Beiträge von Specialist

    na, na, na


    erstmal gibt es einige Bewachungsfirmen, die sich einen feuchten Kehricht darum scheren, was der AN schriftlich vereinbart haben will oder auch nicht, da heißt es nur : das sind unsere Standartverträge - unterschreiben - oder eben nicht


    zudem wird dann noch mündlich alles mögliche versprochen, und wenn man als AN unbedingt einen Job haben will, glaubt man das erstmal gerne
    bzw. will sich die neue Chance nicht dadurch verderben, irgendwelche Forderungen zu stellen


    es gibt nunmal Regionen, in denen die Jobs in dieser Branche nicht zu dutzenden auf der Straße liegen,
    genauso wie es Regionen gibt, wo man durchaus nachdrücklich fordern kann, weil Arbeitskräftemangel besteht,
    also ist das immer Einzelfallabhängig, wie "selbstbewusst" man auftreten kann


    zusätzlich nützt eine schriftlich vereinbarte Eingruppierung in dem Fall, daß man hinterher Tätigkeiten verrichtet, die eigentlich anders (höher) eingruppiert werden müssten, auch nicht viel......


    und ob der Tarifvertrag gelten soll, ist ja auch noch nicht genau geklärt, weil automatisch gilt er eben nicht

    Oder 0% und dafür eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage, weil ein Richter das als höherwertiger und vor allem für den Nachtarbeiter erholsamere ansieht gegenüber einer monetären Lösung (was an sich ja auch stimmt).


    vom Gesetz her möglich , aber für die Praxis höchst unwahrscheinlich
    zum einen haben wir hier einen 450€-Jobber,
    zum anderen ist es in unserer Branche grundsätzlich üblich, Nachtarbeit per Zeitzuschlag zu vergüten,
    so daß es eher auf diese Lösung herauslaufen würde


    ich habe kein Urteil gefunden , in dem sich ein Richter für "bezahlte freie Tage" entschied

    das Gesetz sagt zum Thema "Nachtzuschlag" folgendes :


    § 6 ArbZG


    (5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat
    der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit
    geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage
    oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende
    Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.



    wobei die Begriffe "Nachtarbeitnehmer" und "Nachtzeit" noch im § 2 genauer definiert werden


    im Streitfall orientiert sich die Rechtsprechung - wenn keine Tarifbindung besteht - trotzdem an den Richtwerten , die in einem vor Ort bestehenden Tarifvertrag zu diesem Thema vereinbart wurden


    wobei es auch passieren könnte, daß ein Richter höhere Zuschläge als angemessen betrachtet, da ja das "Gesamtpaket" Tarifvertrag , das zudem weitere Ansprüche enthält, als gesetzlich vorgesehen (z.b. Sonn- oder Feiertagszuschläge, mehr Urlaub etc etc.) nicht gelten soll und somit auch - für sich betrachtet - geringe Nachtzuschläge nicht durch andere Vorteile kompensiert werden können


    d.h. statt der 5% könnten auch 10,15, oder 20% Nachtzuschlag rausspringen,

    es fehlt leider die Allgemeinverbindlichkeit,
    also müsste die Geltung des LTV schon irgendwie vereinbart sein (z.b. im Arbeitsvertrag) bzw. ein Anspruch bestehen, weil beide Vertragspartner
    Mitglieder der Tarifparteien wären ( AG als tarifgebundenes Mitglied im Arbeitgeberverband, AN Mitglied der abschließenden Gewerkschaft)


    ansonsten, solange der Lohn nicht unter dem Mindestlohn liegt............

    die Lohngruppe 7 läge momentan bei 8,62 € und würde ab 1.1.14 auf 9,00 € steigen


    allerdings gälte diese Lohngruppe für Sicherheitsmitarbeiter im Pförtnerdienst oder im Objektschutzdienst, die ihren Dienst hauptsächlich in geschlossenen Objekten versehen


    als Sicherheitsmitarbeiter im Revierdienst wäre Lohngruppe 1 einschlägig, die aber jetzt schon bei 11,05 € liegen würde

    jetzt mal unabhängig davon, ob hier irgend ein krummes Ding lief oder nicht


    Arbeitnehmerhaftung : bei grober Fahrlässigkeit Haftung für den gesamten Schaden, bei normaler Fahrlässigkeit Haftung anteilig


    dürfte in Österreich nicht anders als bei uns sein


    muß man mal weiterspinnen den Fall : strafrechtlich kommt er vielleicht ungeschoren davon, aber zivilrechtlich muß er den gesamten Schaden tragen - das wäre ein typischer Schuß ins Knie, falls er hier doch etwas drehen wollte lol02

    ja, ein festes System konnte bei uns nur über Betriebsrat und Einigungsstelle durchgesetzt werden und wurde, nachdem intern umstrukturiert und der wehrhafte BR "entsorgt" worden war, nach knapp 10 Jahren wieder abgeschafft


    back to the roots - :cursing:

    wir hatten damals ein vorwärts rollierendes Sytem als Jahresplan installiert (F-S-N, 4er oder 5er-Blocks) bei 21 Schichten a 8 Std ,
    "mehr" möglich bei Schichtenübernahme, "weniger" möglich bei Schichtenverzicht


