Ein Unterstützungskomitee für eine fristlos gekündigte Berliner Supermarktkassiererin fordert mit eine Petition vom Bundestag ein Gesetz, das Kündigungen aus nichtigen Anlässen ausschließ
Antrag an Petitionsausschuss des Bundestages
Am 30.11.2009 übergab das Komitee dem Petitionsausschuss des Bundestages deshalb 3255 Unterschriften. Hintergrund ist der Fall der unter ihrem Spitznamen "Emmely" bekannt gewordenen Berliner Kassiererin, die wegen der
Unterschlagung von Pfandbons im Wert von 1,30 EUR nach mehr als 30 Jahren im Betrieb ihren Job verloren hatte.
Die Unterzeichner des Komitees "Solidarität für Emmely" unterstützen eine Petition gegen Verdachts- und Bagatell-Kündigungen, die im vergangenen April eingereicht worden war und in der eine entsprechende Gesetzesänderung gefordert wird.
Die 50-Jährige hatten den Rechtsstreit wegen der Unterschlagung von zwei Pfandbons in zwei Instanzen verloren. Ihr Fall liegt nun beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Ein Termin für die Revision steht noch nicht fest. Das Solidaritätskomitee für "Emmely" war von Gewerkschaftern und Freunden der Kassiererin gegründet worden.
BAG-Rechtsprechung kennt keine Bagatellgrenze
Die bisherige und gefestigte Rechtsprechung des BAG kennt keine Mindestgrenze. Gegen den Grundsatz "Wer klaut, fliegt" läßt sich nur der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Interessenabwägung vorbringen.
Was Meint Ihr den dazu ?? Soll so ein Gesetz kommen?