Beiträge von Flieger

    Ja das ist leider häufiger so. Leider auch an meinem Objekt, dem Kernkraftwerk. Zwar ist die Mitgliedschaft bei Verdi in den letzten Jahren leicht angestiegen, ist aber immer noch recht niedrig. Was es natürlich wieder erschwert, angemessene Lohnerhöhungen und Dinge wie die Wiedereinführung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld in Bayern durchzusetzen. Obwohl man ja im Kernkraftwerk deutlich mehr als der Durchschnitt verdient, sind viele Mitarbeiter nicht bereit, Gewerkschaftsbeiträge zu zahlen. Ich bin schon bereit zu streiken, wenn die Arbeitgeber kein akzeptables Angebot vorlegen. Ob dann allerdings genug andere mitmachen, kann ich jetzt noch nicht sagen.

    Meiner Meinung nach ist es mal an der Zeit, den GWTlern die Gefahrenzulage zu erhöhen. Die Täter treten besser bewaffnet und agressiver auf. Das es bis jetzt keinen schwerverletzten oder toten Fahrer gegeben hat, ist ein glücklicher Umstand. Bei erhöhtem Risiko sollte sich auch die Bezahlung erhöhen.

    Ja ich denke dein Chef hat dich über den Tisch gezogen. Rückwirkende Änderungen muss man sowieso nicht akzeptieren. Abgesehen davon ist eine so massive Lohnkürzung und potentielle unbezahlte Arbeitszeitverlängerung meiner Meinung nach inakzeptabel. Du hättest meiner Meinung nach nicht unterschreiben sollen. Leider ist der Drops ja nun gelutscht. Für die Zukunft würde ich an deiner Stelle in die Gewerkschaft eintreten oder eine Arbeitsrechtschutzversicherung abschliessen. Und mich nach einer neuen Arbeit umsehen.

    Herzlich willkommen !
    Bei mir ist es umgekehrt.
    Ich kenne mich durch Bundeswehr, Ausbildung und Berufserfahrung sehr gut im Bereich Objektschutz aus. Im Bereich Personenschutz habe ich keine Ausbildung und kenne den Bereich nur in Ansätzen theoretisch. Einzelne Einsätze als zivile bewaffnete Wache in einer Bundeswehrkaserne bei denen der Offizier vom Dienst bewaffnet eskortiert und unterstützt wurde im Alarmfall habe ich zwar gemacht, dass entspricht aber nicht dem vollwertigen Personenschutz.

    Herzlich willkommen !
    Colle hat schon recht, ohne eine direkte Beschäftigungsperspektive ist der Meister oft ein Verlustgeschäft. Aber bei dir sieht es ja mit den Perspektiven gut aus. Ich wünsche dir viel Erfolg dabei.

    Stimmt, das waren wirklich nicht die hellsten Täter. Gut das den Kollegen außer dem Schock nichts passiert ist. Gerade solche Täter werden leicht zu einer Gefahr, wenn es nicht nach Plan läuft und sie frustriert oder ängstlich reagieren. Ich werde hier aus verständlichen Gründen nicht ins Detail gehen aber wer für einen Überfall drei bewaffnete Täter, ein Blockadefahrzeug und ein Fluchtfahrzeug zur Verfügung hat und damit nicht in der Lage ist, das Geld zu rauben, ist wirklich (zum Glück) inkompetent.

    Herzlich Willkommen !


    Kann sein das sich einige Arbeitgeber in Sachsen-Anhalt noch nicht auf die neuen Gegebenheiten am Arbeitsmarkt eingestellt haben.
    Es gibt weniger qualifizierte Sicherheitskräfte als gebraucht werden.
    Ich denke schon, daß du wieder eine neue Arbeit finden wirst.
    Bei deiner Berufserfahrung sehe ich da gute Chancen für dich.

    Leider ist das häufiger so, es gibt eine Menge schlechter Arbeitgeber in der Sicherheitsbranche.
    Ist ja gut, daß dir schon am Anfang aufgefallen ist, das die beiden Firmen nichts sind.
    Besser jetzt als wenn man da schon arbeitet.
    Es lohnt sich halt nicht, es wird bei solchen Firmen eher noch schlechter, wenn man da arbeitet.

    RST
    Die maximale Lohnhöhe kann man recht genau berechnen, wenn man weiß, dass Kevins Chef weniger als 25 Euro Stundensatz bekommt.
    Da sind dann schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen keine 19 Euro für den Alarmfahrer drin.


    @ Kevin
    "Mein Stundenlohn liegt bei etwa 13 Euro plus 25% Nachtzuschlag, bei den gefährdeten Objekten einen Euro mehr."
    Nun das ist eine ansich schon ordentliche Bezahlung.
    Wenn man dann aber sieht:
    "Ist aber nicht alles Gold, was glänzt. In den gefährdeten Objekten ist
    die Außenkontrolle ein Spießrutenlaufen. Würde ich jede Beleidigung hier
    aufschreiben, brächte ich die Homepage zum Platzen."
    Wäre eine höhere Zulage bei den gefähdeten Objekten angemessen, da war ja auch schon mehrmals deine Gesundheit bedroht.

    Zitat:"Ich würde gerne zu dritt oder mehr zu einem Alarm fahren"
    Klar, kenn ich. Die Alarmfahrer werden leider meist einzeln zum Alarm geschickt. Da muß man dann besonders vorsichtig sein. Ruhig mal kräftig die Scheinwerfer vom Auto am Objekt aufblenden und besonders nach Einbruchsspuren schauen.


    Zitat:"Weswegen soll denn ein Staatsanwalt ein Verfahren gegen mich einleiten?
    Leider muss ich vor Gericht die Wahrheit sagen, ob klug oder unklug;
    machst Du das nicht? :))"


    Kann ich dir erklären. Der Notwehrparagraphen §32 StGb und $227 BGB kennst du ja. Notwehr ist ja in §32(2) StGB so definiert :" Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen
    gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen
    abzuwenden." Der entscheidende Punkt ist hier "gegenwärtiger rechtswidriger Angriff". Das ist interpretierbar. Normalerweise wird es so interpretiert, das der gegenwärtige rechtswidrige Angriff vorbei ist, wenn der Täter erkennbar die Handlung abbricht und keine Bedrohung für das Rechtsgut (z.B. körperliche Unversehrtheit, Eigentum usw.) mehr darstellt. Wenn ein Täter sich abwendet und erkennbar die Flucht ergreift liegt nach weit verbreiteter Rechtsauffassung (meiner auch) kein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff mehr vor und damit auch keine Notwehrsituation mehr. Deswegen hattest du Glück, das der Staatsanwalt und der Richter im Bezug auf die Notwehr (gegenwärtiger rechtswidriger Angriff) eine andere Rechtsauffassung als viele andere Juristen haben. Andere Richter/Staatsanwälte hätten dein Handeln Zitat:" Täter wollte fliehen, habe ihm aber gesagt, dass


    er das nicht überleben wird und dann kamen die Beamten bereits." als nicht mehr durch die Notwehr abgedeckt rechtlich eingeordnet. Zwar hättest du den Täter nach dem §127 StPO (Straftat versuchte gefährliche Körperverletzung begangen, Identität nicht bekannt, Fluchtgefahr besteht) vorläufig festnehmen dürfen. Allerdings sind die Mittel die zur Erzwingung der vorläufigen Festnahme rechtlich weit eingeschränkter als bei der Notwehr. Tödliche Gewalt anzudrohen um in einer Notwehrsituation schwerwiegende Gefährdung von Leib und Leben abzuwehren ist nach dem Konsenz der meisten Juristen rechtmäßig. Tödliche Gewalt anzudrohen um eine vorläufige Festnahme nach §127 StPO durchzuführen ist nach Meinung verschiedener Juristen nicht rechtmäßig. Androhung oder Einsatz"einfacher" körperlicher Gewalt wie Festhalten ja, Androhung tödlicher Gewalt nein. Mit dem einem Richter/Staatsanwalt der dieser Rechtsauslegung anhängt hättest du bei deiner Aussage vor Gericht ein Verfahren wegen Bedrohung am Hals gehabt. Und praktischerweise hast du ja schon in der Gerichtsverhandlung deine Schuld eingestanden (Androhung tödlicher Gewalt um eine vorläufige Festnahme durchzusetzen). So wäre das Strafverfahren gegen dich extrem einfach für den Staatsanwalt zu gewinnen. Deswegen meine ich, dass du allgemein aber insbesondere vor Gericht solche Aussagen nicht treffen solltest, um nicht plötzlich selber in die Mühlen der Justiz zu geraten.


    Zitat:"Weiter kann ich nichts dafür, wenn Kunden den "Stillen Alarm"
    bevorzugen, damit wir die Diebe bekommen. Der Alte hat diese Aufträge
    angenommen; ich bin außen vor."
    Stimmt, das ist nicht deine Schuld. Nur finde ich das da der Auftrageber ziemlich leichtsinnig mit der Gesundheit der Alarmfahrer umgehen.


    Zitat"Aber sicher nicht mit .22 lfb"
    Mit 9mm+ oder .357 Magnum sind die entscheidenden Trefferzonen Torso, Hals und Kopf. Die normale Einsatzentfernung von Pistolen und Revolvern ist unter 20 Metern. Oft sogar im Bereich von 0-2 Metern. Auf 15 Meter können die meisten brauchbaren Schützen mit dem ersten Schuß einen Torsotreffer erzielen. Mit 9mm+ Munition oder .357 Magnum reicht ein solcher Treffer normalerweise. Natürlich schiessen die erfahrenen Kämpfer immer mindestens auf zwei Treffer. Im Gegensatz dazu reicht ein Torsotreffer mit .22 LfB normalerweise nicht aus. Ein wirklich guter Schütze schiesst mit .22 LfB auf Kopf und Hals und trifft die kleineren trefferzonen auch regelmäßig aus 15 Metern. Ein Treffer ins Auge oder in den Hals auch mit 22 LfB ist oft tödlich. Abgesehen davon hilft da natürlich auch keine kugelhemmende Weste. In der Hand eines Experten ist eine gute .22 LfB-Pistole brandgefährlich. Geheimdienste und Auftragsmörder nutzten Pistolen in .22 LfB mit Schalldämpfer oft für Attentate aus Nahentfernung (0-15 Meter).


    Zitat"Ich weiß, wie diese Profis vorgehen, aber es ist nun mal das Los des
    Alarmfahrers, wir haben nichts anderes. Mir fällt wirklich auf, dass Du
    Dich gut auskennst, bist Du sicher, dass Du auf der richtigen Seite
    stehst?:rolleyes: "
    Die richtige Seite? Ist das nicht automatisch meine ?( :D .
    Tja Separatwachmann, Sicherheitskraft im Einkaufszentrum, Revierfahrer, Alarmfahrer, einfache Eskorte für Mitarbeiter (alles ohne Bewaffnung) habe ich alles gemacht.
    Bundeswehr, ziviler Wachmann in einer Bundeswehrkaserne und Sicherheitskraft in einem Kernkraftwerk waren/sind meine Tätigkeiten mit Schusswaffen.
    Da habe ich natürlich trainiert und auch vieles von Veteranen und Experten gelernt (Es gibt viele Exmilitärs und Expolizisten an unserem Objekt. Sehr viele sind Jäger und Sportschützen. Mitglied im Schützenverein bin ich auch).
    Außerdem mache ich mir vor jedem Einsatz Gedanken wie die Lage ist und was für körperliche und rechtliche Gefahren auftreten können.
    Dazu gehört eben auch wie man vorgehen würde, wenn man auf der Gegenseite wäre.


    Zitat:"
    Nun, ich hätte auch gerne die 25 Euro,
    aber der Alte bekommt die nicht einmal. Europa unterstützt die Schleuser
    auf Kosten der Flüchtlinge, die in den immer primitiveren Booten
    jämmerlich ersaufen, nicht aber die Wachdienste."


    Das ist eine Schande. Es ist wirklich wichtig die Asylbewerberheime anständig zu schützen. Das erfordert mutige und gut ausgebildete Leute die auch eine anständige Bezahlung verdient haben. Wenn ich sehe was hier am Kernkraftwerk bezahlt wird (viel weil extrem wichtiges ziviles Objekt, hohe Gefahreneinstufung) wäre es auch möglich, den bewaffneten Alarmfahren an Asylbewerberheimen eine gute Bezahlung zu geben.


