na, na, na
erstmal gibt es einige Bewachungsfirmen, die sich einen feuchten Kehricht darum scheren, was der AN schriftlich vereinbart haben will oder auch nicht, da heißt es nur : das sind unsere Standartverträge - unterschreiben - oder eben nicht
zudem wird dann noch mündlich alles mögliche versprochen, und wenn man als AN unbedingt einen Job haben will, glaubt man das erstmal gerne
bzw. will sich die neue Chance nicht dadurch verderben, irgendwelche Forderungen zu stellen
es gibt nunmal Regionen, in denen die Jobs in dieser Branche nicht zu dutzenden auf der Straße liegen,
genauso wie es Regionen gibt, wo man durchaus nachdrücklich fordern kann, weil Arbeitskräftemangel besteht,
also ist das immer Einzelfallabhängig, wie "selbstbewusst" man auftreten kann
zusätzlich nützt eine schriftlich vereinbarte Eingruppierung in dem Fall, daß man hinterher Tätigkeiten verrichtet, die eigentlich anders (höher) eingruppiert werden müssten, auch nicht viel......
und ob der Tarifvertrag gelten soll, ist ja auch noch nicht genau geklärt, weil automatisch gilt er eben nicht