Beiträge von Flieger

    Versteh ich auch nicht, colle.
    Dieser Warnstreik am Frankfurter Flughafen ist ja ein großer Erfolg für die Gewerkschaft.
    Jetzt werden die Arbeitgeber die Forderungen von Verdi wohl ernster nehmen müssen.
    Bei uns in Bayern schleppen sich die Tarifverhandlungen auch schon seit längerem zäh dahin, weil die Arbeitgeber den unteren Lohngruppen nur eine prozentuale Erhöhung geben wollen und keinen Festbetrag.
    Da wäre ein Streik am Flughafen München mit den selben Auswirkungen wie in Frankfurt sehr hilfreich, um den Arbeitgebern den festen Willen der Arbeitnehmer klarzumachen.

    Das

    Das sehe ich genauso wie Chefin.
    In den Threads und Beiträgen stecken eine große Informationsmenge, die für viele Leute interessant ist.
    Wenn diese Seite geschlossen würde, wäre das ein bedauerlicher Verlust.
    Das der Weggang von Mecklenburger ein Verlust darstellt, sehe ich auch so wie Arwed.
    Seine Art aktuelle Meldungen hier auf der Seite zu bringen, hat die Seite belebt und noch attraktiver gemacht.
    Aber vielleicht findet sich ja in Zukunft jemand, der der ähnlich wie Mecklenburger oder auch in seinem eigenen Stil als Redakteur Meldungen und Nachrichten von Interesse auf die Seite bringt.

    Nun ich finde Wachleute.de ist ein recht gutes Forum.
    Klar, man kann natürlich noch Dinge verbessern.
    Das heißt aber nicht, daß bis jetzt das Forum sinnlos gewesen wäre.
    Danke an alle, die mit ihrer Arbeit und ihrem Geldeinsatz dieses Forum ermöglicht haben und weiterhin ermöglichen.

    Zitat

    Nach §123 StPO verhältnismäßig und rechtmäßig?

    Rechmäßig:
    Der Staatsanwalt bzw. das Gericht akzeptiert, das die Voraussetzungen nach §123 StPO gegeben sind.
    Also es lag rechtlich gesehen eine Straftat vor, die die vorläufige Festnahme rechtfertigte, es war keine polizeiliche Hilfe verfügbar und es handelt sich bei der vorläufig festgenommenen Person um die richtige Person, die die Straftat begangen hat.
    Wenn einer dieser Punkte nicht vorliegt, war die vorläufige Festnahme unrechtmäßig.
    Damit hat die Sicherheitskraft dann eine oder mehrere Straftaten begangen, z.B. Freiheitsberaubung, Körperverletzung usw.


    Verhältnismäßig:
    NIcht jede Anwendung von Gewalt ist verhältnismäßig, um eine vorläufige Festnahme nach §123 StPO zu ermöglichen.
    Beispiel:
    Ein Mitarbeiter der Münchener Ubahnwache verfolgt einen unkekannten Täter, der einen Zeitungsautomaten in einer Station durch Tritte beschädigt hat (Sachbeschädigung).
    Leider ist der Täter sehr sportlich und schneller als der schwer bepackte Sicherheitsmann.
    Dieser verfügt allerdings über einen dienstlich ausgegebenen Revolver.
    Der Revolver ist das einzige erfolgversprechende Mittel, um den Täter an der Flucht zu hindern.
    Trotzdem darf der Sicherheitsmann den Täter nicht mit dem dienstlich gelieferten Revolver beschiessen oder sogar töten.
    Das wäre unverhältnismäßig und der Sicherheitsmann würde bestraft.

    Zitat

    Und zweite Frage ist, warum ausgerechnet in einem Tätigkeitsfeld mit
    dermaßen großem Gefahrenpotenzial (Bahnhöfe, Züge, Abstellanlagen...)
    uns ALLES an Utensilien verboten wird. Handschuhe verboten, Handfesseln
    verboten, Pfeffergel verboten....sind die eigentlich behämmert?

    Nun ich denke das die eher nicht behämmert sind.
    Die Ausrüstung der Sicherheitskräfte mit martialischer Montur wie Schlagstock, schwere Handschuhe, Handfesseln, Reizmitteln und Kampfstiefeln schränkt die legitimen Benutzer in ihrem Freiheitsbedürfnis und in ihrem Bedürfnis eine öffentliche Einrichtung ohne Schikane durch bewaffnete Sicherheitskräfte nutzen zu können ein.
    Schließlich geht von Bewaffneten eine unterschwellige Bedrohung aus.


    Zitat

    Ja der Sub hat halt diese spezielle Schulung durchgeführt die man machen
    muß, wenn man für die DB Sicherheit oder in deren Auftrag zumindest
    tätig wird, also was Verhalten angeht und die internen Reglungen u.s.w.
    und als ich das Thema Eigensicherung angesprochen habe und wie ich mich
    ausrüsten darf, wurde direkt gesagt GAR NIX mitnehmen, da es VÖLLIG
    UNNÖTIG wäre.

    Das ist für dich verbindlich.
    Wenn dein Arbeitgeber dir sagt, du sollst keine Waffen und Ausrüstung zum Selbstschutz wie Tierabwehrspray mitnehmen darfst du das auch nicht.
    Solltest du in eine Auseinandersetzung geraten und in dieser Auseinandersetzung Mittel einsetzen, die dir dein Arbeitgeber nicht erlaubt oder wie in deinen Fall sogar direkt verboten hat, hast du ein rechtliches Problem.


    Zitat

    Mit der Begründung, es hätte 2012 nur 4 körperliche
    Auseinandersetzungen seiner MA gegeben und das aber auch nur weil die
    das leider provoziert hätten.

    Das ist leider nur alzuoft war. Oft überschreiten private Sicherheitskräfte im öffentlichen oder halböffentlichem Raum ihre rechtlichen Kompetenzen.
    Aggressives, beleidigendes Verhalten von Sicherheitskräften löst oft Konfrontationen aus oder verschärft schon bestehende Auseinandersetzungen.
    Zum Beispiel die private Münchener Ubahnwache verliert regelmäßig Mitarbeiter durch Verurteilung wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung etc :thumbdown: .
    Und das obwohl in Bayern traditionell die Gerichte im Zweifel für staatliche Ordnungsorgane und ihre privaten Helfer entscheiden.


    Zitat

    orry, aber bei dem Gefahrenpotenzial halte ich diese Aussage nicht nur
    für unwahr, sondern nahezu für lächerlich! Allein schon bei der
    Bahnhofsbestreifung trifft man doch auf allerlei...naja ich sag mal
    "Elemente" von Junkies über Schläger und Sprayer und was weiß ich nicht
    noch und die sollen IMMER ja und amen sagen und nie von sich aus Gewalt
    ausüben, um sich der Strafverfolgung zu entziehen?

    Ich denke du verstehst deinen Auftag falsch.
    Deine Aufgabe ist nicht die Strafverfolgung.
    Das ist ganz allein Aufgabe der Polizei.
    Und die rufst du auch am besten an, wenn du Fälle von Sachbeschädigung bemerkst oder im Falle von Hausfriedensbruch (Du hast einer Person kraft deines dir übertragenden Hausrechtes das Aufenthaltsrecht entzogen und die Person geht trotz mehrmaliger Aufforderung nicht).
    Es dir zwar gestattet, einen auf frischer Tat betroffnen Straftäter aufzufordern, dir freiwillig seine Identität mitzuteilen.
    Die er dir allerdings nicht mitteilen muß.
    Dann darsft du ihn unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit bis zum Eintreffen der Polizei nach StPO (Strafprozessordnung):
    § 127 (1) – Vorläufige Festnahme vorläufig festnehmen.
    Die zwei Probleme:


    1.
    Der Versuch einer Vorläufigen Festnahme führt oft zu körperlichen und später juristischen Auseinandersetzungen.
    Und wenn du im Zuge dieser Auseinandersetzungen deine Waffen, Hilfsmittel für den Kampf und zum Schluß Handfesseln einsetzt,
    hast du ganz schnell juristische Probleme, da du naturlich wegen z.B. Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und so weiter angezeigt wirst.
    Nur wenn der Staatsanwalt bzw. das Gericht akzeptiert, das du in rechtmäßiger Notwehr gehandelt hat bzw. dein Handeln nach § 123 StPO verhältnismaßig und rechtmäßig war, geht du rechtlich unbeschadet aus der Sache hervor.
    Denn du bist kein Polizist, der sich als Träger hoheitlicher Gewalt sich bei der Zufügung von körperlicher Gewalt fast immer auf die Durchsetzung von staatlichen Vollstreckungsmaßnahmen gegen unrechtmäßigen Widerstand gegen die Staatsgewalt berufen kann.
    Polizisten werden deshalb nur äußerst selten verurteilt.
    Im Falle einer Verurteilung wegen Körperverletzung verlierst du auch meist auch noch bei deiner Stadt oder Landratsamt die Eignung als Sicherheitskraft und musst dir dann eine Arbeit außerhalb des Sicherheitsgewerbes suchen.


