Beiträge von Specialist

    Gesetze sind einzuhalten


    und nicht nur von denen, die wollen , oder denen, die keine Angst vor Folgen haben müssen


    solltest du als Ex-BR auch wissen daß z.b. § 80 BetrVG von einem BR ausdrücklich verlangt, auf die Einhaltung von Schutzgesetzen zu achten, unabhängig davon, ob der AN es "will" oder nicht


    das ein AG darauf zu achten hätte, ist vom Gesetzgeber her so selbstverständlich vorausgesetzt, weil er ja auch der einzige wäre, der von Strafe bedroht wäre,
    also könnte der ja noch weniger sagen "aber der AN will das ja so"


    ist doch eine verkehrte Welt, wenn man jede mögliche Zulage mitnehmen muß, um auf einen nennenswerten Verdienst zu kommen


    auch 300 Std/Monat arbeiten "zu wollen" (oder vielleicht eher zu müssen, um mit dem geringen Lohn über die Runden zu kommen)
    wäre so ein Thema

    I have a dream ...........................


    es gehen bei den Staatsanwaltschaften bundesweit Hunderte von anonymen Strafanzeigen wegen Verdachts des Verstoßes gegen das ArbZG gem §§ 22,23 und Verdacht auf 266a StGB ein...........


    ganze Hundertschaften Polizei und zig Staatsanwälte durchsuchen in einer abgesprochenen Aktion Hunderte von Bewachungsfirmen im ganzen Bundesgebiet,
    Dutzende werden geschlossen, Dutzende sperren zu, es werden Millionen an Bußgeldern verhängt,


    die Auftraggeber suchen händeringend einzelne Firmen, die noch übrig sind
    zahlen jeden Preis, Stundenverechnungssätze um die 40 €
    die verbliebenen Firmen stellen ein und stellen ein,
    können mit außertariflichen Objektzulagen locken, raufen sich um die freigewordenen Mitarbeiter,
    Stundenlöhne unter 15€ sind indiskutabel,


    und das ArbZG und korrekte Bezahlung haben endlich den Stellenwert, der ihnen zukommt



    was für ein Traum................... :sleeping:

    § 11 ArbZG Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung






    (1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.





    § 22 ArbZG Bußgeldvorschriften






    (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig




    6.
    entgegen
    § 11 Abs. 1 einen Arbeitnehmer an allen Sonntagen beschäftigt oder
    entgegen § 11 Abs. 3 einen Ersatzruhetag nicht oder nicht rechtzeitig
    gewährt, 2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 7,
    9 und 10 mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro, ............... geahndet werden.





    § 23 ArbZG Strafvorschriften






    (1) Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten Handlungen 1.
    vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder2.
    beharrlich wiederholt,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2)
    Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 die Gefahr fahrlässig
    verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit
    Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

    es scheint ja -im Gegensatz zum Rest der Bande - eine sehr wehrhafte Fraktion zu sein, diese Flugplatzleute


    also bekommen sie ne Extrawurst
    und schon hat man ein "Streikproblem" gelöst


    der nach wie vor recht unorganisierte und schläfrige große Rest der Sicherheitsleute ist somit wieder auf sich gestellt, bessere Bedingungen duchzusetzen


    auch ein Grund ?

    wer weiß näheres ?


    BDSW und Verdi planen einen bundesweiten Entgelttarifvertrag ?
    für Flughafenpersonal soll bereits einer verhandelt sein ?


    das kann doch wieder nur die die Hose gehen?
    festes Gehalt, Überstunden auf ein Arbeitszeitkonto ? ähnlich wie bei der Zeitarbeit ?
    und dort "lagern" sie, bis zum St.Nimmerleinstag ?


    und wie wäre das Niveau ?
    müssen nicht die "hochpreisigen" Bundesländer zugunsten der anderen Einbussen oder Nullrunden hinnehmen ?


    mir schwant übles................

    darum finde ich ja die Diskussion "Mindestlohn " so pervers


    dem Arbeitgeberverband kann doch nichts besseres passieren, als ein hoher gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn


    in Bezug auf den Wettbewerb darf eben auch niemand billiger anbieten.............
    also muß ein Auftraggeber auch bezahlen


    lieber ein hoher Mindestlohn, und dafür ein paar "Billigarbeitsplätze" weg
    als einen Stundenlohn, von dem niemand leben kann, trotz Vollzeitbeschäftigung

    sind wir doch mal ehrlich


    egal, was der BDSW glaubhaft machen will


    die Auftraggeber bemühen Sicherheitsdienste nur deswegen, weil sie dadurch einen finanziellen Vorteil haben


    sprich : man bekommt Kundenaufträge, man spart Versicherungsbeiträge etc


    alle Kosten , die zu tragen sind, weil es entsprechende Vorschriften gibt, die dazu führen, daß Kosten entstehen, werden getragen werden, solange es sich unter dem Strich rechnet


    eigentlich könnte der AG-Verband auch einem Mindestlohn von 10€ zustimmen
    wenn es zukünftig dadurch billiger für einen Auftraggeber nicht mehr gehen würde, bliebe ihm nichts anderes übrig, als zu bezahlen


    und ob die Mehrkosten für einen Auftraggeber so in die Höhe schnellen würde, daß massenhaft Aufträge für potentielle AG - und damit Arbeitsplätze im Sicherheitsgewerbe - wegbrechen,
    bezweifel ich sehr stark


    Wenn die Versicherungsgesellschaft das "auf den Mann" runterrechnet zahlt sie drauf. Ja.
    Nur: So rechnen die Versicherer nicht.


    .


    dein Wort in Gottes Ohr


    ich wurde in die örtliche Vertretung meines Rechtschutzversicherers gebeten - zu einem Gespräch
    na gut, dachte ich, geh halt mal hin


    dort wurde ich von zwei Herren bearbeitet
    man bequatschte mich von zwei Seiten, meinen "alten" Vertrag umzuändern, der neue war natürlich teurer, hatte Selbstbeteiligung, einige Ansprüche fielen weg, die im alten Vertrag aus den Achtziger Jahren noch mit drin waren....


    als ich mich nicht "einsichtig" zeigte, wurde der Ton rauher
    man zog eine Kostenbilanz heraus, und wortwörtlich wurde mir erläutert, man würde an mir "nichts verdienen"
    und man könne den Vertrag auch einfach auslaufen lassen , diese Nichtverlängerung würde mir Nachteile bringen , falls ich einen neuen Vertrag woanders abschließen möchte etc etc.


    also -mittlerweile hat mich natürlich göttlicher Zorn ergriffen, so in die Mangel genommen zu werden - und ich wurde ziemlich ungemütlich, was den beiden Herren schließlich auch unangenehm wurde (ich kann sehr böse werden 8) )


    ich dachte mir, wer hier weniger widerstandsfähig wäre, hätte unterschrieben


    ich unterschrieb nichts, sondern noch am selben Tag eine Beschwerde an die Zentrale mit dem Titel "D.A.S. geht nun gar nicht !"


    keine Antwort
    sondern nach ein paar Monaten ein Schreiben, man würde den Vertrag zum xxx.xxx.xxx. "vereinbarungsgemäß" auslaufen lassen und nicht mehr verlängern
    was dann auch geschah


    der Versuch, nach ca. einem halben Jahr eine neue Rechtschutzversicherung abzuschließen (per Internet) bei der Konkurrenz schlug fehl,
    ich sollte ihnen zuerst eine Kostenaufstellung meiner alten Versicherung zukommen lassen, .............

