Lohnfortzahlung / Urlaubsentgelt

  • Irgendwie verstehe ich die Bezahlung meiner Urlaubstage nicht.


    Was ich hier pro Urlaubstag bekomme liegt deutlich unter dem was ich verdiene.
    Kurz zu mir: ich arbeite in Sachsen. Meine Arbeitszeit beträgt 5 Tage die Woche, jede Woche 37,5 Stunden. Kein WE Dienst, Keine Überstunden. Jeden Monat gleich.


    Das Lohnbüro teilt mir auf meine Anfrage mit, dass die letzten 3 Monate zur Berechnung herbeigezogen werden.


    Nun habe ich das mal durchgerechnet und den Lohn der letzten 3 Monate durch die Arbeitstage (13 Wochen x 5 = 65 Arbeitstage) geteilt. Demnach müsste ich in etwa pro Urlaubstag genauso viel bekommen als wenn ich arbeiten würde. Allerdings ist es wie gesagt deutlich weniger und es scheint so, als würde man den Lohn der letzten 3 Monate nicht durch die Arbeitstage teilen sondern durch die Kalendertage (91).


    Meine Frage ist nun ob das so korrekt ist oder nicht. Es soll ja wohl da verschiedene Regelungen geben.


    P.S. da uns die Stunden in den letzten Jahren gnadenlos zusammen gestrichen wurden verdient man ja schon so schlecht, durch diese noch schlechtere Bezahlung während des Urlaubes kann man sich selbigen kaum noch leisten.


    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • Hier mal die entsprechende Regelung des sächsischen MTV


    Zur Berechnung des durchschnittlichen Arbeitsentgeltes wird gem. § 11
    Bundesurlaubsgesetz (BurlG) der Bruttogrundstundenlohn (ohne tarifliche oder
    außertarifliche Zulagen und/oder Zuschläge der letzten 13 Wochen = 3
    Monate = 90 Tage (13x7 = 91/3 = 30,33, abgerundet auf 30x3 = 90) vor
    Beginn des Erholungsurlaubs herangezogen. Nachfolgend genannten
    Berechnungsmodelle sind dabei zulässig:


    a) Methode nach Kalendertagen
    Bruttolohn / 90 Tage x Kalendertage lt. Urlaubsantrag


    b) Methode nach Arbeitstagen (5 Tage Arbeitswoche Montag – Freitag)
    Bruttolohn/Arbeitstage lt. Kalendarium (Montag – Freitag) x Arbeitstage
    lt. Kalendarium (Montag – Freitag) im Zeitraum des Urlaubsantrages


    c) Methode nach Werktagen (6 Tage Arbeitswoche Montag – Samstag)
    Bruttolohn/Werktage lt. Kalendarium (Montag – Samstag) x Werktage
    lt. Kalendarium (Montag – Samstag) im Zeitraum des Urlaubsantrages


    d) Methode nach tatsächlich gearbeiteten Tagen lt. Dienst-/Schicht-/
    Routenplan
    Bruttolohn/tatsächlich gearbeitete Tage lt. Dienst-Schicht-/Routenplan x
    tatsächlich zu arbeitenden Tagen lt. Dienst-/Schicht-/Routenplan im
    Zeitraum des Urlaubsantrages.


    Die Wahl der jeweiligen Berechnungsmethode, den Umrechnungsmodus
    gegenüber Ziffer 2. und entsprechende Durchführungsbestimmungen können
    Betriebsrat und Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung regeln.

  • Ich muß das Thema noch mal anschubsen - da ich sonst hier nix gefunden hab bei der Suche.
    Arbeitsvertrag:
    Teilzeit 6 Tagewoche mit 26 Urlaubstagen - ich arbeite aber im Schnitt
    nur 22/23 Tage (also keine 6 Tage pro Woche) und mit unterschiedlichen
    Schichtlängen( von 4,5 - 12 Stunden ) . Ergo komme ich nie auf die 26
    Tage pro Monat, die als Berechnung des Urlaubsentgeltes genommen werden.
    Beispiel:
    67 Tage gearbeitet in den letzten 3 Monaten- berechnet werden aber 78
    Tage ( Brutto der letzten 3 Monate / 78 ) .Ist das wirklich so
    korrekt,oder gibt es mitlerweile neue Gesetzesregelungen,da das Thema
    hier schon sehr alt ist.Ich fühle mich irgendwie um 9 Tage
    beschi en(9 Tage mit dem Faktor 0 ) oder mach ich da nen Denkfehler ?( .
    Ein korrekter Mittelwert wäre für mich Brutto / 67 geleistete Arbeitstage


    Hätte
    man mich bei Vertragsunterzeichnung aufgeklärt wie es sich mit der 6
    Tagewoche verhält (alle Nachteile kann man gar nicht googlen und
    nen Anwalt fragen kostet halt und wenn man aus Hartz4 kommt hat man die Kohle nicht), hätte ich diesen Knebelvertrag niemals
    unterschrieben.

  • ich Hellhörig- wieso denn Knebelvertrag. Und geh zur Arbeitnehmerkammer-kostet nix-auch die Gewrkschaften helfen evtl..(2,50 monatsbeitrag bei verdi mit hartz)

  • Kleine Frage am Rande: Wer oder was soll die "Arbeitnehmerkammer" sein?



    An den Fragesteller: Über welches Bundesland reden wir, sprich: Welcher Tarifvertrag findet denn Anwendung?

  • du das jetzt ernst ? Schau mal auf deinen Abrechnungsstreifen-Kammerbeiträge- steht da. Die zahlst du an die Arbeitnehmerkammer. Die bieten kostenlose Rechtsberatung für Arbeitnehmer,Lohnsteuerhilfe etc...früher auch Arbeiterkammer genannt. Das muß es doch Bundesweit geben..

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