Beiträge von micaschi

    was spricht gegen das Vervielfältigen einer Urkunde - solange die Kopie als solche gekennzeichnet ist. Für die Rechtstheoretiker, was ist beim Ausdruck digitaler Daten überhaupt das Original :D


    Die Nutzung des Gerätes ist eine dienstlich angewiesene Maßnahme - insofern sehe ich nicht so wirklich Widerspruchsmöglichkeiten der Mitarbeiter gegen die Verwendung und Vervielfältigung der gesammelten Bewegungsprofile. Worauf sollten sich diese berufen? Anwesenheit und Tätigkeit richten sich ausschließlich nach den Vorgaben des Arbeitgebers und unterliegen somit m.E. nicht der persönlichen Entscheidung. Insofern sehe ich kein schützenswertes persönliches Rechtsgut der Mitarbeiter - solange sie im Dienst sind.
    Aber eine Zustimmungspflicht des Betriebsrates (falls der denn vorhanden ist) vor Einführung der Technik sollte unstrittig sein.


    Was es an persönlicher Sicherheit für den Einzelnen bringt bzw. inwieweit sich der Unternehmer ggf. durch die Nutzung aus der Haftung winden kann ... darüber lässt sich wunderbar streiten. Ich wäre persönlich nicht unglücklich, wenn wir denn sowas nutzen würden. Sowohl als Sicherung für Alleinkämpfer als auch als Argumentation bei Kundenbehauptungen (so denn der MA seine Runde treu und brav gedreht hat)

    Also Fakt ist, es gibt gute Gründe, sich bei Einstellung stets das Original zeigen zu lassen und sich nicht mit einer Kopie zufrieden zu geben, nicht nur Unternehmer besch... ihre Auftraggeber. Die Unterrichtungsnachweise schreien bei einigen IHK's noch immer gerade zu nach "Bearbeitung".


    Sich als Unternehmer zu einer derartigen Handlung hinreißen zu lassen ist eigentlich lebensmüde. Die Zuverlässigkeit und damit die Gewerbeerlaubnis dürfte bei den meisten Ordnungsämtern arg wackeln, wenn das dort bekannt wird. Und dafür das es bekannt wird, sorgen dann schon die Mitbewerber. HOFFENTLICH !


    Was die strafrechtliche Einordnung angeht? Ok, die Urkundenfälschung sollte eigentlich erfüllt sein ... beim Betrug würde ich mich da lieber auf den Richter verlassen.


    Aber egal wie, mal ein Lob an die Gemeinde!
    Durch das Einstellen solcher Sachverhalte wird man immer mal wieder angeregt, sich auch mit Rechtsfragen zu beschäftigen und auch mal selbst nachzuschlagen.
    Danke

    selbst wenn ein MA in einer 12-Schicht Pause machen kann, sollte die eigentlich bezahlt werden !
    Ich bin mir sicher, dass das sogar rechtlich geregelt ist, nur leider finde ich die Quelle nicht mehr auf Anhieb ... ich hoffe, das war kein inzwischen ungültiger TV

    badisch_nsl, genau so sehe ich es auch ...


    Wenn ich zu Unzeiten zum Telefon greifen muss, dann muss ich mit einem Nein ebenso rechnen wie mit der Nichterreichbarkeit Einzelner. Das kann man lernen - muss man auch irgendwann, um den Job machen zu können.


    Und cdn94 ja ich bin schon beim Thema. Ich LIEBE Kollegen, die ihre Kontaktdaten absichtlich häufiger wechseln als ihre Unterwäsche, nur um nicht "belästigt" zu werden. Da gibt es regelrecht Experten für. Gott sei Dank gibt es aber auch viele Kollegen, die in der EL nicht nur Todfeinde sehen und im Konzert der Dienstleistung mitspielen.

    Gegenfragen:
    Warum melden sich noch immer Kollegen kurzfristig krank?
    Warum kommen noch immer Kunden drei Minuten nach der Angst auf die Idee, Aufträge zu erteilen?
    Warum gehen Alarmanlagen noch immer mitten in der Nacht kaputt und müssen durch Wachmänner ersetzt werden? (Beliebig erweiterbar)


    Ohne diese Umstände wäre das Leben eines Wachmannes doch eigentlich viel schöner, oder?


    Und wenn dann auch noch der letzte Mitbewerber endlich erkennen würde, dass Rufbereitschaft als Kostenfaktur mit zu kalkulieren ist, um einen reellen auskömmlichen Preis zu erzielen ... dann hätten wir das Paradies

    interessant wäre in diesem Fall mal, welche Zeit (von den ehemals 12 Stunden) denn jetzt mit Aktivbereitschaft abgegolten werden soll?


    Eins muss man unseren AG lassen, kreativ sind sie, wenn es um unser Geld geht :cursing:

    Definitiv lebe ich ruhiger, wenn ich weiß, dass sich die Leute regelmäßig melden und ich so mitbekomme, dass alle noch gesund und munter sind. Auch technische Mittel sehe ich aus diesem Betrachtungswinkel der Sicherheit. Einmal stundenlang nach einem Kollegen suchen, reicht mir eigentlich für den Rest meiner aktiven Berufsjahre. Und der sah wahrlich nicht gut aus, als wir ihn endlich gefunden hatten ...


    Und ja ich weiß natürlich auch, dass es immer Leute gibt, die sich vor Kontrollen fürchten - wie der Deibel vor dem Weihwasser. Und die haben i.a.R. auch guten Grund dafür, weil sie eben meist ihre eigenen Dienstanweisungen durchsetzen - und das selten im Interesse von Auftrag- und Arbeitgeber.

    also ich verstehe die Aufregung um den Begriff Pförtner nicht und finde ihn alles andere als "ehrverletzend". Pförtner bezeichnet aus meiner Sicht noch immer ganz neutral eine Position im Betrieb - jedenfalls außerhalb unser Branche.
    Da finde ich Nachtwächter schon schlimmer, weil der eben auch im allgemeinen Sprachgebrauch inzwischen eine abwertende Bewertung beinhaltet.

    nun wollen wir mal den netten Menschen nicht zu sehr durcheinander bringen durch Spitzfindigkeiten, das versucht ja schon sein AG :P Zumal wir uns ja nicht einmal wirklich widersprechen ...


    Wenn ich mit Gesprächen nicht das bekomme, was mir eigentlich vorschwebt, dann muss ich mich letztlich entscheiden. Entweder ich schlucke und akzeptiere oder ich gehe wieder.
    Im Zweifelsfall doch mal einen Anwalt befragen. Auf keinen Fall sollte man sich lange vertrösten lassen. Die Verfallsfristen sind verdammt kurz und einmal akzeptiert, wird nur schwer wieder aufgehoben.


    Im MRTV steht zur Begriffsbestimmung des Revierdienstes unter anderem folgendes geschrieben:
    "Er erbringt zudem während seiner ununterbrochenen Schicht Leistungen für mehr als einen Auftraggeber"


    Also: 1 Kunde (=Auftraggeber) mit mehreren räumlich nicht zusammenhängenden Objekten wäre demnach kein Revierdienst.
    Das wäre erst ab 2 Auftraggebern der Fall.


    davor steht aber noch anderes wie z.B. die unterschiedlichen Kontrollaufgaben und die Mehrzahl nicht zusammenhängender Wachobjekte. Allein die Anzahl der Kunden reicht also nicht.


    Ebenso interessant der 2. Punkt: ... Ist der Sicherheitsmitarbeiter während seiner Schicht in einem Wachobjekt mindestens drei zusammenhängende Stunden eingesetzt, ist jedoch stets die Eingruppierung in den Objektschutz / Separatwachdienst vorzunehmen.


    Es bleibt dabei, solange es keine eindeutigen Definitionen gibt, werden die AN weiter über den Tisch gezogen.

    und da gibt es dann noch die Lohngruppe B 15, die aber auch mit 10,29 € zu Buche schlagen würde


    Definition: Sicherheitsmitarbeiter, der auf Anweisung des Arbeitgebers (!) den Objektschutz als Fahrer eines PKW ausübt

    sehe ich etwas anders, aber käme auf einen Versuch an :D


    Die Formulierung der räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltung im LTV NRW ist schon "ziemlich" allumfassend und geht sogar über die Betriebe der Branche hinaus


    >>> 1. Geltungsbereich
    Dieser Tarifvertrag gilt:
    räumlich: für das Land Nordrhein-Westfalen
    fachlich: für alle Betriebe des Bewachungs- und Sicherheitsgewerbes sowie für alle Betriebe, die Kontroll- und Ordnungsdienste betreiben, für alle Bewachungsobjekte und Dienststellen, die in Nordrhein-Westfalen liegen
    persönlich: für alle in diesen Betrieben tätigen gewerblichen Arbeitnehmer <<<

    ALSO so ganz eindeutig ist das hier nicht zu beantworten. Mit gutem Willen kann ich auch herauslesen, dass beide Objekte NACHEINANDER zu besetzen sind - "eindeutig" kein Revier sondern eben zweimal Objektbewachung. Selbst bei wechselnder Besetzung von zwei Objekten würde ich noch nicht von Revier sprechen wollen - wenn nicht noch weitere Nebenaufgaben bestehen. 8)


    Genau diese fehlenden Definitionen im Tarifvertrag sind es ja, die es den AG ermöglichen, so viele AN zu bescheißen. Aber im LTV NRW ist ja hier eine verbindliche Absprache getroffen worden, dass vor dem nächsten LTV hierzu konkrete Änderungen und Neufassungen der Lohngruppen erfolgen. Ich bin gespannt.


    Abrechnung bis zum 25. des Folgemonates? Hier stimmt doch was nicht, im Allgemeinen gilt der 15. und das ist schon sehr spät. Schau da einfach mal in den für Dich gültigen TV und überlege ggf., ob es dieser Laden sein muss, wenn es schon so los geht ... Meiner wäre es nicht :whistling:

    unter Umständen schon. Und ja es gibt auch in dieser LG wie in allen anderen 50 % Zuschlag für die Sonntage und 100 % für die Feiertage.
    Der TV ist im Übrigen keine Verschlusssache, auch hier im Forum wird Wissenshungrigen gern geholfen - wenn sie denn fragen!


    PS: laut TV beträgt die Verjährungsfrist 3 Monate, wenn man nicht gar Vorsatz nachweisen kann ...