Beiträge von badisch_nsl

    Keine Ahnung was Du hast, Solution. Den LTV NRW kann ich problemlos über die Seite aufrufen.
    Er steht zwar auf dem Kopf, aber dazu kann man ja die Ansicht im Reader drehen.

    Dann komm nie zu uns in die NSL, Treppe hoch und rein, Tür ist immer offen, da gibt es keinerlei Sicherung. Aber alles nach DIn zertifiziert.


    Da sind vielleicht DIN-Türen verbaut, aber es liegt niemals eine Zertifizierung nach DIN EN 50518 vor (die sind in Deutschland noch nicht so dick gesät, mW sind es derzeit weniger als 15 bundesweit).


    Auch eine Zertifizierung nach der (alten, heute im Grunde nicht mehr massgeblichen) VdS 2153 scheidet im Grunde aus, da schon damals eine offene Tür durch die baulichen Vorschriften praktisch unmöglich war. Insider werden wissen, was ich meine.

    ... derzeit steigen die Einbrüche um etwa zugegebene 8 -10% pro Jahr. Schätzung von Kriminalbeamten: mind. um 25%.


    Dieses Gefühl habe ich auch, und die Zahlen sind ja auch nur die für "unser" 2014 und die ersten drei Monate von 2015. Eine Steigerung kann da ja nicht unbedingt erkannt werden. Da brauche ich Vergleichszahlen aus früheren Jahren.
    Aber: Lege ich die Zahlen für das 1. Quartal 2015 zugrunde und nehme an, dass das 2015 genau so weiter geht (in den ersten Tagen des 2. Quartals hatten wir ja auch schon wieder tatsächliche Einbrüche), dann ist auch da eine Steigerung der Einbrüche festzustellen. Genauer gesagt eine Steigerung um 50% gegenüber 2014.
    Bei Gelegenheit werde ich noch die Jahre 2013 und ggf. früher anschauen und hier berichten, sofern das gewünscht wird.


    Unabhängig von der Steigerung in der Zahl der Einbrüche bleibt für mich jedoch festzustellen, dass die Gefährdung der IK nicht zugenommen hat. Einfach deshalb weil im Verhalten der Täter gegenüber früher nicht wirklich eine Änderung feststellbar ist. Wie erwähnt waren 2014 in gerade mal 3 Fällen die Täter noch im Objekt, und jene dazu auch gänzlich unbewaffnet. Wenn unsere IK getreu den Anweisungen handelt, ist eine Gefährdung auf ein minimales Risiko herunter geschraubt.


    Grundsätzlich: Wir bemerken vor allem in den Überfällen eine Steigerung der Brutalität. Aber mit Überfällen hat ja eine IK weniger zu tun... Sofern gewünscht kann ich auch dazu Zahlen von uns nennen.


    Allgemein:
    Wir können immer nur das in den Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigen, was bei uns Sache ist. Was woanders geschieht oder bei uns geschehen könnte, ist dahingehend berücksichtigt, dass eben das Risiko entsprechend eingeschätzt wird und anhand dieser Einschätzung Massnahmen abgeleitet werden. Die Gefährdungsbeurteilungen wie auch die darin festgelegten Risikoeinschätzungen und Massnahmen werden regelmässig überprüft, ob sie noch auf dem aktuellen Stand sind und ob sie wirken.
    Unsere Kräfte sind aufgrund dieser Gefährdungsbeurteilungen durchaus gut ausgerüstet mit PSA, auch eine Schutzweste gehört dazu. Das ist teilweise mehr als es anderswo gibt - bei uns gibt es dafür halt keine Schusswaffe. Das ist übrigens auch mit durch die Gefährdungsbeurteilung und damit verbunden durch die UVV begründet: Es mangelt einfach an geeignetem Personal, welchem ich die Waffe ohne weiteres in die Hand drücken würde.

    ...aber es ist heute etwas anders, als früher.


    Ist es das?


    Mal ein paar Zahlen in den Raum gestellt:
    2014 hatten wir insgesamt 4877 Einbruchalarme, die durch uns überprüft wurden.
    Davon waren 64 tatsächliche Einbrüche, die restlichen Fehlalarme.


    Von diesen 64 Einbrüchen waren in nur 3 Fällen die Täter noch im Objekt, in den anderen 61 Fällen waren sie bei Eintreffen der IK oder der Polizei (bei jenen Kunden, die eine sofortige Verständigung der Polizei zusätzlich zur IK wünschen) schon über alle Berge.
    Die 3 Fälle führten zur Festnahme durch die Polizei, da unsere Kräfte die strikte Anweisung haben auf keinen Fall das Objekt zu betreten, wenn bei der Aussenkontrolle verdächtige Wahrnehmungen stattfinden. In keinem dieser 3 Fälle hatten die Täter irgendeine Art von Waffe bei sich.
    Zu den Örtlichkeiten dieser 3 Fälle: Esslingen, Frankfurt/Main und Stuttgart.


    Im ersten Quartal 2015 hatten wir bislang 1258 Einbruchalarme, davon 24 echte Einbrüche. Bei keinem war bei Eintreffen der IK oder der Polizei noch ein Täter im Objekt.


    Ich kann daher nicht wirklich einen Unterschied zu der Zeit feststellen, in der ich noch selbst Interventionen fuhr.
    Auch wenn ich mittlerweile nur noch in der NSL bin und selbst da nicht mehr mitten im Geschehen bin - ich weiss, was bei uns los ist. Das zu wissen ist als L-NSL mein Job, denn von dem Wissen hängt auch ab, ob wir ggf. unsere Gefährdungsbeurteilungen für die IK ändern müssten. Bislang sehe ich dazu keinen Anlass.




    Was die gezogene Waffe während der Kontrolle betrifft: Ich habe nichts dagegen, die Hand an der Waffe zu haben. Aber die Waffe in der Hand? Nicht bei unseren schnellbesohlten Schmalspur-Waffenträgern. In einem mir bekannten Fall wurde deshalb in Freiburg übrigens die waffenrechtliche Erlaubnis zum Führen der Schusswaffe durch die Behörde entzogen und der Dienstleister untersagte daraufhin allen IK das Führen der Schusswaffe bei der Alarmverfolgung.


    Die erforderliche Mindestdauer der Schulung zur Waffensachkunde beträgt gem. WaffVwV zum 7 WaffG 24 Zeitstunden, resp. 32 Unterrichtseinheiten zu 45min. Das entspricht in der Regel einer Schulungsdauer von max. 5 Tagen, wenn man etwa 6 UE pro Tag rechnet.
    Innerhalb dieser Zeit ist es unmöglich, eine tatsächlich ausreichende Sicherheit im Umgang mit der Schusswaffe zu verinnerlichen.
    Und da die gesetzlichen Vorgaben diese lächerliche Schulungsdauer ermöglichen, wird im Regelfall auchnicht mehr im Rahmen der Waffensachkunde geschult.


    Nein, es bleibt dabei: Unter diesen Voraussetzungen bleibe ich strikter Gegner von Schusswaffen im Bewachungsgewerbe.



    Übrigens: "Badenser" kommt bei uns einem Schimpfwort gleich, da diese Bezeichnung hauptsächlich die Schwaben für uns Badner nutzen.

    Kevin, Waffe in der Hand bei der Kontrolle?


    Äh... wir sind nicht die Polizei.
    Aber wie auch immer. Da braucht man sich dann auch nicht wundern, wenn ohne weitere Vorwarnung sofort der Angriff erfolgt.


    Und nein, die erforderliche Ausbildung um die Waffensachkunde zu bekommen ist mit 24h Mindestdauer immer noch nicht ausreichend - das ist eher ein schlechter Witz.

    Arbeitgeber u. Tarifvertrag lol02


    Eigentlich ist das nicht zum Lachen. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, sobald ein TV Anwendung findet muss dieser "an geeigneter Stelle ausgelegt werden".
    Und da in unserem Gewerbe das etwas schwierig erscheint, kann man zumindest für jede Dienststelle eine Kopie verlangen.


    Seriöse Arbeitgeber haben damit auch kein Problem.

    Also zur Ausbildung hast Du natürlich Recht, aber man sollte doch davon ausgehen, dass die in Ordnung ist.


    Also ich gehe nicht davon aus, dass jemand der gerade mal 24 Stunden Ausbildung hinter sich hat, wirklich sicher im Umgang mit der Waffe ist.
    Wer darüber anders denkt, hat in meinen Augen nie eine wirklich gute Ausbildung an und mit der Waffe genossen - und zwar bevor er das erste Mal mit scharfer Munition schiessen durfte.


    Da es rechtlich durchaus zulässig ist, den Mitarbeitern ohne weitere Ausbildung direkt nach Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis eine Schusswaffe zum Führen im Dienst auszuhändigen, wird das auch fleissig getan.
    Und so lange das nicht entscheidend geändert wird, d.h. die Mindestausbildung innerhalb der Waffensachkunde erheblich zu erweitern, so lange bin ich grundsätzlich gegen eine Bewaffnung im Bewachungsgewerbe.




    btw: So ein Vollzitat eines Beitrags macht nicht wirklich Sinn... Obigen Beitrag bearbeitet colle

    Du arbeitest in einer schönen ruhigen Gegend, bei den Gelbfüßlern. :)


    Och, mein Einzugsgebiet umfasst durchaus auch heissere Gegenden. Frankfurt/Main würde ich jetzt nicht unbedingt als verschlafenes, ruhiges Nest ansehen.




    Aber die Frage ist doch, warum soll das Wachpersonal, was schon in allem hinterherhinkt, ohne Verteidigungsmöglichkeit sich in einen Raum begeben, ohne zu wissen, ob man da gesund wieder rauskommt.


    Wie bereits geschrieben: Eine vernünftige Aussenkontrolle kann das eigene Risiko erheblich senken.



    Wie Du schreibst, "..oder eben noch drin.......". Was kann da passieren?


    In meinen bisherigen Fällen: Nix. Weil die IK alles richtig gemacht hat und die Aussenkontrolle ordentlich durchgeführt hat, dabei Aufbruchspuren bemerkt und daraufhin die Polizei verständigt hat.



    Man verschweigt, dass die Täter auch rauskommen könnten.


    Im Normalfall steht die IK nicht direkt vor der Tür, sondern in sicherer Entfernung mit Blick auf das Objekt - im Auto. Selbst wenn er entdeckt wird kann er noch immer flüchten. Besser das, als auf einen Kampf mit unsicherem Ausgang (auch mit eigener Schusswaffe) einlassen.




    Es ist falsch von der Ausbildung an der Waffe zu sprechen, wenn man nicht vorher nach der Ausbildung unserer Gegenüber gefragt hat


    Da ist nichts falsch.


    Wenn Du das erste Mal hinter Panzerglas stehst und heilfroh über jenes bist, weil der Kollege von dem Du die Waffe entgegen nehmen sollst zu doof ist seine Waffe zu entladen und sich dabei ein Schuss löst, direkt auf das Panzerglas - da denkst Du vielleicht auch etwas anders darüber, ob die Ausbildung an der Waffe nun ausreichend ist oder nicht. Der Typ hat ALLES falsch gemacht, was man nur falsch machen kann. Und leider ist jener Typ kein Einzelfall, davon gibt es leider zu viele.


    Man kann immerhin einen Teil der Waffenträger (die legalen) entsprechend ausbilden bevor man ihnen eine scharf geladene Waffe in die Hand gibt - wenn man schon den anderen Teil (die illgegalen) ohnehin nicht im Griff hat. Und den legalen sollte man eben erst dann eine scharf geladene Waffe in die Hand geben, wenn die Ausbildung ausreichend ist.

    Naja, wer nach Inkrafttreten der entsprechenden VdS-Vorschrift 2153 die Anerkennung und Zertifizierung durch den VdS wollte, der musste u.a. auch die baulichen Voraussetzungen erfüllen.
    Ohne das gab es keine Zertifizierung. Und ohne eine solche hatte man eigentlich keine wirkliche Chance auf dem freien Markt.


    Die Zahl der NSLen ohne VdS-Anerkennung dürfte eher verschwindend gering sein. Aber ja: Es gibt (oder gab) sie.

    Manche NSL wurden drei mal im Jahr kontrolliert; wehe einer trug seine Waffe nicht.


    Das muss lange vor meiner Zeit gewesen sein.
    Ich mach den Job jetzt seit knapp 15 Jahren, in verschiedenen Unternehmen. Innerhalb der NSL war nie ein Zentralist bewaffnet. Zwar lagerten die Waffen innerhalb der NSL und wurden von dort u.a. an den GWT oder auch ggf. an die IK ausgegeben, aber die Zentralisten selbst wurden nie bewaffnet.


    Dafür waren und sind die baulichen Vorschriften für NSL und nun AES sehr hoch, ein unerlaubtes Eindringen in eine NSL ist ohne Hilfe von innen eigentlich so gut wie ausgeschlossen. Von extremen Mitteln wie Sprengstoff vielleicht mal abgesehen.
    Die NSL ist in allen mir bekannten Unternehmen mit der am besten gesicherte Bereich. Da kommt man von aussen teilweise schwerer rein als in den Tresorraum bzw. den Geldbearbeitungen der gleichen Unternehmen.


    Daher ist eine Bewaffnung der Zentralisten in keinem Fall mehr notwendig.



    Was die Angriffe auf IK oder Wachpersonal bei Einbruch angehen: Derartige Vorfälle sind mir noch nicht bekannt geworden. Bislang waren die Täter bei allen unseren Alarmen bei Eintreffen der IK schon wieder weg, oder eben noch drin und wurden dort durch die vierbeinigen Mitarbeiter der Polizei gestellt. Die Polizei wurde jeweils nach entdecken entsprechender Spuren während der Aussenkontrolle verständigt.



    Im Allgemeinen bin ich ein strikter Gegner von Schusswaffen im Bewachungsgewerbe, u.a, deshalb weil ich die dafür notwendige Ausbildung als nicht ausreichend erachte.
    Ich erkenne an, dass es bestimmte Tätigkeiten gibt die eine Schusswaffe benötigen. Den Alarmfahrer zähle ich nicht in allen Fällen dazu.

    Klingt kompliziert. Und wie gesagt, ich muß nicht unbedingt eine Waffe tragen, bzw. fühle mich dann nicht unbedingt sicherer.


    Ist es auch nicht unbedingt. Wie von Flieger bereits zutreffend geschrieben: Entsprechende Tätergruppen gehen da kein Risiko ein und gehen entsprechend gegen bewaffnete Wachleute vor.
    Und man muss sich auch immer vor Augen führen, auch und vor allem im GWT: Man ist in der Regel immer in der Defensive. Das heisst, der Angreifer ist immer im Vorteil, denn jener hat zumeist bereits die Waffe im Anschlag auf mich gerichtet, während meine noch geholstert ist...




    Auf jeden Fall durfte ich mich "anpfeiffen" lassen, dass ich 45 Mins gebraucht habe. Na einen Fluggang habe ich natürlich nichtt...


    Gehen wir mal vom VdS aus: 20 Minuten sind da vorgegeben. Innerhalb dieser Zeit sollte die Interventionskraft vor Ort sein.
    Wenn ein Dienstleister das nicht schafft, sollte er die Finger vom Auftrag lassen. Meine Meinung.

    @ Chila


    "Welche "Mindestwaffe" ist denn vorgeschrieben für einen Alarmfahrer?"


    Ich würde sagen: Der Alarmfahrer sollte mindestens über einen ausgeprägten gesunden Menschenverstand verfügen.


    Wer als Alarmfahrer ohne vernünftige Aussenkontrolle ins Objekt rennt, erhöht sein Risiko um ein Vielfaches.
    Eine vernünftige und umfassende Aussenkontrolle hingegen verringert das eigene Risiko erheblich. Wenn dabei etwas verdächtiges wie z.B. offene Fenster oder Türen entdeckt wird: Polizei rufen.




    Und zur Unterscheidung der Waffensachkunde:


    Also erstmal brauchst du dafür die allgemeine Waffensachkunde nach §7 Waffengesetz.



    Man braucht dazu die allgemeine Waffensachkunde


    Egal ob nun die Waffensachkunde für Waffenträger im Bewachungsgewerbe oder für Sportschützen: Die Rechtsgrundlage des WaffG bezieht sich in beiden Fällen auf §7 WaffG. Eine Unterscheidung zwischen Sportschützen und Waffenträgern im Bewachungsgewerbe findet im §7 WaffG nicht statt. Das bedeutet: Auch der Sportschütze bekommt seine Waffensachkunde nach §7 WaffG anerkannt.


    Die mittlerweile (noch bis vor wenigen Jahren gab es das nicht) stattfindende Unterscheidung der erforderlichen Mindestunterrichtung dieser unterschiedlichen Personenkreise findet ihre Begründung in der WaffVwV. Diese Verwaltungsvorschrift bindet die Behörden an bestimmte, darin festgelegte Regelungen. Die Behörde erkennt also im Fall der Waffensachkunde für Beschäftigte im Bewachungsgewerbe diese nur dann an, wenn sie die in der WaffVwV festgelegten Bedingungen erfüllt.


    Mich nervt das immer ungemein, wenn - insbesondere durch Anbieter der Waffensachkundekurse - hervorgehoben wird, die "Waffensachkunde für berufliche Waffenträger nach §7 WaffG", bzw. wer nach §7 die WSK hat, hat automatisch die für Berufswaffenträger. Das ist so einfach falsch.


    Ich weiss, ich bin ein Korinthenkacker...

    Kann man z.B einen Subunternehmer mit einem "Haustarifvertrag" entlöhnen, so lange der Mindestlohn gewährleistet ist ?


    Die Tarifverträge regeln nur die Bedingungen der Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
    Der Subunternehmer ist kein Arbeitnehmer des Sicherheitsunternehmens, sondern Auftragnehmer. Grosser Unterschied.


    Die Bezahlung des Subunternehmens hat demnach nichts mit einem "Haustarifvertrag" zu tun, sondern ist grundsätzlich frei verhandelbar.


    Sollte der Subunternehmer den Auftrag wiederum mit eigenen Angestellten durchführen, müssen diese dann wieder nach den Tarifverträgen behandelt werden (sofern Tarifbindung besteht, dazu unten mehr) und als absolute Untergrenze in der Entlohnung ausserdem das MiLoG und dessen derzeitigen Mindestlohn von 8,50 EUR beachten. Das ist aber grundsätzlich Sache des Subunternehmers, nicht des Auftraggebers (Ausnahme siehe etwas weiter unten).


    Der Subunternehmer mit eigenen Angestellten sollte also mindestens einen solchen Verrechnungssatz in Rechnung stellen/bekommen, der eine Bezahlung entweder nach den Tarifverträgen (sofern Tarifbindung besteht) oder nach dem Mindestlohn ermöglicht. Denn wenn der Subunternehmer seine Angestellten nicht nach dem Mindestlohn oder dem allgemeinverbindlichen TV entlohnt, ist eine Durchgriffshaftung beim Auftraggeber möglich.


    Beim "Einzelkämpfer" als Subunternehmen (also ein 1-Mann-Unternehmen, was es durchaus auch legal gibt, aber oft auch in Richtung Scheinselbständigkeit geht) hingegen ist das alles egal, bei ihm gilt weder Tarifvertrag noch Mindestohn.



    Wenn ein Unternehmen nicht Teil des Tarifverbandes ist, muß es sich dann an den MTV, LTV etc halten ?


    Das ist eine Frage der Tarifbindung.
    Die normale Tarifbindung ergibt sich aus der Mitgliedschaft in den Tarifparteien. Dazu gibt es auch noch die freiwillige Tarifbindung die sich aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergibt.


    Allerdings gibt es eben auch die Allgemeinverbindlichkeit nach §5 TVG. Wenn diese nach entsprechendem Antrag der Tarifpatei(en) durch das zuständige Ministerium erklärt wurde, sind automatisch alle Unternehmen und Beschäftigte der Branche und im Tarifgebiet an diesen für allgemeinverbindlich erklärten TV gebunden. Auch die, die sonst mangels Mitgliedschaft in den Tarifparteien nicht an den TV gebunden wären.


    Das wäre sozusagen die Tarifbindung per Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Und ein allgemeinverbindlicher TV hat durchaus einen ähnlichen Status wie der Mindestlohn: Er legt nämlich für das Tarifgebiet die Mindeststandards fest, die für alle gelten und Verstösse können auch ähnliche Folgen wie beim Mindestlohn haben.


    Im Bewachungsgewerbe sind mittlerweile wie bereits erwähnt so gut wie alle Lohn-/Entgelttarifverträge allgemeinverbindlich. Nur noch sehr wenige Tarifgebiete haben LTV/ETV ohne AVE.
    Bei den MTV sieht das noch ganz anders aus, da ist es eher umgekehrt: Einige wenige Tarifgebiete haben MTV mit AVE, die meisten ohne.

    Da ich Lohntarifvertrag schrieb: Nein.


    MTV ist die Abkürzung für Manteltarifvertrag. Der regelt andere Dinge, z.B. Arbeitszeiten, Urlaub, Lohnfortzahlung und dergleichen.


    Aber generell werden alle Tarifverträge des Bewachungsgewerbes durch den BDSW zusammen mit den Gewerkschaften ausgehandelt. Also sowohl Lohn- bzw. Entgelt- als auch Manteltarifverträge.
    Das geschieht in der Regel auf Länderebene, d.h. (fast) jedes Bundesland hat seine eigenen Tarifverträge.
    Was die Allgemeinverbindlichkeit betrifft, so sind mittlerweile nur noch sehr wenige Tarifgebiete ohne allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Zumindest was die Lohn- bzw. Entgelttarifverträge betrifft. Bei den MTV sieht das noch etwas anders aus.


    Darüberhinaus gibt es noch den bundesweiten Mantelrahmentarifvertrag, der ebenfalls vom BDSW zusammen mit verdi ausgehandelt wurde. Aber auch jener ist nicht allgemeinverbindlich, d.h. die Bindung an jenen MRTV ist nur über die normale Tarifbindung (Mitgliedschaft in der Tarifpartei) oder die freiwillige vertraglich vereinbarte Tarifbindung (z.B. Klausel im Arbeitsvertrag) zu haben.

    Mal grundsätzlich zu Minijobs und der damit verbundenen Höchstgrenze des monatlichen steuer- und sozialversicherungsfreien Verdienstes:


    Regelmässig 450 Euro. Das bedeutet, dass in einzelnen Monaten durchaus mehr ausgezahlt werden darf, wenn dafür in anderen Monaten weniger gearbeitet und damit verdient wird.


    Wichtig ist lediglich, dass im Jahreszeitraum und -schnitt dann eben höchstens 450 Euro (inclusive ggf. Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) monatlich ausgezahlt wurden.


    Das wissen wohl lange nicht alle, auch nicht seitens der Arbeitgeber.

    Mindestlohn 8,50, ja. Nur wird in Bayern im Bewachungsgewerbe bereits ein höherer Lohn gezahlt. Tarifvertraglich (allgemeinverbindlich!) festgelegt. Und wegen der vorhandenen AVE praktisch genauso verbindlich wie der Mindestlohn, mit ähnlichen Folgen bei Verstössen.