Beiträge von Chefin

    Also ich glaube das driftet langsam in die Notwehrschiene, die war aber hier nicht ausschliesslich gemeint.


    Eher die Situation, wo ein ertappter Täter (Dieb, Einbrecher) abhaut. Und der Hundeführer denjenigen ohne Hund nicht vorübergehend festnehmen könnte.


    Notwehr wäre ja nur ein Angriff auf den DHF oder eine dritte Person.


    Ich sehe aber, dass die Meinungen doch auseinander gehen. Manche gehen wirklich davon aus, dass sie den Hund in Gefahrensituationen tatsächlich von der Leine lassen dürfen.


    Genau das ist der Punkt. Gibt es Ausnahmen oder spezielle Regeln, wo das der Fall ist oder gibt es ein generelles Ja oder Nein?


    Eindeutig geschrieben steht es jedenfalls nirgendwo.


    Ich weiss nur, die Hunde unserer DHF´s sind ausgebildete Schutzhunde, sind sehr aggressiv, können nicht zwischen Dienst und Nicht-Dienst unterscheiden, sondern würden jeden auffressen, der versucht, in ihre Reichweite zu kommen. Würde schon fast in die Richtung "Zivilschärfe" kommen, was ich aber mangels Wissen nicht beurteilen kann. Die Hunde gehören den DHF´s selbst, kein anderer hat damit etwas zu tun. Sie selbst sind aber auch Ausbilder und auf Hundeplätzen aktiv. Die Hunde stehen im absoluten Gehorsam, sind aber defintiv Waffen. Sehr scharfe Waffen. Immer die" Pfote am Abzug".


    Deshalb denke ich, unsere DHF´s haben "überqualifizierte" Hunde dabei. Sie könnten ohne Probleme sofort im Polizeieinsatz eingesetzt werden. Stellen und verbellen, alles, was man so auf den Prüfungen sieht, wo die Hunde durch die Luft fliegen, um Leute im Anzug zu packen. Oder alles andere, was im Weg steht... :S


    Wehe, wenn sie losgelassen....

    Nun ja,


    die Quelle meiner Aussage ist in der BGV C7 § 16 Absatz 6 zu finden:

    § 16 Hundeführung



    (6) Bei einer Begegnung mit Dritten ist der angeleinte Hund fest an der kurzen Leine so zu führen, dass er Dritte nicht erreichen kann.



    Frage ist jetzt: ist dies schon das eigentliche Verbot, den Hund überhaupt von der Leine zu lassen? Oder wiegt ein anderes Gesetz höher?



    Hier auch ein sehr aufschlussreicher Link, vor allem die Antwort auf die erste Frage:






    So, und da die Kollegen in besagtem anderen Forum dieses Thema schon sehr gut ausdiskutiert haben, hier noch der Link dazu. Sehr interessant, aufschlussreich! Danke, Kollegen! Gibt auch schon Antworten auf hier angefangene Diskussionen!


    http://wachschutzforum.siteboa…ht-gleich-diensthund.html

    Hallo Taarna,


    im Netz tummeln sich viele Berichte zu deinem Problem.


    Hier zum Beispiel ein Link, wo auch in anderen Branchen die gleichen Probleme herrschen:


    http://www.talkteria.de/forum/topic-157311.html


    Es werden an manchen Stellen die Arbeitsstättenverordnung angeführt, die aber bei Aussendienstjobs nicht immer greifen. Ich las auch, dass ein AG zwar keine Trinkpausen gewähren muss, allerdings würde er sehr dumm dastehen, wenn die Mitarbeiter aufgrund Flüssigkeitsmangel gesundheitliche Schäden erleiden würden.


    Denn der AG hat die Fürsorgepflicht. Und wenn die Situation es erfordert, dann müssen die MA trinken können. Vor allem, wenn sie aufgrund gesundheitlicher Vorgeschichte auf zusätzliche Flüssigkeit angewiesen sind. Dies muss aber nicht unbedingt am Arbeitsplatz direkt gewährleistet sein, sondern kann in Pausenbereichen stattfinden. Und kann auch als Pausenzeit angerechnet werden.


    Toilettengänge können -so wie ich es jetzt herausgelesen habe- niemals verweigert werden. Kein AG der Welt würde da gewinnen. Es ist eine menschliche Notdurft, die nicht als Arbeitsunterbrechung gilt, somit auch bezahlt werden muss. Natürlich gibt es hier die Ausnahmen, wenn sich jemand dauernd und für lange Zeit aufs Klo verdrückt. Aber auch dann sind Sanktionen noch lange nicht rechtens. Übrigens ist man, obwohl dies keine Arbeitsunterbrechung ist, während der Toilettenpause nicht versichert!


    Manche sprechen in diesem Zusammenhang auch von der Menschenwürde, die unantastbar ist. Gerade dies sollte dem MA den Rücken rechtlich stärken, wenn er auf Toilettenpausen oder Trinkpausen besteht. Solange alles noch vertretbar ist.


    Viele verweisen auf den Betriebsrat, der aber nicht immer vorhanden ist, oder aber sie sagen, man solle damit ruhig auch an die Öffentlichkeit gehen. Gut, kann man machen, muss man nicht.


    Ich denke, die einzige Ausnahme bezüglich Trinken ist: wenn der MA die Gegebenheiten vor Ort vor Arbeitsantritt kannte und trotzdem zugesagt hat. Aber ich glaube, das bezieht sich eher auf eine Dauerarbeitsstelle, nicht auf wechselnde Tätigkeiten.


    Also:


    mein Fazit aus all den Antworten im Netz ist: auf die Toilette kannst du immer gehen, niemand kann dir da einen Strick draus drehen. Und für Trinkpausen gilt, solange der Bedarf besteht und nachweisbar ist, kannst du auch das tun. Kann höchstens sein, dass du dafür den Arbeitsplatz verlassen musst und dir die Zeit nicht bezahlt wird.


    Ach übrigens: in einem Forum fragte eine LKW-Fahrerin, ob sie das Geld für Toiletten an Raststätten wiederbekommt, weil sie ja auf ihrer Tour nur an solchen vorbeikommt.


    Antwort des Anwalts: ja. Denn auch die Toilettengänge sind Teil der Erfüllung der Arbeitspflicht. :thumbup: (Leider finde ich den Link nicht mehr).


    P.S.: in einem anderen Wachdienstforum gibt es eine ähnliche Diskussion, allerdings weiss ich nicht, ob man das hier verlinken darf.... :S



    Gruß Chefin

    Hallo Taarna,


    Gott sei Dank ist das kein aktueller Kollege von mir, es war halt einfach nur ein Klugsch... , der jetzt einen anderen Job macht, aber meinte, aus seiner Zeit als Wachmann erzählen zu müssen.


    Und er wollte mich wie gesagt erst mal blöd dastehen lassen, weil er das glaubte, was er sagte. Aber dann dachte ich mir nur: ach wie gut machst DU diesen Job nicht mehr, dann ist einer weniger unterwegs, der den Ruf ruiniert. (Wobei sein Chef seinerzeit scheinbar auch darauf stand, alles auf "die harte Tour" regeln zu müssen)...


    Mit dem rede ich gar nicht mehr über Hunde oder meinen Job. Der Typ ist mir einfach viel zu unterbelichtet. :D

    ..danke für eure klare Aussage.


    Ich meine das auch klar gelesen und so gelernt zu haben.


    Wie ihr seht, gibt es Leute, die den Ruf des DHF in den Schmutz ziehen, weil sie sich nicht an die Gesetze halten. Dieser Möchtegern war laut eigener Aussage selbst mal DHF, und er hat dann wohl in geschlossenen Räumen (Hallen) einen Dieb o.ä., der sich dann versteckt hat, durch seinen Hund suchen und stellen lassen. Und war auch der festen Überzeugung, da es ein Schutzhund sei, dürfe er das auch, da er ja abrufbar ist. :pinch:


    Denn natürlich kam dann die Frage von ihm: "Ja, warum muss ich denn dann überhaupt einen Hund mithaben, wenn ich ihn nicht loslassen darf? Nur zur eigenen Sicherheit brauche ich doch keinen ausgebildeten Schutzhund!"


    Ich hab ihm nur gesagt, er könne froh sein, dass diese "Täter" sich meistens nicht mit der Materie auskennen, sonst hätte ER nämlich schlechte Karten gehabt.


    Jaja, scheinbar müssen manche doch den Reiz des Verbotenen haben. Und sie finden es geil, wenn der Hund fast durchdreht und dann abgeht wie eine Rakete... :cursing:

    Hallo zusammen,


    eine kurze Frage an alle Hundeführer / -innen.


    Jemand behauptet, man dürfe seinen Hund auch im Sicherheitsdienst zum Stellen schicken, wenn es ein ausgebildeter Schutzhund ist.


    Ich habe gesagt, nein, im Sicherheitsdienst darfst du deinen Hund niemals schicken, egal, ob Schutzhund oder nicht. Das darf nur die Polizei.


    Wer hat Recht? (Ich meine, ich.)



    Gruß Chefin

    Seien wir ehrlich: wer schaut sich denn schon jede Münze bis aufs Detail an, wenn er sie erhält?


    Ich nicht. Ich wäre ein perfektes Verbreitungsopfer :D


    Außer, die Münze wäre grün und ein Bild von Zorro wäre in die Mitte geprägt. Dann würde ich wahrscheinlich doch zweimal hinschauen.


    Aber das gab es ja zu DM-Zeiten auch. Nur da wurden nicht die Münzen selbst gefälscht, sondern durch ausländische, gleichgroße u. gleichschwere ersetzt. Beliebt bei Automaten aller Art.


    Ich habe auch schon öfter mal statt Euromünzen DM-Münzen als Wechselgeld wiederbekommen. :|


    Gab es, gibt es, und wird es immer geben.... ^^

    Google spuckt zu diesem Thema mehr als genug Antworten aus.


    Hier die gängige von Wikipedia:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Nominallohn


    Kurzfassung: Nominallohn ist der Lohn, den dir dein Arbeitgeber überweist, ohne Rücksicht auf Einfluss durch Deflation oder Inflation, also die Kaufkraft.


    Wenn Nominallohn und die Kaufkraft zusammengezogen werden, erhält man den Reallohn, also die tatsächliche Kaufkraft deines Geldes.

    Hallo moonwalker2305,


    wenn man sich neu in einem Forum vorstellt und das auf diese Weise, dann frage ich mich, welches "Zielpublikum" du erreichen möchstest. Nur gleichrangige Kollegen? Wie du schon bemerkt hast, dann fällt ein Großteil aller User hier sofort raus. Dumm nur, das ausgerechnet diese Menschen die meiste Berufserfahrung haben und genau diejenigen sind, die dir die erhofften "Insiderinfos" geben können...ob sie das dann jetzt noch wollen, ist eine andere Frage.


    ein Tipp von mir: egal, was du im Berufsleben machst, letztlich kommt es auf die Einstellung zur Arbeit an, ob du gut bist oder nicht. Und das wirkt sich auf jeden noch so kleinen Job aus und hat mit der Qualifikation überhaupt nichts zu tun.


    Unsere Branche besteht nun mal zu einem Großteil aus Quereinsteigern, ich gehöre selbst dazu. Das sollte man einfach akzeptieren.


    Übrigens: nur weil man FSS macht, heisst das noch lange nicht, dass du dann auch danach bezahlt wirst... :D


    In dem Sinne: lass mal hören, was wir 34a-ler so von DIR lernen können... ;)

    Hallo zusammen,


    also ich muss sagen, ich bin froh, dass ich scheinbar die richtige Rechtseinstellung habe, auch aus dem, was ich gelernt habe.


    Der Dozent hat alles genau so gesagt, wie ich es hier aufgeführt habe. Er hat es immer und immer wieder bestätigt, dass er jeden Kunden für einen potentiellen Dieb hält und für ihn der Tatbestand des versuchten Diebstahls erfüllt ist, sobald jemand sich einen Gegenstand in die Jackentasche steckt, egal, ob innen oder außen, egal, ob auffällig umschauend oder nicht. Der Kassenbereich spielt für ihn keine Rolle, und beweisen muss er gar nichts, sondern der Kunde.


    Dass das nicht stimmen kann, war mir sofort klar, aber es ist gut zu wissen, dass sogar Branchenkollegen diese Art und Weise verurteilen.


    Letztlich geht es um das Recht eines Jeden.


    Ich danke euch! :thumbup:

    @ DoormanBLN


    Also darf der Detektiv mich im Laden schon ansprechen und mitnehmen? Alleine aufgrund der Tatsache, dass ich etwas nicht im Wagen, Korb oder in den Händen transportiere?


    Es geht mir nicht um übermotivierte Detektive, sondern darum, ob er tatsächlich das Recht hat, mich dann des versuchten Diebstahls zu bezichtigen.


    Wenn es tatsächlich so gesehen wird, dass ein versuchter Diebstahl schon dann erfüllt ist, wenn ich mir einen Gegenstand in die Tasche stecke, dann wäre er im Recht.


    Aber mein Rechtsempfinden (und mein gelerntes Wissen) spricht absolut dagegen.


    Warum sonst werden die Kunden meist immer erst nach dem Kassenbereich angesprochen? Warum werden die Kunden normalerweise erst beobachtet, um zu sehen, ob sie die Ware bezahlen wollen oder nicht?


    Ich muss mal einen Richter oder so fragen :D