    das hat hervorragend funktioniert, und bei einem Stundenlohn um die 15€ konnte sich auch niemand beklagen, er würde verhungern


    rückwärts rollierend (N-S-F) halte ich für extrem ungünstig,
    im Wechsel (F-S-N-S-F) auch nicht optimal


    und ich gebe dir recht, bei einem 3 Schicht-System ohne feste Schichtenfolge kann dich der Dienstplaner in den Wahnsinn treiben
    gerade viele dieser Dienstplaner sind ja das Hauptproblem bei der ganzen Sache,
    da werden nicht immer die Fähigsten dazu berufen und entsprechende Schulungen zu dem Thema sind auch eher selten

    meine Kritikpunkte an dem "badischen"-Modell wären die häufigen und doch relativ kurzen Wechsel von Nacht auf Tag


    dadurch erkauft man sich zwar längere zusammenhängende Freizeit beim Wechsel von Tag auf Nacht


    aber ..........................................


    die Geschmäcker mögen verschieden sein, mir machte der Wechsel von Nacht auf Tag immer die größten Probleme,
    so daß bei mir 48 Std Umstellungszeit (gefühlte 1,5 Tage) zu kurz waren...............

    ja, die Fachkraftproblematik cry01


    in unserer Region werden fleissig Fachkräfte für Schutz und Sicherheit ausgebildet, Bedarf geht gegen Null, weil sie niemand fordert bzw. auch bezahlt


    erstaunlicherweise bilden auch verstärkt Firmen, die ihren Werkschutz größtenteils fremd vergeben haben, wieder selbst FSKK aus,
    mir sind im Bereich MÜnchen alleine bei den von meinem AG betreuten Objekten 5 Ausbildungstellen für FKSS bekannt,
    mit besten Chancen, dort auch übernommen zu werden ( und da wird dann nicht nach dem Discounter-Bewachungstarifvertrag bezahlt)


    GSSK bzw. die alte IHK-Werkschutzfachkraft wird allerdings stark nachgefragt , da muß niemand lange suchen,
    ist allerdings für FKSS nicht unbedingt der Hit, nach erfolgreicher Ausbildung "unter Preis" arbeiten zu müssen
    ( 12,46 GSSK, 14,31 FKSS)


    das es da in anderen Regionen düsterer ausschaut , mag sein


    zudem bleibt es auch jedem selbst überlassen, ob er bleibt, wo er ist und sich stundenmässig bei MIndestlohn kaputtschuftet, um überleben zu können, oder sich weiterbildet, evtl. auch umzieht oder pendelt ( unsere ostdeutschen Kollegen machen es uns vor),
    um mehr zu verdienen


    zu den 12-Std :
    Auch wenn das Modell von badisch-nsl die Sache erträglicher machen würde und eine feste Schichtenfolge auch Schule machen sollte ,
    das beste Modell nützt nichts, wenn es am Personal fehlt
    und der Fachkräfte-Mangel in unserer Region ist so eklatant, da wäre dieses (und jedes andere) Modell, das "nur" mit ca.190 Std plant von vorne herein Makulatur

    der Mindestlohn wird kaum um 30% steigen, in absehbarer Zeit


    aber durch Weiterqualifizierung kann man da selbst einen Riesensprung machen


    und bei Fachkraftlöhnen sollte doch (je nach Bundesland) auch bei 8-Std-Schichten ein Auskommen möglich sein ?

    da könnte man jetzt den Bogen zu anderen Themen spannen


    von selbst ändert sich nichts


    und was möglich wäre, zeigen die Ergebnisse einiger letzter Tarifverhandlungen, die "erstreikt" wurden


    aber solange die überwiegende Mehrheit in dieser Branche nach dem Motto "Das Schweigen der Lämmer" lebt
    und resignierend der Ansicht nachhängt, es bliebe ihnen nichts anderes übrig,
    wird es wohl auch so bleiben

    geht mir genauso ;)


    da muß man schon aus besonderem Holz geschnitzt sein oder bereits völlig mit dem "Restleben" abgeschlossen haben,
    wenn man als Dauerzustand 5er oder 6er Blocks mit 12 Std abreiten kann, ohne großartig darunter zu leiden


    und das seltsame ist ja : 12 Std quasi "nichtstun" oder nur "rumsitzen" schlaucht noch mehr, als wenn wirklich etwas zu tun wäre


    aber ich denke auch, es ist überwiegend eine "Kopfsache", wie man das ganze wegsteckt bzw. welchen Stellenwert man seiner Arbeit im Leben einräumen will

    man darf aber nicht außer Acht lassen, daß in manchen Fällen, wenn sich z.B. ein extremes Missverhältnis zwischen Tatmittel und verteidigtem Interesse darstellt oder es sich um erkennbar "nicht Schuldfähige" handelt , es an der nötigen Gebotenheit fehlen würde und das Notwehrrecht eingeschränkt wäre


    was man dann im allgemeinen Sprachgebrauch ungenauerweise mit dem Begriff "Verhältnismässigkeit" meinen könnte

    ja, Chefin, so ähnlich lief es bei mir


    20-25 12-Std-Schichten, Dienstpläne wie Kraut und Rüben, zusätzlich von heute auf morgen Ausfälle des betriebsinternen Werkschutzes abfangen


    nur noch Arbeit, heim , schlafen, Arbeit...................


