Was macht man, Warenannahme ja oder nein?

  • Nehmen wir mal an man sitzt an der Pforte, Freitagnachmittag alle sind schon weg. LKW kommt und hat eine Lieferung für das Unternehmen, Adresse stimmt, Besteller existiert aber es ist niemand mehr im Haus. Telefonisch ist niemand der Ansprechpartner wie Hausmeister oder Besteller erreichbar.
    Eine Regel dazu existiert nicht wirklich, nur für Post. Weil im Normalfall die Anlieferer wissen bis zu welcher Uhrzeit sie da sein müssen.
    Jetzt hatte der LKW eine Panne oder war im Stau und möchte natürlich unbedingt abladen, Wochenende und ein paar hundert km voll zurück fahren ist ja auch nichts..
    Nimmt man das an, also abladen und in irgendeine Halle stellen kan er alleine, es geht nur darum wegschicken und Montag wieder kommen oder ihn das Zeug abladen lassen. Wie gesagt, telefonisch keiner der möglichen Zuständigen erreichbar.
    Wenn man ihn wegschickt, fallen dann extra Kosten an, wenn man es annimmt was kann dann schiefgehen?

  • Kann ich dir klar beantworten, kommt bei uns sogar öfters vor...:


    Der LKW darf Montag morgen wieder kommen. Der Werkschutz kann nicht feststellen ob die angelieferte Ware so in Ordnung ist, ob etwas beschädigt ist oder etwas fehlt. Der Fahrer hätte vorher anrufen können das er sich verspätet, bzw. hätte eine Absprache mit dem Wareneingang treffen können.


    Im übrigen Fallen keine extra Kosten an, denn der Fahrer befindet sich im Verzug, nicht dein Kunde.


    Bei uns stehen nicht selten mal 2-3 LKW über Wochenende vor dem Werkstor. ;)

  • Ich würde es auch nicht annehmen, auf der anderen Seite wäre es mir als Fahrer aber auch egal, dann wartet der Kunde eben noch ein wenig auf sein Zeug. Vermerk auf Lieferschein, Werkschutz verweigert Annahme, sonst niemand anzutreffen, dann kann der Disponent sich daran austoben.

  • Das sind genau solche Dinge, für die es unbedingt Anweisungen braucht. Denn nur mit einer klaren Anweisung hat der Werkschutz hier Handlungssicherheit.


    Allerdings kenne ich jetzt auch keinen Werkschutz, bei dem es dafür keine Regelungen gibt. Wer als Dienstleister solche Fälle nicht mit dem Auftraggeber abspricht und das Ergebnis per Dienstanweisung an die Mitarbeiter gibt, hat offensichtlich keine Ahnung vom Geschäft.

  • Ja aber Anweisungen gibt es nur für Post, die werden aber auch unterlaufen durch Beschäftigte und sind damit leider nicht mehr so klar. Alles nicht so einfach.

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