Kündigungen aus nichtigen Anlässen ausschließen ???

  • Ein Unterstützungskomitee für eine fristlos gekündigte Berliner Supermarktkassiererin fordert mit eine Petition vom Bundestag ein Gesetz, das Kündigungen aus nichtigen Anlässen ausschließ
    Antrag an Petitionsausschuss des Bundestages


    Am 30.11.2009 übergab das Komitee dem Petitionsausschuss des Bundestages deshalb 3255 Unterschriften. Hintergrund ist der Fall der unter ihrem Spitznamen "Emmely" bekannt gewordenen Berliner Kassiererin, die wegen der
    Unterschlagung von Pfandbons im Wert von 1,30 EUR nach mehr als 30 Jahren im Betrieb ihren Job verloren hatte.
    Die Unterzeichner des Komitees "Solidarität für Emmely" unterstützen eine Petition gegen Verdachts- und Bagatell-Kündigungen, die im vergangenen April eingereicht worden war und in der eine entsprechende Gesetzesänderung gefordert wird.


    Die 50-Jährige hatten den Rechtsstreit wegen der Unterschlagung von zwei Pfandbons in zwei Instanzen verloren. Ihr Fall liegt nun beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Ein Termin für die Revision steht noch nicht fest. Das Solidaritätskomitee für "Emmely" war von Gewerkschaftern und Freunden der Kassiererin gegründet worden.


    BAG-Rechtsprechung kennt keine Bagatellgrenze


    Die bisherige und gefestigte Rechtsprechung des BAG kennt keine Mindestgrenze. Gegen den Grundsatz "Wer klaut, fliegt" läßt sich nur der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Interessenabwägung vorbringen.

     


    Was Meint Ihr den dazu ?? Soll so ein Gesetz kommen?


    :thumbup:

  • Wenn man seinen Arbeitgeber bescheisst, ist das denn ein nichtiger Grund?


    Wie will man Vertrauen gesetzlich regeln? Entweder man hat Vertrauen oder man hat es nicht. Und wer seinen Arbeitgeber bescheisst, der hat das Vertrauen im schlimmsten Fall verspielt.


    Wenn kein Vertrauen mehr vorhanden ist, kann man in meinen Augen nicht verlangen, dass das Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten wird. Ob es jetzt hier um monetäre Kleinbeträge geht oder um große Werte spielt in meinen Augen weniger eine Rolle.

  • Es ist bedrückend, wie gering heute das Recht Geachtet wird.


    Bei all den reisserisch aufgemachten Meldungen über die angeblich so schlimmen Arbeitgeber wird anscheinend vergessen, dass es nicht auf den betreffenden Betrag ankommt, sondern auf das getane!


    Diebstahl bleibt Diebstahl, ob es "nur" € 1,30 ist oder € 5.000!


    Da bei einigen Berichten, in denen von Diebstahl gesprochen wurde, ich eher von der rechtlich korrekteren Bewertung "Unterschlagung" ausgehe, handelt es sich hier um einen absoluten Vertrauensbruch gegenüber dem Arbeitgeber!


    Diese Petition ist einfach nur eine Perversion von Uneinsichtigen oder Sozialromantikern. :puke:


    Als nächstes kommt dann die Petition, dass Totschlag bei nachvollziehbaren Gründen nicht mehr geahndet wird -
    dass Vergewaltigung doch nur eine etwas gewaltsame Art der Fortpflanzung sei -
    dass Pädophilie doch nur der zeitlose Wunsch nach Jugend und der dort üblichen "Doktorspiele" sei


    :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown:

  • Zitat


    Diese Petition ist einfach nur eine Perversion von Uneinsichtigen oder Sozialromantikern. :puke:


    voll und ganz meiner Meinung.


    Ob Diebstahl oder Unterschlagung. Ein solcher Vertrauensbruch ist durch nichts zu rechtfertigen.

  • Nein so ein Gesetz braucht man nicht!! Auch wenn man das Bagatellkündigung nennt bleibt es Diebstahl! Eine Revision ist in diesen Fall vom BAG zugelassen worden.

  • leider ist es offenbar erforderlich, solch Gesetz zu haben. In vielen Fällen geht es doch gar nicht um Kündigungen wegen tatsächlichen Betrugs oder Diebstahls, sondern um Kündigungen wegen des Verdachtes darauf. D.h. es muss gar nicht bewiesen werden, ob solch Diebstahl stattfand, der Verdacht darauf genügt. In anderen Fällen ist gar nicht so recht klar ob es Diebstahl ist. Auch im Arbeitsrecht muss Verhältnismäßigkeit gegeben sein. Und die in letzter Zeit popularisierten Beispiele erscheinen mir unverhältnismäßig.


    Das Problem, was mancher mit solchem Gesetz hat, besteht möglicherweise im Gefühl, dass mit solchem Gesetz möglicherweise Selbstbedienung im Unternehmen legalisiert wird. Aber besser 100 solche "Täter" laufen zu lassen als einen Unschuldigen zu bestrafen.


    bfh

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