Also ich glaube das driftet langsam in die Notwehrschiene, die war aber hier nicht ausschliesslich gemeint.
Eher die Situation, wo ein ertappter Täter (Dieb, Einbrecher) abhaut. Und der Hundeführer denjenigen ohne Hund nicht vorübergehend festnehmen könnte.
Notwehr wäre ja nur ein Angriff auf den DHF oder eine dritte Person.
Ich sehe aber, dass die Meinungen doch auseinander gehen. Manche gehen wirklich davon aus, dass sie den Hund in Gefahrensituationen tatsächlich von der Leine lassen dürfen.
Genau das ist der Punkt. Gibt es Ausnahmen oder spezielle Regeln, wo das der Fall ist oder gibt es ein generelles Ja oder Nein?
Eindeutig geschrieben steht es jedenfalls nirgendwo.
Ich weiss nur, die Hunde unserer DHF´s sind ausgebildete Schutzhunde, sind sehr aggressiv, können nicht zwischen Dienst und Nicht-Dienst unterscheiden, sondern würden jeden auffressen, der versucht, in ihre Reichweite zu kommen. Würde schon fast in die Richtung "Zivilschärfe" kommen, was ich aber mangels Wissen nicht beurteilen kann. Die Hunde gehören den DHF´s selbst, kein anderer hat damit etwas zu tun. Sie selbst sind aber auch Ausbilder und auf Hundeplätzen aktiv. Die Hunde stehen im absoluten Gehorsam, sind aber defintiv Waffen. Sehr scharfe Waffen. Immer die" Pfote am Abzug".
Deshalb denke ich, unsere DHF´s haben "überqualifizierte" Hunde dabei. Sie könnten ohne Probleme sofort im Polizeieinsatz eingesetzt werden. Stellen und verbellen, alles, was man so auf den Prüfungen sieht, wo die Hunde durch die Luft fliegen, um Leute im Anzug zu packen. Oder alles andere, was im Weg steht...
Wehe, wenn sie losgelassen....