Beiträge von monsingnore

    Das finde ich toll das sich die Ver.di in BW durchsetzen konnte, es wäre schlimm gewesen hätten die Christlichen Ausbeuter (GÖD) hier den Fuss in die Türe bekommen. Der Abschuss ist zwar nicht übermächtig aber bekanntlich macht auch Kleinvieh Mist.

    Also 1950 waren das die Hit`s


    Anneliese Rothenberger & Detlev Lais - La Le Lu
    Gordon Jenkins - Goodnight Irene
    Patti Page - The Tennessee Waltz
    Rene Carol - Buona Notte, Angelo Mio
    Vico Torriani - Santa Lucia


    Und 1951 für den Hans


    Marika Rökk - Laß doch mal den kleinen Otto 'ran
    Die kleine Cornelia - Pack die Badehose ein
    Friedel Hensch & Die Cypris - Tango Max
    Johnny Ray - Cry
    Les Paul & Mary Ford - How High The Moon
    Peter Alexander - Das machen nur die Beine von Dolores
    Rosemary Clooney - Come on my House

    Da haben die Niedersachsen einen Volltreffer gelandet einen Tarifvertrag mit der Christlichen Ausbeuter Gewerkschaft abzuschließen ist doch toll, du wirst nicht der letzte sein der dieses Problem hat. Da tut sich dein Chef jetzt leicht dir den Tariflohn zu zahlen, bei einen Ver.di Tarifvertrag hätte er richtig bluten müssen aber die GÖD kommt den Arbeitgebern schon entgegen damit sie nicht am Hungertuch nagen müssen. Für mich ist es so wieso unverständlich das eine Gewerkschaft die kaum Mitglieder hat einen Tarifverträge verhandeln kann. Die GÖD ist genauso ein Arbeitgebervertreter wie die AUB. Schuld sind wir Wachleute selbst weil wir zu wenige bei der Ver.di sind, uns geht immer alles am Arsch vorbei solange es uns nicht selbst betrifft ich sehe es bei meinen Kollegen immer wieder. An deiner Stelle würde ich einen Rechtsanwalt einschalten ich hoffe nur du hast eine Rechtschutzversicherung wenn nicht dann werde Mitglied bei der Gewerkschaft.

    Als ehemaliger aus der NL Süd möchte ich auch einmal einen Gruß schicken.Ich war von 1995 – 2002 in der NL Süd, zuletzt als Bereichsleiter eingesetzt wir haben uns dann wie man so schön sagt im beiderseitigen einvernehmen getrennt. Die Abfindung für diesen Schritt war sehr stattlich und zufrieden stellend für mich, dafür musste ich eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben, mehr möchte ich zu dieser Firma nicht mehr sagen. Heute gibt es nur noch sehr wenige aus der Gründerzeit der BSG in München - die guten Leute wurden alle systematisch vertrieben. :grin:

    Warum arbeitet der Mensch?


    Just for fun: Der Mensch arbeitet, der Arbeit wegen. 0%
    Der Mensch arbeitet aus der Einsicht, dass eine bestimmte Arbeit notwendig ist. 8%
    Der Mensch arbeitet, weil er sich selbst verwirklichen will. 2%
    Der Mensch arbeitet, weil er sich selbst als Mensch anerkannt f??hlen will. 2%
    Der Mensch arbeitet, weil er f??r seine Arbeit anerkannt werden will. 6%
    Der Mensch arbeitet weil er etwas erschaffen kann. 11%
    Der Mensch arbeitet, weil er gewisse Hoffnungen an die Arbeit hegt. 2%
    Der Mensch arbeitet, weil er einem Vorbild ?¤hnlich werden will. 0%
    Der Mensch arbeitet, weil er auf sich stolz sein will. 2%
    Der Mensch arbeitet aus reiner Selbstsucht. 4%
    Der Mensch arbeitet, weil er mehr haben m??chte, als ein anderer. 0%
    Der Mensch arbeitet, um nicht allein zu sein. 0%
    Der Mensch arbeitet aus Existenzangst. 15%
    Der Mensch arbeitet, weil er dazu gezwungen wird. 42%
    Der Mensch arbeitet, um Macht ??ber andere zu bekommen. 2%
    Der Mensch arbeitet, um Verantwortung f??r andere zu ??bernehmen. 0%


    http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=15571


    Das habe ich dazu gefunden :angel:

    Also â??eadsmâ?? du bist der erste der behauptet das der Tarifvertrag gegen g??ltige Gesetzte verst????t. Jeder Arbeitsrichter wird dir abraten gegen den Tarifvertrag zu klagen, du h?¤ttest nicht die geringste Chance. Ich wei?? ja nicht was du f??r ein Arbeitszeitgesetzt anwendest aber in meinem das ich hier im Anschluss befindet kannst du alles dies machen was im Tarifvertrag steht vorausgesetzt dein Arbeitgeber h?¤lt dies auch ein, wenn nicht dann musst du eben Klagen oder dir eine andere Firma suchen, ist nicht b??se gemeint. Ich wei?? wie es in vielen Unternehmen zugeht, bin mittlerweile 29 Jahre in diesem Gewerbe t?¤tig.


