Chef kritisieren rechtfertigt keine Kündigung

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    Negative Äußerungen über den Arbeitgeber im Internet sind kein Kündigungsgrund, wenn sie von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Mitarbeiter verletzten dann mit der Veröffentlichung nicht ihre Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Belange des Arbeitgebers.


    Reine Kritik ist kein Kündigungsgrund.


    Was war passiert?


    Ein Arbeitnehmer in der Autobranche hatte seinem Chef in einem Schreiben "verschärfte Ausbeutung" und "menschenverachtende Jagd auf Kranke" vorgeworfen.
    Diesen Vorwurf wollte sich der Arbeitgeber nicht gefallen lassen und versuchte vor Gericht eine Kündigung wegen der gemachten Äußerungen durchzusetzen, jedoch ohne Erfolg.
    Als der Mitarbeiter seine Kritik online in ähnlicher Form wiederholte, kündigte der Chef ihm erneut. Alternativ beantragte er dieses Mal, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen.

    Richter entschieden zugunsten der Meinungsfreiheit
    Beides - Kündigung und Auflösungsantrag - erklärten die Richter aber als unzulässig. Der Internetbeitrag sei vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Auch sei nicht zu erkennen, dass die negativen Äußerungen eine weitere Zusammenarbeit unmöglich machen. Deswegen liege kein Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindung vor


    So entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (2 Sa 59/09).

  • Eine schwierige Grenze, ab wann ist es noch Meinung, ab wann eine Schmähkritik?


    "menschenverachtende Jagd auf Kranke" hier hätte ich schon Zweifel gehabt :|

  • Ich hab mal irgendwo gehört, wenn man es passend formuliert, gilt es als Meinung und ist nicht strafbar.


    Daher soll man immer sagen: "In meinen Augen........" :hmm:

  • Im Rahmen des Schriftverkehrs bezüglich der Genehmigung meiner Kündigung mit der Struktur- und Gehnemigungsbehörde Süd, schrieb ich u. a., "im tarnen, tricksen, täuschen sei meine Firma Weltmeister", worauf diese eine fristlose Kündigung bei erwähnter Behörde beantragte *gg* Wurde aber abgelehnt. Zwar wusste ich nicht, dass mein Schreiben meiner Firma in Kopie zur Stellungnahme vorgelegt wurde, habe ich ihr aber so wenigstens noch - unbewusst - die Meinung gegeigt. Dreckladen.
    G.

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