So, jetzt geht mir mal so langsam die Hutschnur hoch und geb jetzt auch mal meinen Senf dazu ab.
@dozent
wenn du einen Schülerausweis als amtliches Dokument akzeptierst, dann solltest du in Zukunft besser Unterricht im Sockenstricken geben - ich kenne nichts, dass leichter zu fälschen ist, als ein Schülerausweis.
Mich interessiert auch mal, was den bitte schön die Wartezeit auf einen Einsatzwagen der Polizei damit zu tun hat, ob ich jemanden Festnehmen/Festhalten darf. Soweit mir bekannt ist, ist die Wartezeit so dermaßen schei.....egal, dass glaubt man gar nicht.
Im Übrigen muss ich bei der heutigen Gesellschaft sehr wohl davon ausgehen,. dass das betroffene Kind sich, oder anderen, etwas antun könnte, wenn noch nicht mal studierte Psychologen sich da immer zu 100% sicher sein können, ob sich jemand was antut, da sollen wir "kleine dumme" Sicherheitsdienstleister das können? - Wo ist der Nobel-Preis für Medizin für jeden Ladendetektiv?
Habe gerade bei der Polizei angerufen:
es besteht keine Pflicht zur Übergabe des Kindes an die Polizei; Sie haben nicht die Garantenpflicht und Sie können nicht nach § 13 StGB belangt werden.
Na sowas........
Komisch, mir hat die Polizei diesbezüglich eine Rechtsberatung verweigert, ich solle einen Rechtsanwalt konsultieren, schließlich seinen Rechtsberatungen nur durch Juristen zulässig.
Im Ruhrgebiet werden, zumindest in allen Läden, die ich kenne, Kinder grundsätzlich an die Polizei oder an die Eltern übergeben.
Weiterhin sollte es doch möglich sein, mal die völlig deplazierte Deiskusion, nach Art "Huch der hat mich beleidigt" in einen extra dafür zu erstellenden Thread zu verlagern und hier sachlich zu bleiben!
Ansonsten möchte ich doch die Admins bitten, diesem offenkundigen Blödsinn ein Ende zu machen.