    Gru?? Monsingnore



    Werkt?¤gliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten

    § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

    Die werkt?¤gliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht ??berschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verl?¤ngert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werkt?¤glich nicht ??berschritten werden.


    § 4 Ruhepausen

    Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 k??nnen in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. L?¤nger als sechs Stunden hintereinander d??rfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause besch?¤ftigt werden.


    § 5 Ruhezeit

    (1) Die Arbeitnehmer m??ssen nach Beendigung der t?¤glichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
    (2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenh?¤usern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gastst?¤tten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verk??rzt werden, wenn jede Verk??rzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verl?¤ngerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zw??lf Stunden ausgeglichen wird.
    (3) Abweichend von Absatz 1 k??nnen in Krankenh?¤usern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen K??rzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen w?¤hrend des Bereitschaftsdienstes oder der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die H?¤lfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
    (4) Soweit Vorschriften der Europ?¤ischen Gemeinschaften f??r Kraftfahrer und Beifahrer geringere Mindestruhezeiten zulassen, gelten abweichend von Absatz 1 diese Vorschriften.


    § 6 Nacht- und Schichtarbeit


    (1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen ??ber die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.
    (2) Die werkt?¤gliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht ??berschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verl?¤ngert werden, wenn abweichend von § 3 innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werkt?¤glich nicht ??berschritten werden. F??r Zeitr?¤ume, in denen Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 Nr. 2 nicht zur Nachtarbeit herangezogen werden, findet § 3 Satz 2 Anwendung.


    § 7 Abweichende Regelungen


    (1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung kann zugelassen werden,
    1. abweichend von § 3
    a) die Arbeitszeit ??ber zehn Stunden werkt?¤glich auch ohne Ausgleich zu verl?¤ngern, wenn in die Arbeitszeit regelm?¤??ig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft f?¤llt,
    b) einen anderen Ausgleichszeitraum festzulegen,
    c) ohne Ausgleich die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden werkt?¤glich an h??chstens 60 Tagen im Jahr zu verl?¤ngern,
    2. abweichend von § 4 Satz 2 die Gesamtdauer der Ruhepausen in Schichtbetrieben und Verkehrsbetrieben auf Kurzpausen von angemessener Dauer aufzuteilen,
    3. abweichend von § 5 Abs. 1 die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden zu k??rzen, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die K??rzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegenden Ausgleichszeitraums ausgeglichen wird,
    4. abweichend von § 6 Abs. 2
    a) die Arbeitszeit ??ber zehn Stunden werkt?¤glich hinaus auch ohne Ausgleich zu verl?¤ngern, wenn in die Arbeitszeit regelm?¤??ig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft f?¤llt.

    Eigentlich sind 12 Stunden â?? Schichten im Wachgewerbe ganz was normales ich kenne es nicht anders. Ich arbeite seit 1978 in diesen Gewerbe und 218 - 240 Stunden arbeite ich fast jedes Monat, also 18 - 20 Tage dann habe ich immer noch zwischen 10 - 13 Tage frei im Monat. Ein normaler Arbeiter muss auch 20 Tage im Monat schuften, also richtig ranklotzen. Und wenn ich sehe was so ein Lagerarbeiter am Ende vom Monat auf seinen Konto hat, frage ich mich von was lebt der Mann bzw. die Frau. Als IHK Fachkraft Sahne ich da so richtig ab und sind noch Nacht- bzw. Feiertagsschichten dabei da rollt der Rubel aber so richtig und meine Familie freut sich dabei. Bei uns gibt es die Schichtpl?¤ne immer Fr??hzeitig ich habe meine schon bis zum September und es ?¤ndert sich auch selten etwas.

    das mag schon sein bahn-popeye das in deinen bereich zwei leutchen eingestellt wurden
    aber wenn sie von der bahn kommen ist es ja keine einstellung sondern nur verschiebung
    von einem gleis auf das andere. herr wiesheu sprach doch von 1000 menschen ?????
    denn bereich den ich kenne da gibt es an die 50% subunternehmer.
    und das soll einen zu denken geben


    gru?? monsi

    also dann werde ich mich auch mal vorstellen :cool:
    bin ihk geprüfte werkschutzfachkarft seit 1980 und komme aus dem schönen bayern
    arbeite seit 1978 im bewachungsgewerbe und habe schon fast alle stationen durchlaufen
    streifengänger, wachleiter in großen deutschen unternehmen, Einsatzleiter - ja auch schon
    betriebsrat und sogar betriebsratsvorsitzender, sprecher des wirtschaftsausschusses und im
    gesamtbetriebsrat. stellvertetender niederlassungsleiter in einem großen unternehmen das
    in ganz deutschland tätig ist. aber am liebsten bin ich ein normaler wachtel der am empfang steht
    und einen guten kontak zu den mitarbeitern im werk hat. :grin: