Beiträge von Chefin

    badisch_nsl


    Genau das.


    Wenn der Hund von sich aus beisst. So ausgebildet wurde. Und quasi der Hundeführer ihm nicht das Kommando gibt, anzugreifen, sondern eher dafür sorgt, dass er NICHT angreift.


    Nach meinen Informationen gibt es durchaus so ausgebildete Hunde. Die -laut Aussage der Ausbilder- im Zweifel keinen Wesenstest bestehen würden. Wie auch, sie sind ja auf selbstständige Abwehr / Angriff trainiert. Sie stehen zwar unter absolutem Gehorsam der Hundeführer, allerdings sind sie wie eine Selbstschussanlage, die sofort losgeht, sobald man nicht aufpasst.


    Dürfen solche Hunde überhaupt im Sicherheitsdienst geführt werden?


    Was ist, wenn genau so ein Hund von alleine auf Angriff geht, und einen Menschen angreift, obwohl der Hundeführer kein Kommando dafür gegeben hat? Oder z.B. gerade abgelenkt ist?

    Was mir einfach auffällt, ist,


    dass ich nach 12 Stunden platt bin. Es ist die Zeit; gar nicht mal die zu erledigenden Arbeiten.


    Ich bin nach 12 Stunden Pforte genauso fertig wie nach 12 Stunden Revierdienst mit Herumlaufen bei Wind und Wetter.


    Und spätestens nach drei Tagen 12er merke ich, dass ich immer weniger Power habe. Letztlich wirkt sich das auf den Körper und das Gemüt aus.


    Das ganze dann noch auf Tag- und Nachtschicht verteilt, und dann kann man mich wegtragen.


    Nennt mich Weichei, aber ein Dauerzustand darf sowas bei mir nicht werden. Da hat weder der AG noch ich etwas davon.

    Hallo,


    hat es denn auch etwas damit zu tun, was der Hund je nach Ausbildung im Fall eines Einsatzes mit dem flüchtenden Täter machen würde?


    Also wenn er "lediglich" stellen und verbellen würde, so dass der Hundeführer kommen und den Täter selber festnehmen kann, dann würde ich es noch akzeptieren. Denn wenn man z.B. bei Objektstreifen plötzlich eine fremde Person antrifft, die sich nicht zu erkennen geben will, sondern stattdessen abhauen will, kann man ja nicht automatisch eine Straftat unterstellen.


    Wenn der Hund aber voll auf Angriff geht und in den Täter "hineinfliegt", so dass grundsätzlich von mehr oder weniger schweren Verletzungen ausgegangen werden muss, dann habe ich sehr wohl Zweifel an der Verhältnismäßigkeit.


    In der BGV C7 ist von einer kurzen Leine die Rede. Eine 10m-Schleppleine wird damit wohl nicht mehr gemeint sein.


    Fazit: in meinen Augen dient der Hund vorrangig zur Eigensicherung. Und zur Abschreckung. Von "Halt! Stehenbleiben! Oder ich schicke den Hund!" ist nirgendwo die Rede. Da gebe ich Specialist Recht. Da müssten wir doch sehr unterschiedlich ausgebildet worden sein, dass es hier so unterschiedliche Überzeugungen gibt.


    Allerdings gibt es auch Leute, die meinen, sich das Gesetz so biegen zu müssen, wie es ihnen gerade passt.


    Letztendlich wird in jedem Fall der Richter entscheiden, wer Recht hat.


    Ich vermute, dass kein Sicherheitsdienst den Hundeführern sagt: immer men drauf auf die Kerle! Wohl eher das Gegenteil. Denn man kann sich seinen Ruf auch sehr schnell verderben, wenn Hunde zu Unrecht auf Leute losgehen. (zum Beispiel auch, weil es Hundeführer gibt, die das einfach geil finden, wenn die Hunde sich anstellen wie frisch aus der Hölle geboren... :S )

    Also..


    würde meine Arbeitszeit hauptsächlich aus 12er-Schichten bestehen, dann würde ich in dieser Firma nicht mehr arbeiten.


    Ich habe das in meiner alten Firma aufgrund von Personalmangel oft machen müssen, und ich bin auf dem Zahnfleisch gekrochen :(


    Nur noch arbeiten und schlafen, und was aus deinem Zuhause wird, scheint auch keinen zu interessieren.


    Einer sagte mal: "Sei doch froh, wenn du nicht zuhause bist, kannst du auch kein Geld ausgeben!"


    Sehr witzig. Man möchte seinen Wohnsitz schon auf die Arbeit verlegen und braucht außer Dienstklamotten fast keine anderen mehr.


    Nee, das ist kein Leben für mich. Da würde ich streiken. Oder gehen. Aber so hab ich mir das dann auch nicht vorgestellt.


    Letztlich arbeiten wir, um zu leben, und nicht umgekehrt.


    Gruß Blondloewe

    Hallo,


    du schreibst, zur Eigensicherung darf man den Hund einsetzen.


    Jetzt schreib bitte genau, wie du es gelernt hast. Einsetzen im Radius einer Leine oder wirklich auf Distanz schicken?


    Als ich diese Frage gestellt hatte, ging es mir vorrangig um die Situation, wo der Hundeführer auf seiner Streife einen Täter auf frischer Tat ertappt, dieser aber zu weit weg ist, um ihn selber festzunehmen.


    Bei Notwehr kann ich mir gut vorstellen, dass es einfacher ist, das Schicken vor Gericht zu rechtfertigen.


    Letztlich war die Frage, ob der Hund im privaten Sicherheitsdienst überhaupt geschickt werden darf. Als gäbe es nur ein "Ja" oder "Nein".


    Was passiert denn, wenn der Hund außer Kontrolle gerät und jemanden beisst, der gar nichts getan hat? Als Übersprungshandlung z.B. :hmm:


    Und wenn die BGV C7 vorschreibt, dass ein Diensthund bei Begegnung mit Dritten an der Leine zu führen ist, wie verhält sich die BG dann im Falle eines Unfalles? Ich meine, die BG schreibt das ja nicht aus Spaß, und wir lernen das nicht umsonst. Welche Konsequenzen ergeben sich aus einem Nichtbeachten der Vorgaben in der C7?


    Gruß Blondloewe

    Schneekönigin


    Äh, eine Frage: und du bist dir sicher, dieser Firma weiterhin deine wertvolle Arbeitskraft zur Verfügung stellen zu wollen? :hmm:


    Bei Geld hört die Freundschaft auf. Und das gilt für beide Seiten.


    Alleine schon die indirekte Nötigung, die Klappe zu halten, weil man sonst rausgeschmissen wird, ist schon für mich das klare Zeichen, dass du da niemals dein Recht durchsetzen können wirst.


    Ich wäre da aber flugs verschwunden...

    Na, irgendwie hat das aber damit zu tun, colle,


    denn wenn die Arbeitsangebote schon so oft so schlecht sind, wie soll man da noch Ansprüche auf ein freies Wochenende durchboxen?


    Man muss einfach Glück haben und eine Firma mit einem Objekt / Auftrag finden, wo all diese Gegebenheiten gewährleistet sind.


    Aber dann geh mal davon aus, dass diejenigen, die diesen Job derzeit machen, ihn freiwillig garantiert nicht aufgeben.


    Ist das gleiche wie mit dem firmeneigenen Werkschutz. Andere Bezahlung, bessere Konditionen, und da reinzukommen ist fast umöglich.

    micaschi


    Na, so einfach kann man das aber auch nicht sagen, dass man grundsätzlich immer selber Schuld ist.


    Bei mir war zuerst das Interesse an dem Job größer als die Verdienstaussichten. Die Lebensumstände waren auch anders.


    Das hat sich jetzt im Laufe der Jahre geändert. Denn wo man seinerzeit noch dachte, ach, dauernd arbeiten, ist doch egal, das weicht irgendwann dem Frust, dass man zB. vieles verpasst.


    Natürlich wird das in allen Dienstleistungssparten so sein. Und natürlich MUSS man in so einem Job nicht arbeiten.


    Aber das "mal eben" so ändern ist auch leichter gesagt als getan.


