Beiträge von Chefin

    Der Dozent sagte zu mir: "Für mich ist jeder Kunde ein potentieller Dieb!"


    Klar, er ist Detektiv, er soll ja Diebe überführen.


    Aber die Tatsache, dass er nicht einmal bis zum Kassenbereich wartet, bis er die Leute des versuchten Diebstahls bezichtigt und rauszieht, das ist mir neu.


    Meiner Meinung nach sehe ich letztlich erst im Kassenbereich, ob jemand eine widerrechtliche Zueignungsabsicht hat oder nicht.


    Natürlich hat der Dozent Recht, wenn er sagt, die Profis verhalten sich so normal, da würde man gar kein auffälliges Verhalten ala hektisches Umgucken sehen.


    Der Knackpunkt ist ja eben hier nicht der beendete bzw. vollendete Diebstahl, sondern der versuchte Diebstahl.


    Strafgesetzbuch


    Zweites Kapitel - Versuch


    § 22 Begriffsbestimmung


    Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.


    So, das heisst, ich muss erst mal in Gedanken die Vorstellung haben, die Ware zu stehlen. Und das muss mir der Detektiv beweisen.


    Interessant auch hier:


    § 24 Rücktritt


    Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern.


    Vollendet ist der Diebstahl erst, wenn ich die Beute gesichert habe und der Eigentümer darauf nicht mehr zugreifen kann, auch nicht mithilfe der Polizei, heisst also, wenn ich damit aus dem Laden raus bin und abgehauen.


    Letztlich zählt für mich, dass ich, wenn ich im Laden mir eine Ware in die Tasche stecke, weil ich keinen Korb oder Wagen dabei habe, deshalb noch lange nicht automatisch eine widerrechtliche Zueignungsabsicht habe. Nein, genau das muss man mir beweisen. Und das nicht erst, nachdem mich der Detektiv des versuchten DIebstahls im Laden bezichtigt hat und mitnehmen will.


    Was ist eigentlich, wenn der Kunde dann sagt: "Nein, ich komme nicht mit Ihnen mit, fassen Sie mich bloss nicht an!" Ist das dann eine Besitzstörung und der Detektiv darf sich dessen mit Gewalt erwehren?


    :hmm:

    Der Dozent sagte zu mir: "Für mich ist jeder Kunde ein potentieller Dieb!"


    Klar, er ist Detektiv, er soll ja Diebe überführen.


    Aber die Tatsache, dass er nicht einmal bis zum Kassenbereich wartet, bis er die Leute des versuchten Diebstahls bezichtigt und rauszieht, das ist mir neu.


    Meiner Meinung nach sehe ich letztlich erst im Kassenbereich, ob jemand eine widerrechtliche Zueignungsabsicht hat oder nicht.


    Natürlich hat der Dozent Recht, wenn er sagt, die Profis verhalten sich so normal, da würde man gar kein auffälliges Verhalten ala hektisches Umgucken sehen.


    Der Knackpunkt ist ja eben hier nicht der beendete bzw. vollendete Diebstahl, sondern der versuchte Diebstahl.


    Versuch


    § 22 Begriffsbestimmung


    Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.


    So, das heisst, ich muss erst mal in Gedanken die Vorstellung haben, die Ware zu stehlen. Und das muss mir der Detektiv beweisen.


    Interessant auch hier:


    § 24 Rücktritt


    Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern.


    Vollendet ist der Diebstahl erst, wenn ich die Beute gesichert habe und der Eigentümer darauf nicht mehr zugreifen kann, auch nicht mithilfe der Polizei, heisst also, wenn ich damit aus dem Laden raus bin und abgehauen.


    Letztlich zählt für mich, dass ich, wenn ich im Laden mir eine Ware in die Tasche stecke, weil ich keinen Korb oder Wagen dabei habe, deshalb noch lange nicht automatisch eine widerrechtliche Zueignungsabsicht habe. Nein, genau das muss man mir beweisen. Und das nicht erst, nachdem mich der Detektiv des versuchten DIebstahls im Laden bezichtigt hat und mitnehmen will.


    Was ist eigentlich, wenn der Kunde dann sagt: "Nein, ich komme nicht mit Ihnen mit, fassen Sie mich bloss nicht an!" Ist das dann eine Besitzstörung und der Detektiv darf sich dessen mit Gewalt erwehren?


    :hmm:

    @ badisch_nsl


    Genau das hab ich ihm ja auch gesagt, dass ich, solange ich mich innerhalb des Ladens bewege, theoretisch noch alles wieder an seinen Platz legen könnte (zum Beispiel, weil ich merke, dass ich meine Geldbörse vergessen habe). Und wo bitte habe ich dann die Absicht gehabt, etwas zu stehlen?


    In meinen Augen müsste der Detektiv mich beobachten, bis ich an der Kasse stehe, und zuschauen, ob ich auch alles aufs Band stelle oder nicht. Tue ich das nicht, dann könnte er mir versuchten Diebstahl vorwerfen, weil offensichtlich die Absicht besteht, die Gegenstände in den Taschen nicht zu bezahlen.


    Deshalb hab ich ihm auch gesagt, das sei eine rein subjektive und voreilige Vorverurteilung.


    Angeblich sei dies jedoch genau ein Beispiel für den versuchten Diebstahl.


    Um seine Vorgehensweise noch einmal zu verdeutlichen: er als Ladendetektiv wartet nicht darauf, dass sich ein Käufer einen Gegenstand in auffälliger Weise am Körper versteckt. Sobald jemand Ware nicht in den Korb oder Wagen legt, ist für ihn der Tatbestand erfüllt und er zieht sie raus. Im Laden, egal, ob auffällig verhalten oder nicht.


    Nein, das glaube ich weiterhin nicht. Ich denke mal, mit seinem Verhalten provoziert er viel unnötigen Ärger, unnötige Behörden-Maschinerie und wird sich bestimmt auch schon mal entschuldigt haben müssen.


    Dazu fällt mir ein, wenn schon die Kassiererin nicht mal das Recht hat, in meine Taschen zu gucken, wie kommt dann ein Detektiv dazu, mich eines versuchten Diebstahls zu bezichtigen, ohne es beweisen zu können?


    Frage ist eben: was ist ein versuchter Diebstahl?

    Hallo zusammen,


    heute hatten wir eine interessante Situation innerhalb der Werkschutzschulung.


    Unser Dozent praktiziert selbst auch Ladendetektiv.


    Er sagt, sobald jemand Dinge in seine Jackentaschen steckt, egal, ob er sich vorher verdächtig verhalten hat oder nicht, sei der Tatbestand des versuchten Diebstahls schon erfüllt und er könne die Person aus dem Laden ziehen.


    Ich habe entgegnet, solange ich an der Kasse alles auf das Band stelle, habe ich gar nichts erfüllt. Ausserdem muss die ABSICHT erst einmal bewiesen werden. (Denn mir selbst ist es schon öfter passiert, dass ich ohne Korb oder Wagen ins Geschäft gehe, weil ich nur ein Teil kaufen wollte, aber dann doch mehr nehme, und dann manchmal nicht weiss, wie ich alles transportieren soll. Da habe ich mir eine Getränkeflasche auch schon mal in die offene Jackenaußentasche gesteckt. Aber ich wurde weder angesprochen, angehalten.)


    Antwort: nein, ICH müsse beweisen, dass ich es nicht vorhatte, zu stehlen. Was dann erst vor Gericht der Fall sein wird.


    Also ich muss sagen, der Dozent und ich sind da auf keinen gemeinsamen Nenner gekommen.


    Denn mir wurde beigebracht, solange ich an der Kasse alles wieder auspacke, kann ich innerhalb des Ladens machen was ich will. Es kann höchstens sein, dass ich von Laden-Mitarbeitern angesprochen werde, einen Wagen oder Korb zu benutzen. Und würde ich einem so eifrigen Detektiv begegnen, dann würde ich ihn im Nachhinein noch wegen übler Nachrede verklagen.


    Also: was ist eure Meinung hierzu? Hat jemand, der innerhalb des Geschäftes ein Teil in seiner Jacke transportiert, automatisch schon den Tatbestand des versuchten Diebstahls erfüllt?


    Ich bin sehr gespannt auf eure Meinungen!


    Gruß Chefin

    http://www.spiegel.de/wirtscha…-warnstreik-a-871868.html


    Im Radio wird immer danach gefragt, warum der Streik so kurzfristig geplant wurde.


    Antwort: weil der Arbeitgeber nicht so viel Zeit haben soll, sich darauf vorbereiten zu können...


    Meine Meinung: richtig so! :thumbup:


    P.S.: auf "Gesichtsbuch :rolleyes: " ist es sehr sehr interessant, die Kommentare zu diesem Artikel zu lesen. Vor allem die derer, die mit unserer Branche nichts am Hut haben...

    Ich bin auch so ein "Traumkandidat".


    Aber ich akzeptiere zähneknirschend lediglich die Sozialauswahl, wenn es um Kündigungen und Urlaub geht.


    Ansonsten lasse ich mich nicht in die Schublade der "ewig verfügbaren und flexiblen Mitarbeiterin" stecken.


    Da hat´s schon manche Diskussion gegeben.


    So. Zurück zu dem Thema freies Wochenende. Als ich damals nach der Schulung einen Job suchte, gab es ausschliesslich nur Jobs am Wochenende. Nämlich im Veranstaltungsschutz. Da wurde mir schon der Zahn gezogen, was freie Wochenenden angeht.


    Mein voriger AG war selbst ein Dienstleister, da galten Samstag und Sonntag nicht als Regelarbeitszeit, wenn jedoch aufgrund einer Aktion gearbeitet werden musste, dann mussten wir auch anrücken. Dort galt also: frei, es sei denn.. (und das kam immer dann, wenn man sein WE verplant hatte. Murphys law...)


    In meiner jetzigen Firma haben wir ein fortlaufendes Dienstplansystem, da hat man jedes zweite WE frei. Natürlich nur, falls kein anderer MA ausfällt. Aber das kommt recht selten vor.


    Aber ein Anrecht auf freie WE´s, nein, dann würde ich auch mal sagen, falsche Branche.

    Manchmal denke ich, diese ganzen Artikel über Überstunden und Gesundheitsgefährdung betreffen immer nur Bürojobs oder ähnlich geartete mit geregelter Arbeitszeit.


    Wer die Artikel liest, merkt sofort, dass sämtliche Dienstleistungsberufe gar nicht gemeint sein können. Denn: wer kaum regelmässige Dienste hat, der kommt automatisch schnell in die Lage, zuviele Stunden machen zu müssen.


    Erwähnt wird es aber auch nie. knueppel1


    Als ob Berufe wie unserer gar nicht extistieren.


    Jaja, Theorie und Praxis... :(

    Nun ja,


    also meine Kollegen, die DHF, sagen eindeutig: nein, ein Hund ist immer gleich. Wenn er so ausgebildet wurde, dass er sich nicht anfassen lässt, dann tut er das auch nicht, egal, wie wer wann was versucht. (Das ist bei denen und deren Hunden aber auch ausdrücklich so gewollt!)


    Ein Bekannter von mir, der seines Zeichens Hundetrainer ist, hat es mit seinem Hund anders gehandhabt. Er hat ihn auch als Diensthund ausgebildet, aber angeblich auch so, dass er gelernt hat, diese "Aufpass-Tätigkeiten" nur in Verbindung mit Anlegen einer "Dienstweste" und Benutzen einer bestimmten Leine auszuführen. Dazu noch ein bestimmtes Kommando, und schwupps, war der Hund entweder im Dienst, und böse und gefährlich, oder halt nicht im Dienst, und alle konnten ihn anfassen.


    Ja, was denn nun?


    P.S: der Hund meines Bekannten war, soweit ich das beurteilen kann, jedoch auch "außer Dienst" alles andere als zutraulich und zugänglich. Von daher glaube ich eher an erstere Variante. Ausserdem habe ich den Eindruch, mein Bekannter findet es toll, dass der Hund immer auf der Lauer ist. nö01 Nur verstehe ich dann nicht, warum er das als Hundetrainer sagt. Dass man dem Hund sehr wohl beibringen kann, zu unterscheiden, ob er böse sein soll oder nicht.


    Tja. ?(

    ..wobei ja viele sagen,


    dass genau das nicht ginge. Dass ein Hund von Dienst auf Privat "umschalten" kann und sich dann völlig anders verhält.


    Andere meinen, klar, das geht.


    Aber das gehört hier nicht hin, das ist ein ganz eigenes Thema ;)


    Interessieren tut es mich jedoch sehr.

    Taarna


    Klar, einen unberechenbaren Hund braucht auch die Polizei nicht, ich meinte ja damit auch nur, dass die Polizei -im Gegensatz zum Sicherheitsdienst- den Hund auch schicken darf.


    Manche Hundeführer sind mir mehr als suspekt. Bzw. ich hab teilweise ein mulmiges Gefühl in deren Nähe....


    Genau deshalb kam mir der Gedanke, warum denn ein Hundeführer im Sicherheitsdienst unbedingt einen auf Aggression gezüchteten und auf höchster Ebene ausgebildeten Hund nutzen muss...


    Übrigens: eine Frage, die ich meinen Kollegen seinerzeit mal stellte, war:


    "Was ist denn, wenn euch etwas passiert? Und der Hund steht neben euch und will alles töten, was in eure Nähe kommt? Du bist vielleicht nicht mehr in der Lage, dem Hund Befehle zu geben, und wir müssen z.B. erste Hilfe an dir leisten. Aber WIE DENN?" - LANGES SCHWEIGEN.


    Antwort des einen HF: "Den nächsten Tierarzt anrufen und den Hund narkotisieren oder erschiessen lassen."


    Der andere antwortete: "Den Hundewagen mit geöffneter Klappe heranfahren und hoffen, dass er da reinspringt."


    Beide jedoch waren sich sofort einig: "Uns kann dann keiner helfen, solange der Hund lebt und noch bei uns steht. Denn er hört auf nichts und niemanden ausser auf uns und wird alles angreifen, was sich nähert. Und mit angreifen meine ich nicht verjagen, sondern die hören nicht eher auf, bis du keinen Mucks mehr machst."


    Ja, danke schön.


    Regt zum Nachdenken an, oder?


    P.S: unsere HF züchten ihre Hunde selbst und bilden sie auch aus. Sie sind keine Rum-reich-Hunde. Jeder bringt seine eigenen Hunde mit. Deshalb erschwert es die Situation noch mehr.

    ...ich frage mich wirklich mehr als oft,


    warum manche Hundeführer Hunde im Sicherheitsdienst führen, nach denen sich die Polizei die Finger schlecken würden, weil sie pure Kampfmaschinen sind, und selbst -wie du, Kaderlid, selbst schon erwähnt hast- womöglich sogar danach lechzen, in eine Situation zu kommen, wo sie ihren "Höllenhund" dann auch entsprechend präsentieren können.


    Ob dort wirklich auch Leute unterwegs sind, die sich mit ihrem Hund aufwerten wollen? Ihre eigenen Frustrationen auf den Hund übertragen? Ihre Minderwertigkeitskomplexe hierdurch kompensieren? Es "geil" finden, wenn der Hund am Durchdrehen ist?


    Ich denke viel darüber nach.


    Bis jetzt habe ich nur erlebt, dass Hundeführer, die wirklich hochgradig angriffslustige Hunde führen, es einfach "geil" finden, dass sie so sind.


    Und das finde ich :thumbdown: , auch wenn das Argument der absoluten Gehorsamkeit in Ordnung ist. Aber das ist auch nötig, weil der Hund sonst alles töten würde, was ihm über den Weg läuft...


    Ich hoffe, dass dies nur Ausnahmen sind... :S

    ...der einzige Nachteil, kaum Bargeld mit sich zu führen, ist, wenn man mit Karte bezahlen will, und dann der Terminal an der Kasse ausgefallen ist.


    Kommt gerade in Supermärkten oder an Tankstellen super....und nu? Einkauf stehen lassen? Tank wieder leerpumpen lassen? :hmm:


    Viele weisen ja erst an der Kasse auf Störungen hin. Nützt dir dann da auch nichts mehr. Getankt hat man schon, und der Einkaufswagen ist voll.


    Das ist dann blöd...

    Ich hab Bargeld eigentlich nur noch dabei, weil es immer noch Geschäfte gibt, wo man nicht mit Karte bezahlen kann.


    Imbiss, oder wenn es wirklich kleine Beträge sind. Sagen wir so unter 10 Euro.


    Wenn ich dann mein Portemonaie verliere, hab ich wenigstens nicht viel Bargeld verloren. Karten sperren lassen muss ich ja sowieso.


    Und: bis heute habe ich noch nie mein Konto überzogen. Also wer meint, Kartenzahler haben keinen Überblick und leben leichtsinnig, der irrt. :thumbup: