Bezahlung Urlaubstage vs.Entgeldzahlung im Krankheitsfalle

  • Hallo,


    ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen... bisher bekam ich schon die unterschiedlichsten Aussagen, keiner konnte es belegen.


    Mein Mann arbeitet als Revierfahrer in Berlin, er bekommt den Tariflohn und einen Zuschlag von Rund einem Euro, da er vor der Einführung des Tarifvertrages mehr verdient hat, als der neue Mindestlohn. So kommt er gesamt unterm Strich auf die selbe Summe wie vorher. Dazu eben Nacht- und Sonntags- ggf. Feiertagszuschläge. Er arbeitet fast ausschließlich nachts im Schnitt pro Schicht 10 Stunden.


    Nimmt er Urlaub zB 5 Tage in einem Monat steht in der Lohnabrechnung Urlaub 30 Euro mal 5 macht 150 Euro (Summen fiktiv), diese 30 Euro sollen "irgendwie der Schnitt der letzten 3 Monate oder ähnlich sein". Das wüßte ich gern genau, das man es nachvollziehen kann.


    Jetzt kommt aber der Unterschied im Krankenfall.


    Er wurde auch im gleichen Monat krank, diese Summe ist niedriger, als die Summe des Urlaubs, also zB 5 Tage krank 20 Euro mal 5 Tage macht 100 Euro. Im konkreten Fall ist die Differenz eines Urlaubstages zu einem Krankentag rund 20 Euro.


    Wie kann das sein, müssten nicht beide Summen identisch sein?
    Kann mir hier jemand sagen, wie genau man diesen Schnitt ausrechnen kann und was bei den Urlaubstagen im Vergleich zu den Krankentagen vielleicht mit hinein gerechnet wird und was nicht (Zuschläge?)
    Grundsätzlich werden Krankentage von der Anzahl her so bezahlt, ist man zwei volle Wochen krank, von Montag bis Sonntag, bekommt man 12 Krankentage bezahlt, also es wird immer Mo-Sa bezahlt, So nie. unabhängig davon wie man Dienst gehabt hätte. (So nimmt man auch Urlaub und bekommt diesen auch so bezahlt)


    Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt ;)
    Ich arbeite halt ganz normal mit einem Festgehalt und für mich ist es absolut unverständlich, wie ein Urlaubstag und ein Krankentag unterschiedlich bezahlt werden kann...


    Viele Grüße


    Biggy

  • Nein, die Summe ist nicht identisch.


    Die Summe der letzten drei Bruttos wird durch die Anzahl der normalen (Arbeitstage *3) geteilt. Dann hast du den Tagessatz für den Urlaub.


    Im Krankheitsfall bekommst du aber JEDEN TAG bezahlt auch den Sonntag. Der Sonntag wird dir im Urlaub aber als Freischicht NICHT vergütet.
    Daher werden die letzten drei Bruttos durch 90 (oder 93?) geteilt. Daraus ergibt sich dann ein geringer Tagessatz für einen Krankheitstag.


    Wie gesagt... bei einer Woche Krankheit (7 Tage) bekommst du 7* den Tagessatz. Bei einer Woche Urlaub bekommst du 6x den Tagessatz!

    Einmal editiert, zuletzt von GeorgOs ()

  • GeorgOs da muss ich dir wiedersprechen.


    Wenn man nur Montag bis Samstag sowohl im Urlaub als auch im Krankheitsfall bezahlt bekommt müssen beide Tagesbeträge identisch sein, weil man kann nicht durch 90 teilen wenn man nur 6 Tage bezahlt, sondern nur durch 77. Freischichten sind da total egal.



    Ich hab im Moment mit meinem Arbeitgeber das gleiche Problem wobei bei mir noch hinzukommt das ich nach dem Dienstausfallprinzip eine Lohnfortzahlung bekomme, heisst bei mir darf man die letzen 3 Monate nur durch die tatsächlichen Dienste teilen( in meinem Fall 19 pro Monat), leider sieht das mein AG im Moment noch etwas anders was uns wohl zu einem Treffen vor dem Arbeitsgericht führen wird.

  • Erst einmal vielen Dank für die Rückmeldungen!


    [quote author=GeorgOs link=topic=7007.msg64254#msg64254 date=1242823149]
    Nein, die Summe ist nicht identisch.


    Die Summe der letzten drei Bruttos
    [/quote]


    Ja da gehts ja schon los, die Summe der letzten drei Bruttos, mal heißt es bei Urlaub der letzten 3 Monate bei Krankheit hingegen der letzten 6 Monate. Und welches Brutto, das Steuerbrutto, oder das tatsächliche Brutto incl der steuerfreien Zuschläge.


    [quote author=GeorgOs link=topic=7007.msg64254#msg64254 date=1242823149]
    Wie gesagt... bei einer Woche Krankheit (7 Tage) bekommst du 7* den Tagessatz. Bei einer Woche Urlaub bekommst du 6x den Tagessatz!
    [/quote]


    Hm offensichtlich ist es bei meinem Mann derzeit anders, bzw scheint es da verschiedene Regelungen zu geben. Aber wir leben doch nicht nicht in einer Bananenrepublik, in der jeder es handhaben möchte wie er mag.
    Es muss doch eine schriftliche Aushandlung geben sei es nun gesetzlich (Entgeldfortzahlung) oder tariflich, die bindend ist, die man nachlesen und nachvollziehen kann???


    [quote author=Mr. Freeze link=topic=7007.msg64255#msg64255 date=1242824296]
    Ich hab im Moment mit meinem Arbeitgeber das gleiche Problem wobei bei mir noch hinzukommt das ich nach dem Dienstausfallprinzip eine Lohnfortzahlung bekomme, heisst bei mir darf man die letzen 3 Monate nur durch die tatsächlichen Dienste teilen( in meinem Fall 19 pro Monat), leider sieht das mein AG im Moment noch etwas anders was uns wohl zu einem Treffen vor dem Arbeitsgericht führen wird.


    [/quote]


    Und woran hast Du das fest gemacht? Wie hast Du heraus bekommen, was Deiner Meinung nach bezahlt werden müsste und wie argumentiert der Arbeitgeber denn anders? Das so etwas vorkommt ist schon klar, sonst bräuchten wir ja keine Arbeitsgerichte. Nur muss ich mir eben vorher sicher ?sein, dass ich Recht habe, bevor ich gegen einen Arbeitgeber vorgehe.


    Viele Grüße Biggy

  • Das sollte im für den Arbeitsort geltenden Manteltarifvertrag geregelt sein.


    In Baden-Württemberg wäre das folgendermaßen:


    Urlaubsentgelt = Gesamtbrutto (incl. aller Zuschläge für Nacht Sonn- und Feiertag, ATZ) der letzten 3 Monate geteilt durch 65. Das ergibt den Tagessatz pro Urlaubstag.


    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall = Gesamtarbeitszeit der letzten 6 Monate geteilt durch 182. Das ergibt die Stundenzahl, die für einen Krankheitstag bezahlt wird. Der Lohn berechnet sich dann anhand dieser Stundenzahl mit 100% des Stundengrundlohns ohne Zeit-Zuschläge, dazu kommt dann noch die evtl. ATZ und möglicherweise die Mehrarbeitszulage. Beispiel: Durch die Durschnitts-Berechnung kommt man auf 9 Stunden Arbeitszeit pro Krankheitstag, dann ist der Lohn für 9 Stunden zu bezahlen als wenn man arbeiten würde, allerdings ohne Zuschläge für Nacht- Sonn- oder Feiertag.


    Womit georg.os Recht hat ist, dass bei dieser Variante der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall jeder Tag bezahlt wird, an dem man arbeitsunfähig geschrieben ist. Wenn ich von Montag bis Sonntag krank geschrieben bin, laut Dienstplan jedoch nur von Montag bis Donnerstag arbeiten müsste, bekomme ich dennoch bis Sonntag die Lohnfortzahlung.


    Der Arbeitgeber kann jedoch auch auf die Lohnfortzahlung nach dem Lohnausfallsprinzip zurückgreifen. Hier wird dann auf eine Durchschnittsberechnung verzichtet und jeder Krankheitstag so bezahlt, als hätte man laut Dienstplan arbeiten müssen - mit Abzug der im Arbeitsfall angefallenen Zuschläge für Nacht- Sonntag oder Feiertagsarbeit. In diesem Fall wäre dann jedoch wirklich nur die Bezahlung so, als wie man im Dienstplan gestanden hätte.
    Anders als bei der Durchschnittsberechnung wäre wieder von Montag bis Sonntag krank, laut Dienstplan Arbeit von Montag bis Donnerstag, dann wird auch nur Montag bis Donnerstag bezahlt, für Freitag bis Sonntag gibt es kein Geld.



    Das war jetzt nur der Fall aus Baden-Württemberg, die Tarifverträge anderer Bundesländer sind aber nicht gänzlich unterschiedlich in dieser Richtung.

    Einmal editiert, zuletzt von badisch_nsl ()

  • [quote author=badisch_nsl link=topic=7007.msg64257#msg64257 date=1242827487]
    Urlaubsentgelt = Gesamtbrutto (incl. aller Zuschläge für Nacht Sonn- und Feiertag, ATZ) der letzten 3 Monate geteilt durch 65. Das ergibt den Tagessatz pro Urlaubstag.


    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall = Gesamtarbeitszeit der letzten 6 Monate geteilt durch 182. Das ergibt die Stundenzahl, die für einen Krankheitstag bezahlt wird. Der Lohn berechnet sich dann anhand dieser Stundenzahl mit 100% des Stundengrundlohns ohne Zeit-Zuschläge, dazu kommt dann noch die evtl. ATZ und möglicherweise die Mehrarbeitszulage. Beispiel: Durch die Durschnitts-Berechnung kommt man auf 9 Stunden Arbeitszeit pro Krankheitstag, dann ist der Lohn für 9 Stunden zu bezahlen als wenn man arbeiten würde, allerdings ohne Zuschläge für Nacht- Sonn- oder Feiertag.
    [/quote]


    Die Zahlen 65 und 182 sind also genau so im Manteltarifvertrag geregelt, hab ich das richtig verstanden? Ok dann müsste ich das nur noch für Berlin heraus bekommen. So oder so ist dann aber ein Fehler in der Berechung bei meinem Mann, da im Krankheitsfalle ja nur eine 6 Tage Woche bezahlt wird. Das Lohnausfallprinzip haben wir auf keinen Fall, da käme etwas ganz anderes heraus. Was ist ATZ (AltersTeilZeit ja wohl kaum)?


    Viele Grüße Biggy

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