Hausfriendensbruch §123 STGB
TBM: 1 Geschützte Räumlichkeit
Wohnung: Räumlichkeit, die, wenn auch möglicherweise nur vorübergehend, ihrer Bestimmung nach zur Unterkunft von einzelnen oder mehreren Menschen dient, Bsp.: Wohnhaus, Zelt, Wohnwagen.
Ein Auto zählt nicht dazu!!!!
Geschäftsraum: Abgeschlossener Raum, der seiner Bestimmung nach dem Betreiben gewerblicher, wissenschaftlicher, künstlerischer oder ähnlicher Tätigkeiten dient.
Befriedetes Besitztum: Grundstücksfläche, die in äußerlich erkennbarer Weise mit zusammenhängenden Schutzwehren gegen das beliebige Betreten durch andere gesichert ist (Hecken, Absperrketten, Zaun)
Abgeschlossener Raum zum öffentlichen Dienst: Raum, in welchem Tätigkeiten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften ausgeübt werden (Bsp.: Gerichtssaal, Behörden, Schulen).
Abgeschlossener Raum zum öffentlichen Verkehr: Raum, der dem allgemein zugänglichen (öffentlichen oder privaten) Personen- und Gütertransportverkehr dient (Bsp.: Bus, Zug)
und
2. wiederrechtlich Eindringen (1.Begehungsform)
oder
3. auf Aufforderung eines Berechtigten die geschützte Räumlichkeit nicht verlassen. (Verweilen) (2.Begehungsform)