Urlaub über Feiertage

  • Hallo zusammen bin noch sehr neu hier , arbeite im Seperatdienst und hab mit Objektleiter grad ne Unstimmigkeit zwecks Urlaubsplanung und Feiertage im Dezember.


    Situation : Urlaubsschein im Januar ausgefüllt zwecks Jahresplanung . Nun kam er an das er den Urlaub über die Feiertage also Weihnachten Silvester nicht so geben kann , obwohl keiner meiner Kollegen Urlaub eingereicht hat und keiner von denen Kinder hat die noch zu Haus wohnen .


    Stimmt es das er das einfach so machen kann weil er sagte " Im Dezember herrsche im Wachgewerbe Urlaubssperre , und ausserdem sei ich ja der neue !! " .


    Oder gilt hier das ich einen Anspruch habe ihn zu bekommen als einziger Familienvater bei uns im Objekt.


    Würde mich freuen wenn jemand ma dazu ne Aussage treffen kann.


    Danke sehr.


    Gruß

  • eines der unglücklichsten Streitthemen überhaupt


    warum ? weil die Rechtsprechung letztendlich dem Arbeitnehmer zumutet, seinen Urlaubsanspruch zum von ihm gewünschten Zeitpunkt gerichtlich durchsetzen zu müssen, wenn ihn der AG (oder der damit beauftragte Vertreter) nicht gewährt


    grundästzlich ist es so :


    dir steht Urlaub zu , das ist unbestritten


    den beantragst du zu dem von dir gewünschten Zeitpunkt - so weit so gut


    laut BUrlG hat der AG nur zwei "Leistungsverweigerungsgründe", den Urlaub nicht wie gewünscht genehmigen zu müssen,
    die stehen im § 7 BUrlG:


    "daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder
    Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten
    den Vorrang verdienen, entgegenstehen "


    und jetzt beginnen die Probleme:


    selbst wenn keine dieser Gründe vorliegen, kannst du nicht einfach in den Urlaub fahren (Selbstbeurlaubung, Grund zur fristlosen Kündigung), fall der AG nicht genehmigt, sondern müsstest gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen -
    und wer tut das schon......................


    es ist natürlich Unsinn, daß im Gewerbe im Dezember "Urlaubssperre" herrsche,
    Urlaubssperre bedeutet nichts anderes, als daß ein AG ankündigt, für einem bestimmten Zeitraum keine Urlaubsanträge genehmigen zu wollen, er führt dazu meistens "dringende betriebiche Belange an", die aber oftmals keiner gerichtlichen Überprüfung standhalten,
    aber er weiß ja, es geht kaum jemand vor Gericht...............


    auch "der Neue" zu sein, wäre kein wirksamer Leistungsverweigerungsgrund


    zusätzlich käme noch ins Spiel, daß man bereits im Januar einen Antrag eingereicht hat ( vielleicht sogar auf Wunsch des AG, damit der planen kann...) und Anspruch darauf hätte, daß darüber zügig entschieden wird,
    Mitte August ist aber alles andere als "zügig"


    was bleibt dir im Endeffekt übrig ?


    - es hinnehmen, wie der AG meint
    - nochmals verhandeln, vielleicht geht noch was
    - Anrufung Arbeitsgericht, um Urlaub zum gewünschten Zeitpunkt zu erzwingen


    gibt es einen Betriebsrat ?
    der hätte auch noch mitzuschwafeln und könnte helfen


    § 87 BetrVG Abs. 1 Punkt 5


    Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die
    Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer,
    wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein
    Einverständnis erzielt wird;


    PS: Hinweis an Admin - könnte man dies nicht als "neues Thema" abtrennen ?

  • Meine Meinung:


    nicht immer sind alle Kollegen gleich schnell, was die Jahresurlaubsplanung angeht.


    Und wenn sich abzeichnet, dass einer sich die Feiertage ständig reserviert, dann kann es auch mal zu Unmut unter den Kollegen kommen.


    Das wäre für mich als AG zumindest ein Grund, die Zeit um Weihnachten und Neujahr genauer zu betrachten. Einfach im Sinne der Gleichbehandlung.


    Manche wollen ja an den Feiertagen unbedingt arbeiten, wegen der Zuschläge. Andere aber nicht. Und wenn einer ständig die Zeit blockt, haben andere vielleicht gar nicht die Möglichkeit, auch mal zu sagen: hey, dieses Jahr möchte ich gerne auch über Weihnachten zu Hause bleiben.


