Beiträge von Horus

    Bei euren ganzen Spekulationen über Sanierungstarife und wer wannn einen haben möchte, denkt ihr schon daran, dass eine Umsatzsteigerung nicht gleichbedeutend mit einer Gewinnsteigerung ist, oder? Und schließlich sollte nicht vergessen werden, dass in den letzten paar Jährchen einige Geldtransporteure den Bach runter gegangen und gegangen worden sind.

    Der Ausweis soll ausweisen? Und ich Depp dachte immer, dass macht der BGS, sorry ist ja jetzt Bundespolizei *gggggg


    Ne mal im Ernst, hier im Ruhrgebiet gibt es sogar Firmen, die setzen Praktikanten ein und stellen den dem Kunden als Mitarbeiter in Rechnung.

    Zitat

    Wie kommst Du denn darauf?


    Und wieso den Satz einer Fachkraft?


    Ich möchte den Kunden sehen der für einen Azubi den Satz einer Fachkraft zahlt.



    ich möchte mal den Dienstleister sehen, der dem Auftraggeber auf die Nase bindet, dass er einen Azubi da sitzen hat!

    Die Unterweisung nach 34a wird zumindest in Dortmund bei Personen unter 25 Jahren durch das Arbeitsamt NICHT gefördert! Begründung: Personen dieser Altersstufe sollen keine Förderung für Anlerntätigkeiten erhalten, sondern eine Berufsausbildung machen. Ich gehe davon aus, dass es sich da um eine Regelung handelt, die nicht nur auf Dortmund beschränkt ist.


    Ergo:


    Ausbildungsplatz zur Fachkraft suchen und mit Glück anschließend nicht für nen Hungerlohn schuften müssen.

    [quote author=bobolino link=topic=7638.msg70106#msg70106 date=1253980066]
    Mit dem Halteverbot hast Du sonst in der Regel überhaupt nichts zu tun da Du keine hoheitlichen Befugnisse hast;
    mit den möglichen Gefahren, die von unsachgemäßem Verhalten seitens des Kontroll- oder Wartungspersonales ausgeht hast Du auch nichts am Hut, da Du nicht in der Lage bist zu beurteilen ob überhaupt eine Gefahrensituation vorliegt oder entstehen könnte.
    Ergo: Melden der Beobachtungen ist hier die einzige Möglichkeit der Klärung
    [/quote]


    Kann ich so nun wirklich nicht stehen lassen, wenn einer in der Feuerwehrzufahrt steht und du als Wachpersonal nichts dagegen unternimmst, dann hast du auf jeden Fall die AK. Siehe Beihilfe durch Unterlassung. Die gibt es auch bei der vorsätzlichen Behinderung von Rettungskräften und dazu gehört definitiv das Zuparken von Rettungswegen. Ich würde das Parken auf keinen Fall dulden, ergo ggf. den direkten Vorgesetzten oder, bei der Konstellation bestimmt vorhanden, die Werksfeuerwehr informieren. Und spätestens die machen dem Elektriker dann schon Feuer unterm Hintern.
    I.d.R. bist du als Bewachungspersonal ja auch für die Einhaltung der Verkehrsregeln im Werk zuständig.

    Ich gehe mal sehr wohl davon aus, dass die ganze Sache von "Rolling Wolle" auf den Markt geworfen wurde. Keine Terrororganisation der Welt, die ihr "Handwerk" versteht, ist so blöde, auf politische Versprechungen reinzufallen. Ich gehe davon aus, dass es unmittelbar vor der Wahl zu einem spektakulären "Fahndungserfolg" kommt, der natürlich ausschließlich Wolle's Lauschangriffen zu verdanken ist. Ich halte die Aktionfür Wahlkampf auf Schei...haus-Niveau.


    Beweisen kann ich das natürlich nicht, aber der Verdacht ist wohl nicht von der Hand zu weisen.

    Überlass die Rasserei im Dienst mal denen, die die Musik und die Lichtorgel haben. Die können Sonderrechte geltend machen. Das einzige was du, wenn du Pech hast geltend machen kannst, sind deine Ansprüche beim Arbeitsamt, wenn du wegen der Rasserei den Lappen weg hast und dein Chef sagt, du bekommst kein Fahrrad für den Revierdienst. Außerdem wenn's mal wirklich drauf ankommt, ist ein Verfahren wegen Verkehrsverstößen nicht grade förderlich für die Glaubwürdigkeit.


    Wirf also nur mit Steinen auf Rechtsbrecher, wenn du nicht im Glashaus sitzt.

    Ich glaub nicht, dass der mir völligen Schwachfug erzählt hat, schließlich bin ich der Patenonkel seines jüngsten Sohnes. :grin:
    Zumal, was hätte er davon. ???
    Ich schätze mal, dass es was Arbeitszeitkonten angeht wieder 100.000 widersprüchliche Regelungen gibt und man die Firma A nicht mit Firma B vergleichen kann, weil es irgendeine geringfügige Unterschiede gibt.
    Ansonsten back2topic


    :grin: :grin: :grin:

    Ich muss jetzt doch noch einmal einen kleinen Einwand aufbringen. Nicht nur Kapitalgesellschaften unterliegen der Bilanzierungspflicht. Auch Personengesellschaften können Dieser unterliegen. Abhängig ist dies zum einen vom Jahresumsatz, leider hab ich keine aktuellen Zahlen, wo da die Grenze liegt. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass der Gewerbetreibende eine Bilanzierungspflicht eingeht, wenn er einmal bilanziert. Hierzu ist es ausreichend, wenn der Gewerbetreibende dern Fehler macht und auf seine Eröffungsunterlagen "Eröffungsbilanz" schreibt. Dies machen einige billige Buchhaltungsprogramme leider automatisch. Wer diesen Fehler macht, wird vom Finanzamt zum Bilanzierungsverpflichtet und diese setzt eine sogenannte "Doppelte Buchführung" voraus.


    Diese Darstellung beruht auf telefonischen Informationen eines vereidigten Buchprüfers (und der sollt es wissen, oder?)

    Wie ich eben in den VOX-Nachrichten gehört habe, will GM jetzt wohl gar nicht mehr verkaufen. Dank milliardenschwerer Kreditbürgschaften aus Berlin und den Ländern steht Opel jetzt wohl wieder als Beste GM-Tochter da.


    In den Ar*** treten sollte man die in Detroit, und dass mit Anlauf!!!

    Sowas ist sogar in anderen Branchen z.B. Fahrdienst der Deutschen Post, im Tarifvertrag verankert. Wenn du bei ner Firma bist, die viele Saisonabhängige Aufträge hat, oder aus anderen Gründen, starke schwakungen der Beschäftigungsdichte aufweist, dann gibt's da wirklich schlechtere Lösungen. Klar du mußt von der normalen WAZ leben können und da liegt wieder der Hase im Pfeffer.

    In Fachkreisen ist bekannt, dass das eben jenes Gebräu ist, was du bekommst, wenn du in eine Kneipe gehst und ein Gesichtswasser bestellst. :grin:


    Oder bekommst du da schon nen Asbach ?
    :angel: :grin: :angel: beer :angel: :grin: :angel: