[size=12][font='Comic Sans MS, sans-serif']Chef kritisieren rechtfertigt keine Kündigung
Negative Äußerungen über den Arbeitgeber im Internet sind kein Kündigungsgrund, wenn sie von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Mitarbeiter verletzten dann mit der Veröffentlichung nicht ihre Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Belange des Arbeitgebers.
Reine Kritik ist kein Kündigungsgrund.
Was war passiert?
Ein Arbeitnehmer in der Autobranche hatte seinem Chef in einem Schreiben "verschärfte Ausbeutung" und "menschenverachtende Jagd auf Kranke" vorgeworfen.
Diesen Vorwurf wollte sich der Arbeitgeber nicht gefallen lassen und versuchte vor Gericht eine Kündigung wegen der gemachten Äußerungen durchzusetzen, jedoch ohne Erfolg.
Als der Mitarbeiter seine Kritik online in ähnlicher Form wiederholte, kündigte der Chef ihm erneut. Alternativ beantragte er dieses Mal, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen.
Richter entschieden zugunsten der Meinungsfreiheit
Beides - Kündigung und Auflösungsantrag - erklärten die Richter aber als unzulässig. Der Internetbeitrag sei vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Auch sei nicht zu erkennen, dass die negativen Äußerungen eine weitere Zusammenarbeit unmöglich machen. Deswegen liege kein Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindung vor
So entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (2 Sa 59/09).