Beiträge von Cicero

    Also für eine Firma aus Hessen - 700 MA - kann ich die korrekte Zahlung auch bestätigen. Allerdings wurde im hessischen Tarifvertrag schon vorsorglich vorher die unterste Lohngruppe auf 7,50 Euro angehoben.

    colle ... der Regelfall des Revierfahrers, der Objekte kontrolliert, hat damit keine Probleme. Ich kenne allerdings auch Fahrer, die haben nur Außenkontrollen bei Vorstandshäusern durchgeführt (ja, ja ich weiß, ein Spezialfall). Da fanden es die Verantwortlichen (natürlich unausgesprochen) in Ordnung, nahegelegene Waldstücke zu düngen. Aber ja nicht erwischen lassen!


    Daselbe Problem gibt es auch schon mal bei Sonderdiensten auf Baustellen. Da pennt die Arbeitsvorbereitung und die Kreativität des Wachmannes/Frau ist gefragt ;)

    Chefin .... ein intelligent planender LKK-Fahrer wird seine Pause bestimmt an einer netten Raststätte (im Regelfall) einplanen. Dagegen sehen die Dienstpläne mancher Revierfahrer überhaupt keine Toilette (egal welchen Zustandes) vor. :wacko:

    Der hessische Manteltarifvertrag ist noch gültig (wurde nicht gekündigt) Dort steht in § 6 Pausen " Bei gewerblichen Arbeitnehmern werden Pausen bei täglichen Arbeitszeiten von über 10 bis zu 12 Stunden voll bezahlt"


    Egal wo eine Pause gemacht wird (EIn Fahrzeug ist übrigens kein geeigneter Pausenraum nach der Arbeitsstättenverordnung!) ist meiner Meinung nach die Möglichkeit, vernünftig zu essen und zur Toilette gehen zu können, eine Selbstverständlichkeit.
    Dies war zwar auch bei uns einmal ein Thema, wurde aber durch den BR zur Zufriedenheit aller vernünftig geregelt. (Ist auch kein Hexenwerk)

    .... ich weis von einer großen Firma in Nordrhein-Westfalen, dass nach einer Kontrolle durch den Zoll nur noch 208 Stunden im Monat gearbeitet werden dürfen. Und in Hessen ist ebenfalls bei einer sehr großen Firma durch die Geschäftsführung die Devise ausgegeben worden, nicht mehr als 208 Stunden im Monat zu arbeiten. Man will einer Kontrolle bzw. Strafzahlungen vorbeugen.


    Auch wenn es viele nicht wahr haben wollen, die 208 Stunden sind das Limit. Ob dies auch kontrolliert und eingehalten wird, steht auf einem anderen Blatt.

    Zur Erinnerung: Auf der Bundesfachbereichskonferenz in Berlin wurde der Beschluss gefasst, dass Tarifverträge auf keinen Fall die gesetzlichen Rahmenbedingungen (wo Öffnungsklauseln bestehen) verschlechtern dürfen, wie z.B. mit der längeren Befristung.


    Insofern darf man den Kollegen aus Hamburg und Stuttgart in der Tarifkommission gratulieren, die absolut gegen einen Abschluss auf diesem Niveau waren.


    Alle, die gegen eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen sind, sollten eine Mail an ihre verdi-Vertreter (sofern bekannt) schreiben. Druck von der Basis kann einiges bewirken, wie man an der Kertwende von verdi bei der Frage zur Tarifeinheit sieht! knueppel01

    Weitere Aktion am Frankfurter Flughafen:


    Ab Freitag dieser Woche werden am Flughafen kleine Schokoosterhasen und Flyer mit den Ansprechpartnern von verdi und den Vertrauensleuten in den Betrieben verteilt. Damit soll verdi am Flughafen wieder mit Personen verbunden werden. Jeder Mitarbeiter im Sicherheitsbereich hat dann idealerweise einen Vertrauensmann im Betrieb als Ansprechpartner und kennt auch den zuständigen Hauptzamtlichen von verdi, Dieser wird sich bei der Verteilaktion ebenfalls den Mitarbeitern vorstellen.
    :thumbup:

    ........... Infoblatt von verdi zum gestrigen Verhandlungstag in der Tarifrunde Aviation:


    [aus dem Flugblatt]


    Die ver.di Verhandlungskommission Aviation und die Vertreter des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) haben am 30. März 2011 ihre Gespräche über einen neuen Manteltarifvertrag für die Beschäftigten des Bereichs Aviation fortgesetzt. Im Mittelpunkt der Gespräche standen allerdings im Wesentlichen nur Verfahrensfragen, die für den Fortgang der weiteren Verhandlungen geklärt werden mussten. Ver.di hatte gegenüber den BDWS-Vertretern deutlich gemacht, dass wir es für notwendig halten, an den inhaltlichen Verhandlungen auch die Unternehmensvertreter zu beteiligen, die bisher die Aviation-Flächentarifverträge nicht anwenden. Dies bedeutet, dass zukünftig auch FRASEC und FIS mit am Verhandlungstisch sitzen sollen. Auch auf der Arbeitnehmerseite werden dann Kolleginnen und Kollegen dieser Unternehmen beteiligt werden. Wenn konstruktive Verhandlungen für die gesamte Sparte geführt werden sollen, müssen möglichst viele Unternehmen aus dem Bereich Aviation beteiligt werden.
    Für einen zukünftigen, einheitlichen Aviation-Tarifvertrag soll deshalb die Beteiligung möglichst vieler Anbieter sichergestellt werden. Die BDWS-Vertreter haben schließlich unserem Vorschlag zugestimmt.
    Vor der inhaltlichen Weiterführung der Tarifverhandlungen wird es deswegen in kürze zu einem Spitzengespräch kommen, an dem neben ver.di und BDWS auch Vertreter von FRASEC und FIS teilnehmen. Hierbei soll gemeinsam eine Verständigung über weitere Verfahrensweisen, Zeitplanungen und andere notwendige Abstimmungsprozesse erfolgen.
    ver.di Verhandlungskommission Aviation


    [Ende Zitat]


    ..... es wird wohl noch etwas dauern bis zu einem neuen Tearifvertrag .....

