Beiträge von Solution

    Die Schadenssumme beläuft sich auf ca. 0,00014 Euro! Der Mitarbeiter war in der Industrie angestellt! Er war damit beschäftigt, Dichtungen an Gerätschaften zu befestigen/pressen.


    Die Firma (Chef) für Industriedichtungen sah in seinem Verhalten eine Straftat! Sie kündigte dem Mann ( 51 Jahre) der schon seit mehr als 14 Jahre beschäftigt war. Desweiteren geht es noch um Fotos von seinem Arbeitsplatz, die er unerlaubt mit dem Handy angefertigt hat.


    Damit beschäftigt ist das Amtsgericht Oberhausen!


    Bin ja mal gespannt was raus kommt!

    Die Arbeitszeit kann über 10 Std verlängert werden, wenn in der Arbeitszeit regelmäßig u. in erheblichen Umfang Bereitschaftsdienst anfällt. Sind abweichende Regelungen, die im Tarifvertag oder Betriebs-/Dienstvereinbarung zugelassen werden können!Sie dürfen aber die Arbeitszeit von 48 std wöchentlich im Durchschnitt von 12 Monaten nicht überschreiten. Der Bereitschaftdienst wird zu 100% angerechnet auch wenn die nicht so bezahlt wird. :rolleyes:
    If you have more questions look Arbeitszeitgesetz und Tarifvertrag! smoke

    Wer am 1.Januar03 mindestens drei Jahre befugt u. ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig war, für den gilt die Sachkundeprüfung als erbracht.
    befugt = wenn sie auch an der seit 1 April 96 notwendigen Unterrichtung teilgenommen haben.Also benötigst du die Unterrichtug (Nachweis).
    Für die Unterrichtung gilt folgendes:
    Wer nicht am 31 März 96 bei einen Bewachungsunternehmen beschäftigt war, muß unterrichtet werden.


    Fazit: Wenn du nicht Befreit bist nach §5 BewachV Ausnahmeregelungen und keine Unterrichtung/Nachweis besitzt , kannst du das vergessen mit deinen 12 Jahren Berufserfahrung.


    Klingt blöd, ist aber leider so.

    In NRW gilt ein Allgemeinverbindlicher Tarifvertag!! Dieser Tarifvertrag gilt für jedes Bewachungsgewerbe in NRW !! Auch für die Arbeitgeber, die denken, ich bin doch in keinem Arbeitgeber Verband. Das Spielt gar keine Rolle!!
    Wer das nicht einhält, könnte gewaltig Ärger bekommen! Sag nur 266a StGB
    single fuck ;)

    Hi
    Der Mindestlohn im Bewachungsgewerbe ist unterschiedlich in Deutschland!! Dies ist davon abhängig in welchem Bundesland du wohnst. Zum Beispiel in NRW liegt er z.B über 7,50Euro.
    Der Mindestlohn ist das mindeste was du in den Bereich Bewachung bekommen kannst. Aber, wenn ich z.b Fachkraft für Schutz und Sicherheit bin (3 jährige Ausbildung in normalfall) würde ich nicht für so ein hunger Lohn arbeiten gehen, bzw Aufstehen. Wäre auch ein bisschen blöd! Wenn man mal sieht das Personen die nur die Unterrichtung oder die Sachkundenprüfung besitzen dasselbe erhalten sollen, wie einer der eine Ausbildung hat.
    Desweiteren sind die Angaben die du geschrieben hast, sehr undeutlich (Unklar).
    Wenn du das genauer wissen willst, dann Schreib doch mal
    - In welchem Bundesland du wohnst.
    - Welche Ausbildung oder Qualifikation besitzt du
    - Ist der Betrag denn du erhalten sollst Brutto oder Netto
    - Hast du Erfahrung im Bereich Bewachung ( wie viele Jahre)
    - Alter
    - Single oder Verheiratet
    - Wo sollst du eingesetzt werden
    Du merkst, dass das nicht so einfach ist eine klare Beurteilung über deinen evtl. zukünftigen Lohn zu erstellen.

    Gründe in der Person des Arbeitsnehmers, die eine Kündigung rechfertigen sind z.B eine lang andauerte oder häufige auftretende Krankheit.Jetzt muss man natürlich auch wissen was das heisst.
    Hier die Auflösung:
    Eine lang andauerte Kranheit bedeutet, dass die Genesung des Mitarbeiters entweder gar nicht zu erwarten ist oder der Ausgang der Krankheit auf lange Sicht ungewiss ist. Dieses ist gegeben bei Krankheiten wie Aids, Krebserkrankungen, oder sellischen Erkrankungen und nicht wegen eines harmlosen Harmbruchs der immer irgenwo passieren kann.
    Eine häufig auftretende Krankheit ist nur gegeben, wenn der Arbeitgeber davon ausgehen muss, dass der Arbeitnehmer auch in der Zukunft immer wieder fehlt. Dies ist gegeben z.B bei Migräne, Asthma, Malaria.