    2.
    Du begibst dich persönlich in Gefahr.
    Selbst wenn du einen Kollegen hast und ihr beide mit Schlagstock, Pfefferspray und Handschellen ausgerüstet seid ist auch wenn ihr nur eine Person ohne Kumpels zur Unterstützung rechtlich korrekt nach § 127 (1) StPO vorläufig festnehmen wollt ist das potentiell sehr gefährlich.
    Du weißt nicht inwieweit die Person bereit ist, Gewalt anzuwenden um sich gegen euch oder dich zu verteidigen.
    Teilweise erlebt man da die unangenehmsten Überraschungen.
    Wie eine kleine und zierliche Person die leider Box- oder Karateexperte ist.
    Oder die Leute die selber bewaffnet sind, Messer sind in dieser Hinsicht besonders gefährlich.
    Von dem seltenen Fall das die Person eine Schusswaffe trägt und einsetzt will ich nicht reden, da hilft dir auch kein Pfefferspray oder Schlagstock mehr.
    Falls mehrere Personen anwesend sind die auch noch der Person helfen die du vorlaufig festnehmen willst sieht es ganz düster um deine körperliche Unversehrtheit aus.


    Also lieber eine Gruppe Sprayer weglaufen lassen und den Vorfall bei der Polizei anzeigen.
    Falls du dein Hausrecht nicht durchsetzen kannst und es sieht gefährlich aus zieh dich zurück und ruf die Polizei.
    Sollte eine bewaffnete Person oder mehrere aggressive Personen dich bedrohen, flieh.
    Und ruf dann die Polizei.
    Deine Gesundheit und dein Leben sind wertvoller als die paar Euro fünfzig, die du von deinem Arbeitgeber in der Stunde bekommst.

    Ich denke du hast im wesentlichen Recht.
    Als ich Arbeitlos war, habe ich auch daran gedacht, als SIPO oder ähnliches zu arbeiten.
    Als ich dann aber die Arbeitsbedingungen und besonders die Bezahlung erfahren habe, war mir weitere Arbeitslosigkeit lieber.
    Habe dann die Versuche meines Arbeitsvermittlers geblockt, mich als SIPO für 7,00 Euro die Stunde quer durch die Republik zu schicken.
    SIPO sein ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, wenn der SIPO versagt kann es Verletzte und Tote geben.
    Auch ist die Arbeit für den SIPO selbst oft nicht ungefährlich und findet bei Wind und Wetter statt.
    Wenn man noch dazunimmt, dass man als SIPO oft quer durch Deutschland reisen muss, gehört die Arbeit anständig bezahlt.

    Ich glaube das der skeptische Deutsche zu Recht ungern elektronisch zahlt.
    Mal abgesehen von den vielfältigen Betrugsformen im Bereich Kreditkarten, Onlinebanking, digitale Kopie und Identitätsdiebstahl geht es weder den Staat, noch Firmen noch Privatleute etwas an, was wer wo wann kauft oder wo sich eine Person wann aufhält.
    Durch häufige elektronische Zahlung und die Vernetzung der Daten kann ein recht genaues Bewegungsprofil und eine recht genaue Aufstellung der Lebens- und Konsumgewohnheiten jedes einzelnen erstellt werden.
    Erinnert mich ein wenig an 1984, "Big brother is watching you".


    Außerdem ist am Anfang der Service digitales Geld wahrscheinlich ohne Extrakosten, das wird sich aber schnell ändern, falls Bargeld kein Zahlungsmittel mehr wäre.


    Ich zahle bar oder mit Banküberweisung.
    Im Notfall habe ich eine EC-Karte, die ich aber nur äußerst selten zur Zahlung benutze.

