Beiträge von Cicero

    ... ich dachte, im gewerblichen Fahrzeugverkehr sind höchstens Lenkzeiten bis zu 10 Stunden erlaubt!


    ...Zweitens dürfen 12 Stunden nur gearbeitet werden, wenn das Arbeitszeitgesetz durch Tarifvertrag "erweitert" wird. Was sagt also der entsprechende Tarifvertrag dazu? (Hessen: mindestens 40 % Bereitschaft - ist allerdings graue Theorie...)


    .... Drittens: Die Gewerbeaufsicht geht auch anonymen Hinweisen nach....



    ... Viertens: Man sollte sich überlegen, ob man im Ernstfall dann mit 8-Stunden-Schichten zufrieden ist.....wenn der Chef umstellen muss

    Aktueller Status:


    Der Entgeldtarif Hessen soll gekündigt werden (zum 30. Juni). Eckpunkte der Forderungen: Alle Lohngruppen müssen bis 2011 mindestens 7,50 Euro erreichen, ab 2009 keine unter 7,00 Euro!


    Angedacht sind auch ein Sockelbetrag für alle Lohngruppen und dann noch eine prozentuale Erhöhung.


    Nächstes Treffen der TaKo am 23. März....... dann sollen die Forderungen komplettiert werden

    Hallo zusammen,


    Anfang April findet von verdi FB13 Hessen ein ganztägiges Treffen von Arbeitsgruppen statt, die sich Gedanken um die Erneuerung der gewerkschaftlichen Arbeit machen. Der Start der Initiative war am 31. Oktober 2008, die Gruppen haben sich zwischenzeitlich schon einmal getroffen und haben verschiedene Konzepte ausgearbeitet.


    Damit der FB13 auch weiß, was bei uns im Wachgewerbe von einer modernen Gewerkschaft erwartet wird, könnt ihr jetzt alles loswerden, was Euch auf der Seele brennt.


    Ich werde dann die Beiträge in diesem Thread ausdrucken und dem FB13 weiterreichen. Die Reaktionen und Erklärungen der GW werde ich dann hier veröffentlichen.


    Ergebnisse des Projekts sollen in Zukunft auf einer Internetseite veröffentlicht werden. (Besteht zur Zeit noch hauptsächlich aus einem internen Bereich für die Arbeitsgruppen. Auch der Link zu FB13 bringt noch nichts konkretes. Dies soll sich aber bald ändern. www.chance-2011.de )


    Also schön fleißig schreiben, damit ich den Herren von der GW etwas ordentliches präsentieren kann! angel

    Man muss mal die Prioritäten klären:


    Lebt man, um zu arbeiten, oder arbeitet man, um zu leben?


    Es wäre doch schade, wenn die Menschheit mit ihren ganzen technischen Errungenschaften nicht in der Lage ist, vernünftige Arbeitszeiten und! vernünftige Löhne zu realisieren. Ich möchte jedenfalls keine 240 Stunden oder mehr arbeiten, damit dann Ackermann und Co die fetten Dividenden einstreichen können!


    .... und das Schreckgespenst, dass Kunden kein Geld für die Sicherheit haben, wird regelmäßig durch die Arbeitgeber verbreitet. Man fragt sich nur, warum der Chef 8 Stunden am Tag arbeitet, einen Mercedes fährt und regelmäßig Champagner schlürft (das zahlen die Kunden gerne ;) ) und der arme Wachtroll (der die Leistung für den Kunden erbringt) mit 300 Stunden am Existenzminimum entlang kriecht.

    Also in Hessen sind max. 12 Stunden erlaubt (Und dann muss schon erheblich Arbeitsbereitschaft dabei sein - in der Realität oft vergessen). Danach ist aber Schicht im Schacht.


    Nur bei Feuerwehren, DRK und Militär kenne ich 24 Stunden "Bereitschaftszeiten"


    Ich denke mal, dein Einsatz war nicht legal. In unserer Firma jedenfalls haben schon häufiger Mitarbeiter eine längere Schicht als 12 Stunden verweigert - da muss dann die Einsatzleitung andere Lösungen finden.

    Ich denke, je mehr Mitstreiter desto erfolgreicher. Und wenn Parkplatzwächter, Werttransporteur und Sparkassen-Betriebsrat ernsthaft bemüht sind, Dumpinglöhne zu vermeiden, ist das ein guter Ansatz.


    Das Problem, dass viele Unternehmen Subunternehmer beschäftigen, die Keine Tariflöhne zahlen (ist in der Sicherheit und beim GuW so), muss bei vielen Kunden erst einmal in die Köpfe. Erst wenn das Problem erkannt wird, kann man von Kundenseite dagegen vorgehen. Zum Beispiel mit dem Verbot von Subunternehmern (Haben Kunden teilweise mit unserer Firma vereinbart)


    Aber fairerweise muss man sagen, dass aus Flexibilitätsgründen Subunternehmer gebraucht werden. Und auch dort gibt es Firmen, die Tarif bezahlen!

    daffi


    Hier die zwei ganzen Absätze. Kurz zusammengefasst: Wenn ein Tarif mehr Arbeitszeit zulässt und Du mehr arbeitest, ist dies zwar gegen europ. Recht, Du kannst aber nicht ab der 48. Stunde Überstundenzuschlag deswegen fordern......



    14 2. Die unmittelbare Wirkung des Art. 6 Nr. 2 der im Anspruchszeitraum gültigen Arbeitszeit-Richtlinie 93/ 104/ EG begründet keinen Anspruch auf Einhaltung einer Arbeitszeit von 38 ½ Stunden (vgl. Senat 14. Oktober 2004 - 6 AZR 535/ 03 - ZTR 2005, 144, zu I 1 der Gründe; - 6 AZR 536/ 03 -, zu I 1 der Gründe; - 6 AZR 563/ 03 -, zu I 1 der Gründe und - 6 AZR 564/ 03 - DB 2005, 834, zu I 2 der Gründe). Danach darf die durchschnittliche Arbeitszeit pro Siebentagezeitraum 48 Stunden einschließlich der Überstunden nicht überschreiten. Da der Beklagte als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts ein staatlicher Arbeitgeber ist, demgegenüber sich der Kläger auf Art. 6 Nr. 2 Arbeitszeit-Richtlinie 93/ 104/ EG berufen konnte, hat diese Bestimmung zwar Vorrang gegenüber § 15 Abs. 2 Buchst. b BAT. Der Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor dem nationalem Recht besteht nicht nur gegenüber staatlich gesetztem Recht, sondern auch gegenüber Tarifnormen (EuGH 7. Februar 1991 - C-184/ 89 - [Nimz] EuGHE I 1991, 297, 320 f., zu Nr. 17, 19 der Gründe). Ist eine Norm des nationalen Rechts mit Gemeinschaftsrecht unvereinbar, führt das jedoch nicht zu ihrer Nichtigkeit, sondern zu ihrer Unanwendbarkeit (BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 2/ 02 - BAGE 105, 32, zu B IV 4 b der Gründe mwN). Nur soweit die nach § 15 Abs. 2 Buchst. b BAT auf 54 Wochenstunden verlängerte Arbeitszeit die in Art. 6 Nr. 2 Arbeitszeit-Richtlinie 93/ 104/ EG festgelegte wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden überschritten hat, war die Tarifbestimmung somit unanwendbar. Der Kläger durfte danach im Anspruchszeitraum zwar nicht über 48 Stunden im Durchschnitt wöchentlich eingesetzt werden. Ein zeitlich weitergehendes Einsatzhindernis bestand jedoch nicht.

    15 II. Der Kläger hat auch für die über 48 Stunden hinaus erbrachte Arbeitsleistung keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung.

    Hier mal ein Urteil zu den 48 Wochenstunden Höchstarbeitszeit. Es gibt allerdings noch mehrere (bei Bedarf bei lexetius suchen ;)


    Nur soweit die nach § 15 Abs. 2 Buchst. b BAT auf 54 Wochenstunden verlängerte Arbeitszeit die in Art. 6 Nr. 2 Arbeitszeit-Richtlinie 93/ 104/ EG festgelegte wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden überschritten hat, war die Tarifbestimmung somit unanwendbar. Der Kläger durfte danach im Anspruchszeitraum zwar nicht über 48 Stunden im Durchschnitt wöchentlich eingesetzt werden


    BAG, Urteil vom 21. 4. 2005 - 6 AZR 287/ 04 (Lexetius.com/2005,2009)

    Bei uns in der Firma müssen die Mitarbeiter unterschreiben, wenn sie freiwillig mehr als 48 Stunden die Woche arbeiten wollen. Unsere Rechtsabteilung hat demnach die Rechtslage so ausgelegt, dass man einen Mitarbeiter nicht zwingen kann, mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten.


    ..... Aber wie heißt es so schön: Vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand....... Rechtsberatung schadet nie! smiley1099

    Ich denke, man kann nicht für alle Einsatzfälle eine generelle Lösung finden. Mit ein klein wenig Menschenverstand sollte ein Revier/Alarmfahrer es schaffen, nicht überfahren zu werden, auch ohne gesetzliche Universalregelung


    laserdisc510 Allerdings würde ich lieber strahlend vor einem Kunden stehen als dezent überfahren zu werden ... :grin: