Lohn nach BDSW auch wenn der Arbeitgeber dort nicht Mitglied ist?

  • Wenn der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist, kann er im Grunde zahlen was er will (extrem wenig mal ausgenommen, da wir hier dann in den Bereich des Lohnwuchers bzw. sittenwidrigen Lohn kommen), ist dann eine Angelegenheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer was da ausgehandelt wird.


    Tarifbindung gibt es auf 3 verschiedene Arten:
    1. Durch Mitgliedschaft in der Tarifpartei (Arbeitgeber = BDSW)
    2. Allgemeinverbindlichkeiten des Tarifvertrages
    3. Vertraglich vereinbarte Tarifbindung (im Arbeitsvertrag steht z.B. "Lohn richtet sich nach dem Lohntarifvertrag")


    Da 1. durch die nicht mehr gegebene BDSW-Mitgliedschaft des Arbeitgebers wegfällt,
    2. auch nicht gegeben ist,
    bleibt nur noch 3. Also mal in den eigenen Arbeitsvertrag schauen, ob dort eine eentsprechende Klausel enthalten ist. Falls ja, sollte der Arbeitgeber weiterhin den Lohn nach Tarifvertrag zahlen. Falls nein: Pech gehabt, dann siehe oben.

  • Mein Arbeitgeber ist auch nicht mehr im BDSW...
    Er geht aber davon aus, das die AVE...
    in kürze beschlossen wird... (er zahlt dann!!!)
    Also gilt:
    die Tariferhöhung gibt es auch für uns (dich)...
    dein Arbeitgeber darf (MUSS) dir erstmal
    ab 1.7.14 die 8.15€ zahlen...
    ab 1.1.15 gibt es dann 8.60€ und zum schluß...
    gibt es ab 1.1.16 die 9.00€.
    Ich kann es mir nicht vorstellen...
    das du keine Erhöhung erhalten sollst.
    Hat dir dein AG eine Begründung geliefert...
    wieso er weiter 7,50 zahlen will??? :cursing:

  • Lori Oh... Entschuldige bitte, aber in deiner Antwort fehlt die rechtliche Gründung dafür, warum "erst mal" gezahlt werden muss. Ich sehe hier bei beiden LTV keine greifende Erklärung für eine aktuelle Lohnerhöhung. Zumal man sich scheuen wird, eine AVE zu erreichen. Man wird, wie in anderen Bundesländern, das Inkrafttreten des gesetzlichen Mindestlohnes abwarten und den dann umsetzen (müssen). ---> Bezogen auf eure Arbeitgeber ohne Verbanbsmitgliedschaft.

  • Dann weiß ich nicht...
    warum mein Arbeitgeber...
    uns große Hoffnung macht...
    das die AVE zum 1.7. kommen wird...
    (Rückwirkend)


    Ist die AVE kein muß?
    Oder verstehe ich grundlegend etwas falsch?
    Mmm
    Sehr verwirrend. ?(

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