    Naja das ist glücklicherweise das Problem der Banken, die trotz riesiger Profite dauernd über die Kosten jammern.
    Schließlich ist Bargeld gesetzlich garantiertes Zahlungsmittel.
    Ich würde schon rein aus datenschutzrechtlichen Gründen niemals mit digitalem Geld zahlen.
    Es geht niemand etwas an, was ich wann, wo und warum kaufe oder beziehe.
    Ich zahle bar oder in Ausnahmefällen per Banküberweisung.

    Deine Idee mit den Initiativbewerbungen finde ich richtig.
    Zwar sind einige Werkschutzabteilungen wie die von VW und BMW wie vernagelt, wenn man keine Beziehungen hat.
    Aber es gibt auch andere lohnende Jobs, die man durch Initiativbewerbung bekommen kann.
    Oft bekommt der die Arbeit, der sich als erstes gemeldet hat.

    Weil ich die konkrete Situation vor Ort nicht kenne, kann ich nur meine allgemeine Meinung zu dem Thema sagen.


    Ja meiner Meinung nach steht dir mehr Geld als deinen Kollegen zu, wenn du signifikant mehr leistest und dafür sorgst, daß die Lage am Objekt stabil bleibt.
    Insbesondere wenn Arbeiten mit Leitungsfunktion wie Dienstpläne erstellen oder Spezialistenfunktionen wie EDV pflegen und einrichten dazukommen sollte das mit einer Zulage oder Gehaltserhöhung entlohnt werden.


    Dieser Anspruch läßt sich wahrscheinlich schlecht über den Arbeitsvertrag durchsetzen, denn solange die zusätzliche Arbeit Teil der im Arbeitsvertrag vereinbarten Tätigkeitsfelder (in deinem Fall wahrscheinlich Sicherheitskraft/Empfangskraft) ist, darf der Arbeitgeber dir diese Arbeit aufgrund seines Direktionsrechtes zuweisen.
    Rechtlich darf dein Arbeitgeber dich mit mehr Arbeit als deine Kollegen beauftragen.
    Du hast keinen Rechtsanspruch, während deiner bezahlten Arbeitszeit genausoviel oder genausowenig wie deine Kollegen arbeiten zu müssen.
    Falls er dir zuviel Arbeit zuweist, bist du halt verpflichtet während deiner bezahlten Arbeitszeit dein Bestes zu tun und den Vorgesetzten über den nicht zu schaffenden Arbeitsanfall zu informieren..
    Eine Ausnahme sind Tätigkeiten die laut einem für dich geltenden Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag mit Zulage oder einem höheren Stundenlohn bezahlt werden müssen.
    Da würde ich einen unserer Tarifvertragsexperten fragen, inwieweit deine Extraaufgaben eine höhere Bezahlung rechtlich begründen könnten (Wachleiter, Objektleiter, Ersthelfer usw.)


    Davon mal ganz abgesehen bist du, wenn du deutlich mehr leistest als deine Kollegen für das Objekt und deine Sicherheitsfirma wichtig.
    Kann man insbesondere daran sehen, falls wichtige Arbeiten nicht erledigt werden wenn du krank oder in Urlaub bist.
    Und ohne dich der Laden schlecht läuft.
    Wenn dann noch massives Lob von den Beschäftigten der Objektfirma für deine Arbeit dazukommt, wirst du deutlich mehr gebraucht als deine Kollegen.
    Und das kann man in einem Gespräch mit der Firmenleitung in eine Gehaltserhöhung oder Zulage umsetzen.
    Schließlich kannst auch du, wenn du deutlich besser als die durchschnittlichen Kollegen im Empfang arbeitest, bei einer anderen Firma im Empfang arbeiten.
    In der heutigen guten Arbeitsmarktlage in der Sicherheitsbranche vermutlich mit einem höheren Grundlohn.

    Das Urteil finde ich gut so.
    Ein Mensch ist tot, weil drei Helden meinten, es nicht bei der gerechtfertigten Notwehr zu belassen, sondern "reinen Tisch" zu machen.
    Unter vorsätzlicher Inkaufnahme schwerster Verletzungen des "Gegners".
    So ein Verhalten hat in einem Rechtsstaat keinen Platz und ist richtigerweise hart bestraft worden.
    Mein Mitgefühl gilt den Angehörigen des Totschlagsopfers.

    http://www.bdsw.de/cms/index.p…sk=view&id=2106&Itemid=51


    Der Arbeitskreises Kerntechnische Anlagen beim BDSW hat eine neue Vorsitzende.
    Einer der Hauptbefürworter der "kein Kompromiß/ Verhinderung von Streiks durch Gerichtsbeschluss" Strategie beim BDSW, Waldemar Marks hat den Arbeitskreis verlassen.
    Fragt sich warum ?


    Möglicherweise kam es zu dem Rücktritt weil Herr Marks sich nicht an der neuen durch die Gerichtsbeschlüsse erzwungenen Verhandlungen mit Verdi beteiligen will.


    Zitat WWW.BDSW "Die Aufgaben des neuen Vorstandes bestehen im Wesentlichen darin, die
    Interessen der Mitglieder des Arbeitkreises bei Ministerien und Behörden
    zu vertreten. Eine Hauptaufgabe in den nächsten Monaten wird es sein,
    zusammen mit ver.di einen sozialverträglichen Weg beim Ausstieg aus der
    Kernenergie für die ca. 1.500 Sicherheitsmitarbeiterinnen und
    -mitarbeiter in kerntechnischen Anlagen zu finden."


    Es scheint das die Frage des sozialverträglichen Wegs für die SicherheitsmitarbeiterInnen Kernenergie für den BDSW massiv an Bedeutung gewonnen hat und nicht mehr unbezahlbar ist, seitdem klar ist, dass die SicherheitsmitarbeiterInnen streiken können und rechtlich auch dürfen.
    Interessant wie schnell sich die Bewertung von "unbezahlbar" in "Lasst uns drüber verhandeln" ändern kann.
    Ein Schelm wer böses dabei denkt :rolleyes: .

    "Maßgebend für die Überprüfung des Personals zum Einsatz in
    sicherheitsrelevanten Bereichen ist doch aber nicht die Bezahlung,
    sondern die Vorgabe durch den Auftraggeber, oder? Und natürlich die
    Kontrolle der Einhaltung dieser Vorgaben."


    Stimmt grundsätzlich.
    Wenn der Auftragnehmer allerdings nur einen Stundensatz bekommt, der nur einen geringen Gewinn ermöglicht, wird er wohl versuchen, bei den Ausbildungskosten der Mitarbeiter zu sparen.
    Auch gibt es einen direkten Zusammenhang zwischen Lohnhöhe und Personalauswahlmöglichkeiten bei der Einstellung.
    Bei einer guten Lohnhöhe, sagen wir mal 11,50 Euro in Berlin hat der Arbeitgeber meist eine große Auswahl an Bewerbern.
    Oft bewerben sich dann auch als gut und zuverlässig bekannte Sicherheitsleute und man hat genügend interne schon als zuverlässig bekannte Bewerber.
    Wenn allerdings nur der örtliche Mindestlohn gezahlt wird und eine enge Terminplanung besteht, ist es oft schwierig, rechtzeitig genug verlässliches Personal zu bekommen.
    Es passiert dann leicht dass unter Termindruck Personen eingestellt werden um den Auftrag zu erfüllen, die ein gewissenhafter Arbeitgeber sonst eher nicht eigestellt hätte.
    So mir passiert bei einer bewaffneten Kasernenbewachung in Bayern für K***.
    Bezahlung für regionalen Arbeitsmarkt und Funktion unterdurchschnittlich, Arbeitsbedingungen von der Firma aus sehr hart und von der Zeitungsanzeige bis zum Dienstbeginn 6 Tage.
    Einer der Kollegen wurde dann nach zwei Monaten entlassen, nachdem das behördliche Führungszeugnis da war.
    Der Kollege hatte bei seinem letzten Arbeitsplatz mit einem Arbeitskollegen Streit.
    Im Verlauf dieses Streites zog er sein dienstlich geliefertes Messer und griff damit seinen Kollegen an.
    Ergebnis: Ein schwerverletzter Sicherheitsmann, dem in einer Notoperation die Milz entfernt werden mußte und die fallige Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und zu Schadensersatz.
    War im Nachhinein ein ungutes Gefühl für mich, da bei uns jede Sicherheitskraft eine teilgeladene Pistole P8 trug.