    Also stay cool and relax!! :cool: smiley1099

    Wenn man die Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit (3Jahre) absolviert, macht man am 2 Jahr eine Zwischenprüfung = Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Das gute dabei ist, wenn man bei der Fachkraft für Schutz und Sicherheit durchfällt, hat man wenigsten noch die Servicekraft(wenn man die Zwischenprüfung besteht).Das Problem war einfach dieses, das viele in denn Bereich Wirtschaft(FSS Prüfung) durchgefallen sind .Da bei vielen Bereichen im Sicherheitsdienst, der Wirtschaftsbereich für Mitarbeiter nur eine kleine Rolle spielt, wurde der neue Ausbildungsberuf eingeführt.
    Positive Eigenschaften des neuen Ausbildungsberufs ( Servicekraft für Schutz und Sicherheit) :
    - Schnelle Ausbildung (nur 2 Jahre)
    - Zulassung zur Weiterbildung zum Meister
    - Das Fach Wirtschaft ist nicht so ausgeprägt in der Prüfung und im Unterricht
    Mann kann natürlich auch die Servicekraft ohne FSS absolvieren (separate Ausbildung).
    Fazit: ist eine gute Idee für Leute die schnell eine Ausbildung oder Meister machen wollen. Desweiteren interessant für Person die Probleme haben im Lehrfach Wirtschaft.

    Ich würde mir erst mal Gedanken machen, weshalb die Leistungsmotivation so schlecht ist. Liegt es vielleicht an dein Führungsstil? Oder der Arbeitsbedingungen? Kann vieles sein!


    Nur als Tipp! Mitarbeiter verstehen unter guter Arbeit u.a
    - Abwechslungsreiche u. interessante Aufgaben
    - Selbstständiges Arbeiten
    - Anerkennung u. Belohnung einer Leistung
    - Die Möglichkeit, Aufgaben erfolgreich lösen zu können
    - Positiver sozialer Kontakt
    - Gutes Betriebsklima ( Gute Beziehungen zu Kollegen und Vorgesetzten tragen besonders zur Arbeitszufriedenheit und damit zur Leistungsmotivation bei)


    Die Unzufriedenheit liegt besonders begründet in
    Unternehmenspolitik u. –Organisation, Bürokratie, Beziehung zu Vorgesetzten, Führungsstil, Bezahlung, Arbeitsbedingungen, eintönige Routinearbeit ( Arbeit zu einfach oder zu schwierig)


    Desweiteren kann die falsche Gestaltung der Arbeitsumwelt u. des Arbeitsablaufes als besonders unangenehm empfunden werden.
    Hier auch ein paar Beispiele:
    Lärm, Hitze, Staub, ungünstige Arbeitszeiten, unklare Über- u. Unterstellungsverhältnisse ( Zuständigkeiten), unzureichende Information ( Durch Vorgesetzte, Betriebsrat, Betrieb), häufige Umsetzungen.


    Rede mit deinen Leuten! Versuch rauszufinden warum und weshalb sie nicht mal für einen (kranken) Kollegen einspringen wollen. Vielleicht gibt es ja auch private Probleme in der Familie (zu wenig Zeit für Kinder/ Frau).


    Desweiteren würde ich dir raten, dich in den Bereich Umgang mit Menschen und Führung von Mitarbeitern ein bisschen einzulesen. Gibt genug Bücher und Lehrgänge.


    Hoffe ich konnte dir helfen


    MfG
    Solution

    Ich meine sogar das Niedersachsen für Freischichten die aus betrieblichen Gründen nicht gewährt werden, ein Zuschlag von 50 % bekommen.
    Hole dir doch einfach denn aktuellsten Tarifvertrag von Niedersachsen dann weißt du es genau!!
    Es ist immer besser was schwarz auf weiß zu haben!!!!


    Das Geld, das man besitzt, ist das Instrument der Freiheit; das Geld, dem man nachjagt, ist das Instrument der Knechtschaft. Von Jean –Jacques Rousseau

    In Deutschland ist das ein bisschen Komplizierter!! Wie ihr gemerkt habt, gilt das obere geschriebene nur für die Schweiz.
    Nun die Regelung für Deutschland:



    Zitat

    Eine gesetzliche Vorschrift, wonach Fortbildungen in der regulären Arbeitszeit abzuhalten sind, existiert nicht.
    Innerbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen können, je nach Vereinbarung, sowohl während als auch außerhalb der Arbeitszeit angeordnet werden...



    Edit wegen Vollzitat und Fehlen des Links. daffi



    Der LINK: http://www.frag-einen-anwalt.d…sp?topic_id=7389&ccheck=1

    Zitat

    Zu unterscheiden ist danach, ob die Weiterbildung auf Wunsch des Arbeitnehmers oder auf Anordnung des Arbeitgebers geschehen soll. Wird sie angeordnet, so hat der Angestellte für die Zeit, die er zur Weiterbildung aufwendet, Anspruch auf Lohn, wie wenn er arbeiten würde. Darin enthalten ist auch Lohnfortzahlung (Art. 324a OR), sollte er krankheitshalber bei der Schulung fehlen.Daneben hat der Arbeitgeber die mit der Weiterbildung verbundenen Auslagen zu tragen (Schulungs-, Übernachtungs- und Fahrtkosten). Lässt sich jedoch der Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch hin weiterbilden, so kann er Lohn und Auslagenersatz nur beanspruchen, wenn sich der Arbeitgeber dazu verpflichtet...



    Link fehlt. daffi


    Der LINK: http://www.weiterbildung-in-km…es/pdf/fin_nzz_211108.pdf

    Laut BGVC 7 §10 Ausrüstung des Wach und Sicherheitspersonal hat der Unternehmer( der Sicherheitsfirma) dafür zu sorgen das Ausrüstung und Einrichtung u. Hilfsmittel sich in ordnungsgemäßem Zustand befinden. Aber das heißt nicht, dass er dies Zahlen muss.
    Der Kunde bzw. der Betreiber der Arbeitsstätte muss dafür aufkommen. Laut Abreitsstättenverordnung!!
    smoke

    Hi!


    Wenn der Chef denkt, sich einen Namen zu machen ohne profit zu machen, ist das seine Schuld. Er soll aber , seinen Mitarbeitern einen gerechten Lohn zahlen.
    Wenn die Kommune sogar sagt, oder der Ansicht ist, das die Leute als Citystreifen unterwegs sind, würde ich mir zurecht Gedanken machen.
    Wenn du wirklich versuchen willst, dein Recht durchzusetzen, dann gehe zum Anwalt. Es gibt ja noch den § 266a. Nur als Info, die erste Instanz muss jeder selber zahlen. Kann also teuer und lange werden.
    Die Kommune versucht (wie jeder) ein günstiges und gutes Angebot zu bekommen. Wenn dein Chef denkt, dass das Angebot gut für ihn ist, dann soll er auch dafür gerade stehen.

    Zitat


    ...Eine spezielle Berufsausbildung mit anschließender Prüfung ist nicht erforderlich, um Detektiv zu werden und sich als solcher zu bezeichnen. In einem Berufsfeld mit oft sehr heiklen Aufträgen kann das zu Problemen führen. So gibt es einige "schwarze Schafe" unter den privaten Ermittlern, die ihren Berufsstand mit wenig Sachverstand aber hohen Rechnungen in Misskredit bringen. Die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit muss man lediglich beim zuständigen Gewerbeamt formlos anmelden...


    ...1998 wurde die Gewerbeordnung ergänzt. Seitdem muss die zuständige Behörde vom jeweiligen Gewerbetreibenden ein Führungszeugnis einholen, um seine Zuverlässigkeit zu prüfen...


    ...Kaufhausdetektive werden aufgrund ihres speziellen Aufgabengebietes gewerberechtlich dem Bewachungsgewerbe zugerechnet und unterliegen damit anderen Bestimmungen und Auflagen...


    Link fehlt. daffi


    Der LINK: [url=http://www.planet-wissen.de/pw/Artikel,,,,,,,EB32B00934227423E0340003BA5E0905,,,,,,,,,,,,,,,.html]http://www.planet-wissen.de/pw…E0905,,,,,,,,,,,,,,,.html[/url]

    Keine Bewachungstätigkeiten im Sinne des von §34a GewO ist die Installation von Notruf-, Alarmanlagen.


    Diese Tätigkeit muss du separat Anmelden. Danach brauchst du aber auch einen Sicherheitstechniker/in der die Sachen einbaut.

    Das Tragen einer Dienstkleidung wird vorgeschrieben, wenn Sicherheitspersonl eingefriedetes Besitztum (eingezäuntes Gelände/Gebäude) in Ausübung ihres Dienstes betreten soll.


    Damit wird gewährleistet, dass Sicherheitskräfte auch als solche zu erkennen sind.


    siehe (§12 BewachV) Dienstkleidung