Nun gut, pauschale Unterstellungen sind nicht das wahre, da gebe ich dir recht
aber wenn jemand behauptet, die vorgeschriebene Arbeitsbereitschaft bei 12Std-Schichten wäre in fast jedem (Werkschutz-)Objekt seines Unternehmes gewährleistet, stelle ich das mal - ohne nähere Kenntniss der Umstände vor Ort - genauso pauschal in Frage, wie es behauptet wird
da es jeglicher Realität widerspricht, der ich in meiner über 30 jährigen Tätigkeit im Bewachungsgewerbe begegnet bin
es mag einzelne Objekte geben, die diesen Vorgaben entsprechen, wobei dann aber wieder andere Probleme auftauchen (Einzelarbeitsplätze vs. gesetzliche Ruhepausen, oder ähnliches) oder Auftraggeber, die diese "Leerlaufzeiten" mit zusätzlichen Aufgaben füllen ("ich bezahl die doch nicht dafür, daß sie nur rumsitzen")
wenn zudem das "rumsitzen" pauschal als Arbeitsbereitschaft postuliert wird, wächst die Skepsis noch mehr
aber letztendlich hast du die Problematik dann doch etwas differenzierter dargestellt
btw- so alt das Thema ist, so aktuell bleibt es
gerade heutzutage wird verstärkt Personal abgebaut, wo früher noch 3-4 Leute Dienst verrichteten, sind es heute bloß noch 2 oder 1mit allen zugehörigen Problemen der Arbeitsverdichtung, der Unkenntnis auf AN-Seite ihrer Ansprüche nach § 7 ArbZG bzw. der (nicht unberechtigten) Angst, diese auch einzufordern, die Nichtbeachtung durch Auftraggeber sowie des Nichteinschreitens seitens des AG bei "unerfüllbaren" Anforderungen mancher Auftraggeber wird es aber auch, solange es 12-Std-Schichten gibt, aktuell bleiben