Beiträge von badisch_nsl

    Zitat

    Badisch_NSL, ein Azubi darf eh nicht alleine arbeiten.


    Och, da gibts schon die eine oder andere Möglichkeit. Das ist aber nicht meine Baustelle, da halt ich mich raus.


    Zitat

    Jetzt mal davon abgesehen, dass wir beide gerne Recht hätten:


    Das mit dem "hätten" ist so eine Sache... ich weiß schließlich, wovon ich rede. Die email an den VdS hab ich nicht aus Unsicherheit meinerseits geschickt, denn ich kenn die Meinung des VdS über dieses Thema bereits. Ich habe 2007 meine L-NSL-FK gemacht, und bei dieser Gelegenheit wurde genau diese Problematik intensiv behandelt. Nebenbei auch kontrovers diskutiert, da die meisten Lehrgangsteilnehmer (incl. mir) ähnlich dachten wie du.
    Ich hab die email lediglich deshalb geschickt, weil ich nicht glaubte, daß du beim VdS nachfragst. Könntest schließlich eine nicht dir genehme Antwort erhalten ;)
    Aber wie gesagt, ruf doch selbst beim VdS an, auch wenn der NSL-Gott Hr. B. nicht da ist, wird schon jemand qualifiziert Auskunft geben können.
    Oder du wartest eben bis ich nächste Woche die Antwort schriftlich habe und dann hier veröffentliche.


    Zitat

    Auch wenn eine IK meist fachlich sehr fit ist, so hat man es häufig mit Kollegen zu tun, die dieses Fachwissen nicht haben.


    Die IK sollte allerdings dieses Wissen ebenfalls haben, schließlich sollte sie ebenfalls die VdS-prüfung als IK haben.


    Jetzt mal davon abgesehen, dass es in der Tat zu solch einem Zwischenfall kommen kann, in der die IK mangels Fachwissen nicht weiter weiss und sich hilfesuchend an die NSL wendet: Die ungelernte und folglich ohne Qualifikation in der NSL arbeitende Kraft ist ja nicht alleine. Da kann der Kollege NSL-FK qualifiziert weiterhelfen. Sollte dieser mal auf dem Thron sitzen, wie du es genannt hast (soll ja tatsächlich ab und an mal vorkommen): Dann wartet die IK eben ein, zwei Minuten, bis fachkundige Antwort kommt.
    Sooo eilig kann eine Intervention gar nicht sein. Vor Ort ist er ja schonmal, das reicht erst mal aus, um die VdS im Bezug auf Interventionszeit zu befriedigen.

    [quote author=FSS-NRW link=topic=103.msg43363#msg43363 date=1214163231]
    hängt halt immer vom Ausbildungsbetrieb ab[/quote]


    So ist es - hat der Ausbildungsbetrieb keine NSL, ist es ja auch schwer, den Azubi in einer solchen auszubilden ;)


    [quote author=FSS-NRW link=topic=103.msg43363#msg43363 date=1214163231]Sie durften immer nur als zusätzliche Kraft in der NSL tätig werden. Wenn also Standartbesetzung 3 Mann war, waren die Azubis als 4. Mann eingesetzt! Auch aufgrund der fehlenden NSL-FK Prüfung oder anderer Qualifikationen
    [/quote]


    Bei uns erhält der Azubi die normale Einweisung und läuft in dieser Zeit auch nebenher als zusätzlicher Mann mit - wie jeder, der in der NSL anfängt, auch wenn er bereits anderweitige Qualis hat. Nach erfolgter Einweisung (je nach eventuell vorhandener Qualifikation und "Auffassungsgabe" des Aspiranten zwischen 2 und 6 Wochen, im Regelfall 4) läuft er regulär mit. Aber eben nie alleine.

    Andere Frage:


    Azubis zur FSS sollen ja im Rahmen ihrer Ausbildung auch nach Möglichkeit in der NSL untergebracht werden...


    Die haben im Regelfall auch keinerlei Qualifikation, genauso wenig wie der von mir erdachte Neuling, der die NSL-FK erwerben will - sie ihn einfach als Azubi ;)


    PS: Ich brauch mich nicht überraschen lassen, ich kenn die Antwort schon ;)

    [quote author=GeorgOs link=topic=103.msg43330#msg43330 date=1214147073]
    Wenn du dir mal deinen Text durchließt, dann fragst du tatsächlich, ob Mitarbeiter ohne jegliche Qualifikationen in einer NSL arbeiten dürfen.[/quote]


    Richtig. Denn genau das ist derjenige, der ohne irgendein Vorleben in der Bewachungsbranche die Qualifkation als NSL-FK erwerben möchte - und dieser muss die Möglichkeit bekommen, die geforderte Berufspraxis in der NSL zu erwerben.



    [quote author=GeorgOs link=topic=103.msg43330#msg43330 date=1214147073]
    Wenn du dir die Ausnahmen mal anschaust, dann stellst du fest, dass es sich durch die Bank weg um qualifiziertes Personal handelt.[/quote]


    Richtig - aber wozu wurde denn die zusätzliche Qualifikation als NSL-FK eingeführt? Um denjenigen, die über keine dieser Ausnahmeregelungen verfügen können, dennoch zu ermöglichen, in einer NSL zu arbeiten.


    Und genau das ist es auch, was die NSL-FK nach deiner Interpretation ad absurdum führt. Wenn man nur mit Qualifikation GSSK/FSS/MSS in der NSL arbeiten darf, dann braucht man die NSL-FK nicht mehr...




    kalle


    Sorry, mein Fehler. Ich dachte, Hr. B. vom VdS kann man als in der Branche allgemein bekannt bezeichnen und daher den Namen stehen lassen. Kommt nicht wieder vor.

    Absurd dahingehend, dass dann keiner mehr die NSL-FK machen muss, da er über die Ausnahmetatbestände in der NSL arbeiten darf... und das ist vom VdS so sicher nicht gewollt, da der VdS mit den Prüfungen recht gutes Geld verdient.


    Ich habe gerade mal folgende email an .......... gesendet (Insider kennen ihn)



    Es kam auch schon ein Auto-Reply, nachdem Hr. ..... bis einschl. 27.06.08 nicht erreichbar ist und erst nach seiner Rückkehr antworten kann...
    Mit einem Statement des VdS ist also erst in einigen Tagen zu rechnen.





    [size=8pt]Persl. Daten entfernt kal[/size]

    Jetzt machst du dir es aber einfach, Georg.




    Stimmt, die Bestimmungen des VdS sind eindeutig. Nämlich dahingehend, dass jemand der die Prüfung zur NSL-FK ablegen will, zuvor Berufserfahrung in der NSL haben muss. Da gibt es auch keine Ausnahmen.
    Die 2153 lässt zu, dass in bestimmten Fällen Mitarbeiter ohne entsprechende Qualifikation in der NSL arbeiten dürfen - denn sonst könnte niemand die Prüfung zur NSL-FK ablegen, weil er die Voraussetzungen nach 2237 nicht erüllt.


    "Im Zweifel hat der MA dafür zu sorgen, dass er die Voraussetzungen erfüllt."


    Und wie soll er das machen, wenn er als Nicht-FK nicht in der NSL arbeiten darf? Zuerst die GSSK machen? Dann brauchen wir keine Qualifikation als NSL-FK. Ist so aber vom VdS nicht gewollt.


    Wenn ich deine Interpretation übernehme, dass als Nicht-NSL-FK nur Leute mit den Ausnahmeregelungen in der NSL arbeiten dürften, würde das die Qualifikation als NSL-FK ad absurdum führen - denn die wäre dann folglich nicht mehr nötig, da alle Mitarbeiter entweder seit 97 in der NSL tätig sein müssten, oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit sein müssten, oder eben Meister.


    Mach es dir doch einfach: Ruf in Köln an, die werden dir gerne Auskunft geben. Sei aber dann so ehrlich und berichte hier über deren Auskunft.

    Georg...


    nun hast du jemanden, der noch nie im Bewachungsgewerbe gearbeitet hat. Dieser hat Fähigkeiten, die ihn für die Arbeit in einer NSL empfehlen (IT-Kenntnisse z.B.)


    Dieser Mensch erfüllt keinerlei Ausnahmetatbestände, die eine Qualifikation als NSL-FK ersetzen.
    Er will die Prüfung zur NSL-FK machen... darf das aber nicht, weil er nicht die Voraussetzungen nach 2237 erfüllt.


    Er muss (neben anderen Voraussetzungen) 2 Jahre im Sicherheitsgewerbe arbeiten, davon mindestens 6 Monate in einer NSL... erst dann wird er zur Prüfung zugelassen.


    Wie soll dieser Mensch die Voraussetzungen erfüllen, wenn er ohne NSL-FK zu sein und ohne die anderen Ausnahmen zu erfüllen gar nicht in einer NSL arbeiten darf?



    Nebenbei: Ich bin L-NSL-FK in einer Klasse-C NSL. Beim letzten Audit hatten alle Mitarbeiter der NSL die FK, bis auf 1 (dieser hatte auch noch keine anderweitige Quali)- der VdS hatte da nichts dagegen, weil er niemals alleine in der NSL arbeitete... nachgewiesen durch Dienstpläne der letzten Monate.


    Es gibt auch einige MA der NSL, die keine Unterweisung nach 34a GewO haben... hat auch noch nie irgendein Amt sich darüber beschwert. Obwohl diese Mitarbeiter erst seit wenigen Jahren in der Sicherheit arbeiten und somit auch nicht vom 34a befreit sind... diese MA haben von Anbeginn ihrer "Karriere" im Bewachungsgewerbe in unserer NSL gearbeitet. Zwischenzeitlich sind diese Jungs alle geprüfte NSL-FK. Ohne 34a.

    Georg, nein, das ist keine Interpretation der 2153, sondern schlichtweg logisch...


    Jetzt liest du mal noch die 2237 und schaust, unter welchen Voraussetzungen man zur Prüfung NSL-FK zugelassen wird.
    Wenn du mir dann beantworten kannst, wie jemand diese Voraussetzungen erfüllen kann, wenn er gar nicht ohne FK zu sein in der NSL arbeiten darf, dann bist du gut...



    Das was du meinst, sind die Ausnahmetatbestände, welche der VdS zulässt. Also Arbeitnehmer, deren berufliche Erfahrung oder anderweitige Qualifikation die Prüfung zur NSL-FK ersetzen.


    Nochmal deutlich:
    VdS2153 dort Ziff. 6.3


    Arbeitet die NSL in Einzelkämpfer-Schicht, dann muss jeder die Qualifikation haben. Arbeiten mehrere Mitarbeiter in einer Schicht, dann muss nur 1 davon NSL-FK sein.
    Wie soll sonst überhaupt jemand die NSL-FK machen können, wenn er nicht in einer NSL arbeiten darf? Er muss immerhin 2 Jahre Berufspraxis im Bewachungsgewerbe und davon 6 Monate Berufspraxis in einer NSL haben, um zur Prüfung zugelassen zu werden (VdS2237)

    [quote author=GeorgOs link=topic=103.msg43216#msg43216 date=1214045659]
    Dazu solltest du dir vielleicht mal die DIN 77 200 und die VdS- Richtlinie 2153 zu Gemüte führen.
    [/quote]


    Glaub mir, ich kenn die recht gut...


    Aber wo steht, dass jeder Mitarbeiter der NSL VdS-geprüfte NSL-FK sein muss...? Richtig, nirgends.


    Die 2153 schreibt lediglich vor, dass die NSL mindestens 4 hauptamtliche NSL-FK haben muss, und pro Schicht mindestens 1 davon eingesetzt.
    Arbeiten in der Schicht also mehrere Mitarbeiter, muss lediglich einer davon NSL-FK sein. Die anderen brauchen die Quali nicht - und die brauchen eben auch keine Unterweisung nach 34a... solange ausschließlich Aufgaben der NSL wahrgenommen werden.


    34a GewO regelt was? Richtig, Bewachungstätigkeiten als Dienstleister. Koordination von Mitarbeitern (leiten im Alarmfall) und Sicherheitsbehörden ist keine Bewachungstätigkeit im Sinne von 34a GewO - ebenso wenig wie eben die Entgegennahme und Bearbeitung von Alarmmeldungen oder die Beseitigung von technischen Problemen in der NSL.

    [quote author=FreddyHRO link=topic=103.msg39181#msg39181 date=1210915284]
    Neueinsteiger in der NSL brauchten also ab sofort folgende Ausbildungen:
    1. Lehrgang 34a GewO. + Lehrgang NSL-Fachkraft, oder
    2. Abschluß Fachkraft für Schutz- und Sicherheit, oder
    3. Werkschutzmeister
    [/quote]


    Interessanterweise braucht der reine NSL-Mitarbeiter kein 34a, nicht mal die Unterweisung, da diese Tätigkeit keine Bewachungstätigkeit im Sinne des §34a GewO ist...


    Quelle: http://ihk-lahndill.de/download/pdf/2401D_MBAbgrenz34a.pdf

    3% sind nicht schlecht. Da war letztes Jahr wesentlich mehr Grund für Mecker.


    Wichtig auch, dass die Zulagen sich nicht geändert haben - lieber hab ich meine 10h Nachtzulagen mit 15% und 35% Sonntagszuschlag, als 10% mit 7 Nachtstunden und dafür 50% Sonntag.


    Wär ja auch zu schön gewesen, wenn verdi das geschafft hätte mit den geforderten 25% und 50%... war ja aber auch gewagtes Spiel, die Antwort darauf sah man ja.