was spricht gegen das Vervielfältigen einer Urkunde - solange die Kopie als solche gekennzeichnet ist. Für die Rechtstheoretiker, was ist beim Ausdruck digitaler Daten überhaupt das Original
Die Nutzung des Gerätes ist eine dienstlich angewiesene Maßnahme - insofern sehe ich nicht so wirklich Widerspruchsmöglichkeiten der Mitarbeiter gegen die Verwendung und Vervielfältigung der gesammelten Bewegungsprofile. Worauf sollten sich diese berufen? Anwesenheit und Tätigkeit richten sich ausschließlich nach den Vorgaben des Arbeitgebers und unterliegen somit m.E. nicht der persönlichen Entscheidung. Insofern sehe ich kein schützenswertes persönliches Rechtsgut der Mitarbeiter - solange sie im Dienst sind.
Aber eine Zustimmungspflicht des Betriebsrates (falls der denn vorhanden ist) vor Einführung der Technik sollte unstrittig sein.
Was es an persönlicher Sicherheit für den Einzelnen bringt bzw. inwieweit sich der Unternehmer ggf. durch die Nutzung aus der Haftung winden kann ... darüber lässt sich wunderbar streiten. Ich wäre persönlich nicht unglücklich, wenn wir denn sowas nutzen würden. Sowohl als Sicherung für Alleinkämpfer als auch als Argumentation bei Kundenbehauptungen (so denn der MA seine Runde treu und brav gedreht hat)