Beiträge von micaschi

    also die jeweiligen Tageszuschläge (Sonntag/Feiertag) werden jeweils von 0 bis 24 Uhr berechnet (aber immer nur entweder Sonntag ODER Feiertag). Wann die Schicht beginnt oder endet ist dabei unerheblich, es zählt ausschließlich die Zeit, die innerhalb dieser Frist gearbeitet wird. Ab 0 Uhr rollt der Rubel ... um 24 Uhr wird die Kasse wieder geschlossen, egal wie lange man noch aushalten muss :P
    Nachtzulagen werden (je nach TV) jeweils von 22 bis 06 Uhr gezahlt (z.B. in NRW), auch hier zählt allein die Zeit, die innerhalb dieser Frist gearbeitet wird. Schichtbeginn und -ende spielen keine Rolle bei der Berechnung.


    Doch wie gesagt: Entsprechend umgesetzt hat man mit 12h-Schichten nicht mehr Stunden im Monat, sondern einfach nur weniger Schichten und damit weniger Arbeitstage. Und das ist grundsätzlich eine gute Sache: ...


    Sehe ich auch so und ja, wenn ich mir den Samstag/Sonnatg mit 8 Stunden eh versaut habe, kommt es auf vier mehr auch nicht mehr an. Mehr freie Tage bringen den Familien schon was an Lebensqualität ...
    würden bringen, wenn es dabei bliebe. Die Realität sieht leider oft anders aus.

    der Mindestlohn wird kaum um 30% steigen, in absehbarer Zeit


    aber durch Weiterqualifizierung kann man da selbst einen Riesensprung machen


    und bei Fachkraftlöhnen sollte doch (je nach Bundesland) auch bei 8-Std-Schichten ein Auskommen möglich sein ?


    dafür brauchst Du aber auch Kunden, die überhaupt bereit sind "Fachkräfte" zu bezahlen. Wäre das der Fall, hätten wir längst andere Strukturen. Aber im Moment herrscht hier in der Region eher das Motto: Billiger geht immer - und (fast) alle machen mit beim Unterbieten. Insofern rate ich schon manchmal ab von der Qualifizierung - weil man die, hier jedenfalls, kaum umsetzen kann :dash:

    ...
    Wer sagt denn, dass ein AN seinem AG nicht strafrechtlich ans Bein pinkeln darf?
    Es steht jedermann (und damit auch jedem Arbeitnehmer) den Verdacht einer Straftat der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Man muss es nur tun.


    Die Frage ist halt nur, was der AN davon hat. Durch ein Strafverfahren bekommt er halt auch nicht das, was ihm eigentlich zusteht. Im Strafverfahren geht es grundsätzlich nur um den Strafanspruch des Staates...


    also ich kenne genug StA's, die SOFORT und ausschließlich auf das AR verweisen - damit haben sie nämlich keine Arbeit.


    Und ja der AN hat nichts vom Strafverfahren, aufgrund der Kostenteilung aber oft auch nichts vom AR-Verfahren. Denn jeder zahlt ja in erster Instanz seine Kosten selbst, es sei denn er kann sich noch eine Rechtsschutz leisten. Selbst wenn Du haushoch gewinnst, bist Du als AN so oft der Gear..... Da bringt mir ein Strafverfahren wenigstens Schadenfreude, wenn es satt genug abschließt.

    ...
    Stimmt nicht ganz. Bei Vorsatz greifen die tariflichen Ausschlussfristen nicht. Also nix mit Verjährung nach 3 Monaten, sondern die normale gesetzliche Verjährungsfrist.


    und warum tun wir uns in Deutschland so schwer damit, bei Vorsatz auch und sofort das Strafrecht anzuwenden. Warum wird immer wieder erst einmal auf das Arbeitsrecht verwiesen? Bevor ein AN einem AG strafrechtlich ans Bein pinkeln darf, muss leider schon sehr viel mehr passieren als ein bisschen Nichteinhaltung des TV.




    PS:

    Zitat

    ...
    Ohne das jetzt hier an dieser Stelle vertiefen zu wollen: Der Begriff "Rechtsstaat" wird sehr oft missverstanden.
    Mit der Thematik hier hat der Begriff beispielsweise so nicht wirklich was zu tun.


    rechtstheoretisch nicht, keine Frage - rechtspolitisch schon 8)
    Aber lassen wir das lieber ...

    ...
    Denn wer weniger zahlt als er nach dem bindenden TV müsste, zahlt auch weniger Sozialversicherungsabgaben... §266a StGB steht da im Raum.


    und so fies wie das aus AN-Sicht ist, genau nur das zählt. Nicht der Beschiss am kleinen Mann bringt den Zoll auf die Beine sondern einzig und allein die Kürzung von Sozialabgaben, also der Beschiss gegenüber Kassen und Staat. Im Allgemeinen werden auch nur die hinterzogenen Abgaben eingezogen, eine Nachzahlungspflicht an die AN entsteht nicht automatisch. Der einzelne AN muss sich selbst über die Gerichte bemühen, seine Ansprüche durchzusetzen. Und die sind i.a.R. auf die letzten drei Monate beschränkt, der Rest ist ja laut TV meist verjährt.


    Das nennt man übrigens Rechtsstaat auch wenn die Bananenrepublik aus allen Knopplöchern grinst.

    wenn die Allgemeingültigkeit eines TV für einen Tarifbereich ausgesprochen wurde, dann gilt dieser TV für ALLE Betriebe der Branche, egal in welchem Verband sie sind. Selbst Betriebe, die nicht im AG-Verband vertreten sind, sind dann an diesen TV gebunden.

    Morjen,


    also anonym fällt mir da nur noch der Zoll ein - die sollen sich ja um sowas kümmern. Ob es sich lohnt, hängt davon ab, inwieweit die Firma eh schon bekannt ist :D


    Ansonsten bleibt Dir nur der Anwalt und damit der offene Kampf, um etwas zu erreichen.

    Im Monat Mai fehlen mir also 4 bezahlte Arbeitstage (vielmehr eben diese Bezahlung der feiertage), weil, alle 4 feiertage auf einen Wochentag fallen.


    Das fällt in meiner Abrechnung richtig ins Gewicht.


    Für den Mai würde ich unter diesen Umständen schriftlich meine Arbeitskraft an den betreffenden Tagen anbieten - gerade wenn man nirgens anders eingewiesen ist 8)

    mal abgesehen davon, dass die hier zitierten Aussagen gewisser AG schon mehr als grenzwertig sind und eigentlich wirklich nur durch eine organisierte Massenkündigung zu beantworten wäre ...


    Das mit dem Bezahlen der Feiertage ist für unsere Branche wohl auch ewiges Streitthema.


    Die meisten Arbeitsverträge dürften kein festes Objekt beinhalten und statt dessen die Klausel, dass der Einsatz nach Ermessen der Geschäftsführung (bzw. ihrer Beauftragten in der EL) erfolgt. Sprich nach Notwendigkeit ... Versucht mal jemand der nur drei Monate kein Wochenende machen musste auch nur ein paar Stunden an eben solchem oder gar an einem Feiertag einzusetzen. Da ist doch bei vielen der gelbe Schein sofort im Briefkasten, so schnell hat der EL noch nicht die Idee dafür gehabt. Deswegen finde ich das mit der Bezahlung ausgesuchter Leute, die unterm Strich einfach Glück hatten, nicht unbedingt fair innerhalb der Branche. Arbeit sollte in den meisten Firmen auch an Feiertagen genug für alle da sein, die sich den Bonus einsammeln wollen.




    Jetzt gibt sicher gleich wieder Haue :hail:

    ...
    Genauso Fakt ist aber auch, dass zahlreiche Arbeitnehmer überfordert sind, wenn sie Erläuterungen vom Arbeitgeber erhalten, warum das nun so oder so ist. ...


    Um im Beispiel hier zu bleiben: Da wird aus "Brutto" schnell "Netto"...


    Deswegen meine ich ja, hier sollte schon in der Schule mit ein bisschen mehr Bildung in Praxisfragen angefangen werden. Wer Arbeitsrecht nur durch die Zeitung mit den vier großen Buchstaben vermittelt bekommt, hat nun einmal schon das eine oder andere Defizit.


    Um so wichtiger ist es eben auch hier, da wo es erlaubt und möglich ist, ein bisschen für die Bildung zu tun.

    Also Fakt ist eins, unsere Herren und Damen AG beweisen insbesondere bei der Lohnberechnung eine grenzenlose Fantasie, die einem immer wieder neu das Staunen lehrt.
    Langsam plädiere ich dafür, dass man Tarifkunde als Pflichtschulfach einführt, damit dem Grenzen gesetzt werden.


    Konkret hier zu dieser Erklärung: Durchschnittsberechnung hin oder her, Grundlage ist immer der BRUTTOLOHN denn natürlich musst Du ja auch vom Urlaubsgeld Deine Steuern und Sozialabgaben bezahlen. Oder übernimmt das dann der AG für Dich?

    (vorab, falls ein anderer Bereich besser passt, einfach verschieben !)


    Habe gerade zufällig im Chat gesehen, dass die Berechnung der Urlaubstage Thema war, insbesondere die Anzahl der Samstage


    Grundsätzlich enthalten die (meisten) Tarifverträge Festlegungen, die sich an das Bundesurlaubsgesetz anlehnen und Urlaub in Werktagen ausweisen. Demnach sind Werktage alle Kalendertage, die nicht auf einen Sonn- oder Feiertag fallen (ALSO AUCH SAMSTAGE!). Insofern muss man sich gefallen lassen, dass die Samstag grundsätzlich mit als Urlaub gezählt werden, wenn sie in die Urlaubszeit fallen - und das unabhängig davon, ob man sonst an den Samstagen arbeitet oder nicht. Ausschlaggebend ist, dass im Gesetzestext von Werk- und nicht von Arbeitstagen geredet wird. Aber es lohnt ein Blick in den eigenen AV, da hat sich schon mancher AG selbst reingelegt. Denn wenn da steht Arbeitstage, dann kann u.U. der Samstag nicht mit zu berechnen sein - eben dann wenn am Wochenende gewöhnlicher Weise nicht gearbeitet wird. ;)


    Wikipedia schreibt dazu: Ein Werktag ist ein Tag, an dem laut Gesetz das Arbeiten ohne Beachtung besonderer Einschränkungen grundsätzlich zulässig ist. Der Arbeitstag ist nicht unbedingt dasselbe wie ein Werktag, sondern ein Tag, an dem tatsächlich gearbeitet wird.
    Üblich sind die Tage von Montag bis Samstag Werktage, obwohl in den meisten Berufen des Gewerbes und Handwerks nur Montag bis Freitag Arbeitstage sind. In einigen Branchen, z. B. im Handel, Verkehrswesen oder Gastgewerbe aber sind durchaus Samstage oder auch Sonntage Arbeitstage.

    Grundsätzlich steht jedem AN der gleiche Anspruch zu. Es spielt keine Rolle, ob der AN als "Vollzeit-, Teilzeitkraft oder Aushilfe" arbeitet. Das gilt selbstverständlich neben dem Grundlohn, Urlaub und Krankengeld auch für Zuschläge soweit sie anderen AN gezahlt werden ...


    Nur Aushilfen wehren sich noch seltener als andere AN, deswegen wird es bei Ihnen immer zuerst versucht.

    Lieber Ver.di-Vorstand,


    unter Euch gibt es einen Verräter, der einfach die Presse informiert. Nun steht schon in der Regional-Zeitung, was Ihr so standhaft gegen jedes Zur-kenntnis-nehmen verteidigt habt.
    So geht das aber nicht! Was wollt Ihr machen, wenn die Leute auf einmal einsehen, dass eine Mitgliedschaft lohnt und man gemeinsam was erreichen kann? Da braucht Ihr ja gleich einen neuen Sekretär für die Bewachung :O


    Also immer schön bei der alten Linie bleiben und nichts verraten, das macht sonst nur Arbeit



    IRONIE OFF

    und wieder glänzt die Ver.di.-Seite durch das Verschweigen jeglicher Informationen dafür aber mit uralten Meldungen aus Urgroßopas Zeiten -


    Liebe Gewerkschaft, SO erreicht Ihr weder tatsächliche noch potentielle Mitglieder. Gerade bei Euch sollte endlich jemand begreifen: Es ist nicht genug zu tun, man muss es auch an die große Glocke hängen! Ihr bimmelt ja nicht mal ganz leise ...


    Aus dem Flugblatt kann ich z.B. nicht im Geringsten ersehen, wann denn nun die Abstimmungen der Ver-di Mitglieder erfolgen sollen, denn nächsten Montag ist ein dehnbarer Begriff, wenn kein Ausgangsdatum mit drin steht. Da kommt mir doch glatt der Vergleich mit so mancher BR-Wahl in den Sinn, sie findet statt - aber nur im Kreis engster Vertrauter ... und ist dann trotzdem gültig, weil ja alle Formalien auf den ersten Blick erfüllt wurden. Herzlichen Dank ... sagen ihre Arbeitgeber !

    Nunja, wenn man sich die vorliegenden LG ab 01.05. so anschaut, dann werden wir wohl auch weiterhin keine Millionäre machen - jedenfalls nicht unter unseren eigenen Leuten.


    Aber schaut man gezielt auf die Steigerungsprozente, dann kann das aktuell keine andere Branche aufweisen, was da inkl. nächster Stufe zum 01.01.2014 zur Abstimmung steht. Das muss man einfach auch mal sagen und akzeptieren. Sicher gemessen von relativ niedrigem Anfangsniveau ... aber weit über der Streikbeteiligung, die wohl kaum irgendwo die 5 % erreicht haben dürfte von 8 oder 10 % ganz zu schweigen.


    Die Jungs aus Erfurt und Dresden haben es schon erkannt, mit unter 1 % Organisation ist nicht so gut verhandeln ... da sollte man schon mal überlegen, wo die Reserven liegen und auch wen man 2014 als BR wählt. Es ist rechtlich nicht den AG vorbehalten, die Vorschläge für die BR-Mitglieder auf die Wahlliste zu schreiben, nur weil sie die Kosten für die Wahl zu tragen haben. Vorschläge und Stimmen dürfen durchaus von den AN kommen !!!


    Das gute an allen Tarifabschlüssen ist: Sie haben alle eine begrenzte Geltung. Man hat immer wieder die Chance, es beim nächsten Mal besser zu machen!

    ...
    Andererseits sieht es doch mittlerweile auf dem Arbeitsmarkt auch in unserer Branche gar nicht mal so schlecht aus - für die Arbeitnehmer. Wenn Dein Chef solche Probleme hat, Personal zu bekommen glaubst Du nicht, dass auch andere dringend suchen?
    ...


    Das kann man nicht oft genug sagen! Der Arbeitsmarkt ist (auch) in unserer Branche heftig am Kippen, jedenfalls hier in der Region ...
    Eine Nachfrage beim Mitbewerber lohnt sich auf jeden Fall. Versuch macht klug und mehr als ein NEIN kann man sich nicht einfangen.
    Und aus dem Job heraus beworben ist immer ein Vorteil !!!