Beiträge von Specialist

    ich meine, eine Frage, wie man behandelt wird - als Mensch, wertvoller Mitarbeiter oder als austauschbare Nummer
    fühlt man sich wohl, zieht man mit, wenn es nicht anders geht,
    wird man gut behandelt, ist einem auch die Firma nicht völlig egal


    ein AG, der mal schnell gratis 100l Wasser und Schorle für 30 Mann herankarren lässt, weil wir eben Hitzewelle haben
    oder
    ein AG, der nach einem erfolgreichen Großeinsatz ein Abendessen beim Jugoslawen für 12 Mann spendiert


    der darf mich auch mal anrufen, obwohl ich gerade frei hätte.....


    aber viele AG fordern eben nur.......sehen es als selbstverständlich an ......und vergessen schnell, daß Gefallen erwiesen wurden, wenn man selbst mal was braucht.........

    nicht nur bei euch ein Streitthema


    ich habe mir angewöhnt, wenn ich etwas wichtiges vor habe, bin ich nicht erreichbar
    ansonsten helfe ich gerne aus, wenn Not am Mann ist und ich nicht sowieso schon stundenmässig auf dem Zahnfleisch daherkomme


    eine grundsätzliche telefonische Erreichbarkeit in der Freizeit kann der AG nicht verlangen,
    wenn ich erreichbar sein will, bin ich es auch (eine Hand wäscht die andere, das klappt bei uns ganz gut)

    kenn ich nicht, Worthülse


    meiner Meinung nach zwei unterschiedliche Probleme :


    erstes Problem :
    es gibt drei Arten , egal wie man sie nennt, die man unterscheiden kann :


    - Arbeitszeit (man verrichtet die vertragsmässig geschuldete Arbeit)
    - Arbeitsbereitschaft (man hält sich an einem vom AG bestimmten Ort "bereit", ohne Arbeitsleistung zu erbringen und nimmt bei Bedarf die Arbeit wieder auf)
    - Rufbereitschaft (man hat Ruhezeit, kann tun und lassen, was man will wo man will, und wird im Bedarfsfall gerufen, tätig zu werden)


    bei den ersten beiden ist der vereinbarte normale Arbeitslohn zu zahlen, also mindestens Mindestlohn
    bei letzterer besteht auch Vergütungspflicht, allerdings kann diese auch nach unten abweichen


    eine "Aktivbereitschaft" würde ich der Schilderung nach in die Kategorie Zwei einordnen, also volle Bezahlung



    zweites Problem :
    Arbeitsverdichtung
    der AN muß das leisten, was er kann, ohne sich bewusst zurückzuhalten
    ist das geforderte Pensum nicht zu erreichen, kann auch nicht wirksam abgemahnt bzw. verhaltensbedingt gekündigt werden
    es bleibt aber das Problem, dieses Pensum im Ernstfall gerichtlich überprüfen lassen zu müssen,
    wobei man nicht weiß, was ein Richter schließlich entscheidet


    die Argumentation des AG beisst sich aber :


    wenn der Arbeitsanfall in 12 Std so hoch wäre, daß keine ausreichende Bereitsschaft möglich wäre, wie will er denn verlangen können, den bisherigen Arbeitsanfall in kürzerer Zeit (ca.30% von 12 Std müssten Arbeitsbereitschaft sein) zu schaffen ?


    ich schätze mal, der Riegel, den man dieser Idee vorschieben könnte, ist schon geschmiedet,
    es müsste halt nur jemand vor Gericht ziehen

    Fachkraft für Schutz und Sicherheit wird in NRW mit 13,92€ tariflich gelistet
    geprüfte Schutz und Sicherheitskraft mit 13,59 €


    wenn ich mal für Bayern spreche, gibt es kaum bis gar keine Stellen, die Fachkräfte für Schutz und Sicherheit fordern, also auch dementsprechend tariflich bezahlen


    zumeist werden die alten IHK-Werkschutzfachkräfte bzw. die neuere Form (geprüfte Schutz und Sicherheitskraft) gesucht und auch bezahlt,
    weshalb es vielleicht erstmal zu überlegen wäre, statt der FSS lieber die GSSK zu machen


    mit den Meistern ist es auch so eine Sache
    im Tarif noch nicht geregelt, also lohnmässig Verhandlungssache
    der Bedarf geht auch eher Richtung Null


    Luftsicherheitsassistenten werden meines Wissen gesucht, da findet man relativ leicht etwas ( mit den enstprechenden Voraussetzungen)
    und wer in der Nähe eines Flughafens wohnt, für den ist das sicherlich keine schlechte Alternative
    im Lohntarif für NRW sind Tätigkeiten nach §§ 8 und ) LuftSiG mit 9,75€ (nach der Probezeit) aufgeführt,
    Tätigkeiten nach § 5 LuftSiG mit 13,60€ (nach der Probezeit) aufgeführt

    das BAG definiert folgendermaßen :



    (6 AZR 564/01)




    was in manchen Bereichen aber als "Praktikum" , "Probearbeiten" oder auch "Schnuppertage" angeboten wird, oder wie man das auch nennen will, hat damit gar nichts zu tun.



    http://www.rechtsanwalt-schind…nn_eingeklagt_werden.html



    Zitatfunktion berichtigt. colle

    ach, Magengeschwür krieg ich keines


    bekam vielleicht der eine oder andere "Chef", der es mit mir früher als Betriebsrat zu tun bekam, wer weiß...............


    mich packt nur immer der kalte Zorn, wenn ich sehe, wie die Leute in unserem Gewerbe behandelt werden
    ( die berühmten Ausnahmen-Firmen gibt es möglicherweise, begegnet ist mir noch keine, und ich kenn so ziemlich alle namhaften in unserer Region)
    und viele Arbeitnehmer das auch noch als "normal" betrachten, weil sie es nicht anders kennen oder nicht besser wissen


    aber so wirklich interessiert es niemanden der zuständigen Behörden,
    obwohl sowohl die Gesetze und Vorschriften da wären, als auch die Sanktionen, diese Zustände zu bekämpfen

    vielleicht kannst du mir mit ein paar für den AN positiven Aspekten bei Pseudopraktika, kürzeren Kündigungsfristen und längeren sachgrundlosen Befristungen als das Gesetz vorsieht (ein Hurra auf die Öffnungsklauseln), großartig angepriesener tariflicher Vergütung (wobei überwiegend der Mindestlohntarifvertrag gemeint ist) auf die Sprünge helfen ? ;)


    was der AG davon hätte, kann ich mir schon vorstellen, aus seiner Sicht sehe ich das alles generell nicht negativ

    ...deswegen schiebt unsere Firma jeder Einstellung mittlerweile ein Praktikum voraus.


    .


    klar das die Sicherheitsbranche auf diesen üblen Zug mit den Praktika auch noch mit aufspringt


    Pseudopraktikum, Probezeit mit einigen Tagen Kündigungsfrist, Befristungen zum Abwinken,
    Mindestlohn, und einfache Möglichkeit, jemanden der den Mund aufmacht, wieder loszuwerden


    schöne neue Arbeitswelt
    irgendwann sind wir wieder beim Tagelöhner.................


    und was machen die Arbeitgeber ? palaber01

    Auch wenns eurer Diskusion jetzt entgegen läuft...


    Aber mal ganz ehrlich, wenn ich in der Probezeit kündigen will muss da ja so einiges komisch laufen...
    Dann rufe ich während meiner Schicht beim Einsatzleiter/ Dienstplander oder wer da der Vorgesetze is an und sag ihm "Eurern Kram könnt ihr ab Morgen alleine machen"


    :thumbup:


    kann dich niemand daran hindern


    aber wirksam vereinbarte Vertragsstrafen oder Schadensersatzforderungen des AG könnten es für dich teuer machen, so zu handeln

    Dann hätten sie auf den Verweis zum MRTV verzichtet und die dort geregelte Frist einfach selbst in den TV eingetragen.


    So bleibt es beim Verweis auf dem zum Zeitpunkt des TV-Abschlusses gültigen MRTV. Gilt dieser nicht mehr... gilt der nachfolgende. Mit allen Konsequenzen.


    da ist jetzt deine Auslegung eines Tarifvertrages, der in meinen Augen keiner Auslegung bedarf, da "wörtlich" klar formuliert


    oder hast du irgendein Urteil, daß in solchen Fällen wie von dir beschrieben ausgelegt werden soll/muß ?

    das mag eine einleuchtende Erklärung sein, aber irgendwie überzeut sie mich nicht


    es geht darum, eine bestimmte Kündigungsfrist als vereinbart zu betrachten
    und zwar nur in einer Vereinbarung zwischen zwei Vertragspartnern, die für ihre Mitglieder sprechen :
    sie wollen ausdrücklich die Fristen eines bestimmten MRTV während der Laufdauer eines bestimmten MTV als vereinbart ansehen,
    der Wille der Vertragspartner war nicht, daß´sich diese Kündigungsfristen während der Laufzeit des MTV verändern sollen,
    wenn sich der MRTV ändern würde, deshalb wurde ja genau dieser bestimmte MRTV benannt
    das ergibt sich schon aus dem Wortlaut und ergäbe sich auch nicht, falls dieser unklar wäre, aus einer möglichen Auslegung


    http://www.dbb.de/themen/theme…-von-tarifvertraegen.html


    ich sehe hier nicht den geringsten Anhaltspunkt, daß die Tarifparteien die Absicht hatten, die Kündigungsfristen des jeweils gültigen MRTV zu vereinbaren,
    und irgendein Gesetz, daß hier einen Anspruch auf Änderung begründen würde, gibt es ebenfalls nicht

    gibt es für diese Meinung eine Rechtsgrundlage ?


    für die Fiktion der automatischen Dynamisierung bei Bezugnahme eines Tarifvertrages auf einen genau bezeichneten anderen Tarifvertrag, der zwischenzeitlich durch eine neuere Fassung ersetzt wurde , obwohl die Bezugnahme durch die Tarifparteien ausdrücklich statisch vereinbart wurde ?


    ...und dann sind wir doch wieder bei der "Gehaltsnummer"


    mit Mindestlohn und aufgrund der Arbeitszeit ohne Zeitzuschläge (Nacht, Sonntag, Feiertag) wird man kaum viele finden, die den hohen und immer mehr wachsenden Ansprüchen der Auftraggeber genügen,


    im Münchner Raum werden zu dutzenden diese "Doormen" gesucht,
    man schreckt auch nicht davor zurück, Fachkräfte für Schutz und Sicherheit auszuschreiben, wobei sich die Stelle beim Bewerbungsgespräch schlußendlich als Mindestlohn-Doorman entpuppt


    insbesondere fragt man sich schon, weshalb es den Unternehmen wenig ausmacht, die horrenden Mieten z.b. in der Fußgängerzone in MÜnchen zu bezahlen, aber für einen repräsentativen ( ja, die Ansprüche sind hoch) Doorman lediglich ein Appel und ein Ei bezahlen zu wollen


    oder würden sie auch mehr bezahlen
    oder bezahlen sie sogar wesentlich mehr, nur der AG will lediglich das Minimum an den AN weitergeben ?


    wo hakt es bei der Sache ?

    und dann treffen sie sich alle wieder


    der geschniegelte, unbescholtene Doorman, der unerwünschte Personen vom Supermarkt fernhält
    und der trinkende, ungepflegte Pöbler, der vom Supermarktgelände vertrieben wurde


    auf der Wartebank vor dem Zimmer des Sachbearbeiters,


    der eine, weil er aufstocken muß
    der andere, weil er sein Hartz-IV-Geld abholt


    :dash:


    Aber es ist eben so, dass aufgrund der konkreten Anforderung und der damit verbundenen Aufgabenstellung seitens des Auftraggebers die Tätigkeit "unserer" Doormen nicht unter "Schutz vor Ladendieben" fällt und damit auch nicht die SKP gefordert ist.
    Es ist halt - vor allem rechtlich in Bezug auf SKP-Pflicht - ein Unterschied, ob ich nun betrunkene und pöbelnde Typen vom Markt fernhalten soll oder ob ich Ladendiebe erwischen soll.


    tja, da sind wir schon beim nächsten Problem


    der, der Ladendiebe erwischen soll, braucht eine Prüfung


    der, der Pöbler oder Betrunkene abhalten soll, nicht


    wo wäre da der Ansatzpunkt, behaupten zu wollen, die eine Tätigkeit wäre nun so viel anspruchsvoller, daß man nur geprüfte Leute einsetzen dürfte ?


    klar, es ist einfach mal so geregelt, und damit ist man auch auf der sicheren Seite, wenn man diese Regeln beachtet,
    wobei du schon recht hast, daß es einem größeren AG egal sein kann, ob SKP gefordert wird oder nicht,
    außer er hat eben gerade niemanden mit SKP zur Verfügung oder es handelt sich um kleine Klitschen, Sub vom Sub usw.,
    wo gerade mal der Chef die SKP hat ...............

    das mit dem "pauschalieren" ist so eine Sache



    je länger ich in diesem Gewerbe tätig bin - es mögen nun um die 30 Jahre sein - umso mehr gewinne ich den Eindruck,
    bis auf wenige Ausnahmen - sind alle AG gleich


    und gerade die, die sich Pauschalisierungen verbeten, sind bei genauer und objektiver Betrachtung eben nicht die berühmte Ausnahme


    momentan habe ich gerade einen AG-Wechsel hinter mir -
    aufgrund der Tatsache, daß ich in einer gewissen Ebene einstieg, kann ich mich nicht beklagen,
    allerdings erlebe ich jeden Tag, daß mein Eindruck keinesfalls auf die vielen Hundert "Indianer" übertragbar wäre,
    die -entweder als eigenes Personal oder auch über Fremdfirmen beschäftigt werden


    die Bedingungen, unter denen sie arbeiten müssen/sollen, erfüllen alle pauschalen Klischees, die an negativen Erfahrungen immer wieder mitgeteilt werden


    es ist daher in meinen Augen ein eklatanter Unterschied zwischen dem, was offiziell verlangt und praktisch gefordert wird


    auf deutsch : egal, was man als "kleiner AN" laut Arbeitsvertrag machen müsste, erwartet wird "alles"
    und in der Praxis wird auch niemand - weder der AG, noch der Auftraggeber, noch der AN selbst, genau unterscheiden, dies wäre zu machen, dies wäre nicht zu machen, dies darf man tun, dies darf man nicht tun (weil z.B. eine Unterweisung fehlen würde)

    das ist doch alles Pillepalle
    wenn man das Aufgabengebiet eines Doorman vertraglich bewusst so definiert, daß er nicht unter gewisse Bestimmungen fallen soll,
    wird doch in der Praxis trotzdem etwas ganz anderes erwartet
    das ist derselbe Etikettenschwindel, wie er mit dem Begriff "Allgemeinverbindlichkeit" bei Tarifverträgen betrieben wird, die dann letztendlich so eingeschränkt und mit Ausnahmen versehen wird, daß der ursprüngliche Tarifvertrag gar nicht mehr gemeint ist................
    im Endeffekt läuft diese "Erbsenzählerei" immer auf Kosten des "kleinen AN"