Beiträge von Cicero

    apropo Entwicklung:


    In Deutschland nehmen die Überfälle auf Geldtransporter eher zu als ab und die Täter werden immer brutaler - da scheint die Entwicklung deutlich hinterher zu hinken..... und man darf sich schon fragen, welche Fachleute denn die VBG beraten (Als Verwaltungsberufsgenossenschaft wurden zu Gefahren in Büros hunderte Broschüren veröffentlicht, zu Werttransporten kenne ich eine. Das ist meiner Meinung nach umgekehrt proportional zu dem Risiko und zeigt, dass hier auch bei der VBG noch Informationsbedarf besteht)


    Und solange die Systeme nicht ausgereift und getestet sind, finde ich persönlich Freilandversuche mit eingeplanten Kolateralschäden bei den Kollegen des GWT im 21. Jahrhundert unangebracht!

    Hallo,


    ein Ratschlag kann ich Dir auf alle Fälle geben: Nicht zu ungeduldig sein. Zur BR-Arbeit gehört in manschen Gremien auch die Überzeugung der eigenen BR-Mitglieder. Und wenn die alte Mannschaft in der Mehrheit ist, kann das sehr anstrengend sein.


    Als Neuling solltest Du Du versuchen, dass der BR Dich auf eine Schulung schickt (wichtig: Betriebsverfassung!). Dort erhälts Du die notwendigen Grundkenntnisse. Dazu ist ein korrekter Beschluss des Betriebsrats erforderlich. Anbieter gibt es genügend, einfach mal im Internet surfen (z.B. verdi, ifb, poko, aib ..... )


    Die Sache mit der Öffentlichkeitsarbeit ist nicht so einfach (falls die Mehrheit des BR´s das nicht will). Eine Möglichkeit mit den Kollegen in Kontakt zu kommen, kann unter anderem auch eine Gruppe auf wer-kennt-wen oder facebook sein. Dort sollte man aber keine vertraulichen Informationen und persönliche Dinge breit treten, denn der Datenschutz wird dort nicht so genau genommen......und man weiß nie, wer mitliest.


    Also nichts überstürzen, Du bist schließlich für 4 Jahre gewählt!

    Hallo,


    Glückwunsch zur Wahl und Deinem Mut erstmal!


    Zu Deiner Frage: Natürlich darf sich auch jedes BR-Mitglied an die Belegschaft wenden, solange es sich als einzelnes Mitglied äußert und nicht im Namen des gesamten Betriebsrats spricht. Das kann dem Vorsitzenden vielleicht nicht gefallen, aber verbieten wird er es Dir nicht können. Meinungsfreiheit herrscht auch im Betriebsrat (Bin übrigends selber Vorsitzender....)


    Viel Erfolg bei Deinem Prozess!!!

    Da die Einmann-Logistik schon von einigen Firmen getestet wird, ist verdi schon ein wenig spät mit Gegenmaßnamen. Und ob ein Beschäftigungssicherungstarif etwas hilft - wer weiß???? Selbst die Berufsgenossenschaften halten sich sehr bedeckt und faseln immer von der Eigenverantwortung der Unternehmer.

    Natürlich wird es immer ein paar Selbstständige geben, die für einen Hungerlohn arbeiten .... aber mit denen kann wohl keine Firma einen wirklich großen Auftrag abdecken. Und Aufträge von der öffentlichen Hand können nicht mehr zu Preisen vergeben werden, die offensichtlich den Einsatz von unterbezahlten Kräften erfordern.


    Und die tollen Trickser, die ihre Mitarbeiter überall nach dem billigen Ost-Tarifen bezahlen, (treten oft als Sub auf, der dann eigene Mitarbeiter den Firmen zur Verfügung stellt) müssen darauf gefasst sein, verklagt zu werden.....

    ..... Da hat man sich endlich zwischen BDWS und verdi auf einen Mindestlohn geeinigt, da gibt es schon wieder einen Rüffel vom Ministerium. Handwerkliche Fehler, setzen, fünf! :dash: Nach Ansicht des Ministeriums können die Mindestlöhne nicht zu verschiedenen Zeitpunkten starten. Also gibt es jetzt einen neuen Entwurf, indem die Mindestlöhne alle zum 1.1.2011 starten (dafür ist in einigen Ländern der Einstieg höher...) Dieser Entwurf muss noch von den TaKos genehmigt werden.

    Zu zertifizierung und DIN 77200:


    Auf einem Lehrgang der BG zu der DIN 77200 sagte uns der Referent, der seiner Aussage nach an der DIN mitgewirkt hat (!), dass eine Zertifizierung von einer Leistungsbeschreibung sinnlos ist. Die DIN 77200 legt im wesentlichen Leistungen und Standards fest, auf die der Auftraggeber bei der Ausschreibung besteht. Es gibt drei Qualitätsstufen. Was bitte sagt also die Zertifizierung aus? Dass ich den Auftraggeber bei der Abgabe des Angebotes nicht belüge? Dass ich die DIN verstanden habe?


    Aber vielleicht lässt sich ein findiges Unternehmen auch noch seine Fahrzeugflotte nach TÜV zertifizieren........

    Kleines Update zu den Verhandlungen:


    Die Tarifkommission Mindestlohn (Wach- und Sicherheit) hat in Berlin dem Ergebnis der Sondierungsgespräche zugestimmt. Die Arbeitgeber wollen sich bis Freitag entscheiden. In dem Vorschlag werden ausschließlich die Mindestlöhne geregelt, ohne irgendwelche Verweise oder Einschränkungen für die Tarifverträge der Länder.


    Alle Länder wären dann zum 1.1.2013 auf dem Lohnniveau von 7,50 Euro. Besonders die Länder Ost würden von rießigen Steigerungen profitieren. (z.B. Sachsen am 1.7.2010 von 5,10 auf 6,25 Euro = 22,55 %)


    ...... jetzt heißt es warten auf Morgen ........

    Vor zwei Jahren hat verdi die Verhandlungen über einen Mindestlohn abgebrochen, da ein angemessener Lohn für OST und WEST nicht erreichbar war. Der BDWS versuchte sein Glück mit der GÖD, was bekanntlich in die Hose ging. Ende Februar trifft sich die Tarifkommission Mindestlohn wieder, um über die Ergebnisse von Sondierungsgesprächen zu beratschlagen. Man darf gespannt sein......

    Hallo,


    als Voraussetzung für die Tätigkeit am Flughafen nach Luftsicherheitsgesetz (..es werden hier noch Tätigkeiten nach §5, §8 und §9 unterschieden) brauchst Du erstens eine 6-wöchige Ausbildung, zweitens das Bestehen einer Prüfung (zumindest bei Tätigkeiten nach §5 vor der Bundespolizei) und drittens den Erhalt einer Beleihung (Zuverlässigkeitsprüfung).


    Die Fortbildung bieten meistens die Firmen an, die schon an Flughäfen tätig sind (FIS, FraSec, Brinks.....), dort bekommst Du aber während dieser Zeit keinen regulären Lohn. Es wird ein sogenannter Ausbildungsvertrag abgeschlossen.


    Bei externen Schulungsdienstleistern muss auch noch der Lehrgang bezahlt werden.


    Eine Weiterbildungsmöglichkeit abends oder an Wochenenden kenne ich nicht, so dass man entweder seinen Urlaub opfern muss oder auf das Geld verzichten :(


    Dafür verdienst man (zumindest in Hessen) an Flughäfen bei der Passagierkontrolle auch für die Verhältnisse im Wachgewerbe ganz ordentlich (Start bei 10,17 Euro)


    Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen...... :S

    Für das Wachgewerbe sind die 40 Euro doch eine komfortable Grenze: Bei uns bewegen sich die Geschenke im Rahmen von 5 - 10 Euro. Und falls ein Arbeitgeber Probleme mit der Obergrenze bekommt wäre mein Vorschlag, dass er die Geschenke auf Weihnachten und Ostern verteilt .. :D

    Warum sollte man einen Azubi (älter als 18 Jahre) anders abrechnen als einen normalen Sicherheitsmitarbeiter? Ein normaler Wachmann hat 1 Woche Ausbildung (§34 a) und eine Einweisung am Objekt. Der Azubi hat in der Regel weit mehr Ausbildung genossen und ebenfalls eine Einweisung am Objekt. Der Kunde bekommt dieselbe Dienstleistung - warum sollte er weniger bezahlen?


    Ob dies Sinn und Zweck der Ausbildung ist, steht auf einem anderen Blatt. Genauso wie die Frage der Aufsicht und die anderen rechtlichen Aspekte ......

    ... ich denke, es geht weniger um Securlog, Unicorn oder sonst eine Firma, sondern eher um die Mitarbeiter im gesamten Gewerbe. Kein GWT Unternehmen macht Gewinne, und trotzdem wird sich fleißig unterboten.
    Und diese einfallslose Geschäftspolitik vieler sogenannter Manager muss dann der Mitarbeiter bezahlen!