    Umhören nach anderen Firmen? Was ich bisher gehört habe, käme ich vom Regen in die Traufe, was Stunden und Geld anbelangen würde, und vor allem: es wäre für mich mit erheblichem Mehraufwand an Fahrzeit verbunden. Denn halbwegs seriöse Unternehmen liegen nicht gerade in meinem Einzugsgebiet. Und wer regelmässig 12er Dienste machen muss, wird garantiert nicht freiwillig in einer Firma anfangen, wo er noch 100 km Anfahrtsweg hat...


    Aber mit einem hast du Recht. Den Job machen und nörgeln, das macht auf Dauer nur eins: die Sache auch nicht besser.

    Mozart


    Also entweder du arbeitest in einer Sparte, wo gerade am Wochenende gearbeitet wird, oder aber dein AG agiert jenseits von Gut und Böse.


    Ich meine, man kann ja auch nicht auf der Kirmes als Losverkäufer anfangen und dann sagen: ich hab noch nie ein Wochenende frei gehabt! :pinch:


    Ich hoffe, die Ackerei lohnt sich wenigstens.


    Aber du weisst ja: man kann nicht alles gleichzeitig haben. Jedenfalls nicht, wenn man im Dienstleistungsgewerbe arbeitet wie wir...

    Also ist dein Fazit: im Notwehrfall darf man den Hund einsetzen, ansonsten nicht.


    Richtig?


    Ich hab mal in meinen Lehrgangsunterlagen gekramt, leider wurde damals das Thema Hundeführer kaum behandelt. Ich habe nur die Auszüge aus der BGV C7.


    Auch im Thema Recht war nie über Hundeführer gesprochen worden.


    Fakt ist: in unserer Firma werden die Hunde nur zu Abschreckungs- und Selbstverteidiungszwecken geführt. Ein Einsatz in anderer Form ist unter allen Umständen verboten. Warum also sollte der Arbeitgeber dies anordnen, wenn ein Einsatz des Hundes legitim ist? :hmm:

    Gut,


    aber die Situationen, in die ein Hundeführer mit seinem Hund kommen kann, sind ja vielfältig und beziehen sich ja nicht nur auf Notwehr.


    Von daher war ja die Frage, ob ein Hundeführer, der im Auftrag des Kunden unterwegs ist, bestimmten Auflagen unterliegt.


    Sorry badisch_nsl, aber du beisst dich sehr an der Notwehr / Nothilfe fest, aber das war nicht explizit meine Ursprungsfrage.


    Bitte sieh es als generelle Frage an.

    Hm.


    Sollte es so sein, wie die Kollegen hier ausführen, dann dürfte der Hund weitaus öfter losgelassen werden als ich dachte.


    Ich bin davon ausgegangen, dass der Hund ausschliesslich der eigenen Verteidigung dient. Und nicht, um im Notwehrfall bezüglich "eines anderen" eingesetzt zu werden. Auch wenn man es laut Gesetz dürfte, aber eben in Ausübung als Sicherheitskraft nicht.


    Egal, wo ich gearbeitet habe, nirgendwo war den Hundeführern seitens der GF gestattet, den Hund aus Verfolgungszwecken zu schicken. Immer nur zu Abschreckungszwecken bzw. zu Verteidigungszwecken der eigenen Person, wenn der Angreifer in den Radius gerät, wo der Hund an der Leine ihn erreichen kann.


    Also irgendwie muss hier ein Wurm drin sein, sonst wären unsere Meinungen doch nicht so deutlich zweigeteilt. :hmm:


    Sagen wir so. Die Polizei, wenn sie denn einen Flüchtigen verfolgt, muss doch auch lautstark ankündigen, dass sie den Hund schicken wird, wenn der Täter nicht anhält. (Oder liege ich da falsch?) Verhält sich genauso wie mit der Warnung, dass geschossen wird.


    Und das sollen wir auch dürfen? Die Gleichstellung mit den hoheitlichen Rechten der Polizei kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.


    Da wir nur aufgrund der Jedermannsrechte agieren, stelle ich mir mich gerade als Privatperson vor, die mit einem ausgebildetem Schutzhund spazieren geht, sieht, wie ein Einbrecher aus einem Haus verschwindet. Und ich darf als Zivilperson dann meinen Hund schicken, um diesen Täter zu kriegen, damit er der Polizeit zugeführt werden darf? Hm.


    Na gut. Andererseits darf man sich Besitzentzug oder Besitzstörung mit Gewalt erwehren. (Wieder bezüglich des fiktiven Unbekannten, der auf dem Gelände auftaucht und sich nicht zu erkennen gibt).
    Aber trotzdem: irgendwie beisst sich das, und ich hätte dann doch gerne eine irgendwie klare und begründete Aussage.


    Nichts für ungut, badisch_nsl, ich lese mir alles durch und versuche, mir daraus ein Bild zu machen. :)

    Hallo Taarna,


    erst einmal vielen Dank für deine ambitionierte Hilfe :thumbup:


    Ich versuche, über eure Aussagen auch etwas zu lernen, denn ich bin mit der Thematik nicht vertraut, ich sehe nur und höre, was mir diverse Leute so erzählen.


    Und das ist sehr sehr unterschiedlich...


    Scheinbar hat jeder Hundeführer auch noch seine eigene Einstellung zu der ganzen Sache, deshalb bekomme ich nie eine neutrale, vernünftige und rechtsbezogene Auskunft.


    Also hilft mir nur: vergleichen.


    Ich werde mich hüten, alle Hundeführer oder Prüfungen in eine Schublade zu stecken, weil ich weiss, dass es so nicht ist.


    Und vor allem: eines muss ich allen (verantwortungsvollen) Hundeführern lassen: der Gehorsam ihrer ausgebildeten Hunde ist beneidenswert. Wenn auch Privathalter ihre Hunde so im Griff hätten, dann gäbe es keine Probleme mehr unter den Menschen, was Hundebelästigung / -angriffe angeht.


    Allerdings ist der Gehorsam auch die zwingende Notwendigkeit, damit diese Hunde keinen ungewollten Schaden anrichten können.


    Wie gesagt, ich kenne nur unsere Hundeführer, kann daher nur das sagen, was ich von denen selbst gehört habe.


    Und die sagen: ihre Hunde würden keinen Wesenstest bestehen. Was aber dann nicht stimmen kann, weil sie ja die Prüfungen mitmachen. Irgendwie verstehe ich das alles nicht ?(


    Fakt ist: stünden deren Hunde nicht unter absolutem Gehorsam, wären sie eine amoklaufende tödliche Waffe. Nun ja, WIE den Hunden der absolute Gehorsam beigebracht wurde, möchte ich hier gar nicht weiter erwähnen. Weil es für mich einfach Tierquälerei ist, obwohl es laut denen "durchaus übliche" Methoden sein sollen.


    Wenn aber Strangulieren, Elektrotacker und Prügeln üblich sind ( so deren eigene Aussage ), dann kann man wohl verstehen, dass ich mich davon mehr als distanziere. Mir wurde das so erklärt wie mit der BILD: alle lesen sie, aber keiner gibt es zu. Und so soll es angeblich auch auf manchen Hundeplätzen zugehen. Offiziell gibt es diese "Foltermethoden" nicht, aber jeder weiss, wie es geht. :thumbdown:


    Damit möchte ich auch nichts zu tun haben und ehrlich gesagt: ich hasse solche Menschen, die meinen, die Triebe ihrer Hunde nur mit Gewalt in die gewünschten Bahnen lenken zu müssen, nur damit sie innerhalb von kurzer Zeit das machen, was sie sollen.


    Wer überprüft so etwas? Gewalt bei der Hundeausbildung?! Oder hackt sich da eine Krähe der anderen kein Auge aus?

    Kommen wir doch nochmal auf die Befugnisse / Vorschriften als eingesetzter Hundeführer zurück.


    Und daher nochmal meine Frage: Wenn es darum geht, einen flüchtenden Täter zu verfolgen und es so aussieht, dass er entkommen wird, oder aber er sich im Gebäude verschanzt, darf ich dann den Hund schicken, um das zu erledigen, was ich selbst nicht kann?


    Es geht um die Situationen, wo auch oft gar nicht sicher ist, ob eine verdächtige Person überhaupt etwas angestellt hat. Alleine schon, wenn man z.B. bei seiner nächtlichen Objektstreife eine Person auf dem Gelände / im Gebäude auf Entfernung antrifft, und diese sich nach Ansprechen nicht zu erkennen gibt oder verschwinden will.


    Denn wie gesagt, so wie ich es weiss, darf der Hund nur mich beschützen, sobald ein Angreifer in den Radius kommt, wo der Hund an der kurzen Leine ihn erreichen kann. Ansonsten hat er an der Leine zu bleiben.


    Ich denke mal, das Thema Notwehr / Nothilfe während der Dienstausübung ist separat zu behandeln. Natürlich fällt in die Notwehr auch das Rechtsgut Eigentum, welches wir beschützen sollen, aber das setzt auch einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff voraus. Das haben wir ja nicht immer.


    Also wenn ich die Argumentation hier höre, könnte ich davon ausgehen, dass man seinen Diensthund sehr wohl schicken darf. Aber das beisst sich doch sehr mit meinem gelernten Wissen. Und der Tatsache, dass nur Behörden die Hunde zur Verfolgung von Täter schicken dürfen.


    Also was denn jetzt: ist das Schicken des Hundes über die Jedermannrechte abgesichert oder obliegt es weiterhin der hoheitlichen Rechte der Behörden? ?(

    Hallo Moris01,


    willkommen hier im Forum! :thumbup:


    Hm, also Berufskraftfahrer kannst du nicht mehr machen, aber Revierfahrer? :hmm: Es könnte tatsächlich so sein, dass du dann vom Regen in die Traufe gerätst. Denn möchtest du ständig aus- und einsteigen, weil du zig Objekte kontrollieren musst?


    Bei deinen Beschwerden würde ich dann doch lieber eine "ruhige" Sparte in unserer Branche suchen. Werkschutz, NSL oder sowas.


    Und mit dem Geld, na ja, das gehört wirklich ein großes Stück Glück dazu, eine Firma zu finden, die dir das Geld bezahlt, bei halbwegs humanen Arbeitszeiten.


    Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück bei der Suche!


    Gruß Chefin

    Hallo zusammen,


    aus dem Thema Hund schicken ja-nein hat sich mir eine neue Frage aufgedrängt.


    Damit ihr es versteht, erkläre ich es anhand des Beispieles Schusswaffe.


    Wenn man einen Waffenschein machen will, muss man bei der Behörde diverse Auflagen erfüllen und vor allem: man muss begründen, waurm man eine Waffe führen will.


    Die Behörde prüft das, und wenn alles ok ist, darf man den Waffenschein machen.



    Gibt es so etwas wie eine Aufsichtsbehörde auch bei der Hundeausbildung?


    Da wir ja kurz das Thema hatten, dass zivilscharfe Hunde im Sicherheitsdienst gar nicht geführt werden dürfen, frage ich mich, gibt es eine Stelle, die kontrolliert, ob der Stand der Hundeausbildung auch dem Bedarf entspricht?


    Ein Privatmann braucht doch nicht unbedingt einen Hund, der in den Beißarm fliegt, oder in anderer Art und Weise als Schutzhund ausgebildet wurde.


    Ich meine damit nur, dass man ja nicht unbedingt eine vierbeinige potentielle "Waffe" kreieren muss, wenn es nicht sein muss.


    Viele spielen das Thema als "Sport" herunter, aber meiner Meinung nach sind manche Dinge, die ich bei Ausbildungen sehe, mehr als unnötig. Zumindest alles, was mit Personen zu tun hat. Stellen und verbellen, und sobald sich der Typ bewegt, rein in den Arm. Oder in den flüchtenden Helfer reinfliegen.


    Denn meiner Meinung nach wird dann der Gehorsam umso wichtiger und bedeutender, weil so ein Hund auf Angriff trainiert wurde.


    Aber können das alle Privatleute?


    Mir wäre am liebsten, wenn man auch Leute vom Platz wegschicken würde, die mit ihrem Hund kommen und sagen: so, ich will, dass mein Hund in den Ärmel fliegt oder auf Kommando Leute fängt. Da müsste die Antwort sein: ohne Grund ganz bestimmt nicht!



    Wie gesagt, gibt es eine Art Ausbildungs (vor-) Kontrolle, wo jemand entscheidet, ob ein Hund einen gewissen Ausbildungsstand überhaupt braucht?



    Gruß Chefin