Erlaubtes Nein zu kurzfristig angesetzten Überstunden

  • Arbeitnehmern, die es ablehnen, kurzfristig angesetzte ??berstunden zu machen, darf der Arbeitgeber nicht fristlos k??ndigen
    Das ist passiert:


    Ein Vorgesetzter hatte ohne besonderen Grund nur wenige Stunden zuvor ??berstunden angeordnet. Eine der Arbeitnehmerinnen weigerte sich daraufhin, diese kurzfristig anberaumten ??berstunden zu verrichten, obwohl in ihrem abgeschlossenen Arbeitsvertrag eine solche Verpflichtung zur Leistung von ??berstunden vorgesehen war. Sie verwies in ihrer Begr??ndung auf ihr kleines Kind, das sie aus der Kindertagesst?¤tte abholen und zu Hause versorgen m??sse. Daf??r k??nne sie so kurzfristig keinen Ersatz finden.


    Daraufhin k??ndigte ihr das Unternehmen fristlos mit der Begr??ndung, sie sei arbeitsvertraglich verpflichtet, ??berstunden zu machen.


    Das sagt der Richter bzw das Gericht:


    Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt hat der K??ndigungsschutzklage der Mutter stattgegeben. Eine Verpflichtung zur Ableistung von ??berstunden sei zwar grunds?¤tzlich zul?¤ssig, erkl?¤rten die Richter. Die Vorgesetzten m??ssten aber - sofern keine dringenden betrieblichen Interessen entgegenstehen - einen angemessenen Zeitraum zur Ank??ndigung einhalten. Muss, wie im vorliegenden Fall, die Arbeitnehmerin als allein erziehende Mutter bzgl. der Abholung und Betreuung ihres Kindes organisatorische Vorkehrungen treffen, so ist eine Ank??ndigungsfrist von einigen Tagen erforderlich. Alles andere sei f??r sie nicht zumutbar.


    Quelle : Landesarbeitsgericht Frankfurt, Urteil vom 13.01.2006, Az. 3 Sa 2222/04


    Fazit: in der Praxis w??rde das bedeuten, dass kurzfristige angesetzte ??berstunden nicht gemacht werden brauchen bzw.bei einer Ablehnung durch den AN keine fristlose K??ndigung erfolgen darf. Aber was glaub ihr was der AG mit einem besch?¤ftigten anf?¤ngt der aus der Bewachung kommt und erkl?¤rt, dass keine kurz festgelegte Mehrarbeit macht.


    Wie hei??t es so sch??n recht bekommen hei??t lange noch nicht recht haben. [move]Ob das alles so richtig ist ?? Was meint ihr dazu !!!![/move]

  • Tja dann kommt der AN an ein anderes Objekt. Wir nennen das bei uns in der Firma "Abschiebeobjekt". Dort bleibt er bis er von selber k??ndigt. Das war auch in anderen Firmen so wo ich t?¤tig war, wenn Du es gewagt hast Deinen Vorgesetzten zu widersprechen.

    Einmal editiert, zuletzt von Bulletproof ()

  • Ich kenne nur einen krassen Fall von ??berstunden bei einem Kollegen, der hatte 12 Stunden Schicht, seine Abl??sung kam nicht, also weitere 12 Stunden und dann seine normale 12 Stunden Schicht.
    Also 36 Stunden am St??ck, ohne Essen und Getr?¤nke, keine M??glichkeit sich Essen oder Getr?¤nke zu besorgen.
    Das ganze zum normalen Stundenlohn von 10,60 DM ohne jede Zulage. :smiley:

  • [quote author=admin link=topic=1683.msg10054#msg10054 date=1159977297]
    Ich kenne nur einen krassen Fall von ??berstunden bei einem Kollegen, der hatte 12 Stunden Schicht, seine Abl??sung kam nicht, also weitere 12 Stunden und dann seine normale 12 Stunden Schicht.
    Also 36 Stunden am St??ck, ohne Essen und Getr?¤nke, keine M??glichkeit sich Essen oder Getr?¤nke zu besorgen.
    Das ganze zum normalen Stundenlohn von 10,60 DM ohne jede Zulage. :smiley:
    [/quote]


    Ha, hatte da einen ?¤hnlichen Fall. Ein Kollege von mir, ein ganz lieber aus Kroatien, der leider der Sprache nicht so m?¤chtig war,
    hatte mal Dienst von Samstag 8 Uhr morgens bis Montag 8 Uhr morgens geschoben.
    Er rief mich um 20.30 Uhr an, weil er dachte, ich l??se ihn ab. Ich empfahl ihm, sich an die Einsatzzentrale zu wenden.
    Irgendwie hat er einem der Disponenten auf die Mailbox gesprochen, jedoch kam da nix.
    Weil er mir leid tat, rief ich ihn immermal das Wochenende an. Er weigerte sich jedoch, gro?? was zu machen
    und wollte es aussitzen. Im Gegensatz zu Admins Kollegen ist man bei uns doch gut versorgt mit Essen, Trinken, Kaffee,
    Internet usw. Der hat sich dann Sa + So Nacht jeweils normal schlafen gelegt.
    Der Disponent fiel aus allen Wolken, als ich ihm im Gespr?¤ch nebenbei erw?¤hnte, dass der Kollege das Wochenende
    richtig Kohle verdient hat. Naja, man hat sich bei ihm entschuldigt und sogar einen kleinen Obolus drrauf gezahlt, echt! ;D


    Zum eigentlichen Thema: Gibt es da nicht so´ne Vereinbarung, dass Sonderdienste und ??berstunden rechtzeitig vorher
    angek??ndigt werden m??ssen?? Eben aus solchen Gr??nden, wie oben beschrieben?

  • [quote author=Kallinrw link=topic=1683.msg10051#msg10051 date=1159969339]
    Fazit: in der Praxis w??rde das bedeuten, dass kurzfristige angesetzte ??berstunden nicht gemacht werden brauchen bzw.bei einer Ablehnung durch den AN keine fristlose K??ndigung erfolgen darf.
    [/quote]


    IMHO nicht unbedingt, in der Urteilsbegr??ndung ist ja von einer alleinziehenden Mutter die Rede, der ja eine kurzfristige Ansetzung von Mehrarbeit schlechterdings zumutbar ist. Ob man das Urteil auch auf Alleinstehende , die ja in der Regel weniger "famil?¤re Termine" wahrnehmen m??ssen, ??bertragen kann, wag ich zu bezweifeln. Das die Firma allerdings mit fristloser K??ndigung reagiert nach einer Verneinung von Mehrabeit halte ich f??r ??berzogen, allerdings ist auch zu beachten, ob der Mitarbeiter immer nein sagt.
    Prinzipiell liegt aber die Planung von kurzfristiger Mehrarbeit im Verantwortungsbereich des AG, sie darf nicht einseitig auf den AN abgew?¤lzt werden, insofern sind Klauseln in AV durchaus kritisch zu sehen.
    Wie hei??t es so sch??n, Verlagerung unternehmerischen Risikos, und dazu geh??ren nat??rlich auch kurzfristige ??berstunden, auf den Arbeitnehmer ist nicht statthaft. ;)

  • Dazu kann man eigentlich nur sagen W?¤hlt Betriebsr?¤te, sofern es sie in euren Betrieben nicht gibt.


    Denn Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage ist Mitbestimmungspflichtig. Der Arbeitgeber kann dann keinerlei ??berstunden von sich aus anweisen (ausser bei Notf?¤llen zb. Feuer,??berschwemmung usw.) Er muss immer vorher den Betriebsrat beteiligen und sich mit ihm einigen.
    Beteiligt der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht, braucht der Arbeitnehmer die ??berstunden nicht machen.

  • Dieses Thema enthält einen weiteren Beitrag, der nur für registrierte Benutzer sichtbar ist, bitte registriere dich oder melde dich an um diesen lesen zu können.