    Zu den zu bestreifenden Objekten: Solche Dienste gehören natürlich zu den Aufgaben von Wachdiensten. Rechtmäßig ist (aus meiner Sicht!) ein solcher Auftrag aber nur, wenn


    - der Mitarbeiter persönlich geeignet ist (Auswahlpflicht des Unternehmers)
    - eingewiesen ist (wie z.B. angesprochen, Einweisung am Tag zur Erlangung der Ortskenntnis)
    - entsprechende Ausrüstung gestellt wird
    - und: vorher eine Gefährdungsbeurteilung (schriftlich) erstellt wird. Diese muss dann eine Abschätzung des Risikos, die möglichen Gefährdungen und die Maßnahmen zur Eigensicherung enthalten.


    .... Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass häufig einige Punkte nicht erfüllt sind.......


    Zu den Hausnotrufen etc. :


    Zuerst muss man einmal in seinen Arbeitsvertrag schauen. Dort ist festgelegt, welche Arbeiten/Aufgaben man dem Arbeitgeber schuldet. Die Unsitte, dass ein Wachmann die Aufgaben von Reinigungs-, Pflege- oder Hausmeisterpersonal mitmachen muss, halte ich für bedenklich. Dafür gibt es ausgebildetes Personal!


    Ob man sich traut bzw. es sich leisten kann, die Arbeit zu "verweigern", muss jeder selber entscheiden. Realität ist auch, dass man zwar Recht bekommt, aber seinen Arbeitsplatz dann los ist .....

    ... vielleicht wurde es von dem einen oder anderen überlesen: Ich bin Gewerkschafter (ehrenamtlich, also ohne von irgend jemand dafür bezahlt zu werden) aus Hessen, und ich informiere regelmäßig in diesem Forum über die aktuellen Themen (soweit mir bekannt)


    Wer die gewerkschaftlich órganisierten Mitarbeiter der Branche treffen will, kann in Hessen an einem regelmäßigen Arbeitskreis teilnehmen, am Flughafen FFM gibt es regelmäßig Sprechstunden, und ansonsten natürlich noch die Internetseite www.fb13-hessen.verdi.de .


    Ich denke, wer sich ein wenig bemüht und Interesse hat, sollte zumindest in Hessen nicht uninformiert bleiben. Aber ich nehme auch gerne noch weitere Anregungen auf...

    Flugblatt von verdi zum neuen Antrag bzw. Mindestlohntarifvertrag:


    [Zitat/Flugblatt]
    Mindestlohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen erneut abgeschlossen und beantragt Nach Zustimmung der ver.di-Bundestarifkommission Mindestlohn wurde am 11.2.2011 ein neuer Mindestlohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen mit dem Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) abgeschlossen und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die erforderliche Beratung im Tarifausschuss eingereicht.
    Nachdem über den im April 2010 abgeschlossenen Mindestlohntarifvertrag im Herbst im Tarifausschuss nicht entschieden wurde, haben sich die Tarifvertragsparteien ver.di und BDWS darauf verständigt einen erneuten Versuch zu unternehmen, einen für die Branche dringend erforderlichen Mindestlohn durchzusetzen. Erst wenn der Mindestlohntarifvertrag die Allgemeinverbindlichkeit nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz durch das Votum des Tarifausschusses und die Inkraftsetzung durch Arbeitsministerium oder Bundeskabinett erhält, gilt er zukünftig für alle Beschäftigten der Branche, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Unternehmenssitz im Inland oder im Ausland hat. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der im Mai diesen Jahres neuen Arbeitnehmerfreizügigkeits-regelung von großer Bedeutung. Nach dem neuen Tarifvertrag soll nun der Mindestlohn mit der ersten Lohnstufe zum 1. Juni 2011 wirksam werden und in mehreren Stufen auch in den niedrigsten Tarifgebieten zu einem Stundenlohn von mindestens 7,50 € führen.
    Auch bei diesem Mindestlohntarifvertrag, der nur für die untersten Löhne gilt, bleiben bessere landestarifliche Regelungen unberührt, können also auch weiterhin abgeschlossen werden.
    Der Mindestlohn muss kommen, dafür kämpfen wir gemeinsam weiter!
    2/2011


    [Ende Zitat]

    Da waren die europäischen Über-Bürokraten mal wieder fleißig .... meiner Erfahrung nach liegt das Problem bei der Alarmverfolgung in der Praxis weniger an den Alarmzentralen als in der anschließenden Intervention.


    Aber so ist Europa: Das was geregelt werden müsste, wird oft aus Unvermögen ignoriert. Dafür regelt man mit Vorliebe Sachen, die bisher gut funktioniert haben..... :hmm: