieren, wann man arbeiten DARF. Gearbeitet wird, wenn es notwendig ist und nicht wenn es irgendwelche Rechtstheoretiker gern hätten.


    Inwieweit bestimmte Arbeitszeiten oder -rhytmen gesundheitsschädlich sind, sollte man lieber nicht diskutieren. Wenn es um tatsächlichen Gesundheitsschutz gehen würde, müssten wohl alle Tarifverträge in Bezug auf die Arbeitszeiten hinterfragt werden. Fragt sich nur, wer dann z.B. nachts unseren Job machen soll. Geld allein schafft keinen Gesundheitsschutz.


    Und nocheinmal, nein ich bin nicht fürs Wegnehmen sondern für eine überschaubare Strukturierung, die dem AN auch gestattet, schnell und unproblematisch überprüfen zu können, ob er seine Arbeit auch wirklich vereinbarungsgemäß und tariftreu bezahlt bekommt.

    Die ganze Zuschlagdiskussion lenkt nur vom Eigentlichen ab.


    Fakt ist, steuer- und versicherungsfreie Zuschläge widersprechen dem Gleichheitsgebot. Es bekommt jemand für die gleiche Arbeit mehr Geld als der andere - der sie z.B. zu einer anderen Uhrzeit auszuführen hat. Es sollte vielmehr endlich gelten, dass JEDES Einkommen angemessen (!) zur Finanzierung der Allgemeinausgaben herangezogen wird. Egal wie es durch wen wann erlangt oder erarbeitet wird.


    Fakt ist aber genauso, dass der Lohn für ehrliche Arbeit auch auskömmlich sein muss für jeden.

    Grundlage ist der "Tarifvertrag zur Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall" vom 13.11.1997 (urspüngliche Gültigkeit bis 30.04.2000 - aber laut BDSW immer noch angewandt)
    Danach werden das Einkommen der letzten 3 Monate als Grundlage genommen (ohne Einmalzahlungen) geteilt durch die KALENDERTAGE mal die Krankentage. also 1000 € Brutto x 3 = 3000 € geteilt durch 92 Kalendertage = 32,61 € mal die Krankentage ... es gibt zu dem Thema eine gute Information durch die TKK, mal danach Googeln.


    Nach Klage eines Mitarbeiters wurde aber vom örtlichen AG entschieden, dass die tatsächlich ausgefallenen Dienste INKLUSIVE der anzunehmenden Zeitzuschläge (Nacht etc.) zu zahlen sind.


    Hier gibt es offensichtlich nach wie vor sehr unterschiedliche Auffassungen und der Gang zum AG lohnt meistens ...

    Die Diskussion zeigt, es ist ein schwieriges Thema, die Menschen vor sich selbst zu schützen. Das schlägt schnell in Bevormundung um.


    Dazu kommt auch immer mehr, dass man meint, dass Arbeiten etwas Störendes ist, etwas, das nur im für den Lebensbedarf unbedingt notwendigen Umfang überhaupt zu akzeptieren sei. Dass jemand seine Erfüllung in der Arbeit findet und nicht beim Golfen, ist für eine breite Masse heute unvorstellbar. Vorbei sind die Zeiten, in denen noch galt: Arbeit ist die Miete für das eigene Dasein. Von Stolz auf das eigene Tun ganz zu schweigen.


    Gammeln und Chillen, das sind die zeitgemäßen Weisen, sein Leben um die Ecke zu bringen. :whistling:

    Aber Recht hat er schon !


    Ich kann auch nicht einsehen, warum man Arbeitnehmern das Arbeiten immer wieder verbieten will, wenn die doch wollen. Da ist auch die ARGE ganz groß drin ...
    Unternehmer dürfen doch auch rund um die Uhr ihr Gewerbe betreiben, wenn sie es denn wollen.

    ... Sofern beide Parteien trotzdem fair miteinander umgehen und den rechtlichen Weg vor das Arbeitsgericht als das betrachten, was er im Grunde ist: Eine neutrale, durch objektive Bewertung der vorliegenden Fakten anhand des geltenden Rechts streitschlichtende Stelle.


    besser kann man den Daumen nicht in die Wunde drücken. Eben, sofern miteinander fair umgegangen wird.


    Meine Erfahrung sagt mir eindeutig: die absolute Mehrzahl aller Klagen vor dem Arbeitsgericht aus unserer Branche heraus, gehören eigentlich vor ein Strafgericht. Die Kürzung von Löhnen, Zuschlägen und sonstigen Leistungen (Urlaub etc.) erfolgt eben nicht aus Unkenntnis des Arbeitsrechtes sondern vorsätzlich und mit der Absicht, Kosten zu senken. Das was da abgeht, ist eindeutig kriminell und dafür ist das Arbeitsrecht nicht geschaffen worden.