    So kommen dann wohl diese Phrasen wie Urlaubssperre zustande. Einfach, um Streit unter den Kollegen zu vermeiden.


    Bei uns ist es so: der Dienstplan ist ein fortlaufendes System. So kann es durchaus vorkommen, dass man -wenn es kalendertechnisch ungünstig läuft- zwei Jahre hintereinander an Weihnachten oder Silvester Dienst hat.


    Wer dann sagt: letztes Jahr war ich Weihnachten hier, dieses Jahr möchte ich zuhause bleiben, dann wird das möglich gemacht. Derjenige hätte dann mit seinem Urlaubsschein den Vorrang.


    Hätten immer die Familienväter Vorrang, dann blieben ja immer die selben Leute zuhause. Das kann ja auch nicht gerecht sein. Die anderen haben ja auch ein Recht auf ein Weihnachtsfest zuhause, oder auf die Silvesterparty.


    Bei uns ist also alles möglich. Man muss nur eines: darüber reden! Wer schweigt, stimmt zu. Ist so.

  • Situation : Urlaubsschein im Januar ausgefüllt zwecks Jahresplanung .


    Da kommt schon die erste Frage auf:


    Ist diese Vorgehensweise vom Unternehmen vorgegeben? Soll man also zu Jahresbeginn seinen Urlaub verplanen, damit auch der Arbeitgeber entsprechend planen kann?
    Das wäre nicht so unüblich, zumindest einen Großteil der Urlaubstage bereits fest zu verplanen. Ich kenne das aus verschiedenen Unternehmen so und halte das grundsätzlich auch für eine gute Sache.


    Wenn sich dabei dann herausstellt, dass zu bestimmten Terminen nur wenige oder gar nur einer Urlaub haben will: Was spricht dann gegen die Genehmigung wie beantragt?



    Nun kam er an das er den Urlaub über die Feiertage also Weihnachten Silvester nicht so geben kann , obwohl keiner meiner Kollegen Urlaub eingereicht hat und keiner von denen Kinder hat die noch zu Haus wohnen .


    Kinder sind immer ein gutes Argument, aber dieses Argument kann nicht immer stechen.
    Auch ich stecke in diesem "Problem", kann daher gut nachvollziehen um was es geht. Aber die "Gegenseite" kenne ich auch gut. Gerade an Weihnachten und Neujahr kommen da mehrere Seiten zusammen. Aber auch hier gilt: Wozu Rücksicht nehmen, wenn kein anderer will? Vorausgesetzt natürlich, die anderen wollen tatsächlich nicht, d.h. sie reichen auch keinen Urlaubsantrag mehr ein.



    Stimmt es das er das einfach so machen kann weil er sagte " Im Dezember herrsche im Wachgewerbe Urlaubssperre , und ausserdem sei ich ja der neue !! " .


    Auf der einen Seite stimmt es: Er kann es einfach so machen. Wie schon vom specialist zutreffend bemerkt: Wenn Du trotzdem willst, musst du rechtliche Schritte einleiten.
    Auf der anderen Seite ist es Quatsch: Eine generelle Urlaubssperre im Bewachungsgewerbe ist Unsinn. Auch zu dieser Jahreszeit.


    "Der Neue" ist als Argument auch nicht haltbar. Das zieht höchstens, wenn auch noch andere Kollegen zu dieser Zeit Urlaub wollen. Da hätten dann auch bei mir die "alten" zunächst ihr Vorrecht. Auch dann, wenn diese keine Kinder haben. "Keine Kinder" bedeutet nicht, dass man alleine daheim feiert...



    Was kannst Du tun? Zunächst, ohne rechtliche Schritte: Rede mit Deinen Kollegen. Wenn von dort tatsächlich niemand Urlaub will, dann hast Du da schon einmal ganz gute Argumente im notwendigen weiteren Gespräch mit deinem Arbeitgeber.
    Allerdings: Wenn bei diesem Gespräch herauskommt, dass zu diesem Termin nie jemand Urlaub hat, weil da bei euch eben viel los ist (was bei uns auch der Fall ist, da kommen zuhauf Sonderbewachungen dazu und es wird personell tatsächlich so eng, dass nur einige wenige bei uns in Urlaub können), dann sollte man auch das akzeptieren und sich dann mit dem Dienstplan gegenseitig so arrangieren, dass man trotzdem mit seinen Kindern Weihnachten feiern kann. Auch das geht.

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