Beiträge von Solution

    Hi!


    Hat der Arbeitnehmer bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.


    Bundesurlaubsgesetz §5



    Also ab zum Anwalt u. Geld zurückfordern! victory01


    Regards
    Solution :thumbup:

    Das war wohl nichts! Zwei bislang unbekannte Männer versuchten in der Nacht vergeblich, einen Geldautomaten in Nettetal-Lobberich aufzusprengen. Exakt um 2.52 Uhr gelangten die zwei mit Sturmhauben maskierten Täter durch eine nicht verschlossene, gläserne Zugangstür in den Vorraum einer Bank an der Marktstraße.


    Dort nahmen sie sich einen von drei Geldausgabeautomaten vor. Sie hebelten die Blende des Automaten auf und leiteten Gas ein. Durch die ausgelöste Sprengung entstand ein kleiner Brand im Inneren des Automaten.


    Ein Viersener Polizeisprecher erklärt: „Der eigentliche Tresor hielt jedoch Stand und die Tatverdächtigen gelangten nicht an das Geld im Inneren des Safes.“ Vermutlich durch den inzwischen ausgelösten Alarm vertrieben, rafften die gescheiterten Räuber ihr Werkzeug zusammen und flüchteten vom Tatort - kurz bevor die Polizei eintraf.


    Die beiden Ganoven trugen zur Tatzeit schwarze Trainingsanzüge, Sturmhauben und Handschuhe. Hinweise von Zeugen, die die nächtliche Aktion bemerkten und Hinweise zu den Tatverdächtigen oder einem möglicherweise mitgeführten Fahrzeug geben können, nimmt das Kriminalkommissariat 2 bei der Viersener Polizei unter der Rufnummer 02162/3770 entgegen.


    http://www.express.de/duesseld…omaten,2858,29030816.html

    Solution, für Sicherheitsmitarbeiter die Dienst mit Schusswaffe machen ist Schießtraining vorgeschrieben.
    Mindestens 4 mal im Jahr.
    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Durchführung zu ermöglichen und zu kontrollieren.
    Er muß die Munition und Schießstandkosten bezahlen.


    Das ist mir schon bekannt! ;) Das macht der Arbeitgeber ja auch!


    Ebenso ist erforderliches Waffentraining reguläre Arbeitszeit, die der Arbeitgeber natürlich bezahlen muß


    Das macht er eben nicht! Da könnte ich :puke:


    Wenn wir nicht zum Schießtraining gehen, müssen wir die Waffe abgeben!


    Betriebsrat gibt es nicht !!


    Fazit: Gehe zum Schießtraining u. halt deine Schnauze ! :mecker:

    Hey Solution,
    das Schiessen ist Arbeitszeit und muss bezahlt werden und bei einem Unfall ist das ein AU.


    Ein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist ein Unfall eines Versicherten, der rechtlich wesentlich durch eine versicherte Tätigkeit verursacht und nicht absichtlich herbeigeführt ist.


    Bin Ich überhaubt versichert wenn ich für die Tätigkeit nicht bezahlt werde? Die unbezahlten Std. werden auch nicht festgehalten!


    ?(?(

    Hallo! :)


    Wie ihr schon gehört habt, müssen wir in dem Bereich alle ... Monate ein Schießtraining absolvieren.
    Mein Chef möchte die Zeit (Arbeit) nicht bezahlen.
    Christian Wolff war einer der ersten, der in seinem Todesjahr 1754 einen zeitgemäßen Arbeitsbegriff einführte: „Die Verrichtungen, welche der Mensch vornimmt, zeitliches Vermögen zu erwerben, wird Arbeit genannt“.
    Das kann doch nicht rechtens sein was mein Arbeitgeber da macht? knueppel1
    Des Weiteren möchte ich gerne mal eure Meinung hören, wie das mit der Versicherung bei einem Unfall aussieht!?
    Ist das dann ein Arbeitsunfall oder nicht ?


    Gruss victory01

    Die Sicherheitsleute hatten ausgerechnet hier eine kleine Pause eingelegt. Mit beladenem Geldtransporter. Nach Einbruch der Dunkelheit. In einer Seitenstraße, zwischen Autoparkplätzen und Autohäusern. Zwei Sicherheitsleute hatten ihren Transporter gerade verlassen – da wurden sie auch prompt überfallen von drei Unbekannten.


    So wird der Überfall in der Hannah-Karminski-Straße geschildert, der sich am Montagabend gegen 20.15 Uhr ereignet hat.


    http://www.tagesspiegel.de/ber…laerungsnot/10772292.html





    Schon seltsam!! Wurden vielleicht die ganze Zeit beobachtet! Oder, der Platz wurde öfters genommen um sich ein wenig auszuruhen u. böse Menschen haben es mitbekommen !?


    Lass die Routine nie zur Routine werden!!

    Wie lassen sich Überfälle auf Geldtransporte verhindern?


    Eine andere Frage ist ja, wie man die Erfolgschancen eines solchen Überfalls vermindern kann. Ein erfahrener Polizist sagt: "Die Chancen verringert man am besten schon im Vorfeld des Geldtransports." Dazu müsse man allerdings zwingend ein paar Punkte beachten: nie die gleichen Fahrtroute wählen. Abklären, wo es für Täter und für Geldboten Fluchtwege geben könnte. Nicht immer zur gleichen Zeit das Geld abholen. Und bei Verdachtsmomenten einfach weiterfahren. Und dann, ganz wichtig: "Ich muss durch meine Körperhaltung zeigen, dass ich abwehrbereit bin." Der Polizist hat mehrfach schon kopfschüttelnd Geldboten beobachtet. "Die tragen ihre Geldboxen, als würden sie ein Paket transportieren. Da muss ich mich doch anders verhalten."


    Alte Western sind da wohl guter Nachhilfeunterricht. John Wayne beim letzten Duell auf der staubigen Dorfstraße, das ist der richtige Auftritt. "Ich jedenfalls", sagt der Polizist, "hätte eine Hand immer an der Waffe".




    http://www.tagesspiegel.de/ber…ern-liessen/10734202.html

    Gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz müssen alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie


    Fahrten gewerblich durchführen und
    mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E oder D/DE erforderlich ist,



    regelmäßig alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren. Wer seinen Führerschein ab dem 10. September 2009 (C-Klassen) bzw. ab dem 10. September 2008 (D-Klassen) erwirbt, muss zusätzlich eine Grundqualifikation absolvieren, um gewerbliche Fahrten durchzuführen.


    Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz beruht auf der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. Die Richtlinie der Europäischen Union musste auch in allen anderen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden.



    Hat einer schon eine Ahnung wie das mit dem Geld u. Werttransport aussieht? Gibt es da eine Ausnahmeberechtigung? Bin echt mal gespannt wie das funzen soll. :dash:

    Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)


    § 3 Anderweitiger Nachweis der Sachkunde


    2.c


    Die Sachkunde gilt insbesondere als nachgewiesen, wenn der Antragsteller die nach § 7 des Waffengesetzes nachzuweisenden Kenntnisse auf Grund einer anderweitigen, insbesondere behördlichen oder staatlich anerkannten Ausbildung oder als Sportschütze eines anerkannten Schießsportverbandes erworben und durch eine Bescheinigung der Behörde, des Ausbildungsträgers oder Schießsportverbandes nachgewiesen hat...


    http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__3.html

    Grüezi


    1. 40 Stunden Unterrichtung gemäß §34a GewO für Mitarbeiter.
    2. 80 Stunden Unterrichtung gemäß §34a GewO für Leute die ein Bewachungsgewerbe eröffnen wollen.
    3. Sachkundeprüfung für bestimmte Tätigkeiten.
    4. Schutz- und Sicherheitskraft (früher Werkschutzfachkraft) ist eine durch Industrie- und Handelskammern berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz.
    5. Servicekraft - Schutz und Sicherheit ist eine 2 jährige Ausbildung.
    6. Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist eine 3 jährige Ausbildung.
    7. Meister für Schutz und Sicherheit


    Den Begriff Sicherheitsfachkraft haben die "Bildungsträger" erfunden, um ihre aufgepeppten 34a Sachkundekurse begrifflich aufzubessern.
    Die eigentliche Sicherheitsfachkraft ist im Bereich Arbeitssicherheit zu finden.


    Fachkraft ist keine geschützte Bezeichnung.


    Regards
    Solution ;)

    eine Unterschlagung habe er dadurch nach Auffassung der Strafverfolger aber nicht begangen, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Rainer Vogt am Mittwoch mit.


    So habe sich der 41-Jährige das Geld nicht „durch einen äußerlich erkennbaren Akt“ angeeignet, etwa durch Einzahlung auf sein Konto. Dass er zwei Tage geschwankt habe, ob er das Geld abgeben solle, sei nachvollziehbar und noch keine endgültige Unterschlagung.


    http://www.abendblatt.de/vermi…en-Finder-eingestellt.htm



    Schwein gehabt! :|

    Zitat

    Wieso arme ... ?


    Sie haben sich doch alle freiwillig gemeldet.



    War ironisch gemeint! 8o Weil sie zur Selbstverteidigung gezielt auf Pfefferspray zurückgreifen! Und, dies verwenden Sie bestimmt nicht nur für Tiere! :rolleyes:

    Zitat

    Zwölf Mitarbeiter der Wegberger Stadtverwaltung haben sich freiwillig für den kommunalen Ordnungsdienst gemeldet und bereits eine Schulung absolviert. Zu erkennen sind sie an den blauen Jacken, die auch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes tragen. Um für den Ernstfall gerüstet zu sein, patrouillieren die kommunalen Ordnungshüter ausschließlich zu zweit und sind zur Selbstverteidigung mit Pfefferspray ausgestattet. Eine Schulung im Recht der Gefahrenabwehr haben alle bereits absolviert.


    http://www.rp-online.de/nieder…mehr-sicherheit-1.1332222


    Die armen Tiere ;(:whistling:




    Zitat gekennzeichnet, Hervorhebung durch Solution kal

    Beispielhafte tarifliche Ausbildungsvergütungen pro Monat in den einzelnen
    Ausbildungsjahren:
    1. Ausbildungsjahr: € 517 2. Ausbildungsjahr: € 576 3. Ausbildungsjahr: € 690


    Zitat

    gibts da ne Möglichkeit vom Amt irgendwelche Förderungen zu bekommen?


    Kannst versuchen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Wohngeld zu beantragen.