    "Und Loyalität dem Arbeitgeber und letztendlich dem Auftraggeber
    gegenüber wird man auch durch eine bessere Bezahlung in der Regel nicht
    erreichen, wenn die anderen Faktoren wie z.B. das Betriebsklima nicht
    stimmen."


    Ebenfalls richtig.
    Die Kombination schlechte Bezahlung und schlechtes Betriebsklima stellt allerdings fast eine Garantie dar, unmotivierte und illoyale Mitarbeiter zu haben.
    Ich denke die Bezahlung ist ein wichtiger, aber nicht der einzige Faktor, der die Loyalität der Mitarbeiter beeinflusst.



    "Mag sein, dass ich auf einem anderem Stern lebe oder das Leben durch die
    berühmte rosarote Brille sehe. Die von Dir angesprochene Fluktuation
    haben wir z.B. nicht. Natürlich gibt es auch bei uns Personalwechsel,
    aber die Fluktuationsrate ist seit Jahren konstant niedrig."


    Sicher, es gibt auch ordentliche Firmen mit einer guten Personalpolitik. Da ist die Fluktuation dann viel geringer.
    Vermutlich gehört deine Firma zu den Firmen mit einer guten Personalpolitik :thumbup: .
    Möglicherweise sehe ich die Sache auch aufgrund eigener negativer Erfahrungen zu pessimistisch. (Bei meiner aktuellen Arbeit ist die Personalpolitik in Ordnung, bei den 5 Arbeitgebern davor ging sie von schlecht bis unterirdisch.)

    "Wie weit diese ausgedehnt werden müssen weiß ich nicht. Nur, wenn das
    auf das Wachgewerbe allgemein übertragen wird, wäre es besser, wieder
    "Betriebsschutz"-Abteilungen der Polizei zu bilden und die Leute dort
    als Angestellte zu übernehmen."


    Bin ich sehr für.
    Würde die Sicherheit an wichtigen gefährdeten Objekten sicher deutlich erhöhen.
    Wäre auch eine gute Berufchance für motivierte Sicherheitsleute, die dadurch ein höheres Einkommen und höhere Arbeitsplatzsicherheit erreichen könnten.


    "Ich denke einmal, dass es den Wachdiensten nicht möglich sein wird,
    einen durchgehenden Überprüfungs- und Ausbildungsstandard für das
    Personal hin zu bekommen, der den Vorstellungen der DPolG entspricht. "


    Unter den jetzigen Bedingungen wohl nicht.
    Zentral ist hier wohl der zu niedrige Stundensatz, der für so sicherheitsrelevante Tätigkeiten an Sicherheitsfirmen bezahlt wird.
    Und der kümmerliche Rest von dem meist schon recht niedrigen Stundensatz der dann zuletzt beim Sicherheitsmitarbeiter ankommt :thumbdown: .
    Bei 7,50 Euro Bezahlung hat man dann halt oft Leute, die da arbeiten weil sie müssen aber keinerlei Loyalität zu ihrem Arbeitgeber und dessen Auftraggeber haben.
    Zusätzlich gibt es dann meist auch noch eine gigantische Fluktuation, Mitarbeiter die es länger als drei Monate aushalten sind dann schon enorm vertrauenswürdige Veteranen :hmm: .
    Und so sehen dann auch oft die Resultate aus.
    Man hat einen sehr hohen Anteil an möglicherweise gefährlichen Problemfällen im Personalbestand, die wie diesen junge Schwarzarbeiter ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen.

    Nun als Mitarbeiter im Sicherheitsdienst einer Sicherheitsfirma in einem Kernkraftwerk freut mich diese Entscheidung :thumbup: .
    Vielleicht kommen jetzt mal der BDSW und die Sicherheitsfirmen von ihrem hohen Roß herunter und fangen mal an, richtig zu verhandeln.
    Bis jetzt hat der BDSW ja immer mit den fadenscheinigen Begründungen "Können wir uns nicht leisten" und "egal, ihr dürft ja sowieso nicht streiken" jede Verhandlung abgelehnt und wollte weiter nur wie schon jahrelang unverbindliche Orientierungsgespräche ohne Ergebnis führen.
    Zwar wäre es mir lieber wenn die ganze Sache ohne Streik geregelt würde aber ich unterstütze die Kolleginnen und Kollegen die berechtigterweise einen Sozialtarifvertrag abschließen wollen :thumbup: .