    , den Clown von der Gewerkschaft kann man vergessen, .
    .


    na ja,


    hier mal ein paar fehlende Stunden eingeklagt - Recht bekommen
    dort mal einen Urlaubsanspruch durchgesetzt - Recht bekommen
    Klage gegen Änderungskündigung - Recht bekommen


    alles Sachen fürs Arbeitsgericht
    und da zahlt jede Partei ihre Kosten selbst - zumindest in der ersten Instanz - egal, ob sie gewinnt oder verliert


    also entstehen jedesmal Kosten für die Arbeitsrechtschutzversicherung, und Anwälte sind nicht billig


    da die Versicherung nun kein Geld mit dir verdient, sondern im Gegenteil heftig draufzahlt,
    will man dich loswerden...und wird man auch


    dann bleibt nur noch der "Clown" von der Gewerkschaft,
    die werfen dich nämlich nicht raus.............


    Gerade zum Thema Urlaub ist es immer schwierig, alle Interessen unter einen Hut zu bekommen. Und wie überall: Wird eine Betriebsvereinbarung getroffen, sind damit zwar alle dran gebunden (Unternehmen wie jeder einzelne Arbeitnehmer), aber ob alle damit auch einverstanden sind steht auf einem anderen Blatt.


    die Frage, ob man es allen immer Recht machen kann, will ich ja gar nicht aufwerfen


    aber es gehört zu den Aufgaben des BR, in Bereichen, in denen der AG faktisch völlig freie Hand hat , wie z.b. Urlaubsgewährung,
    Regelungen zu finden, mit denen beide Seiten leben können


    dazu räumt ihm das Gesetz Mitbestimmungsrechte ein, die es auch zu nutzen gilt


    dazu gehört auch der Umstand, dem AG aufzuzeigen, daß er - deswegen ist er AG - ein Betriebsrisiko zu händeln hat, das er nicht dadurch minimieren kann, indem er es unter Missachtung bestehender Gesetze und Rechtssprechung auf den AN verlagert,


    also sind gerade im Punkt "Urlaub" Vereinbarungen zwingend notwendig, an die sich auch ein AG zu halten hat
    will er Urlaubsplanung am Jahresanfang ( ok, verständlich), dann soll es auch Fristen geben, bis wann verbindlich dem Antrag des AN zuzustimmen oder gfs.abzulehnen wäre, bzw. wann eben durch "Nichtstun" des AG der Antrag als genehmigt gilt


    und so unangenehm es dem AG ist, sich festlegen zu wollen oder so bequem es wäre, bis kurz vor knapp zu warten, Urlaube zu genehmigen oder auch nicht, sehe ich den BR hier in der Pflicht, für die AN einzutreten - um größtmögliche Sicherheit zu schaffen


    "Statisten-BRs" hab ich genug erlebt
    das fängt damit an, sich nicht entsprechend zu schulen , um den Aufgaben gewachsen zu sein,
    bis zu Umständen, daß sich BR-Vorsitzende irgendwann als "Mini-Chefs" fühlen, Verbrüderungen mit dem AG stattfinden,
    mit allen möglichen Nuancen im Feld zwischen "Ahnungslosigkeit" und "Großmannsucht"


    ich hab selbst als BRV erlebt, wie man vom AG "hofiert" wird, wie der AG versucht, zu "korrumpieren",
    und wieviele Kollegen der Versuchung erlagen.........

    Wir zum Beispiel nicht, und meine Vorgängerfirma auch nicht. Da waren wir auch nur 14 Leute.


    Deshalb dran denken: nicht jeder kann auf den BR hoffen.