    Es ist eine Fehlentwicklung des Rechts, dass die Richter nicht entsprechend reagieren und gegen die Verursacher persönliche Strafen nach dem StGB aussprechen. Da würden mit Sicherheit einige wenige Schauprozesse genügen, um das große Umdenken in Gang zu setzen.

    nun denn, es gibt auch bei mir kein Rezept - irgendwie wird es immer Situationen geben, wo Du nicht weißt, wo Du Leute hernehmen sollst und dann wieder auch Wochen, wo es schwer fällt, gerade die Springer und "weniger gut ausgebildeten Mitarbeiter" unterzubringen, ohne dass irgendwer verhungert. Und dann gibt es noch die Wochen, wo man zwar Leute hat, die aber die falschen sind :P


    5 bis 6 Leute für ein Objekt im 3-Schichtrhythmus sind schon gut ... aber eben nur auf das eine Objekt berechnet. Ist der Springer auf mehreren Objektes eingewiesen (was wohl die Norm sein dürfte), kommt es garantiert zu Überschneidungen und damit zu Fehlbesetzungen. Da braucht keiner mehr mit mir zu wetten, das ist so ... kein Ausfall kommt wirklich allein :D


    Nicht zu vergessen auch der Umstand, dass wir alle als Dienstleister auch damit leben müssen, dass die Urlaubsplanung zu Beginn des Jahres 1A steht - und dann die lieben Kunden übers Jahr mit ihren Kündigungen und Neubeauftragungen das Personalkarussell in Bewegung setzen. Und dann haben plötzlich alle doch zur gleichen Zeit einen Urlaubsschein in der Hand und halten den dem EL unter die Nase.


    Himmlisch fände ich, wenn ich es tatsächlich mit 170 bis 180 Mannstunden im Monat zu tun hätte. Da fände sich nämlich immer noch einer, der noch Hunger hat oder einen kaputten Kühlschrank. Bei Auslastungen stets an der Tarifgrenze (nein, niemals nich darüber, niiiiiieeee und nimmmer, so wahr die Erde eine Scheibe ist 8) ) gestaltet sich das schon bedeutend schwieriger. Da geht es manchmal einfach objektiv nicht mehr, selbst wenn man 12 h als Halbtagsarbeit klassifiziert und anerkennt, dass Ruhezeiten viel zu hoch bewertet werden.


    Und genau deshalb träume ich manchmal davon, dass die Vernunft über die Raffgier siegt und mehr Leute eingestellt werden würden. Aber auch in dieser Frage stellen wir uns doch in der Branche stets und ständig gegenseitig ein Bein. Wer hat denn den Mut, Vertretungen, Reserven oder Bereitschaftsdienste ausreichend mit zu kalkulieren? Irgendein Krauter oder der nächste beste Konzern meint garantiert, darauf verzichten zu können. Und schon bist Du draußen beim Ausschreibungskarussel .


    Also, Du siehst, ich habe da auch kein Geheimrezept im Ärmel sondern schlage mich nur so durch den Alltag. Oft hilft einfach nur Augen zu und durch. Wer von den Kunden am lautesten schreit, wird zuerst gefüttert :P


    Gut finde ich aber den Hinweis auf die Rolle des BR bei der Urlaubsgestaltung - genau so sehe ich es auch.

    @Cheffin, die Krux an der Sache ist: Die Vorgesetzten haben das sicherzustellen, dass man seinen Urlaub im laufenden Jahr nehmen kann, da hat man einen Rechtsanspruch drauf.


    In der Praxis hieße das, der Personalbestand müsste drastisch erhöht werden ... bringt natürlich höhere Kosten (Lohnnebenkosten !!!) für den Unternehmer und ... weniger Stunden und damit weniger Lohn für den Mitarbeiter. Das ist unterm Strich die Quadratur des Kreises, die da versucht wird. Und irgendwie haben wir uns doch alle daran gewöhnt, an unsere angebliche Unabkömmlichkeit :D

    ...
    ...
    Die anscheinend gemachte Aussage des OL, nach der "im Dezember für das Wachgewerbe Urlaubssperre herrscht" ist trotzdem Unsinn.


    Es täte dem Gewerbe gut, wenn Objekt- und Einsatzleiter ein Mindestmaß an anwendungsbereitem Wissen im Arbeitsrecht hätten, wenn es schon die Firmeninhaber (oft) nicht haben 8)

    Punkt eins, das mit dem "der Neue" sein ist rechtlich ein sehr, sehr dünnes Eis seit die Diskriminierung erfunden oder zumindest Eingang ins Arbeitsrecht gefunden hat - entweder gilt etwas für alle oder für keinen, offiziell jedenfalls. Insofern eine sehr anfechtbare Aussage!


    Punkt zwei, die sogenannte Urlaubssperre ist entgegen anders lautender Gerüchte schon machbar. Man muss sie nur ordentlich begründen oder mit dem BR absprechen. So etwas nennt sich dann Betriebsvereinbarung und die ist bindend für die Mitarbeiter wie für den Chef und zwar in der Regel auf einige Jahre, so dass sich ein jeder daran gewöhnen kann.


    Punkt drei, eine Jahresplanung des Urlaubs sollte eigentlich für alle normal sein. Da in unserer Branche nun mal nicht einfach eine Pforte verschlossen bleiben kann, ist die Abstimmung des Urlaubs übers Kalenderjahr verteilt (!) eigentlich sogar unabdingbar. Und wer das nicht will, der muss dann auch damit leben, dass sein Urlaubsantrag gelegentlich "aus dringenden betrieblichen Gründen" nicht genehmigt werden kann.


    Wisst Ihr eigentlich, dass der AG (oder seine damit Beauftragten) berechtigt ist, Urlaub anzuweisen - um z.B. einen Rückstau von Urlaubstagen in den letzten Kalendertages des Jahres zu vermeiden?
    Und wisst Ihr auch, dass es NICHT stimmt, dass der Jahresurlaub bis 31.03. des Folgejahres genommen werden kann? Hier sagt das Bundesurlaubsgesetz eindeutig, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen ist und nur in BEGRÜNDETEN Ausnahmen ins Folgejahr übernommen werden darf.


    Unterm Strich muss man aber wohl allen zustimmen, die auf das vermittelnde Gespräch setzen. Eine Klage ist sicher möglich und sogar erfolgversprechend - nur was bringt sie auf Dauer für den Klagenden?