Wer kennt das nicht aus etlichen Kriminalfilmen, einen Sender unter das Auto deponiert, und die Zielperson kann "beschattet" werden. Dies scheint auch in Detekteien ein übliches Arbeitsvehikel zu sein. Nun hat ein Gericht hierzu Stellung genommen.
Landgericht Lüneburg Beschluss vom 28. März 2011, 26 Qs 45/11.
Zitat
Das Landgericht Lüneburg wertet die GPS-Observation als unbefugte Verarbeitung von Daten. Dafür gibt es in harmlosen Fällen ein Bußgeld. Da die Detektive aber “gegen Entgelt” handelten, greift sogar eine Strafvorschrift – bis zu zwei Jahre Gefängnis kann es geben.
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