    "Risiko sehe ich kein großes, denn die
    braunen Mitbürger sind nicht besonders logisch im Denkvermögen oder
    motzen nur. Viel gefährlicher sind ihre Verbündeten.
    "
    Grundsätzlich gebe ich dir Recht. Allerdings gibt es da einzelne Ausnahmen. Wie die beiden Verbrecher von der NSU, Böhnhard und Mundlos. Die waren brutal aber effizient. Wenn ich denen im Einsatz begegnet wäre, wäre ich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit danach tot gewesen.


    Ich bin halt der Meinung das du für dein rechtliches und persönliches Risiko massiv unterbezahlt bist. Mir wäre das für die Bezahlung zu gefährlich. Meine Einstellung wäre: Entweder die Bezahlung geht rauf oder ich wechsel in eine Stelle, wo die Bezahlung gleich ist ich aber nicht regelmäßig mit Radkreuzbeserkern und Messerschwingern konfrontiert werde.
    Alles Gute, ich hoffe das du auch weiterhin unbeschadet bleibst.



    @ Kevin


    Hallo Kevin, wenn ich das so lese was du zu deinen Einsätzen und Einsatzverfahren mit Schusswaffe schreibst rollen sich mir die Zehennägel auf.
    Ich denke eine ehrliche/offene Stellungnahme von mir ist angebracht.
    Du hast bei deinem Verhalten extrem viel Glück gehabt.
    Nur Glück hält nicht ewig.
    Wenn das so weiter geht, ist dein Arbeitsplatz in großer Gefahr.
    Schon jetzt hätte man dir bei deiner Waffenhandhabung und deinen Aussagen vor Gericht die waffenrechtliche Zuverlässigkeit aberkennen können.


    Bis jetzt hattest du Glück, das die Richter und die Staatsanwaltschaft kein Verfahren gegen dich eingeleitet haben.
    Zitat:"Ein Täter dahinter und wollte ihn mit dem Radkreuz bearbeiten. ich bin
    dann raus und Gunpoint. Täter wollte fliehen, habe ihm aber gesagt, dass
    er das nicht überleben wird und dann kamen die Beamten bereits."
    Die Drohung mit dem Waffeneinsatz um den Kollegen vor einem rechtswidrigen Angriff zu schützen war in Ordnung.
    Das du dann aber dem Täter, nachdem er den rechtswidrigen Angriff auf den Kollegen eingestellt hatte und flüchten wollte gedroht hast ihn zu erschiessen wenn er versucht zu fliehen war rechtswidrig. Das ist mindestens Bedrohung §241 StGB. Je nach Richter und Staatsanwalt kann man das auch noch zur Nötigung §240 StGb aufpumpen.
    Es ist unklug, solche Drohungen auszustoßen. Diese Drohungen gegen das Leben einer Person die fliehen will auch noch vor Gericht selber zu bestätigen ist extrem unklug.
    Normalerweise hättest du jetzt nach deiner Aussage vor Gericht ein Verfahren am Hals.
    Nach der wahrscheinlichen (du hast ja selber vor Gericht dein schuldhaftes Verhalten eingestanden) Verurteilung hättest du auch ganz schnell deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit und möglicherweise deine Zuverlässigkeit als Sicherheitskraft allgemein entzogen bekommen.
    Also kann ich dir nur raten, dein von dir selbst so bezeichnetes lose Mundwerk im Zaum zu halten.
    Gerade als Waffenträger sollte man genau aufpassen, was man sagt.
    Besonders bei der Polizei und vor Gericht.


    Der zweite Punkt ist das deine Art der Einsatzdurchführung bei der Alarmverfolgung und des Waffeneinsatzes den Einsatz unnötig gefährlich machen.
    Und zwar für dich.
    Du hättest bei deiner Art der Einsatzdurchführung leicht im Krankenhaus oder mit Pech auch auf dem Friedhof landen können.
    Du gehst unnötige Risiken ein.
    Du stellst dich in den Fluchtweg von erkennbar aggressiv aufgeladenen Personen, teilweise sogar mehreren Personen.
    Die mit Schlagwerkzeugen oder sogar Messern bewaffnet sind.
    Und dann drohst du ihnen mit deinem Revolver (Bist auch noch oft allein/ohne Unterstützung in dieser Situtation).
    Du hast Glück das du es bis jetzt meist mit wenig kampfgeübten Amateuren Zitat:"Ein Jugendlicher (16)... Der Dieb war sofort auf 180 und drohte, mich platt zu machen." Zitat:" Ein Täter dahinter und wollte ihn mit dem Radkreuz bearbeiten.... Täter wollte fliehen....Mit denen hat er sich dann auf der Wache geprügelt" zu tun hattest.
    In dem Fall mit den zwei Tätern Zitat:"Am 02.01. habe ich das aufgehebelte Fenster schnell gefunden, nur
    standen zwei nette Herrn dahinter, wovon sofort einer mit Messer in der
    Hand mich angreifen wollte." hast du extremes Glück gehabt. Wenn da nicht das Fenster zwischen euch gewesen wäre, hätten die zwei dich mit hoher Wahrscheinlichkeit erledigt. Sich als Revolverträger auf kurze Distanz mit zwei Messerträgern auseinandersetzten zu wollen endet meist mit einem toten Revolverträger.
    Unter 5 Meter Abstand gewinnt ein erfahrener Messerkämpfer fast immer gegen einen Revolver/Pistolenträger.
    Diese Situation hättest du aber vermeiden können, wenn du dich sofort zurückgezogen hättest als du das aufgehebelte Fenster enteckt hast (Und natürlich die Polizei gerufen hättest)
    Mal abgesehen davon bist du bis jetzt nur auf unbewaffnete Jugendliche oder mit Nahkampfwaffen bewaffnete Personen getroffen. Wenn einer der Täter einen großkalibrigen Revolver oder Pistole dabei, eine Basiskompetenz im Schusswaffeneinsatz hat und bereit ist sie einzusetzen, bist du bei deiner Art der Einsatzdurchführung erledigt. Ein guter Schütze mit einem .22 LfB Revolver oder Pistole erledigt dich auch.


    Ein professionell geplanter Einbruch mit Absicherung gegen Interventionskräfte würde ungefähr so aussehen:
    (Ich bin ja von der anderen Seite, so würde ich es allerdings machen wenn ich mich mit Einbruch/Überfall usw. beschäftigen würde)
    Mindestest vier Leute.
    Zwei gehen ins Objekt rein (Einbruchsteam) und erledigen, was zu erledigen ist (Autos kurzschließen, Tresor rausreißen, Server stehlen usw.).
    Die dritte Person ist als Ausguck tätig. sie befindet sich außerhalb des Objektes auf dem Anmarschweg der Alarmfahrer und beobachtet. Sie meldet das Eintreffen von Interventionskräften und die Zahl der Kräfte.
    Daraufhin ziehen sich die zwei im Objekt zurück.
    Die vierte Person ist das Feuerteam. Sie stellt sicher das der/die Alarmfahrer keine Gefahr für die Operation darstellen können (Wenn man es ganz sicher machen will nimmt man zwei Leute zur Feuerunterstützung. Die Feuerunterstützung ist mit einer Pistole/Revolver und mit einer Schrotflinte (Geladen mit Rehposten) ausgestattet.
    Der Ausguck trägt einen Revolver oder eine Pistole.
    Falls die Beute zu wertvoll ist oder das Einbruchsteam nicht weg kommt, weil der/die Alarmverfolger zu schnell vorgeht, setzt die Feuerunterstützung den/die Alarmverfolger fest.
    Im Normalfall (vernünftiger Alarmverfolger) wird der Alarmverfolger gefesselt und im Klo etc. eingeschlossen.
    Handelt es sich um einen gefährlichen/unvernünftigen Alarmverfolger (aggressives Verhalten, gezogene Waffe, Gefahr für Einbruchsteam, kapituliert nicht) wird der Alarmverfolger erschossen.
    Die Sicherheit des Einbruchsteams geht vor.
    Das ist bei der Waffentechnischen Überlegenheit des Feuerteams und der Nutzung des Überraschungseffektes ohne Probleme machbar.
    Bei Bedarf (dürfte eigentlich bei kompetenten Leuten nicht nötig sein) kann noch der Aufklärer dem/den Alarmverfolger/n in den Rücken fallen.
    Sicherlich würde man so einen Aufwand nicht wegen ein paar Radfelgen machen, sondern eher beim Diebstahl von Schmuck, Luxusautos, wertvollen Unternehmensdaten usw.


    Zusammengefasst: Bei einem Alarmeinsatz wo es nur um Sachwerte geht ist defensives, vorsichtiges Vorgehen angesagt. Bei Einbruchspuren zurückziehen und die Polizei rufen.Es ist nicht ratsam, die Täter persönlich festsetzen zu wollen. Dafür ist die Polizei da. Der Revolver ist als letztes Mittel zur Notwehr wenn man nicht weglaufen kann da. Mit dem Revolver Festnahmen durchführen zu wollen ist für die persönliche Sicherheit und die eigene rechtliche Situation gefährlich.


    Bei einem Einsatz wo Menschenleben in Gefahr sind wie bei den Angriffen auf das Asylbewerberheim ist offensives Vorgehen richtig (Man hat dann aber auch ein persönliches Risiko).
    Allerdings würde ich mir solche Einsätze sehr gut bezahlen lassen (Unter 25 Euro die Stunde braucht man mir dann aber nicht zu kommen).

    Herzlich Willkommen :thumbup: .
    Es gibt hier einige Erxpertinnen und Experten, die sich sehr gut im Bereich Hunde in der sicherheitsbranche auskennen.

    Mir ist aufgefallen, das seit kurzem das Antworten-Feld bei mir verschwunden ist.
    Sowohl hier als auch auf einer anderen Webseite.
    Nachdem ich Adblockplus für Wachleute.de abgeschaltet habe, kann ich wieder antworten.
    Falls jemand anderes das Problem hat, würde ich es auch damit versuchen, Adblockplus für Wachleute.de zu deaktievieren.
    Probleme mit unerwünschter Werbung hat man hier ja wirklich nicht :thumbup: .

    Der Artikel ist ja schon älter aber das Problem immer noch aktuell.
    In den Firmen/ Betrieben wo ich als Sicherheitskraft/Sicherheitsexperte gearbeitet habe (Supermarkt, Einkaufszentrum, Kaffee-Baguettkette, Industriebetrieb, Hotel) war normalerweise der Verlust durch unehrliche Mitarbeiter viel höher als der Verlust durch Kundendiebstähle.
    Nur im Hotel war der Schwund durch Gäste extrem, während die Mitarbeiter soweit ich das sehen konnte wenig stahlen (mein Eindruck).
    Was allerdings meiner Meinung nach oft übersehen wird, ist der Anteil des Arbeitgebers an den Zuständen.
    Ein Arbeitgeber der die Mitarbeiter mies bezahlt, sie betrügt und schlecht behandelt darf sich meist auch über höhere Diebstahlsraten seiner Mitarbeiter freuen.
    Ordentlich bezahlte Mitarbeiter die korrekt behandelt werden und schon länger im Betrieb sind stehlen weniger oft.
    Die Zufriedenheit der Mitarbeiter ist meiner Meinung nach der beste Schutz gegen massiven Diebstahl durch Mitarbeiter.

    Finde es gut, daß der Streik auch Wirkung hat.
    Nur so wird auch genug Druck auf die Arbeitgeber ausgeübt.
    Ich wünschte mir, bei uns würde auch so energisch vorgegangen.
    Wünsche den Kolleginnen und Kollegen viel Erfolg, weiter so :thumbup: .

    Herzlich Willkommen !
    Ich würde mich bei der Auswahl für den Revierfahrer entscheiden.
    Als Kaufhausdetektiv ist man je nachdem wie man arbeitet leicht von Arbeitslosigkeit, Strafverfolgung und gefährlichen körperlichen Angriffen bedroht.