    da tröstet das Geld auch nicht mehr darüber hinweg,


    und hat man trotzdem mal 2-3 Tage frei, ist man so erschöpft, daß man zu nichts mehr Lust hat und die auch nur noch vergammelt,


    ganz abgesehen davon, was alles liegenbleibt, weil man nichts mehr erledigen kann nach Dienstende



    ich musste die Notbremsé ziehen - bevor es zu spät ist ( ob burn- oder bore-out, oder beides zusammen :D )


    alle AG, die ich bisher in meinem Abstecher im Werkschutz erlebt habe, machen diese 12 Std nicht, um die Mitarbeiter um die 15 Schichten zu beschäftigen, sondern um gezielt Personal einzusparen, und wenn man sich anschaut, welche lebenden Toten (sowohl geistig als auch körperlich) in manchen Pforten rumhängen, muß man wirklich schauen, nicht auch so zu enden



    denn der Job in Zusammenhang mit diesem endlosen Stundenschieben macht dich schleichend und ohne daß du es anfangs richtig merkst fertig............

    unser geliebtes ArbZG hält zudem auch zum Thema "Ruhepause" im § 14 einiges bereit, was man als AG in Ausnahmefällen ebenfalls heranziehen könnte


    es ist schon ein Kreuz cry01


    na ja, ab 1.6. haben sich dank neuem Job die 12-Std-Schichten für mich (nach über 3 Jahren) erstmal wieder erledigt (gottseidank)
    und das Leben darf sich wieder normalisieren


    es war nicht schön und 12 Std-Schichten möchte ich nie mehr machen.................

    ......vielleicht, weil es im Ernstfall eine(n) Aufsichtsbehörde/ Richter kaum interessieren dürfte, ob die Beschäftigten davon begeistert waren,
    sondern lediglich der AG in der Pflicht gesehen wird, nicht gegen das ArbZG verstoßen zu dürfen und deshalb zahlen müsste ?


    so ein "Kläger" könnte jederzeit kommen, und wenn es nur der Betroffene selbst wäre, von dem man sich im Streit trennt,
    oder die BG, die nach einem Arbeitsunfall mal die Arbeitszeiten unter die Lupe nimmt.........

    gratuliere zu deinem Traumjob jubel01


    allerdings ziehen dabei am Horizont schon wieder Problemwolken auf :


    § 7 ArbZG


    (9) Wird die werktägliche Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus
    verlängert, muss im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der
    Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden.



    ich kenne ein Objekt in MÜnchen, in dem die Tagschichten 10 Std, die Nachtschichten 14 Std dauern
    während der Nacht steht eine Ruheraum mit Bett zur Verfügung, man darf offiziell 2 Std bezahlt "schlafen", was die Sache in meinen Augen aber auch nicht "legaler" macht, denn im Fall der Fälle muß man die Arbeit sofort wieder aufnehmen können

    tja, was soll man machen ?


    theoretisch ist ja alles klar, es ist sowohl unzulässig, jemanden ohne Gewährung der gesetzlichen Pausen zu beschäftigen (Ordnungswidrigkeit bzw. in hartnäckigen Fällen Straftat) als auch 12 Stunden arbeiten zu lassen, ohne erhebliche Arbeitsbereitschaft bzw. Bereitschaftsdienst


    in der Praxis riskiert man aberr zumindest erhebliche Nachteile wenn nicht gar ganz seinen Job, falls man sich diesbezüglich mit seinem AG anlegt


    man muß für sich entscheiden, ob man das Ganze mitmachen will, weil man Ärger scheut, ob man in Opposition geht, weil man ja im Recht ist und dafür kämpfen will, egal welche Nachteile das im Nachgang bringen würde oder es Alternativen gibt (neuer Job)


    auch ein anonymer Hinweis an die zuständigen Behörden könnte Abhilfe schaffen, vielleicht wird der Laden mal unter die Lupe genommen, was dem AG gar nicht schmecken dürfte, da dabei erfahrungsgemäß oftmals noch weitere Missstände auf den Tisch kommen


    die Ignoranz der Vorgesetzten und Totschlagsargumente (keine Leute) ist auf jeden Fall meistens erstmal die übliche Reaktion, falls sich AN beschweren


    ein weiteres Phänomen, das mir auffiel, sind die "Stammbesetzungen" mancher Objekte.
    Oftmals gibt es eine Handvoll Leute, die schon ewige Zeiten an einem Objekt arbeiten und die Bedingungen dort - so ungesetzlich oder übel sie auch sein mögen - so verinnerlicht haben, daß sie sie selbst bis aufs Messer verteidigen und als notwendig und unabänderlich hinstellen
    da hast du dann als "Neuer" , der solche Zustände nicht kennt oder auch nicht hinnehmen will, sofort die komplette Mannschaft gegen dich - absurde Sache :dash: