Beiträge von Solution

    Letztens wurde ein Bekannter von mir aus seiner Firmer
    gekündigt. Die Begründung war, er benötigt
    zu viel Zeit für seine Touren! Das härteste war noch, das er genötigt wurden
    ist, mit Sommerreifen im Winter zu fahren. ?(




    Das ist doch Hammerhart! :puke:

    Servus Gents :thumbup:




    Der Fragenkatalog für
    die Sachkundeprüfung gemäß


    §7 WaffGauf ist auf einer Datei!! Kann dir
    die natürlich auch Brennen und
    zuschicken!! :rolleyes: ;)




    Aber einfacher wäre es, wenn ich dir die per Mail zusende .

    Dich würde ich für nichts Buchen ssk 24!! Wenn ich schon
    lese wie du mit anderen Leuten kommunizierst, bekomme ich schon ein Einblick
    deines Charakters.



    Fragen sind dafür da gestellt zu werden! Mann muss die Person
    ja nicht direkt so non verbal vergewaltigen. :hmm:




    Also, stay
    cool and relax!! :beer:




    Nur mit den Augen der andern
    kann man die eigenen Fehler gut sehen.

    Servus Gents



    Wenn einer den Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung gemäß
    §7 WaffG benötigt, kann er sich ja bei mir melden!! Stand 2006



    Gruß



    Solution ;)






    Das
    höchste Glück des Menschen


    ist die Befreiung von der Furcht.

    Walther Rathenau



    Hi all


    Ich finde, das das Buch ( Sachkundenprüfung im Bewachungsgewerbe von Boorberg) fürm GSKK Lehrgang ausreicht.
    Im Buch wird alles ausreichend und deutlich erklärt.
    Für das Fach Recht, würde ich alle wichtigen TBM auf Karteikarten schreiben u. bis zum K.... lernen.
    Desweiteren im Unterricht zuhören u. die wichtigsten Sachen mitschreiben.


    Viel Erfolg


    Gruss

    Beispiel:


    Azubi erlernt den Beruf Fachkraft für Schutz und Sicherheit.


    Empfehlung Stundensatzberechnung für Kunde:
    Richtwert (RW)= Lohn/ Std. des FSS


    1. Lehrjahr ½ vom RW , 2. Lehrjahr 2/3 vom RW und 3. Lehrjahr ¾ vom RW


    Damit es keine Problem mit dem Kunden laut BGB § 138
    Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher gibt, sollte so abgerechnet werden.


    Natürlich kann man den Stundensatz runter schrauben.

    Nach meinem Wissen gibt es keine Richtlinie für Auszubildenden –Sätze. ??? Es wird aber öfters so geregelt das im 1 Lehrjahr ½, 2 Lehrjahr 2/3 und 3 Lehrjahr ¾ des Stundensatzes eines Gesellen / Fachkraft berechnet wird.


    Einfach mal IHK anrufen! Die müssten das genauer wissen.


    Gruss
    Solution

    Berufsausbildungsgesetz


    §14 Berufsausbildung
    Ausbildende haben selbst auszubilden oder einen Ausbilder /Ausbilderin ausdrücklich damit zu beauftragen.
    Der Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragter muss überwiegend am Ausbildungsort anwesend sein. Damit den Azubi die berufliche Handlungsfähigkeiten vermittelt wird.


    Weitere Gesetze die berücksichtigt werden müssen:

    Arbeitsschutzgesetz


    §4 Abs.6 Spezielle Gefahren für besondere schutzbedürftige Beschäftigungsgruppen
    §7 Übertragung von Aufgaben
    §10 Erste Hilfe u. sonstige Notfallmaßnahmen


    BGV A1


    §7 Befähigung für Tätigkeiten


    Evtl. noch Jugendarbeitsschutzgesetz für Personen oder Beschäftigte, die noch nicht 18 Jahre alt sind.

    Gute Antwort qexco!! smiley1099
    Hätte das nicht besser beantworten können!!


    Bei den Aufgaben, ist das wichtigste zu schreiben!! Wer schreibt der bleibt!! :grin:


    Bei meiner Prüfung damals, hatte ich das Thema Personenschutz. :o Die Dozenten meinten früher , das kommt zu 100% nicht dran! single fuck


    Zu Glück habe ich damals noch den Film Bodyguard mit meiner Freundin gesehen :grin:


    Hab dann jeden Mist reingeschrieben, der irgenwie Sinn gemacht hat!


    Erstaut blickte ich nach einigen Wochen auf das Ergebniss!
    smiley1099

    Willkommen Dana!! Ich hoffe dir gefällt es hier!?
    Bin ja auch noch nicht so lange hier! Muss aber sagen, dass das ein super Forum mit anständigen und Kompetenten Leuten ist. Schleim :rolleyes: :)

    Muster Dienstanweisung gibt es bei der IHK oder VBG! Dort sind auch die Tätigkeiten des Objektschutzes beschrieben. Kann Dir auch eine zuschicken! Einfach per PN anschreiben.

    Ich verstehe das Problem nicht! Das Arbeitszeitgesetz sagt doch nach § 4 Ruhepausen:
    die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.


    Des weiteren sagt die Arbeitsstättenverordnung dazu folgendes:
    Bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind.
    Wenn der Chef keine Regelungen mit dir vereinbart hat, dann bestimme deine Pause selber. Du hast doch das Gesetz hinter dir

    Die Leute möchten doch nur das Pfand und nicht die Flasche haben. Deswegen ist das auch kein Diebstahl. Denn Diebstahl setzt voraus, dass der Täter sich die Sache dauerhaft aneignen will. Die wollen die Flasche ja zurückgeben aber natürlich gegen Pfand. Und ein Pfand kann man nicht klauen.
    Sie Verstoßen nur gegen die Hausordnung! Das dann evtl. zu ein Hausfriedensbruch führen kann.