    ;)


    das ist ja eines der Hauptprobleme in unserer Branche : Hoffen


    man "hofft" darauf, regelmässige Lohnerhöhungen zu bekommen, aber selbst aktiv wird kaum jemand, und wenn es nur darum geht, die Organisation zu unterstützen, die unsere Rechte vertritt, und sei es nur durch eine (passive) Mitgliedschaft


    und auch beim Betriebsrat ist es dasselbe
    der fällt nicht vom Himmel, gibt es keinen, kann man einen gründen
    darauf zu hoffen, es wird irgendwann jemand anderer tun, oder zu lamentieren "wir haben keinen BR" , hilft nichts




    § 1 BetrVG Errichtung von Betriebsräten






    (1) In Betrieben
    mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten
    Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt

    wenn es einen Betriebsrat gibt, sollte doch alles in Butter sein


    es gehört zu seinen Aufgaben sich zu kümmern,
    und dazu schließt er mit dem AG eine- zu Not erzwingbare - Betriebsvereinbarung zum Thema "Urlaub" ab


    Urlaubssperre wäre ebenfalls mitbestimmungspflichtig, die kann der AG nicht einseitig bestimmen, wenn ein BR existiert


    und ein kleiner Objektleiter dürfte hier auch nicht so selbstherrlich rumeiern.....


    aber wenn es nur ein Statisten-Betriebsrat ist, wie oft zu beobachten, hat man schlechte Karten

    die "Macht" ist mit ihnen .............


    was scheren da noch Arbeitsrecht und Co :mecker:


    es hängt eben viel von der "Firmenkultur" ab
    wenn Chef nicht vorlebt, wie man korrekt mit Mitarbeitern umgeht bzw. umgehen soll, werden auch die Objekt-oder Schichtleiter
    eher wie mittelalterliche Provinzfürsten agieren ..................

    Gewerkschaftsmitgliedschaft sollte Standart sein (aus vielen Gründen)
    Arbeitsrechtschutz, private UNfallversicherung und was sonst noch alles im Beitrag enthalten ist (den man übrigens auch noch steuerlich absetzen kann), GUV Fakulta (sehr zu empfehlen) sind ja nette Dreingaben


    ob sie im Arbeitsrecht immer erste Wahl sind, kömmt darauf an
    man hat keine freie Anwaltswahl, kann auch an einen mehr oder weniger ahnungslosen Rechtssekretär geraten, der dann den Fall vor Gericht total versemmelt....
    da gibt es pro und contra



    und zum grundsätzlichen Problem:
    man müsste halt schauen, was man nun genau abgesichert haben möchte
    ob mit/oder ohne Selbstbeteiligung
    Angebote vergleichen (evtl. über ein Internetportal)
    auch das Kleingedruckte beachten
    die billigsten übriggebliebenen Anbieter noch etwas durchgoogeln, was es so für Erfahrungsberichte gibt.......,
    vielleicht wäre auch ein etwas teurerer der bessere


    und dann abschließen (Wartezeit gibt es ja auch noch, bis die Versicherung greift)

    eines der unglücklichsten Streitthemen überhaupt


    warum ? weil die Rechtsprechung letztendlich dem Arbeitnehmer zumutet, seinen Urlaubsanspruch zum von ihm gewünschten Zeitpunkt gerichtlich durchsetzen zu müssen, wenn ihn der AG (oder der damit beauftragte Vertreter) nicht gewährt


    grundästzlich ist es so :


    dir steht Urlaub zu , das ist unbestritten


    den beantragst du zu dem von dir gewünschten Zeitpunkt - so weit so gut


    laut BUrlG hat der AG nur zwei "Leistungsverweigerungsgründe", den Urlaub nicht wie gewünscht genehmigen zu müssen,
    die stehen im § 7 BUrlG:


    "daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder
    Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten
    den Vorrang verdienen, entgegenstehen "


    und jetzt beginnen die Probleme:


    selbst wenn keine dieser Gründe vorliegen, kannst du nicht einfach in den Urlaub fahren (Selbstbeurlaubung, Grund zur fristlosen Kündigung), fall der AG nicht genehmigt, sondern müsstest gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen -
    und wer tut das schon......................


    es ist natürlich Unsinn, daß im Gewerbe im Dezember "Urlaubssperre" herrsche,
    Urlaubssperre bedeutet nichts anderes, als daß ein AG ankündigt, für einem bestimmten Zeitraum keine Urlaubsanträge genehmigen zu wollen, er führt dazu meistens "dringende betriebiche Belange an", die aber oftmals keiner gerichtlichen Überprüfung standhalten,
    aber er weiß ja, es geht kaum jemand vor Gericht...............


    auch "der Neue" zu sein, wäre kein wirksamer Leistungsverweigerungsgrund


    zusätzlich käme noch ins Spiel, daß man bereits im Januar einen Antrag eingereicht hat ( vielleicht sogar auf Wunsch des AG, damit der planen kann...) und Anspruch darauf hätte, daß darüber zügig entschieden wird,
    Mitte August ist aber alles andere als "zügig"


    was bleibt dir im Endeffekt übrig ?


    - es hinnehmen, wie der AG meint
    - nochmals verhandeln, vielleicht geht noch was
    - Anrufung Arbeitsgericht, um Urlaub zum gewünschten Zeitpunkt zu erzwingen


    gibt es einen Betriebsrat ?
    der hätte auch noch mitzuschwafeln und könnte helfen


    § 87 BetrVG Abs. 1 Punkt 5


    Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die
    Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer,
    wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein
    Einverständnis erzielt wird;


    PS: Hinweis an Admin - könnte man dies nicht als "neues Thema" abtrennen ?

    ich war über 25 Jahre bei einer Rechtschutzversicherung, die jetzt gerade wieder im Fernsehen werben , als beste (mit Testergebnis etc etc.)


    nach einer Betriebsschließung vor ca. 4 Jahren und darauf fußenden Prozessen vor dem Arbeitsgericht wurde mir im Anschluß gekündigt, weil ich mich weigerte, einen "modifizierten neuen" Vertrag abzuschließen


    und wenn dir mal von jemandem gekündigt wurde, kriegst du so einfach keine neue Rechtschutzversicherung


    Fazit : solange du einer Versicherung kein Geld kostest ( was bei Arbeitsgerichtssachen eigentlich immer der Fall ist, da in der 1.Instanz jeder seine Kosten selbst trägt, egal, ob er gewinnt oder nicht)


    und solange du keiner vorsätzlichen Straftat beschuldigt wirst ( z.b. Körperverletzung, Beleidigung etc.,da greifen auch nur ganz spezielle Versicherungen, wenn es sie überhaupt noch gibt...)


    sind eigentlich fast alle der Üblichen Verdächtigen empfehlenswert oder eben auch nicht

    Wie wäre es mal mit "Back to the Roots"? Ich dachte, hier geht es um das Umgehen des Mindestlohns?


    genau


    ein Trick ist z.B. das Abziehen von Pausenzeiten vom Lohn, obwohl ein Auftraggeber die Zeit durchbezahlt und aufgrund eines Einzelarbeitsplatzes , der ständig besetzt sein muß, und natürlich keine Ablösung durch einen Kollegen erfolgt, weil es keinen gibt, keine Pause möglich ist


    ich kenne Fälle, da wird pro Mitarbeiter in der 12 Std-Schicht vom Lohn 1 Stunde Pause abgezogen, obwohl keine Möglichkeit besteht, Pause zu machen


    also arbeitet der Mann/Frau 12 Std, bekommt aber nur 11 bezahlt ......das könnte man jetzt mal hochrechnen


    :puke:

    ich bin ja nun seit 2 Monaten bei meinem neuen AG
    und hatte bereits das 4.Gespräch mit den oberen Herren, ob ich mich denn wohlfühlen würde, ob mit den Stunden alles passt, ich solle mich sofort melden, wenn etwas nicht richtig läuft, etcetc.


    das wird mir fast unheimlich :D
    solche AG hatte ich in dieser Branche noch nicht kennengelernt, obwohl ich auch schon gut 30 Jahre im Gewerbe rumhänge ;)


    viele Mitarbeiter sind dort schon 10,20 , teilweise 30 Jahre
    fast wie eine große Familie
    ein Traum im Vergleich zu vielen anderen Firmen.............