Beiträge von Boomer

    Hätte wenn und aber...


    Angenommen, die Täter hätten den Beifahrer erschossen... Bestätigt doch nur, dass der Fahrer richtig gehandelt hat...


    Wenn der/die Täter den Beifahrer ermorden, weil der Fahrer geflüchtet ist, behaupte ich jetzt einfach mal, dann hätten sie auch mindestens einen Grund dafür gefunden, wenn der Fahrer geblieben wäre... Nur dann hätten wir es mit 2 Toten zu tun...


    Aber das is nur meine Meinung...

    Wir haben einen fetten Geländewagen mit Allrad und breiten Reifen, jedoch keine Winterreifen...


    Wenn es glatt wird (Regen reicht schon) braucht man nicht mehr ohne Allrad mit dem Fahrzeug fahren...


    Cheffe sagt: "hat doch Allrad, da isses egal"


    Wie schauts da wirklich aus, wenn es denn kracht...?!?


    1. wenn ein weiteres Fahrzeug ind den Unfall verwickelt ist...


    2. Wenn es ein Kaskoschaden ist...


    Letzlich ist man als Fahrer ja mitverantwortlich... Oder?


    Boomer

    Hallo zusammen,


    laut Arbeitsvertrag habe ich ein 40 Std. Woche... Gearbeitet wird aber tatsächlich 7 Tage in der Woche, auch Feiertags...


    Nun war ich Krank, davon 9 Werktage und 2 Wochenenden also insgesammt 14 Tage. Mein AG will aber die Lohnfortzahlung nur für Monatg bis Freitag leisten...


    Tatsächlich hätte ich laut Dienstplan in dieser Zeit 3 Tage frei gehabt und 84 Std. gearbeitet...


    Laut Gesetzt muss er doch im Prinzip das bezahlen, was auch bezahlt worden wäre, wenn ich gearbeitet hätte oder nicht?


    Viele Grüße


    Boomer

    Ok, dann werfe ich jetzt einfach mal ein, dass ich mit meinen Tips wärend der EM den Gruppensieg gewonnen hab und alle...!!! Deutschlandspiele richtig getippt habe^^


    Was mir kurz vor dem Kroatienspiel keine Symphatien eingebracht hat und man mich danach schon disquallifizieren wollte...

    jo und dann kommen die Grünen nicht zu Potte und der Typ wird da Stundenlang von Dir festgehalten und als Ihm der Spaß nach 2 Stunden zu Bunt wird, macht er Ärger und will gehen, also hälste ihn fest, legst Ihm Handschellen an und wenn er dann immer noch versucht zu entkommen, weil er noch Anderes vor hat wirfste Ihn zu Boden und da liegt er dann, bis 45 Minuten später endlich die Polizei kommt und Dich der Schwarzfahrer wegen freiheitsberaubung anzeigt und Du ihn auslachst und Deine Witze machst, da Du ja schließlich im Recht warst...


    Bis dann die verhandlung kommt und Dir der Richter die Leviten liest und Dich wegen freiheitsberaubung verurteilt und zwar mit der Begründung, dass Du völlig unangemessen einen Schwarzfahrer für knapp 3 Stunden festgehalten hast und da die verhältnismäßigkeit nach einer guten Stunde abgelaufen war, bekommste für den Einsatz von Gewalt, Handschellen anlegen und zu Boden werfen gleich noch einen auf den Sack und das nicht zu knapp...


    War doch soweit alles erklärt, Du darfst einen Straftäter festnehmen, musst aber die verhältnismäßigkeit beachten... Der Fahrschein kost 1,50,-€ das recchtfertigt keine vorläufige Festnahme für einen Dauer von 3 Stunden! dann hättest Du schlicht und ergreifend aufgeben müssen und hättest ihn ziehen lassen müssen, natürlich nachdem Du nochmal angerufen hättest...


    Du bist Zivilist und nicht das Gesetz und wenn das System ned funzt und die Polizei nicht kommt, dann hasste Pech gehabt so...

    Problem ist halt, dass ja erwähnt wurde... Ihr seid zu zweit gewesen... Ist ja nunmal ein nicht ganz unwesentlicher Punkt, wo man sich fragen darf, ob der Einsatz eines Messers gerechtfertig ist...


    Angenommen der Angreifer ist offensichtllich so übermächtig und gefährlich und du ziehst ein Messer, um ihn davon zu überzeugen, es nicht zu tun... Ich meine jetzt nicht, dass Du ihn aufhalten willst, sondern lediglich den Angriff verhindern willst und ihm dazu noch mitteilst, dass er abhaun soll und gut is und er Dich/Euch dennoch und trotz Messer in der Hand angreift... Hat er pech gehabt...


    versuche Ihn mit dem Messer in Schach zu halten und oder festzuhalten und Du hast pech gehabt...


    Und Schwarzfahren, Sachbeschädigung und oder Drohungen... Das ist halt nix womit Du den Einsatz eines Messers rechtfertigen kannst, kannst ja auch die verfolgung aufnehmen und die Polizei versatändigen... Schließlich seid ihr ja zu zweit gewesen...

    Schwarzfahren ist im Sinne des § 265 a StGB eine Straftat !


    Sich in der Folge nicht ausweisen zu wollen oder zu können, rechtfertigt die vorläufige Festnahme, welche unmittelbar der Polizei zu melden ist, wenn die sich Zeit lassen nachfragen, Diensatnummer geben löassen, Vorgesetzten fragen! Im Prinzip gilt, dass sofern die Polizei unmittelbar verständigt wurde (man kann auch am tele nachfrage: Ich halte den jetzt fest, bis ihr da seid) dann kann man das auch tun und des ist auch rechtens!! Ist das Problem des Täters... Soll er sich ausweisen ist alles ok und wenn nicht und warum auch immer, dann wartet er!


    Jo, Colle war schneller ^^

    Verlass Dich auf andere und Du bist verlassen...


    Kommt immer noch auf "wen" an...


    Bin ja durchaus hilfsbereit, auch wenn ma einer Trubble daheim hat oder ganz einfach mal verpennt, kann schließlich mal vorkommen, nur wenns zum Dauerzustand wird... öh äh nööö!


    Aber Familienintern iss auch was anderes, da würd ich meinem Schwager nachm dritten Mal die Ohren lang ziehen...

    Obwohl, wäre vieleicht gar keine schlechte Idee, wenn sich keiner zuständig fühlt oder sowas in der Art... Rufnummernübermittlung abschalten, nomma bei der Diensstelle anrufen und dann grade mitteilen, wo man ist "Bahnhof "XY" Gleis 9 Abschnitt 3, an den beiden Getränkeautomaten und dann noch kurz knapp und bündig: " Ich leg dem grad Handschellen an und mach ihn hier fest, den Schlüssel leg ich auf den Getränkeautomaten, ich komme mir die 8 morgen bei euch auf der Dienststelle abholen" und sofort auflegen... Ma sehen, wie schnell es dann geht^^

    Besagt die vorläufigen Festnahme nicht ganz klar, dass diese Festnahme bis zum eintreffen der Polizei gilt? Oder auf was sonst sollte ich warten? Und das ich diese unmittelbar zu verständigen habe, ist doch auch klar...


    Nur würde ich nach 20-30 Minuten nochmal anrufen und fragen wo die bleiben...


    Aber interessant ist es schon, wenn so gar keiner kommt und es auch niemanden kümmert oder sowas in der Art... Ich meine, die Zeit des Täters ist mir weniger wichtig, aber was ist mit meiner??? Ich hab ja nun auch nicht den ganzen Tag Zeit und wenns keine Polizeistelle oder ähnliches in der Nähe gibt, wo ich den Täter hinbringen könnte... Ich kann ihm ja schlecht Handschellen anlegen und festmachen^^

    also ich weiß nicht, ich würde einen Inu nicht gerde mit dem Retriever oder Bernasennenhund vergleichen, ok ist sicher nicht der Typische Diensthund... Das wäre ja eher Dobermann, Rottweiler oder am ehesten der Schäferhund, wobei ich mit Rottis aufgewachsen bin und auch Schäferhunde kennengelernt habe, die diese Ausbildung haben und das waren für diesen Zweck super Hunde....


    Beim Inu kann ich nur von meinem sprechen, ist mein Erster... Aber er hat mich überzeugt, ist vom Wesen her absolut Top und so sehr ich auch Rotti Fan war, so bin ich jetzt Inu Fan, von daher vermutlich auch etwas voreingenommen... Aber er ist auch erst 1,5 jahre als und braucht nochn bissl um voll entwickelt zu sein (dauert bei der Rasse 2,5 jahre) und die ganzen Prüfungen wäre vermutlich mehr als im gut tut, aber als Begleitung auf Streife oder Revier ist er jetzt schon Top smartass

    In den ersten 2 jahre jo, aber die ersten 6 Monate hab ich schon rum, bin gerade noch in nem anderem Objekt eingewiesen worden, wo ich derzeit Vertretung mache... Ist ne Spedition, also im vergleich wie urlaub... Sogar mit Internet =o]


    Aber ne Herausforderung ist es allemal, sei es die Ganzkörpersprache für jene LKW fahrer die überhaupt kein Deutsch oder Englisch sprechen oder die einfache Tatsache, dass es hier kein Klo an der Pforte gibt^^

    Äh jo, also der der am längste da ist (20 Jahre) hat mal gesagt, dass die Einweisung 3 Wochen dauert, die Einarbeitung 6 Monate und nach 2 Jahren biste fit...


    Wobei die Einweisung sinniger Weise von der nachtschicht anfangen sollte, dann Spät und dann Früh... Hier gibts aber ersteinmal 2 Tage frühschicht zum Schnuppern und wenn der kandidat dann nochma wiederkommt, beginnt erst die Einweisung...


    Frühschicht ist hier 6,5 Stunden Stresstest nonstop....

    Gratuliert man ab dem 40zisten noch?


    Ich dachte immer, da fangen die Beileidsbekundungen an^^


    Oder wie war das noch gleich... Ab 40, da ist jeder Tag ohne Schmerzen ein Geschenk und man stellt langsam fest, dass man immer mehr nach Erde riecht angel


    War noch was, fällt mir aber gerade nicht ein, aber ich hab ja auch noch ein paar Jahre =o]