Beiträge von badisch_nsl


    An das Personal der Leitstelle:


    Wie erleichtert ihr euch den Überblick über die eingesetzten MAs?
    Welche Systeme nutzt ihr?


    Was erschwert oder erleichtert euch die Arbeit?


    Überblick über eingesetztes Personal? Geht über die Leitstellensoftware, über die auch die Alarm- und Störmeldungen abgewickelt werden.


    Um das genauer zu beschreiben bräuchte ich wohl mehr als ein paar Zeilen.
    Kurzfassung: Im System sind Objekte samt Dienstzeiten hinterlegt. Der MA auf dem Objekt hat sich in der NSL anzumelden, der Zentralist gibt den Namen des MA ins System im entsprechenden Objekt ein (ein entsprechendes Abfragefenster erfolgt automatisch zu vorgegebenen Zeiten -> Dienstzeiten im Objekt)
    Weiterhin sind im System Meldezeiten hinterlegt, Anruf vom MA auf dem Objekt wird vom System erkannt. Bleibt eine Meldung aus, bekommt der Zentralist das auf den Schirm und muss was tun.
    Der Zentralist hat auch jederzeit die Möglichkeit, sich per einfachem Klick eine Liste der aktuell angemeldeten (also im Dienst befindlichen) Mitarbeiter anzeigen zu lassen. Samt Objekt und Erreichbarkeit.


    In naher Zukunft werde ich auch die Dienstpläne der Objekte mit dem Leitstellensystem verknüpfen. Dann muss der Zentralist gar nichts mehr eingeben, das System erkennt den Anruf vom Objekt und ordnet automatisch den SMA laut Dienstplan dem Objekt zu.



    Arbeit erschweren/erleichtern:
    Eine gute Leitstellensoftware erleichtert die Arbeit ungemein. Ich kenne noch die Zeiten, in denen man an der ÜZ die Papierrolle ausgelesen hat und eine Akte herauszog, um die entsprechenden Massnahmen einzuleiten.


    Eine schlechte Leitstellensoftware (oder eine gute, die nicht ordentlich konfiguiert ist) erschwert die Arbeit hingegen.

    Hast Du die Lohnzahlung denn schon reklamiert? Gerade bei grösseren Unternehmen kennt die Lohnbuchhaltung nicht unbedingt sofort jede einzelne Vereinbarung... darf zwar eigentlich nicht passieren, ist aber oft so. Als ich noch bei nem Big Player der Branche arbeitete, dauerte es auch mehrere Monate nach Einstellung, bis der vertraglich vereinbarte Lohn gezahlt wurde. Wurde dann zwar brav nachbezahlt, war aber trotzdem nervig. Wenn ich eine übertarifliche Bezahlung aushandle, dann will ich diese auch und erwarte, dass die entsprechende Info an die dafür zuständige Stelle im Unternehmen geht.
    Die handeln halt, wenn keine Info kommt, nach Schema F: Mitarbeiter A, Tätigkeit B = Eingruppierung in TV Lohngruppe C. Feddisch.


    Manchmal ist es von Vorteil, in einem kleineren Unternehmen zu arbeiten. Da sind viele Wege kürzer.

    Du scheinst da was falsch zu verstehen.
    Die Waffensachkunde kann tatsächlich erst einmal jeder machen. Geprüft wird die Waffensachkunde dann von einem staatlich anerkannten Prüfer (oft der Ausbilder, richig)


    Der Ausbilder bzw. Prüfer der Waffensachkunde erteilt damit dann aber NICHT die Erlaubnis, Waffen zu besitzen (Waffenbesitzkarte, z.B. für Sportschützen) oder gar zu führen (Waffenschein).


    Die Waffensachkunde ist lediglich ein Teil dessen was notwendig ist, von der Behörde die jeweilige Erlaubnis zu erhalten. Die Behörde hat bei Antragstellung zu prüfen, ob der Antragsteller alle im WaffG geforderten Voraussetzungen erfüllt. Eine Voraussetzung von mehreren ist eben die vorhandene Waffensachkunde, die durch eine Waffensachkundeprüfung eines anerkannten Prüfers bescheinigt wird.


    Weitere Voraussetzungen wären dann eben noch die Volljährigkeit, die Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung, und ein entsprechendes Bedürfnis. Für Erlaubnisinhaber eines Waffenscheins noch eine Haftpflichtversicherung, die den Anforderungen des WaffG entspricht.


    Also: Nur weil jemand die Waffensachkunde hat (sprich, die Waffensachkunderüfung bestanden hat), darf er noch lange keine Schusswaffe besitzen oder führen.

    Bzgl. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Nicht! Krankengeld, das ist was anderes, nämlich die Leistung der GKV nach den ersten 6 Wochen Lfz durch den Arbeitgeber, und jene Leistung beträgt tatsächlich 70% des regelmässigen sv-pflichtigen Bruttolohns): Ja, 100% des Brutto, zahlbar nach dem Lohnausfallprinzip.
    Selbst wenn Dein Arbeitgeber den diesbezüglichen Tarifvertrag für NRW nicht anwendet (ist dort in einem separaten TV geregelt, welcher NICHT allgemeinverbindlich ist) würde die gesetzliche Regelung greifen, die dann allerdings auch nichts anderes besagt.


    Lohn: Wenn im Arbeitsvertrag 10 EUR stehen, dann sind auch 10 EUR zu zahlen.


    Wegen dieser 2 Dinge würde sich der Weg zum Anwalt auf jeden Fall anraten!



    Spritgeld: Es gibt im MTV NRW tatsächlich die Regelung, dass der Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss leisten muss, WENN der Arbeitnehmer auf Veranlasung des Arbeitgebers in ein Objekt versetzt wird, das mehr als 30km von seinem Wohnsitz entfernt ist.
    Diese Regelung bietet aber relativ Spielraum für Interpretation... sicher dürfte sein, dass keine Fahrtkosten zu erstatten sind, wenn der Arbeitnehmer mehr oder weniger auf eigene Veranlassung in einem weiter entfernten Objekt seinen Dienst leistet, er also z.B. direkt bei Einstellung das Objekt genannt bekommt und einverstanden ist.
    Weiteres Problem: Der MTV NRW ist nicht allgemeinverbindlich. Ohne vertragliche Tarifbindung wird es da ohnehin eng...



    Zuständig für Verstösse gegen das ArbZG (Arbeitszeitgesetz, nicht Arbeitszeitschutzgesetz, das gibt es nicht) wäre in erster Linie die Gewerbeaufsicht - wie auch immer diese Behörde in NRW benannt ist bzw. wer dafür zuständig ist.
    Die VBG kann da zwar auch tätig werden, da dies im weiteren Sinne auch zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gehört, aber effektiver sind in solchen Dingen die Behörden.
    Wie aber von Colle schon zutreffend geschrieben: Solange Du mindestens 15 Sonntage im Jahr frei hast und auch in den Wochen, in denen Du sonntags arbeiten musst Ersatzruhetage innerhalb der Woche bekommst, ist da wenig zu meckern. Was anderes sind natürlich die Ruhezeiten zwischen den Arbeitstagen/Schichten. Unterhalb von 9 Stunden geht gar nix (und selbst bei den 9 Stunden muss ein Ausgleich erfolgen).

    Dir ist schon klar, dass eine Verwaltungsvorschrift keine Straf- oder Bußgeldvorschriften enthält? Und darum dreht sich die Frage.


    Eine VwV konkretisiert höchstens ein bestehendes Gesetz oder eine Verordnung und bindet die Verwaltung an diese Konkretisierung. Eine Aussenwirkung entfaltet eine VwV nicht, für den Bürger ist die VwV also in keinem Fall eine unmittelbar wirkende Rechtsnorm.
    Der Bürger wird höchstens unmittelbar von der VwV betroffen, weil die Verwaltung (zuständige Behörde) ihre Entscheidungen, Handlungen etc. anhand der VwV begründet. So kann z.B. eine VwV der Behörde vorschreiben, dass sie nur dann etwas anerkennt, wenn dies den in der VwV definierten Bedingungen entspricht.


    Ein entsprechendes Verbot für den Bürger, was dann auch eine Strafe oder ein Bußgeld nach sich zieht, kann z.B. in einer Verordnung oder einem Gesetz enthalten sein. In diesem Fall wird es ein Landeshundegesetz oder eine Landeshundeverordnung sein.

    Kurvenbieger


    Das ist so nicht überall möglich. Bei uns z.B. nicht.


    Wir haben eine so niedrige Arbeitslosenquote, dass es fast unmöglich ist, aus dem Personenkreis der Arbeitslosen noch geeignetes Personal zu erhalten.
    Und damit meine ich noch nicht mal fehlende 34a-Unterrichtung oder SKP, nein. Das kann man beides relativ schnell nachholen. Ich meine tatsächlich die persönliche Eignung, als persönliche Eigenschaft. Grundlegende Dinge.


    Unsere Auftraggeber würden uns einen husten, wenn wir alle paar Wochen da so jemanden hinstellen. Wir leben von der Qualität, die wir abliefern. Die erreichen wir nicht auf die Art, wie Du sie beschrieben hast.
    Wenn wir so agieren würden, hätten wir längst den Grossteil der Aufträge verloren. Weil unsere Auftraggeber diese Qualität schätzen. Da kamen schon etliche Mitbewerber, allesamt mit billigeren Angeboten - es hat schon seinen Grund, warum wir bislang nahezu alle Aufträge über Jahre halten konnten, trotz diesen günstigeren Angeboten.

    Offtopic, ich weiss, aber trotzdem:


    Lori Oh, wenn ihr allesamt auf 180 Stunden gesetzt worden seid, wer übernimmt die Fehlstunden? Die Auftragslage machte es wohl bislang notwendig, dass die vorhandene Mitarbeiterzahl im Schnitt mehr als 180 Stunden arbeiteten.


    Was ist für den Unternehmer günstiger? Den vorhandenen Mitarbeitern ihre Stunden zu lassen, oder die gleiche Auftragslage mit mehr Mitarbeitern abzudecken um die Stundenleistung pro Mitarbeiter nach unten zu drücken? Jeder Mitarbeiter kostet Geld...


    Bitte nicht falsch verstehen, ich persönlich begrüsse es, wenn die einzelnen Mitarbeiter entlastet werden, in dem weniger gearbeitet werden muss. Aus Unternehmersicht würde ich aber doch eher auf eine höhere Mitarbeiterzahl verzichten, wenn es auch anders geht (und das auch rechtlich sauber).

    Wenn der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist, kann er im Grunde zahlen was er will (extrem wenig mal ausgenommen, da wir hier dann in den Bereich des Lohnwuchers bzw. sittenwidrigen Lohn kommen), ist dann eine Angelegenheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer was da ausgehandelt wird.


    Tarifbindung gibt es auf 3 verschiedene Arten:
    1. Durch Mitgliedschaft in der Tarifpartei (Arbeitgeber = BDSW)
    2. Allgemeinverbindlichkeiten des Tarifvertrages
    3. Vertraglich vereinbarte Tarifbindung (im Arbeitsvertrag steht z.B. "Lohn richtet sich nach dem Lohntarifvertrag")


    Da 1. durch die nicht mehr gegebene BDSW-Mitgliedschaft des Arbeitgebers wegfällt,
    2. auch nicht gegeben ist,
    bleibt nur noch 3. Also mal in den eigenen Arbeitsvertrag schauen, ob dort eine eentsprechende Klausel enthalten ist. Falls ja, sollte der Arbeitgeber weiterhin den Lohn nach Tarifvertrag zahlen. Falls nein: Pech gehabt, dann siehe oben.

    Das war Anordnung von oben, dass die Schlüssel komplett mitgenommen werden.
    Nun ja, deswegen ja die Frage, ob es rechtlich ok ist. Sollte es eben nicht ok sein, und der Fahrer duldet es dennoch, so macht er sich ebenfalls strafbar.


    Was hast Du denn mit Deinem "strafbar"?
    Welcher Straftatbestand soll denn Deiner Meinung nach erfüllt sein?

    Kommt doch einfach darauf an, was mit dem Kunden vereinbart ist.


    Strafbar machst Du Dich nicht - welcher Straftarbestand soll denn erfüllt sein?
    Man könnte über eine Haftung sprechen, also zivilrechtliche Ansprüche, die bei Zuwiderhandlung von Vereinbarungen entstehen können. Aber dann ist zunächst nicht der kleine Mitarbeiternin der Haftung, sondern derjenige, der diese Vorgehensweise angeordnet hat.
    Wenn natürlich der Revier-/Alarmfahrer selbst auf die glorreiche Idee kommt, alle Schlüssel mitzunehmen, dann kann er selbst in der Haftung stehen, wenn das mit den Kunden nicht abgesprochen ist.


    Und eine Bitte noch: Es ist ein Zeichen von Respekt gegenüber den anderen Usern hier, wenn die deutsche Rechtschreibung samt Satzzeichen nach bestem Wissen und Können benutzt wird. So wie Du die letzten Sätze geschrieben hast, kannst vielleicht mit Deinem buddy per sms kommunizieren, um Zeichen zu sparen - hier gibt es kein vergleichbares Limit an verwendbaren Zeichen pro Nachricht...

    Es gibt Möglichkeiten, Alarmschlüssel auch im Fahrzeug sicher zu deponieren. Schlüsseltresore in Fahrzeugen verbaut sind keine Seltenheit. Die Entnahme wäre zu dokumentieren, bzw. es gibt sogar schon technische Lösungen (Marke Eigenbau, aber vom VdS abgenommen), die tatsächlich nur den für die Intervention benötigten Schlüssel freigeben. In heutigen Zeiten mit mobilem Datennetz kein Problem mehr.

    du das jetzt ernst ? Schau mal auf deinen Abrechnungsstreifen-Kammerbeiträge- steht da. Die zahlst du an die Arbeitnehmerkammer.


    Nein, da steht nix, ich zahl auch nix an derartige Körperschaften.
    Hast ja aber schon selbst gemerkt: Ist wohl so ein Bremer Ding. Nix bundesweit - ich kenn das überhaupt nicht

    Hallo,


    Mir scheint, dass es hier kein Problem mit der Druckereinstellung gibt, sondern vielmehr mit der Verbindung der Empfangsanlage zur Leitstellensoftware.
    Die eine TDS3000 scheint die empfangenen Meldungen nach Übergabe an die Leitstellensoftware nicht zu löschen.
    Da kann es verschiedene Ursachen geben. Eine Möglichkeit wäre, dass die TDS keine "Quittierung" von der Software erhält.


    Mit welcher Software arbeitet ihr?

    ...sagte ein Mitglied, dessen Account mit gerade mal 9 Beiträgen hier wahrlich Leben ins Forum brachte.



    Leuts, das Forum sind die User. Nicht ein Admin, nicht ein paar Moderatoren. Dieser Personenkreis dient nicht zur Bespassung der User.
    Die User sind selbst dafür verantwortlich, dass hier Leben stattfindet. Dieser Personenkreis ist dafür zuständig, Beiträge zu schreiben, Diskussionen anzustossen in dem man Themen startet.
    Die Moderatoren moderieren - die Definition davon kann jeder selbst leicht googlen. Moderieren der von den Usern gestarteten Diskussionen ist die eigentliche Aufgabe des Moderators. Wie sein Name schon sagt.