Beiträge von Spliff

    Ich hab gestern einen Prozess als Zuschauer verfolgt.


    Ein Armenier hatte dagegen geklagt weil ihm das Amt die Bezüge gekürzt hat weil er sämtliche Vorstellungstermine einfach Ignorierte. Die Kürzung wurde in der Urteilsbegründung bestätigt.


    Aber der Kläger hat nichts besseres zu tun als zu Pöbeln, zu schimpfen und zu beleidigen.


    Zitat


    Zitat BayerLA
    Die Urteile die gesprochen werden sind teilweise nicht im Sinne der Kläger


    Ist sicherlich kein Einzelfall. Soll der Richter nun so urteilen dass der Kläger zufrieden ist nur um keine "ANGST" zu haben?

    :hmm: :hmm:


    achja :)




    :D :beer:

    Zitat

    Zitat 'DozentNRW
    Zur Frage von Kalle: Natürlich kann ich mit gutem Gewissen ein Kind mit 12 oder 14 auch ohne Polizei gehen lassen, wenn es sich hier bei Ersttätern im Bereich des § 248a StGB Diebstahl geringwertiger Sachen handelt und mein Chef auf einen Strafantrag verzichtet weil dieser eh null bringt.....außer Kosten.


    Warenhausdetektive in kleineren Städten setzen immer mehr auf Prävention durch intensive Gespräche mit den Kids. Rechtsfolgen klarmachen und vor allem versuchen den Grund für den Diebstahl heraus zu bekommen.....oft steckt mehr dahinter.....


    Hier ist der psychologische Umgang im Gespräch mit dem Kind gefragt. Warum stiehlt das Kind....wurde es evtl. von älteren dazu angestiftet ?



    Ich hoffe für dich, dass deine Beiträge kein Prüfer liest bei denen Du die Meisterprüfung ablegst.
    Mit deinen Aussagen hoffe ich auch, dass Du diese Thesen nicht als Dozent verbreiten kannst. Das ist einfach Haarsträubend. Nicht wir verstehen die rechtliche Seite nicht, vielmehr bist Du einfach zu verbohrt und lässt keine Meinung außer deiner zu. Aus deinem tollen Juraforum zitierst Du nur die Beiträge die deiner am nächsten sind....lächerlich.


    Und wenn dir das Gespräch mit den armen Kindern so wichtig ist, arbeite nie als Kaufhausdetektiv.


    Und die Aufgabe eines Kaufhausdetektivs ist in erster Linie Diebstahl aufzudecken. Und hier spielt es keine Rolle ob kleiner Laden oder großer, ob kleinbe Stadt oder kleine. Erwischt = Anzeige..BASTA

    @ Dozent


    zum hundertdrölften mal.


    Das ist echt langsam.....naja ich lass es wohl auch besser.



    Der Kaufhausdetektiv hat jeden Diebstahl zur Anzeige zu bringen. Zumindest hab ich noch nie einen anders lautenden Auftrag gehabt.


    Du solltest auch mit deinen unsinnigen Konstrukten aufhören.


    Hat in den ganzen Beiträgen irgendjemand behauptet dass man die Polizei rufen muss??? Nein hat niemand. Der Detektiv hat aber dafür zu sorgen dass ein Kind an einen Erziehungsberechtigten oder an die Polizei übergeben wird.


    Und lass dir gesagt sein. Ich lasse grundsätzlich jedes Kind von der Polizei abholen. Denn dies hat wol den größten erzieherischen Erfolg. Wenn überhaupt.

    mal eben bei Juraforum gefunden.... :D



    Das ist eine Antwort von einem Fachmann :D


    Zitat

    Hatte viel geschrieben, als ich fertig war, ist mir der PC abgestürzt. Deshalb nur kurz: Du darfst auch Kinder vorläufig festnehmen.


    127 erlaubt die Festnahme durch Jedermann. Es ist nach hM eine Tat (nicht bloß ein Verdacht) erforderlich, die muss aber nur rechtswidrig, nicht schuldhaft sein. Grund: es ist dem Jedermann zu viel zugemutet, wenn er noch etwaige Schuldausschließungsgründe prüfen müsste (soll er vorher Alkohol messen? den Arzt kontaktieren?). Könnte ja schuldunfähig sein wegen Blödsauferei (> 3%.) oder wegen verdeckter Psychose, eigentlich aus mannigfältigsten Gründen.


    Problematisch ist es, wenn die Identität festgestellt ist. Kinder haben aber für gewöhnlich keinen Personalausweis; der Schülerausweis - den hab ich schon mit 11 gefälscht - reicht zur Identitätsfeststellung nicht aus. Also sollte 127 immer greifen. Jedenfalls wird dich niemals die StA belangen, weil du ein Diebkind festhältst. Das ist Usus. Kann aus Erfahrung sprechen, es wird immer die Polizei gerufen, nur in seltensten Fällen geben sich Detektive zufrieden, wenn die Eltern das Kind abholen. Ein einfaches Ziehenlassen ist ausgeschlossen. Was du schreibst ("könnte sich was antun"), trifft zu (die Eltern sind erziehungsberechtigt und -verpflichtet, sie sind deshalb zu informieren. würde dem Kind hinterher was zustoßen, sei es auch nur ein Unfall beim Straßekreuzen, würde sofort auf den Detektiv zurückgegriffen und gefragt, wieso er verabsäumt hat, die Eltern zu avisieren.). Nur fehlt mir bislang die gesetzliche Grundlage dafür. Begründe es zur Not mit dem GG, Artikel 6 II Satz 2 iVm Satz 1: Über ihre Betätigung [Pflege und Erziehung der Kinder] wacht die staatliche Gemeinschaft. Hier haben die Eltern das versäumt, deshalb übergibst du es den Eltern (oder erst der Polizei).
    Bisschen konstruiert, geb ich zu ^^ ...

    Wal Mart hatte zB in seiner Anweisung für Detektive ganz klar festgelegt, dass Personen unter 14 Jahre, immer von der Polizei oder einem Erziehungsberechtigten abzuholen sind.

    @ Dozent


    Du suchst vergeblich danach deine These als richtig hinzustellen. So langsam musst auch Du einsehen dass Du dich in einer Sackgasse befindest. Da nutzt dir auch kein Forum voller "Rechtsanwälte" weiter.


    Das ist einfach nicht korrekt.


    Das Kind ist entweder der Polizei oder an die Eltern zu übergeben.
    Erst dann ist der Detektiv aus der Verantwortung

    @ Kalle


    dann spinnen wir doch mal die Extreme.


    Der Kaufhausdetektiv lässt das 13 jährige Kind laufen. Dieses ist voller Angst und rennt auf dem Nach Hause weg vor einen Bus?



    In Der Haut des Detektiven wollte ich nicht stecken.
    Aber das hat Gexco ja auch schon beschrieben.