Jetzt haben wir die Lohnerhöhung auf dem Abrechnungszettel. Es gibt tatsächlich keine Nachzahlung, das gilt alles erst ab 01.4.16.
Wir bekommen vom Auftraggeber zusätzlich für Zusatzaufgaben in der Pforte und da wir auf seinen Wunsch keine 12 Stunden-Schichten
machen dürfen ausser am Sonntag, eine Zulage von 2,50 Euro. Diese wurde jetzt vom Arbeitgeber auf 2,44 Euro ohne Begründung
gekürzt. Falls der Auftraggeber weiterhin die 2,50 Euro an den AG abführt, darf dieser einen Teil dieser Zulage doch nicht einfach einbehalten, oder?
Diese 2,50 werden doch beim AG nur geparkt um dann mit der Abrechnung an uns weiter gegeben zu werden?!
Es sei denn der Arbeitgeber hat dies mit dem Auftraggeber so vereinbart. Aber bisher keine Mitteilung warum die Zulage gekürzt wurde.....