Meine Firma zahlt nach aktuellem NRW Tarif (Raum Köln). Also 9 Euro die St plus Zulagen.
Bezahlt mir aber im Krankheitsfall nur 70% Prozent des Grundlohnes. Ich meine aber es wären aber 100%. Also besagte 9 Euro.
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Spritgeld. Ab wieviel Km Anfahrt ist die Firma verpflichtet Spritgeld zu Zahlen bzw. was ist zumutbar an Km?
Dienste. Ist es zulässig das man alle 4 Wochenenden durchgehend Dienst hat ohne das von Firmenseite dazu eine Notwendigkeit besteht?
Also kein Personalmangel oder so Scherze....
Wenn ich die zuständige VBG informiere über Misstände, sowie zum Thema Arbeitssicherheit, Kontrolliert das die VBG?
Wenn die Firma laut NRW Tarif 9 Euro Grundlohn zahlt. Aber im Arbeitsvertrag 10 Euro plus Zulagen schreibt. Sind die 10 Euro Grundlohn dann EINKLAGBAR?
Wer ist zuständig wenn die Firma die Mitarbeiter mit nur 5-6 St Pause zwischen den Schichten einsetzt?